hunde verhungert teil 4

die mehrheit von ihnen wird nicht zum spaß tiere sterben lassen.
Die Mehrheit hat z.B. unkastrierte Tiere, und dadurch erhöht sich blitzartig die nicht mehr machbare Anzahl. Es gibt ja eine Reihe von Tiersendungen, die auch immer weider dieses Problem aufgreifen.

Frau mit ca. 50 Katzen, weil sie züchten wollte bzw. gezüchtet hat, aber dann wenig Abnehmer gefunden hat.
Mann mit paar Wellensittichen angefangen. Zum Schluss alle Räume mit freifliegenden Sittichen voll. Er konnte nur im Bad noch "leben" inkl. essen. Anzahl jenseits der 1000 Sittiche.

Bei denen, die der Sache nicht mehr Herr werden, weil es ihnen entglitten ist, sieht man schon eine deutliche Erleichterung nach der Trauer der Abgabe. Bei den zwei Fällen waren aber die Tiere zumnidest noch gut gefüttert, die Sittiche hatten kein Leiden, weil sie ihre Bedürfnisse besser ausleben konnten, als zu zweit im Käfig.

Das sind aber auch nur zwei Fälle, an die ich mich erinnere.

Die anderen wie Gesa, wie V.S. etc. die fallen unter eine andere Überschrift. Da ufert das mMn deshalb aus, weil sie dafür gelobt werden, und das zur Sucht wird. Da gehts drum, dass sie -auch von den Medien - Anerkennung bekommen, wenn sie wieder ein Tier nehmen, wenn sie eine gewisse Anzahl haben.

Es gibt drei Fragen, die die Journalisten immer stellen:
Wieviele? - Sie erwarten eine möglichst hohe Zahl. Am liebsten dreistellig.
Das kleinste?
Das größte?

1, 2 oder so interessiert niemanden. Es geht immer nur um die Extreme - in jeder Hinsicht. Beobachtet mal die Berichte. Es wird nie über einen Hundehalter mit 2 Hunden berichtet, ebenso bei allen anderen Tieren.

Wenn diese Personen dann Blut geleckt haben, wollen sie dieses Gefühl immer wieder erleben. Dann sind die Tiere nur mehr da, um präsentiert zu werden. Präsentiert meine ich nicht vor der Kamera, sondern um das glaubwürdig rüberzubringen, dass soviele da sind, wie toll man das schafft etc.

Für mich ein starkes Zeichen, dass so etwas in die Richtung geht, ist, wenn jemand viele Tiere hat und immer nett rüberkommt, nur nicht anecken will. Alles, damit sein "Lob" auch nicht gefährdet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
um kooperieren zu können, braucht es schon mehr
und ich würde zb bei einem animal hoarder und messie nicht mitarbeiten können, eigentlich auch nicht wollen (weil ich ordnung als voraussetzung dafür sehe dass man 1 tier holt, und nicht viele tiere in einer großen unordnung als voraussetzung dafür sehe, dass ordnung geschaffen werden muss von außenstehenden, die sich ursprünglich nicht für dieses chaos entschieden haben aber es gefäligst auszulöffen haben, als tierliebende menschen), das aber ist erst einmal nur mein part, in wie fern der animal hoarder zusammenarbeiten will, ist noch eine andere frage.

nur weil jemand viele tiere hat, ist er/sie nicht automatisch ein hoarder-
ich kenne genügend, die mit 1 hund überfordert sind - 2 hunde überfordert sind usw..
es gibt genügend , die ihre hunde dadurch weggeben, weils NICHT geht..

es gibt halter, die ein rudel/meute ohne probleme versorgen können..

ich selber habe lange zeit an einem arabergestüt geholfen, weil eben überfordert - einem älteren paar -waren jedoch deswegen keine hoarder..
sondern ehemalige züchter die ihre pferde bei sich haben wollten..

was hier geschehen ist nicht zu entschuldigen, da alle weggesehen haben!!
 
Auch wenn ich mich wiederhole.....Wieso gubt es da drei Tierheime die ihre Hunde dort abladen ohne sich davon zu überzeugen, das noch alles in Ordnung ist??:confused:
Wenn ich einen Hund will, aus einen der 3 genannten, muss ich mich einer Inquisition stellen:cool:

Ist auch für mich eine enorm wichtiger Bestandteil...aaaaber......

Es wurde von verschiedenen Seiten angefragt....von den Organisationen aber keinerlei Stellung bezogen....

Bei allen Spekulationen über die Frau....erschreckend sind die Fakten:

Tierschutzhaus gab Tiere dort hin ohne jede Kontrolle, ohne sich auch nur irgendwie zu informieren....:eek:

Eine andere Orga holte Tier in schlechtem Zustand ab......fuhren weg und das war's......:eek:

Für mich ist die Mitschuld unbestritten...

wobei: weil sich immer wieder UserInnen hier gegen das Wort wehren:

Mitschuld bedeutet nicht, dass die Schuld der Dame dadurch geringer wird, es bedeutet schlicht nur, dass auch andere sich schuldig gemacht haben.....
 
sinnvoll und wünschenswert aber wäre für alle, wenn die behörden praktisch umsetzbare strukturen aufstellen, dass man eher eingreifen kann, bevor viele mitunter sicherilch auch einfach nur hilflose mitsamt ihren tieren untergehen..

Das stimmt, aber das geben unsere Gesetze schon nicht her... so lange Tiere als Sache verhandelt werden, wird sich daran auch nicht viel ändern, wie der nachfolgende und vergleichbare Fall der Gisa K. zeigt:

Zudem alle die mit der Frau zu tun hatten, geschwiegen haben... Die Freunde und Bekannten sowie die sog. „Tierschützer“ und selbst das Veterinäramt fand die Situation der Tiere als nicht vernachlässigt oder gefährdet, weshalb niemand eingegriffen hat und weshalb so viele Hunde qualvoll verhungern mussten...
Vielleicht wäre das beschämende Urteil sonst anders ausgefallen...

