* Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) generell höher bestrafen
* Das strafmündige Alter für Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) nicht an einer Zahl wie 14 festzumachen, sondern durch einen oder mehrere Pychiater fest stellen zu lassen.
* Bei Vergehen gegen Leib und Leben (inkl. Tiere) bereits ab (dzt.) 14 Jahre, oder siehe Pkt 2, das Erwachsenstrafrecht anzuwenden (wie in USA).
Wenn sie ab 16 wählen dürfen, dann dürfen sie auch so zur Verwantwortung gezogen werden - mMn!
punkt zwei hätte insoferne keinerlei sinn, da die kinder- bzw jugendpsychiater in ihrer gemeinsamen linie dagegen sind, so weit ich das die vergangenen jahre mitbekommen habe.
und wenn genau diese dann die gutachter sind, hast du nix erreicht...kostet nur extra...