Caro1
Super Knochen
Natürlich darfst Du...ich hab auch "geschmunzelt".....
allerdings sind das nicht die Argumente des Anwaltes, der befindet sich nämlich in einer Zwangslage:
er ist verpflichtet, das, was die Mandantin als Tatsache hinstellt, vor Gericht vorzubringen
natürlich kann er ihr im anwaltlichen Gespräch sagen, dass das nicht klug ist, dass das unglaubwürdig is,t
aber vor Gericht darf er das nicht
Habe ich wo geschrieben, dass er das nicht darf?
Die Gesetzeslage ist bekannt, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man sich darüber nicht aufregen darf...