Aber so wurden "nur" die Fälle von Tierquälerei und toten Tieren im Gericht verhandelt, die ihr nachweislich belegt werden konnten.. Viele der toten Hunde im Garten seien angeblich eines natürlichen Totes gestorben… und vernachlässigte und halb verhungerte Hunde waren nicht „Gegenstand“ der Verhandlung..

Verhandelt wurde, was ihr nachgewiesen und Frau K. gestanden hat:
„Ich habe in mindestens sieben tateinheitlichen Fällen ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und in mindestens 16 tateinheitlichen Fällen einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt!“

Worauf das Urteil verkündet wurde:
6 Monate auf Bewährung und 120 Stunden soziale Arbeit. Es wurde kein Tierhaltungsverbot ausgesprochen...

Ist das noch nachzuvollziehen?

Der Richter hat ein Hundehaltungsverbot abgelehnt mit der Begründung:

„Ein Verbot der Hundehaltung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Wiederholungsgefahr möglich, hatte Richter Hans Schrot zuvor der dpa erklärt. Diese sei hier nicht anzunehmen, da die Frau unter Bewährung stehe. Zudem habe sich auch die berufliche Situation der früheren Tierbetreuerin völlig verändert.“

Nach der Verhandlung hat Frau K. einen Antrag gestellt, dass sie ihre Hunde zurückbekommt, die ihr enteignet wurden…

Bei dem Beamten vom Veterinäramt wurde keine Fahrlässigkeit festgestellt und das Verfahren gegen ihn eingestellt..

Und das alles im Namen des Volkes… - manchmal frage ich mich, ob ich nicht das Volk bin..

Soviel zu der Pflicht der Behörden….

Quelle: http://www.sonja--zietlow.de/2011/04/29/sonja-zietlow-über-das-urteil-im-fall-zarenhof/
 
Aber so wurden "nur" die Fälle von Tierquälerei und toten Tieren im Gericht verhandelt, die ihr nachweislich belegt werden konnten.. Viele der toten Hunde im Garten seien angeblich eines natürlichen Totes gestorben… und vernachlässigte und halb verhungerte Hunde waren nicht „Gegenstand“ der Verhandlung..

Verhandelt wurde, was ihr nachgewiesen und Frau K. gestanden hat:
„Ich habe in mindestens sieben tateinheitlichen Fällen ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und in mindestens 16 tateinheitlichen Fällen einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt!“

Worauf das Urteil verkündet wurde:
6 Monate auf Bewährung und 120 Stunden soziale Arbeit. Es wurde kein Tierhaltungsverbot ausgesprochen...

Ist das noch nachzuvollziehen?

Der Richter hat ein Hundehaltungsverbot abgelehnt mit der Begründung:

„Ein Verbot der Hundehaltung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Wiederholungsgefahr möglich, hatte Richter Hans Schrot zuvor der dpa erklärt. Diese sei hier nicht anzunehmen, da die Frau unter Bewährung stehe. Zudem habe sich auch die berufliche Situation der früheren Tierbetreuerin völlig verändert.“

Nach der Verhandlung hat Frau K. einen Antrag gestellt, dass sie ihre Hunde zurückbekommt, die ihr enteignet wurden…

Bei dem Beamten vom Veterinäramt wurde keine Fahrlässigkeit festgestellt und das Verfahren gegen ihn eingestellt..

Und das alles im Namen des Volkes… - manchmal frage ich mich, ob ich nicht das Volk bin..

Soviel zu der Pflicht der Behörden….

Quelle: http://www.sonja--zietlow.de/2011/04/29/sonja-zietlow-über-das-urteil-im-fall-zarenhof/

DANKE! Das habe ich gesucht und nicht gefunden!!!
Das Urteil ist unerhört. Da bleibt einem die Luft weg!
 
Das stimmt, aber das geben unsere Gesetze schon nicht her... so lange Tiere als Sache verhandelt werden, wird sich daran auch nicht viel ändern, wie der nachfolgende und vergleichbare Fall der Gisa K. zeigt:

Zudem alle die mit der Frau zu tun hatten, geschwiegen haben... Die Freunde und Bekannten sowie die sog. „Tierschützer“ und selbst das Veterinäramt fand die Situation der Tiere als nicht vernachlässigt oder gefährdet, weshalb niemand eingegriffen hat und weshalb so viele Hunde qualvoll verhungern mussten...
Vielleicht wäre das beschämende Urteil sonst anders ausgefallen...

Aber so wurden "nur" die Fälle von Tierquälerei und toten Tieren im Gericht verhandelt, die ihr nachweislich belegt werden konnten.. Viele der toten Hunde im Garten seien angeblich eines natürlichen Totes gestorben… und vernachlässigte und halb verhungerte Hunde waren nicht „Gegenstand“ der Verhandlung..

Verhandelt wurde, was ihr nachgewiesen und Frau K. gestanden hat:
„Ich habe in mindestens sieben tateinheitlichen Fällen ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und in mindestens 16 tateinheitlichen Fällen einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt!“

Worauf das Urteil verkündet wurde:
6 Monate auf Bewährung und 120 Stunden soziale Arbeit. Es wurde kein Tierhaltungsverbot ausgesprochen...

Ist das noch nachzuvollziehen?

Der Richter hat ein Hundehaltungsverbot abgelehnt mit der Begründung:

„Ein Verbot der Hundehaltung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Wiederholungsgefahr möglich, hatte Richter Hans Schrot zuvor der dpa erklärt. Diese sei hier nicht anzunehmen, da die Frau unter Bewährung stehe. Zudem habe sich auch die berufliche Situation der früheren Tierbetreuerin völlig verändert.“

Nach der Verhandlung hat Frau K. einen Antrag gestellt, dass sie ihre Hunde zurückbekommt, die ihr enteignet wurden…

Bei dem Beamten vom Veterinäramt wurde keine Fahrlässigkeit festgestellt und das Verfahren gegen ihn eingestellt..

Und das alles im Namen des Volkes… - manchmal frage ich mich, ob ich nicht das Volk bin..

Soviel zu der Pflicht der Behörden….

