hund zwickte kind - folgen?

babsi&sammy

Super Knochen
hallo,

meine mama hat einen spaniel, gestern leinte sie die hündin vorm billa an, als sie rauskam wurde sie von zwei erwachsenen sofort angebrüllt, dass der hund ihren sohn gebissen hat. der sohn hatte zwei wunzige blaue flecken am finger, also rein gar nichts. die wahnsinnigen haben gleich die rettung und die polizei gerufen. während auf die polizei gewartet wurde, hat der gestörte vater meine mama gewürgt und ihr gedroht sie umzubringen :mad::mad::mad: jedenfalls wurde gegen meine mama anzeige wg fahrlässiger körperverletzung gestellt und der irre vater hat eine anzeige wg schwerer kv und morddrohung :)D)

kann meiner mama da überhaupt was passieren? ich gehe ja sowieso davon aus, dass das fallen gelassen wird. aber sind nicht die eltern alleine schuld (unterlassene aufsichtspflicht)? ich kann doch mein kind nicht zu einem fremden hund hinlassen...vorallem wenn der wo angeleint ist...ich gehe auch davon aus, dass dieses kind auf jenny hingetreten oder sie geärgert hat, warum sollte sie sonst schnappen...arme maus! bin voll wütend...
oder muss ein hund in so einem fall einen beisi haben?
 
Ich glaube, dass der Hund, wenn er vor einem Geschäft angebunden wird, einen Beissi tragen muss....
 
hallo,

meine mama hat einen spaniel, gestern leinte sie die hündin vorm billa an, als sie rauskam wurde sie von zwei erwachsenen sofort angebrüllt, dass der hund ihren sohn gebissen hat. der sohn hatte zwei wunzige blaue flecken am finger, also rein gar nichts. die wahnsinnigen haben gleich die rettung und die polizei gerufen. während auf die polizei gewartet wurde, hat der gestörte vater meine mama gewürgt und ihr gedroht sie umzubringen :mad::mad::mad: jedenfalls wurde gegen meine mama anzeige wg fahrlässiger körperverletzung gestellt und der irre vater hat eine anzeige wg schwerer kv und morddrohung :)D)

kann meiner mama da überhaupt was passieren? ich gehe ja sowieso davon aus, dass das fallen gelassen wird. aber sind nicht die eltern alleine schuld (unterlassene aufsichtspflicht)? ich kann doch mein kind nicht zu einem fremden hund hinlassen...vorallem wenn der wo angeleint ist...ich gehe auch davon aus, dass dieses kind auf jenny hingetreten oder sie geärgert hat, warum sollte sie sonst schnappen...arme maus! bin voll wütend...
oder muss ein hund in so einem fall einen beisi haben?

nicht böse sein, ich verstehs einfach nicht.
von meinem arbeitsplatz aus, habe ich auch blick auf einen supermarkt und sehe immer, wie hunde ALLER rassen und grössen angeleint werden, zu 95% ohne beisskorb, und sich passanten vorbeischummeln müssen, weil es dort ziemlich eng ist......ich verstehs einfach nicht, und werde es nie verstehen....
 
Der Hund gehört sicher verwahrt. Das war er leider nicht, sonst wäre das nicht möglich gewesen.

Es wird vmtl.auf Teilschuld rauslaufen.

Den Typen würde ich aber fleissig was geben, denn so eine Reaktion ist wahrlich unangemessen, ich hoffe deine Mutter hat auch Zeugen für die Übergriffe.... im Übrigen würde ich bei solchen Fällen auch immer das Jugendamt mit einschalten, wenn ein erwachsener Mann so schlecht mit Frustration umgehen kann und seinen Affekt nicht kontrollieren kann, dann tun mir alle Familienangehörigen leid.
 
Der Hund gehört sicher verwahrt. Das war er leider nicht, sonst wäre das nicht möglich gewesen.

Es wird vmtl.auf Teilschuld rauslaufen.

