hunde verhungert teil 4

Ich weiß nicht wie das in Tierschutzkreisen läuft , als normaler Hundehalter ist man je nach Wohn- und Jobsituation spätestens bei sagen wir mal 4-5 Hunden an der Grenze des Machbaren,sodass die Hunde noch gut gehalten werden können, keine Ahnung wieso geglaubt wird dass nur weil einer sich als "Tierschützer" bezeichnet der plötzlich auch mit 40-50 Hunden zurecht kommen kann ... ohne der Infrastruktur eines Tierheims wohlgemerkt !
 
Ich weiß nicht wie das in Tierschutzkreisen läuft , als normaler Hundehalter ist man je nach Wohn- und Jobsituation spätestens bei sagen wir mal 4-5 Hunden an der Grenze des Machbaren,sodass die Hunde noch gut gehalten werden können, keine Ahnung wieso geglaubt wird dass nur weil einer sich als "Tierschützer" bezeichnet der plötzlich auch mit 40-50 Hunden zurecht kommen kann ... ohne der Infrastruktur eines Tierheims wohlgemerkt !


man muss sowas schon extrem stark glauben wollen, um es minimal glauben zu können, sonst hätte man ja mindestens nachgesehen...
 
38 Hundekadaver gefunden.. :mad: da bin ich mal gespannt, wie der Fall ausgeht..

In Deutschland gab es einen ähnlichen Fall, diese Frau hat heute wieder Hunde. auch schon deshalb,weil sie trotz allem was sie den Tieren angetan hat, so viele Fürsprecher hatte.. das ist mir auch immer wieder unbegreiflich, weil angeblich alles Tierliebhaber..
 
Der Verteidiger plädiert auf nicht schuldig.. :mad: auf das Urteil kann man wirklich gespannt sein..
ich würde alle Mitwisser mit verurteilen... jeder der vor diesem Elend die Augen verschlossen hat..
 
Angesichts der Tatsachen in diesem Fall meine ich doch, dass es ein Hohn ist, sich nicht schuldig zu bekennen. Die Beweislast in Sachen Tierschutz ist ja mehr als erdrückend!
 
Der Verteidiger plädiert auf nicht schuldig.. :mad: auf das Urteil kann man wirklich gespannt sein..
ich würde alle Mitwisser mit verurteilen... jeder der vor diesem Elend die Augen verschlossen hat..

....weil es das Gesetz - auch in Deutschland - so vorschreibt....

verweigert die Mandantschaft ein Schuldeingeständnis, zwingt das Gesetz den Anwalt auf "nicht schuldig" zu plädieren.....

wieso also über einen Anwalt ärgern.....??????????? da muss man bei der Legislative ansetzen....
 
Ich frag mich wie so viele Menschen auf die Idee kommen konnten , dass eine einsame ältere kranke Frau in der Lage sein könne, ganz alleine so viele unvermittelbare Hunde, die sich sonst niemand mehr zugetraut hat und offenbar schon aufgegeben wurden zu versorgen, zu beschäftigen und im besten Fall zu resozialisieren .... Tierschützer scheinen zuweilen unter Realitätsverlust zu leiden.
 
....weil es das Gesetz - auch in Deutschland - so vorschreibt....

verweigert die Mandantschaft ein Schuldeingeständnis, zwingt das Gesetz den Anwalt auf "nicht schuldig" zu plädieren.....
wieso also über einen Anwalt ärgern.....??????????? da muss man bei der Legislative ansetzen....

Ach, tatsächlich, ist das so?...

Aber ich habe weder das Gesetz noch den Verteidiger angezweifelt, sondern mich über die Argumente aufgeregt, dass seine Mandantin niemals ein Tier quälen oder umbringen wollte:

„Auch seien nicht alle Hunde verhungert, drei mussten eingeschläfert werden, ein Großteil von ihnen sei verendet, als sie für einen Tag ins Spital musste. Ein von der Veterinärmedizin der Uni Wien erstelltes Gutachten kam jedoch zu einem anderen Ergebnis: Der Tod habe sich über Monate hinweggezogen. Für die Staatsanwältin war "die Tat an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten".
http://www.krone.at/Tierecke/38_tot...icht_schuldig-Tiere_verhungerten-Story-487980

...zudem ein Teil der Hunde angeblich verendet sind, weil die Frau EINEN Tag im Spital war…

also, natürlich verteidigt ein Verteidiger, trotzdem darf ich mich über diesen Rechtsverdreher bzw. seine Argumente aufregen... ;)
 
Woher will man wissen, dass der Verteidiger ihr nicht eh geraten hat sich schuldig zu bekennen und sie hat das abgelehnt? Dann bleibt ihm nur übrig sie nach bestem Wissen und Gewissen zu verteidigen und in Ermangelung schlüssigerer Argumente musste er diese vorbringen, ist schließlich seine Aufgabe.
 
Ach, tatsächlich, ist das so?...

Aber ich habe weder das Gesetz noch den Verteidiger angezweifelt, sondern mich über die Argumente aufgeregt, dass seine Mandantin niemals ein Tier quälen oder umbringen wollte:

„Auch seien nicht alle Hunde verhungert, drei mussten eingeschläfert werden, ein Großteil von ihnen sei verendet, als sie für einen Tag ins Spital musste. Ein von der Veterinärmedizin der Uni Wien erstelltes Gutachten kam jedoch zu einem anderen Ergebnis: Der Tod habe sich über Monate hinweggezogen. Für die Staatsanwältin war "die Tat an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten".
http://www.krone.at/Tierecke/38_tot...icht_schuldig-Tiere_verhungerten-Story-487980

...zudem ein Teil der Hunde angeblich verendet sind, weil die Frau EINEN Tag im Spital war…

also, natürlich verteidigt ein Verteidiger, trotzdem darf ich mich über diesen Rechtsverdreher bzw. seine Argumente aufregen... ;)

Natürlich darfst Du;)...ich hab auch "geschmunzelt".....

allerdings sind das nicht die Argumente des Anwaltes, der befindet sich nämlich in einer Zwangslage:

er ist verpflichtet, das, was die Mandantin als Tatsache hinstellt, vor Gericht vorzubringen

natürlich kann er ihr im anwaltlichen Gespräch sagen, dass das nicht klug ist, dass das unglaubwürdig is,t

aber vor Gericht darf er das nicht
 
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