Quelle: http://www.sonja--zietlow.de/2011/04/29/sonja-zietlow-über-das-urteil-im-fall-zarenhof/



danke für die info

ja, absolut haarsträubend :eek:

ein insgesamt billiges urteil, nicht einmal psychotherapie ist vorgesehen, geschweige denn ein tierhalteverbot dass kontrolleure bezahlt werden müssten...
 
Btw. Frau K. hatte kurz nach den Verhandlungen ja schon wieder Pflegehunde.... Und mir kann keiner erzählen das dies irgendwer in D nicht zumindest ansatzweise mitbekommen hat was sie getan hat :eek:

Mittlerweile führt sie ja einen anderen Nachnamen, somit ists nun vermutlich noch leichter wieder "von vorne" anzufangen. Unterstützer, die die ganze Zeit zu ihr gehalten haben, auch als ein Hund nach dem anderen ausgegraben wurde, gabs ja die ganze Zeit über. Schuld waren alle anderen, aber nie Fr. K. :mad:

Die kam dank ihrem niedlich u. unschuldigen Aussehen mit mehr als 2 blauen Augen davon, wenn man mich fragt :-(
 
Btw. Frau K. hatte kurz nach den Verhandlungen ja schon wieder Pflegehunde.... Und mir kann keiner erzählen das dies irgendwer in D nicht zumindest ansatzweise mitbekommen hat was sie getan hat :eek:

Mittlerweile führt sie ja einen anderen Nachnamen, somit ists nun vermutlich noch leichter wieder "von vorne" anzufangen. Unterstützer, die die ganze Zeit zu ihr gehalten haben, auch als ein Hund nach dem anderen ausgegraben wurde, gabs ja die ganze Zeit über. Schuld waren alle anderen, aber nie Fr. K. :mad:

Die kam dank ihrem niedlich u. unschuldigen Aussehen mit mehr als 2 blauen Augen davon, wenn man mich fragt :-(

Ja, die Frau sieht auf Bildern total nett aus, nicht wie eine Tierquälerin.. Und sie kann so gut über Tiere reden und hat ja auch ganz gute Bücher bzw ein Buch geschrieben.. Ja, kann sich halt gut verkaufen.. :mad:
 
https://www.facebook.com/DOGnews.di...0626710367265/745033532259910/?type=1&theater


TIERSCHUTZ“ A LA MAYRHOF

Seit bekannt wurde, dass in Mayrhof 38 tote Hunde in einem abbruchreifen Haus aufgefunden wurden, ist einige Zeit vergangen.

Die Behörden ermitteln, angeblich werden nun Menschen die näheren Kontakt mit Veronika Sch. hatten verhört. Die Ergebnisse der pathologischen Untersuchung müssten vorliegen, sind aber noch nicht öffentlich. Es ist ein laufendes Verfahren, in den noch viele Fragen offen sind. Veronika Sch. ist von der Bildfläche „verschwunden“, um die einst in der Öffentlichkeit stehende „Hundeflüsterin“ ist es zwar nicht still geworden, aber sie selbst scheut aktuell das Rampenlicht.

Warum sich Veronika Sch. zurück gezogen hat ist verständlich, immerhin ist sie in dem laufenden Verfahren die Hauptverdächtige, die toten Hunde wurden in ihren Haus gefunden, sie befanden sich in ihrer Obhut, sie hat sie vermutlich getötet. Kein Täter erklärt gerne warum er gemordet hat, auch Vroni nicht, so wie sie ihre Nachbarn nennen.

Die Nachbarn sind ebenfalls ziemlich zugeknöpft, sie können sich unisono nicht vorstellen, dass so etwas, nur ein paar Schritte von ihnen entfernt, passiert ist. Sie sind betreten, sie wollen nicht über die Hunde reden, schon gar nicht über die toten.

Die Obfrau des Tierschutzverein Ried im Innkreis knallt gleich den Hörer auf die Gabel, telefonische Anfragen beantwortet sie nicht. Verständlich, geht doch das Gerücht um, dass sie auch nach der ersten Abnahme im Sommer 2014, noch immer Hunde zu Veronika Sch. gegeben hat. Das lässt sich, schwer erklären, wenn dem so ist.

Noch immer suchen Menschen verzweifelt nach ihren Hunden, Veronika Sch. beantwortet die Fragen zu den verschwundenen Hunden, auch den Betroffenen gegenüber, nur unzureichend, wenn überhaupt.

Warum die zuständige Amtstierärztin und ihr Stellvertreter erst so spät eingeschritten sind, warum es von Sommer bis Winter gedauert hat, bis nach der ersten Abnahme von völlig abgemagerten Hunden, eine Hausdurchsuchung stattfand, ist ebenfalls unklar. Die gängige Erklärung: „es ist nun mal nicht so leicht einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen. Ist das wirklich so? Oder gab es schützende Hände, die über das verfallene Anwesen in Mayrhof gehalten wurden? War es im Interesse einiger Personen, dass Vroni noch Zeit bleibt „aufzuräumen“? Wenn dem so sein sollte, dann ging das ganz oder teilweise schief. Vroni hat nicht ausreichend aufgeräumt. 38 tote Hunde wurden gefunden.

Es sollen mehr, viel mehr tote Hunde auf dem Anwesen in Mayrhof sein, manche sagen, bis zu 200 Hunde könnten dort liegen, oder jedenfalls deren Reste, das was der Kalk übrig gelassen hat.

Das Haus, in dem Vroni gewohnt hat, in dem die toten Hunde gefunden wurden, das spricht Bände. Die Mauern feucht. Die Fenster auf der Rückseite, nicht vorhanden. Die rückwärtige Tür, angenagt und verwittert. Der Zugang vom Haus, zum Hundeauslauf, lebensgefährlich. Strom, angeblich abgedreht. Heizung soll es keine gegeben haben, also auch kein Warmwasser. Das war der Status Quo im Jänner 2015. Betrachtet man die vorhandene Bausubstanz, dann kann man davon ausgehen, dass dieses Haus schon seit Jahren vor sich hinwittert. Das Haus ist nicht kürzlich in diesen abbruchreifen Zustand verfallen, dahinter stehen Jahre der Vernachlässigung. Und das wirft die Frage auf: wie kann es sein, dass Menschen, die vor Ort gewesen sein wollen, die dort Hunde abgegeben haben, das nicht gesehen haben? Man muss kein Bausachverständiger sein, um zu erkennen, dass dieses Haus schon seit Jahren nicht wirklich bewohnbar ist, jedenfalls nicht im Winter.