Den Typen würde ich aber fleissig was geben, denn so eine Reaktion ist wahrlich unangemessen, ich hoffe deine Mutter hat auch Zeugen für die Übergriffe.... im Übrigen würde ich bei solchen Fällen auch immer das Jugendamt mit einschalten, wenn ein erwachsener Mann so schlecht mit Frustration umgehen kann und seinen Affekt nicht kontrollieren kann, dann tun mir alle Familienangehörigen leid.

jep denke ich auch
 
nicht böse sein, ich verstehs einfach nicht.
von meinem arbeitsplatz aus, habe ich auch blick auf einen supermarkt und sehe immer, wie hunde ALLER rassen und grössen angeleint werden, zu 95% ohne beisskorb, und sich passanten vorbeischummeln müssen, weil es dort ziemlich eng ist......ich verstehs einfach nicht, und werde es nie verstehen....

da gebe ich dor vollkommen recht, ich habe das meiner mama auch schon xmal gesagt, ich würde meinen NIE wo anhängen, allein, weil ich schon angst hätte, dass er geklaut wird...

aber wie soll ichs sagen...meine mama ist über 60 und ein klassischer hundebsitzer in dem alter...die haben ja oft nicht so ein bewußtsein wie wir...

achja, platz wäre dort aber genug, ist ein großer platz und der eingang ist sehr wietläufig, also das kind musste absichtlich zum hund hin
 
na kann es da tatsächlich zu einer vorstrafe für meine mama kommen???

Also wenn das Kind wirklich nur zwei winzige blaue Flecken am Finger hatte, denke ich nicht, dass es zu einer Verurteilung/ Vorstrafe kommen wird. Da wurden schon Verfahren mit weitaus schwerwiegenderen Verletzungen wieder eingestellt.
 
na kann es da tatsächlich zu einer vorstrafe für meine mama kommen???

quatsch.... das war fahrlässig. Nicht mal grob fahrlässig und eben Teilschuld weil der Hund ja angehängt war also nicht von sich aus.... bla bla.... ausser es war so eng, dass gar nix anderes übrig blieb als sich beissen zu lassen um dran vorbei zu kommen. Vmtl. wird das eh eingestellt... ohne zu Nahe treten zu wollen: altes Weiberl mit nem Cocker.... unds Kind hingrennt - dem STA wohl recht wurscht
 
es wird wohl keine grossen folgen haben, weil (zum glück) die verletzungen gering sein dürften.
wäre hier zB wirklich eine bisswunde, würde es schon folgen haben....ned nur "teilschuld".....anhängen alleine reicht nicht.....im wiener hundehaltegesetz steht sehr deutlich, wo und wann ein hund leinen UND beisskorb zu tragen hat....abgesehen davon, steht ebenfalls, dass ein hund so zu verwahren ist, dass es niemanden belästigt oder gefährdet.
das war eindeutig nicht der fall, somit trifft die volle schuld den hundehalter.
 
.....im wiener hundehaltegesetz steht sehr deutlich, wo und wann ein hund leinen UND beisskorb zu tragen hat....abgesehen davon, steht ebenfalls, dass ein hund so zu verwahren ist, dass es niemanden belästigt oder gefährdet.
das war eindeutig nicht der fall, somit trifft die volle schuld den hundehalter.

Das hängt imho schon von dem Vorfall im Konkreten ab. Der fehlende Beißkorb ist kein automatischer Schuldbeweis, wenn der Biss von den Eltern bzw dem Kind unter ihrer Aufsicht provoziert worden ist. Wenn du betrunken Auto fährst und jemand nimmt dir die Vorfahrt und schießt dir aus der völligen Verdeckung mit 50km/h in die Seite, dann kann bei entsprechender Beweislage der andere vollständig an dem Unfall schuld sein, auch wenn du so gar nicht unterwegs hättest sein dürfen.
Die "Belästigung oder Gefährdung" ist imho auch nichts absolutes, speziell wenn dem "Opfer" eindeutig zumutbar war dem Hund auszuweichen. Könnte sonst ja jeder kommen und deinen Hund unterwegs provozieren bis der sich wehrt und wär im Recht.

Gibt überhaupt keine Pauschalaussage zum Ausgang von dem Ganzen. Warum man sowas macht frag ich persönlich mich aber schon. Von dem Ärger jetzt abgesehen, was wär gewesen wenn der defekte Vater den Hund totgetreten hätte? Gerade jetzt wo eh soviele Irre herumlaufen die meinen ein Problem mit Hunden haben zu müssen ist den Hund mal eben vorm Billa anhängen einfach nicht mehr drin.
 