Jene die Vroni näher gekannt haben, sagen nun: sie hätte immer eine Ausrede gefunden. Sie hätte gesagt, dass sie renovieren würde. Sie hätte jegliche Hilfe abgelehnt. Das würde in das Profil einer Animalhoarderin passen. Auch die Aussage, dass im Inneren alle Räume bis zur Decke mit Müll angefüllt waren, deckt sich damit. Animalhoarding ist eine bisher nur wenig erforschte „Krankheit“, man geht eher davon aus dass es ein Symptom ist. Und genau dieses Symptom hätte man sehen müssen.

Was wäre eigentlich passiert, wenn Vroni nicht wegen ihrer offenen Füße ins Spital eingeliefert worden wäre? Denn so ist letztlich die Sache aufgeflogen. Vroni musste ins Krankenhaus, da fiel auf, dass sie keine ausreichende Versicherung hatte. Vermutlich wollte sie so schnell wie möglich wieder zurück ins Haus, vermutlich hat sie gesagt sie müsse sich um die Hunde kümmern, vermutlich ist das einem Arzt aufgefallen, vermutlich konnte dadurch gehandelt werden. Eine Hausdurchsuchung fand statt, die toten Hunde wurden gefunden. Vroni wurde psychologisch betreut und fand dann Aufnahme bei Menschen in der Nähe. Das Haus wurde gesperrt.

Wir haben mittlerweile eine Menge Anfragen gestellt und wir sind gespannt auf die Antworten.

Wir wollen natürlich wissen, warum nicht früher gehandelt wurde, warum niemand erkannt haben will, was hinter den Mauern des abbruchreifen Hauses vor sich ging. Wir wollen auch wissen, wie sich Oberösterreich seinen Tierschutz vorstellt? Denn, wie es scheint, gibt das Land wenig Geld dafür aus. Es wirkt, als ob der Tierschutz fast ausschließloch privat betrieben würde. Was dabei herauskommt, hat Mayrhof eindrucksvoll demonstriert.

Wir wollen auch von jenen Vereinen, die innerhalb der letzten 5 Jahre Hunde zu Vroni gaben, wissen wieso? Seit 5 Jahren muss jedem Menschen, der vor Ort war, klar gewesen sein, dass dieses Haus weder für Menschen noch für Hunde zumutbar ist. Warum also in aller Welt, gibt man Hunde dort in Obhut?

Wir werden dem Fall Mayrhof so lange Öffentlichkeit geben, bis klar ist was dort passiert ist und warum es geschehen konnte. Warum? Weil in Zukunft verhindert werden muss, dass sich so ein Fall wiederholt. Es gab in Österreich, in verschiedensten Orten, immer wieder Fälle von Animalhoarding. In einigen dieser Fälle, kamen Tiere zu Tode. Was aber den Fall Mayrhof so besonders macht: Hier war es eine Person die öffentlich Anerkennung hatte, die in den Medien präsent war. Veronika Sch. wurde als „Hundeprofi“ gehandelt. Sie war in Verbindung mit vielen „Tierschützern“ und „Tierschutzvereinen“. Und keiner will erkannt haben, was da vor sich ging. Wenn das möglich ist, dann steht es schlimm um den österreichischen Tierschutz.

Daher ist es wichtig, dass öffentlich wird, was in Mayrhof passierte und wie das passieren konnte. Man muss aus diesem Fall lernen, man muss umdenken.

Veronika Sch. hat ihre „Strafe“ bereits. Ihr Fall war tief. Von der anerkannten Tierschützerin und Hundeflüsterin, zur mutmaßlichen Mörderin von 38 oder mehr Hunden, zu einer Frau die unter menschenunwürdigen Verhältnissen in einem abbruchreifen Haus dahinvegetierte, die schließlich aufflog, weil sie keine Versicherung hatte, die ihre offenen Beine abdeckte. Die sich nun versteckt, weil sie keine akzeptable Erklärung liefern kann, für das was sie getan hat. Hunde wird sie vermutlich keine mehr halten können, und ist sie eine Animalhoarderin, dann ist das die größte Strafe für sie. Ob sie letztlich besachwaltert wird oder im Gefängnis landet, ist sekundär. Am Tag der Hausdurchsuchung wurde das zerstört, wofür sie gelebt hat.

Ob sie sich jemals selbst zu Wort meldet ist ungewiss. Vielleicht wird man nie wissen ob es Überforderung war oder der sadistische Trieb zu töten, „Herrin über Leben und Tod“ zu sein, wie manche von ihr behaupten. Manches wird in jedem Fall öffentlich werden, wie zum Beispiel ihre rauen Methoden mit den Tieren umzugehen. Ihre konsequente Art sich der Kadaver zu entledigen, die auf eiskalte Planung schließen lässt. Sie wird in Erinnerung bleiben, nicht als „Tierschützerin“, sondern als „Mörderin“, denn die 38 toten Hunde kann sie nicht ungeschehen machen …
 
Danke, gute Info.. und da kann man wirklich gespannt sein, was da noch alles zum Vorschein kommt... besonders die Antworten der sog. "Tierschützer" sind sicher von Bedeutung..
Mir ist das absolut unerklärlich, anhand der Bilder schon, wie man dort immer wieder weitere Hunde abladen konnte..

Hoffentlich werden alle dafür bestraft, die ihre Augen vor dem Leid und Elend verschlossen haben... und hoffentlich, geht das nicht so aus, wie bei der Gesa K in Deutschland, die heute wieder Hunde hält.. :mad:
 
@ Caro1: ich kann Deinen Zorn sehr gut nachvollziehen. Aber leider ist Gesetz/Recht und Gerechtigkeit selten das selbe!

So wie das mit Geza/Gisa? läuft, läuft es in vielen Bereichen, wird es auch in Mayrhof. Wie müssen sich auch die Eltern von Tunce fühlen, dass der 18jährige (in den Medien als Jugendlicher bezeichnete) Totschläger wieder freikommt? Die drei Burschen, die die Wildscheinbabys totgequält haben, nur tw. verurteilt wurden und das noch fast nicht. Was ist mit den zweien die den Storch Rudi totgequält haben? Was passiert mit den Mitgliedern der Jägerschaft, die weit weg von einem ordentlichen Jäger agieren? Was mit den Besoffenen, die Leute gefährden, ummähen, töten? Was hat der zu erwarten, der seine schwangere Freundin bei lebendigem Leib angezündet hat? Lt. Bericht 15 Jahre, frei nach 10 Jahren, wenn nciht Sichereheitsverwahrung angeordnet wird!
Der Mann der seiner 2jährigen Tochter "durch einen Defekt an der Therme" während einer Strafdusche schwere Verbrennungen zugefügt hat, sie jetzt lt Gutachten durch die Medis bei der Behandlung schlussendlich gestorben ist, ist auf freien Fuß! Ein blanker HOHN!!

Die Strafe für Delikte gegen Leib und Leben sind leider immer zu gering, besonders im Verhältnis zu Vermögensdelikten.

Ein Uli Höneß kriegt (im Vergleich) mehrere Jahre, ein Mörder/Totschläger/Tierquäler oft nur Bewährung, wenn überhaupt.... Das kann nicht gerecht sein!

Geld kann man ersetzen, zurückzahlen, abarbeiten. Leben und Leiden niemals!

Daher plädiere ich für eine Gesetzesreform mit u.a. diesen drei Punkten:

* Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) generell höher bestrafen
* Das strafmündige Alter für Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) nicht an einer Zahl wie 14 festzumachen, sondern durch einen oder mehrere Pychiater fest stellen zu lassen.
* Bei Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) bereits ab (dzt.) 14 Jahre, oder siehe Pkt 2, das Erwachsenstrafrecht anzuwenden (wie in USA).

Wenn sie ab 16 wählen dürfen, dann dürfen sie auch so zur Verwantwortung gezogen werden - mMn!

Wenn wer so eine Petition einrichtet, bin ich die erste, die das unterschreibt!!!!!
 
@ Caro1: ich kann Deinen Zorn sehr gut nachvollziehen. Aber leider ist Gesetz/Recht und Gerechtigkeit selten das selbe
Ich habe keinen Zorn, das war eine traurige Feststellung.. ;)

Daher plädiere ich für eine Gesetzesreform mit u.a. diesen drei Punkten:

* Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) generell höher bestrafen
* Das strafmündige Alter für Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) nicht an einer Zahl wie 14 festzumachen, sondern durch einen oder mehrere Pychiater fest stellen zu lassen.
* Bei Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) bereits ab (dzt.) 14 Jahre, oder siehe Pkt 2, das Erwachsenstrafrecht anzuwenden (wie in USA).

Wenn sie ab 16 wählen dürfen, dann dürfen sie auch so zur Verwantwortung gezogen werden - mMn!

Wenn wer so eine Petition einrichtet, bin ich die erste, die das unterschreibt!!!!!

Das unterschreibe ich mit... ;)
 
Daher plädiere ich für eine Gesetzesreform mit u.a. diesen drei Punkten:

* Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) generell höher bestrafen
* Das strafmündige Alter für Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) nicht an einer Zahl wie 14 festzumachen, sondern durch einen oder mehrere Pychiater fest stellen zu lassen.
* Bei Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) bereits ab (dzt.) 14 Jahre, oder siehe Pkt 2, das Erwachsenstrafrecht anzuwenden (wie in USA).

Wenn sie ab 16 wählen dürfen, dann dürfen sie auch so zur Verwantwortung gezogen werden - mMn!


Dein erster Punkt ist durchaus diskussionswürdig. Beim Rest bin ich absolut nicht deiner Meinung. Irgendwo muß eine Grenze gezogen werden, unterhalb der ein Kind nicht strafwürdig ist. Ich mag mir gar nicht vorstellen, daß ein Kind verurteilt wird (und am Ende noch nach Erwachsenenstrafrecht, wie du es willst), nur weil irgendein Gutachter bescheinigt, daß der 8-Jährige eh schon reif und intelligent genug ist.

14 finde ich grundsätzlich ok, ein Großteil der Jugendlichen weiß da, was gut und böse ist, was erlaubt und was nicht. Trotzdem kann auch ein Jugendlicher selbstverständlich nicht wie ein Erwachsener beurteilt werden (ich finds erstaunlich, wie man das überhaupt infrage stellen kann)-und daß in Ausnahmefällen das Jugendstrafrecht auch über den 18. Geburtstag angewendet kann, ist wichtig.


Aber gehen wir mal davon aus, daß deine "Wünsche" real werden: Die Strafen werden radikal erhöht, Psychologen entscheiden also möglicherweise, daß ein 12-jähriger Tierquäler absolut reif ist-es gilt damit Erwachsenenstrafrecht, der Bub wird also wegen Tierquälerei zu sagen wir 6 Jahren verurteilt, kommt (du hast offenbar vergessen, den Jugendknast auch abzuschaffen-wenn man wählen kann, kann man doch auch in den normalen Knast :rolleyes:) selbstverständlich zusammen mit erwachsenen Straftätern ins Gefängnis, und mit 18 kommt er dann raus (ich nehme an, du bist auch gegen vorzeitige Entlassung? Eine Strafe muß man doch absitzen bis zum Ende) - und dann wird aus ihm urplötzlich ein gut ausgebildetes, verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft. DAS willst du?






Die drei Burschen, die die Wildscheinbabys totgequält haben, nur tw. verurteilt wurden und das noch fast nicht.

Ich geh mal davon aus, daß der Falter nicht zu den Zeitungen gehört, die du liest. In dem von letzter Woche stand ein interessanter Bericht über den Prozess, den eine offenbar kluge und feinfühlige Richterin führte. Nur so viel, es waren insgesamt 6 Kinder, zwei 14-jährige, die anderen jünger, der Jüngste 8-du solltest dich schon informieren, bevor du falsche Tatsachen postest.

Die beiden strafmündigen Buben sind verurteilt worden, zu 3 Monaten bedingt, und zu einer Psychotherapie. Und sie müssen 1633 € zahlen-das wär genauso viel, wie ein Jäger dafür hätte zahlen müssen, um die Frischlinge zu schießen (was mit den restlichen auch passiert ist). Das ist nicht "fast nichts".
 
Ich mag mir gar nicht vorstellen, daß ein Kind verurteilt wird (und am Ende noch nach Erwachsenenstrafrecht, wie du es willst), nur weil irgendein Gutachter bescheinigt, daß der 8-Jährige eh schon reif und intelligent genug ist.
Ich weiß zwar nicht, wie Du auf 8 Jahre kommst, aber so wars auch nicht gemeint.

14 finde ich grundsätzlich ok, ein Großteil der Jugendlichen weiß da, was gut und böse ist, was erlaubt und was nicht. Trotzdem kann auch ein Jugendlicher selbstverständlich nicht wie ein Erwachsener beurteilt werden (ich finds erstaunlich, wie man das überhaupt infrage stellen kann)-und daß in Ausnahmefällen das Jugendstrafrecht auch über den 18. Geburtstag angewendet kann, ist wichtig.
Deshalb weil Du das findest, hat es noch keine allgemeine Gültigkeit. Frag mal die Kassiererin, die von Jugendlichen gewürgt worden ist, was die dazu sagt.
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Ueberfallserie-auf-Supermaerkte-geklaert/174346622

Oder die anderen Jugendlichen die von gleichaltrigen geschlagen, getreten etc. werden. Selbst bei Todesfolge gibts nur ein paar Monate bis Jährchen.

DAMIT ES KLAR IST: ich rede nicht von geklauten Lippenstiften, oder sonstigem Pipifax. Diese Sachen werden dafür überdimensional bestraft!
Ich rede von bewusst gesetzten, quälerischen oder sonstigen extremen Straftaten gegen Leib und Leben.

Aber gehen wir mal davon aus, daß deine "Wünsche" real werden: Die Strafen werden radikal erhöht, Psychologen entscheiden also möglicherweise, daß ein 12-jähriger Tierquäler absolut reif ist-es gilt damit Erwachsenenstrafrecht, der Bub wird also wegen Tierquälerei zu sagen wir 6 Jahren verurteilt, kommt (du hast offenbar vergessen, den Jugendknast auch abzuschaffen-wenn man wählen kann, kann man doch auch in den normalen Knast :rolleyes:) selbstverständlich zusammen mit erwachsenen Straftätern ins Gefängnis, und mit 18 kommt er dann raus (ich nehme an, du bist auch gegen vorzeitige Entlassung? Eine Strafe muß man doch absitzen bis zum Ende) - und dann wird aus ihm urplötzlich ein gut ausgebildetes, verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft. DAS willst du?

Du reimst Dir wieder etwas zusammen, das ICH nicht gesagt habe, nur damit Du wieder dagegen sein kannst. Es entbehrt aber jeder Grundlage, soweit es meine "Wünsche" angeht. Sämtliche Zahlen und Annahmen aus diesem Absatz stammen NUR aus Deinen Gedanken!

Ich geh mal davon aus, daß der Falter nicht zu den Zeitungen gehört, die du liest. In dem von letzter Woche stand ein interessanter Bericht über den Prozess, den eine offenbar kluge und feinfühlige Richterin führte. Nur so viel, es waren insgesamt 6 Kinder, zwei 14-jährige, die anderen jünger, der Jüngste 8-du solltest dich schon informieren, bevor du falsche Tatsachen postest.

Die beiden strafmündigen Buben sind verurteilt worden, zu 3 Monaten bedingt, und zu einer Psychotherapie. Und sie müssen 1633 € zahlen-das wär genauso viel, wie ein Jäger dafür hätte zahlen müssen, um die Frischlinge zu schießen (was mit den restlichen auch passiert ist). Das ist nicht "fast nichts".
Was genau habe ich denn falsch gepostet?
DAS nennst Du was anderes als "fast nichts"?
Ein paar Klapse auf den Hintern (bildlich gesprochen) für die zwei 14jährigen (3 Monate bedingt, da lachen die drüber), eine Psychotherapie, die ziemlich sicher nicht gemacht wird, weil keine Konsequenzen, und das wars. Die anderen, die sie auf den Geschmack gebracht haben: was ist mit denen? Die kommen dann erst bei den nächsten Straftaten dran. Weil präventiv passiert ja nix.

Gut, vielleicht werden sie um 2 Uhr nachts beim Einbruch in einen Markt erschossen, weil sie auf einen Polizisten losgehen. Aber nur nicht gleich durchgreifen. Warum sollte ien jugendlicher um 2 Uhr früh auch im Bett zu Hause sein. Spiessig. Ne, da geht er einbrechen - ist viel cooler!
Sind ja arme Kinder, die muss man mit Samthandschuhen anfassen!

Dass sie in jungen Jahren eine kriminelle Bande gebildet haben, die zum Spass Leben quälen, zerstören, ist Dir egal?
Was wär gewesen, wenn es nicht ein, eh wurscht und zum Abschiessen da, Wildschweinbaby (waren es nicht 2?) gewesen wäre, sondern ein Kleinkind, ein Hund, eine Katze? DEIN HUND? Sei mal ehrlich! Da würdest was anderes schreiben. Aber wegen einem Wildschwein......
Der Eurobetrag ist ein Schadensersatz und keine Strafe. Glaubt hier bitte irgendwer, dass das bezahlt wird? Wenn dann von den Eltern, was ich aber auch nicht glaube. Ev. sinds Sozialfälle, denen man eh nix wegnehmen kann, ausser den Raketen zu Silvester. Und was lernen die "Verurteilten" daraus? NICHTS, ausser dass sie mit allem durchkommen.

Ned bös sein, aber das kann es nicht sein!

Ich bin mir ganz sicher, dass die Kinder und Jugendlichen von heute sehr viel früher reif sind, sehr viel früher wissen, wo es lang geht. Und wenn sie vernachlässigt, allein gelassen werden, was oft durch die berufliche Aus- und Überlastung der Eltern oder der Alleinerzieher möglich ist, kommensie auf blöde Gedanken. Wenn dann noch so Rowdies dabei sind, dann entgleist das. Aber mit DEN Strafen, wird sich nix ändern, tritt kein Lerneffekt ein und auch keine abschreckende Wirkung.

Und der/die Täter die den Storch Rudi gesteinigt haben, werden wahrscheinlich auch nix kriegen. Ev. Schadensersatz für einen Storch, sagen wir 500 Euro? Waren ja nur Jugendliche........
 
Ich weiß zwar nicht, wie Du auf 8 Jahre kommst, aber so wars auch nicht gemeint.


Es war ein Beispiel. Und ich bin auf 8 gekommen, weil der jüngste der "Wildschweinmörder" eben erst 8 war-du hast dich doch beklagt, daß nur die bereits 14-jährigen verurteilt werden konnten. Aber wie war es denn dann gemeint? Du hast geschrieben, Psychologen sollen beurteilen, ob strafmündig oder nicht, und dann soll generell das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden . In Extremfällen könnte also sowas rauskommen-eben wie in den USA, die du ja auch noch als gutes BEispiel anführst.


Deshalb weil Du das findest, hat es noch keine allgemeine Gültigkeit. Frag mal die Kassiererin, die von Jugendlichen gewürgt worden ist, was die dazu sagt.
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Ueberfallserie-auf-Supermaerkte-geklaert/174346622

Oder die anderen Jugendlichen die von gleichaltrigen geschlagen, getreten etc. werden. Selbst bei Todesfolge gibts nur ein paar Monate bis Jährchen.

DAMIT ES KLAR IST: ich rede nicht von geklauten Lippenstiften, oder sonstigem Pipifax. Diese Sachen werden dafür überdimensional bestraft!
Ich rede von bewusst gesetzten, quälerischen oder sonstigen extremen Straftaten gegen Leib und Leben.

Nicht nur ich finde das, sondern eben auch der Gesetzgeber, sonst gäbe es diese Gesetze ja nicht. Und die können wissenschaftlich begründet werden, diese Gesetze sind ja nicht einfach so entstanden. Gerade z.B. durch Psychologen.


Du reimst Dir wieder etwas zusammen, das ICH nicht gesagt habe, nur damit Du wieder dagegen sein kannst. Es entbehrt aber jeder Grundlage, soweit es meine "Wünsche" angeht. Sämtliche Zahlen und Annahmen aus diesem Absatz stammen NUR aus Deinen Gedanken!


Nochmal-weißt du, was ein Beispiel ist?


Was genau habe ich denn falsch gepostet?

Genau das, was ich oben geschrieben habe, lies einfach nochmal nach.

DAS nennst Du was anderes als "fast nichts"?
Ein paar Klapse auf den Hintern (bildlich gesprochen) für die zwei 14jährigen (3 Monate bedingt, da lachen die drüber), eine Psychotherapie, die ziemlich sicher nicht gemacht wird, weil keine Konsequenzen, und das wars. Die anderen, die sie auf den Geschmack gebracht haben: was ist mit denen? Die kommen dann erst bei den nächsten Straftaten dran. Weil präventiv passiert ja nix.

Gut, vielleicht werden sie um 2 Uhr nachts beim Einbruch in einen Markt erschossen, weil sie auf einen Polizisten losgehen. Aber nur nicht gleich durchgreifen. Warum sollte ien jugendlicher um 2 Uhr früh auch im Bett zu Hause sein. Spiessig. Ne, da geht er einbrechen - ist viel cooler!
Sind ja arme Kinder, die muss man mit Samthandschuhen anfassen!

Dass sie in jungen Jahren eine kriminelle Bande gebildet haben, die zum Spass Leben quälen, zerstören, ist Dir egal?
Was wär gewesen, wenn es nicht ein, eh wurscht und zum Abschiessen da, Wildschweinbaby (waren es nicht 2?) gewesen wäre, sondern ein Kleinkind, ein Hund, eine Katze? DEIN HUND? Sei mal ehrlich! Da würdest was anderes schreiben. Aber wegen einem Wildschwein......
Der Eurobetrag ist ein Schadensersatz und keine Strafe. Glaubt hier bitte irgendwer, dass das bezahlt wird? Wenn dann von den Eltern, was ich aber auch nicht glaube. Ev. sinds Sozialfälle, denen man eh nix wegnehmen kann, ausser den Raketen zu Silvester. Und was lernen die "Verurteilten" daraus? NICHTS, ausser dass sie mit allem durchkommen.

Ned bös sein, aber das kann es nicht sein!

Was du alles weißt-daß sie über die Strafe lachen, daß sie nicht zur Psychotherapie gehen werden, daß es dafür keine Sanktionen gibt, daß das Geld nicht bezahlt werden wird, daß die Kinder jetzt auf den Geschmack gekommen sind, daß die kriminelle Karriere unausweichlich ist-du bist offenbar eine Hellseherin.


Ich bin mir ganz sicher, dass die Kinder und Jugendlichen von heute sehr viel früher reif sind, sehr viel früher wissen, wo es lang geht. Und wenn sie vernachlässigt, allein gelassen werden, was oft durch die berufliche Aus- und Überlastung der Eltern oder der Alleinerzieher möglich ist, kommensie auf blöde Gedanken. Wenn dann noch so Rowdies dabei sind, dann entgleist das. Aber mit DEN Strafen, wird sich nix ändern, tritt kein Lerneffekt ein und auch keine abschreckende Wirkung.

Und der/die Täter die den Storch Rudi gesteinigt haben, werden wahrscheinlich auch nix kriegen. Ev. Schadensersatz für einen Storch, sagen wir 500 Euro? Waren ja nur Jugendliche........


DAnn sag doch mal, welche Strafe würdest du für die 5 Kinder angemessen finden-für die beiden Vierzehnjährigen, einen Dreizehnjährigen, einen Achtjährigen und einen zwischendrin? Wie würdest du urteilen, wenn du Richterin wärst?
 
Ich habe die "Beispiele" leider nicht als "Beispiele" erkannt, waren auch nicht als solches gekennzeichnet.

Mein Vorschlag/Wunsch für solche Straftataten bis 10/12 Jahre: dem Verbrechen entsprechende Sozialdienststunden. D.h. wenn es gegen Menschen gerichtet war, Hilfsdienste bei Menschen, gegen Tiere: Hilfsdieste bei Tieren. Immer gepaart mit Psychotherapie.

Übrigens: Du schreibst von Psychologen, ich von Psychiatern. ;)

Mein Ansatz warum die Grenze "14" im jeweiligen Fall zu überprüfen sein soll:
a) damit die untr 14 jährigen sich nicht sicher fühlen können. Ohja - sie wissen, dass ihnen dzt gar nichts passieren kann!
b) die Zeiten haben sich geändert. Es werden 12jährige schwanger, übernehmen damit die Verantwortung für ein neues Leben. Warum kann dann ein Straftäter, der wirklich gequält, getötet, geraubt hat nicht für seine Taten die Verantwortung übernehmen dürfen?
c) ich spreche aber auch nicht von lebenslangem Knast für jugendliche Straftäter, sondern von Sozialdienst. Verweigert er/sie es: Heim!

Denn ich glaube, dass in 99 % der Fälle da was schief gelaufen ist in der Erziehung. Dass es Fernsehsendungen gibt, wo man entgleiste Jugendliche sieht, die sogar auf die Eltern losgehen..... immer mehr Alko"leichen" herumkugeln...., die Gewaltbereitschaft generell steigt....

Ich glaube (nicht finde), dass man dem nur Herr werden kann, wenn man frühzeitig den Anfängen wehrt. 14 Jahre ist überholt. Das wurde in grauer Vorzeit als Schwellenalter eingeführt, wo noch Jugendschutzzeiten strengere waren, und auch eingehalten wurden, die Gesellschaft strenger strukturiert war.

Ich sage bei Gott nicht, dass das besser war. Aber anders.
Nur deshalb, weil es mal als Gesetz niedergeschrieben wurde, muß es nicht immer gültig bleiben. Viele Gesetze wurden/werden geändert. Manche sind totes Recht. Oder ein findiger Anwalt kommt drauf, dass man es doch noch anwenden kann. Denk an den Fremdgeh§, wo die/der Ehebrecher eine Strafanzeige bekommen kann.

Also wenn sich die Gesellschaft jetzt geändert hat, und das hat sie unbestritten, dann muß auch das Gesetz darauf reagieren. Die Möglichkeit, dass eine Strafe auch unter 14 angewendet werden kann, die Möglichkeit nach höherer Strafe als im Jugendstrafrecht, ist mMn wirklich zu fordern.
Man kann einen heute durchschnittlichen 14jährigen sicher nicht mit einem durchschnittlichen 14jährigen von vor paar Jahren vergleichen!
 
Mein Vorschlag/Wunsch für solche Straftataten bis 10/12 Jahre: dem Verbrechen entsprechende Sozialdienststunden. D.h. wenn es gegen Menschen gerichtet war, Hilfsdienste bei Menschen, gegen Tiere: Hilfsdieste bei Tieren. Immer gepaart mit Psychotherapie.

Aber wenn es den Jugendlichen oder Kindern an sozialer Kompetenz oder an Empathie für andere Lebewesen mangelt, ist vielleicht ein Hilfsdienst bei Menschen oder Tieren nicht sinnvoll, da sie mit der Situation völlig überfordert sein könnten, sodass der gewünschte Lerneffekt nicht nur ausbleibt, sondern sich sogar ins Gegenteil verkehrt.

Wiedergutmachung erachte ich als sehr sinnvoll, nur nicht sofort bei Mensch und Tier, sondern erst einmal durch Tätigkeiten, die weniger Sensibilität erfordern (z.B. Müllsammeln oder dergleichen). Mit intensiver Unterstützung durch geschultes Personal könnte man sich in weiterer Folge an Mensch/Tier "herantasten". Dass dies weder einfach ist noch schnell umzusetzen, ist für mich eindeutig. Es braucht viele Ressourcen (Fachpersonal, engagierte Mitarbeiter in den entsprechenden Einrichtungen ...), Zeit und vor allem den Willen, den Jugendlichen "auf den richtigen Weg" helfen zu wollen.
 
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen ja, aber da spielen natürlich viele Faktoren eine Rolle, von denen ich klarerweise nichts weiß.

Ich bin nur eher skeptisch, wenn gefordert wird, dass bei Menschen bzw. Tieren Wiedergutmachung geleistet werden soll. Denn welche Menschen betrifft es? Ältere in Altersheimen, Behinderte vielleicht oder gar Kinder in Kindergärten. Und gerade diese Menschen brauchen motiviertes, geschultes, engagiertes, liebevolles Betreuungspersonal und nicht zwangsverpflichtete Jugendliche. Bei Tieren natürlich dasselbe, denn wenn ich mir vorstelle, dass die Jugendlichen, die die Wildschweine getötet haben, Dienst im Tierheim verrichten sollen, sbin ich mehr als skeptisch.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es nicht die personellen Ressourcen gibt, die nötig wären, um die Jugendlichen an den Umgang und die Arbeit mit den Tieren heranzuführen.
 
Ich meine ja nicht gleich den direkten Umgan mit Mensch und Tier! Da gibts viele Tätigkeiten, die sehr lehrhaft sein können. Z.B. Hilfsdienste in der pathologie, damit sie sehen, was sie angerichtet haben..... ;) Oder auf der Unfallklinik.

Es ist ja von mir nur ein Gedanke und kein ausgereiftes Konzept. Da ich in keiner erdenklichen Weise in die dafür notwendigen Prozesse eingebunden werde, muß ich mir das auch nicht im Detail überlegen. :o

Für mich steht nur fest, dass das Strafmaß für Vermögensdelikte ungleich höher als für Delikte gegen Leib und Leben ist, dass das blitzartig endlich geändert gehört und in dem gleichen Arbeitsgang/Gesetzesreform auch das einzementierte Alter von "14" überdacht und angepasst werden sollte.
 
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