Das hängt imho schon von dem Vorfall im Konkreten ab. Der fehlende Beißkorb ist kein automatischer Schuldbeweis, wenn der Biss von den Eltern bzw dem Kind unter ihrer Aufsicht provoziert worden ist. Wenn du betrunken Auto fährst und jemand nimmt dir die Vorfahrt und schießt dir aus der völligen Verdeckung mit 50km/h in die Seite, dann kann bei entsprechender Beweislage der andere vollständig an dem Unfall schuld sein, auch wenn du so gar nicht unterwegs hättest sein dürfen.
Die "Belästigung oder Gefährdung" ist imho auch nichts absolutes, speziell wenn dem "Opfer" eindeutig zumutbar war dem Hund auszuweichen. Könnte sonst ja jeder kommen und deinen Hund unterwegs provozieren bis der sich wehrt und wär im Recht.

Gibt überhaupt keine Pauschalaussage zum Ausgang von dem Ganzen. Warum man sowas macht frag ich persönlich mich aber schon. Von dem Ärger jetzt abgesehen, was wär gewesen wenn der defekte Vater den Hund totgetreten hätte? Gerade jetzt wo eh soviele Irre herumlaufen die meinen ein Problem mit Hunden haben zu müssen ist den Hund mal eben vorm Billa anhängen einfach nicht mehr drin.

Also, ohne juristisches Fachwissen zu besitzen, bezweifle ich deine Aussagen, betreffend des betrunkenen Autofahrers, und der Zumutbarkeit des Ausweichens beim Hunde"biss".

Ich lege jetzt meine Hand nicht ins Feuer, aber bilde mir ein, dass ein Hundehalter sogar haftbar gemacht werden kann, wenn jemand seine Hand durch den Gartenzaun, oder durch die Stäbe einer Hundebox in einem geöffnetem Kofferraum steckt, und gebissen wird.

(Wie gesagt, bin mir da nicht 100%ig sicher, wäre aber interessant zu wissen)
 
Ich lege jetzt meine Hand nicht ins Feuer, aber bilde mir ein, dass ein Hundehalter sogar haftbar gemacht werden kann, wenn jemand seine Hand durch den Gartenzaun, oder durch die Stäbe einer Hundebox in einem geöffnetem Kofferraum steckt, und gebissen wird.

das kann ich sogar bestätigen... beim Gesetz geht man nicht auf die Natürlichkeit und das Verhalten des Hundes ein. Ein Hund ist ein Sachgegenstand, mehr nicht.

Daher schätze ich, wird deine Mama den Rettungseinsatz + Polizei zahlen müssen bzw ihre Haftpflicht und das wars.

was auf den Vater des Kindes zukommt, kommt immer darauf an, wie sehr deine Mama jetzt dahinter bleibt und ihnen klar macht, dass sie Angst hatte, etc, einen Anwalt einschalten, und und und...
 
Seit wann bezahlt man die Polizei bei einem gerichtlich strafbaren Delikt?

sofern es auch ohne Polizei hätte ablaufen können, muss man zahlen

ist wie bei Autounfällen ohne Personenschaden, wenn du da die Polizei dazuholst, musst zahlen.

und eine Anzeige hätte das Krankenhaus bzw der Rettungswagen oder die Geschädigten selbst machen können - dafür ist auch die Polizei nicht notwendig zu rufen, weißt was ich mein?

kann mich natürlich irren, aber ich denke, der gehört bezahlt
 
sofern es auch ohne Polizei hätte ablaufen können, muss man zahlen

ist wie bei Autounfällen ohne Personenschaden, wenn du da die Polizei dazuholst, musst zahlen.

und eine Anzeige hätte das Krankenhaus bzw der Rettungswagen oder die Geschädigten selbst machen können - dafür ist auch die Polizei nicht notwendig zu rufen, weißt was ich mein?

kann mich natürlich irren, aber ich denke, der gehört bezahlt

Bei einem Autounfall ohne Personenschaden handelt es sich um kein gerichtlich strafbares Delikt, daher bezahlt man für die Aufnahme - es wird ja auch keine Anzeige erstattet.
Bei einem Hundebiss wird eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Ich bin mir sehr sicher, daß du dich irrst;)
 
sofern es auch ohne Polizei hätte ablaufen können, muss man zahlen

ist wie bei Autounfällen ohne Personenschaden, wenn du da die Polizei dazuholst, musst zahlen.

und eine Anzeige hätte das Krankenhaus bzw der Rettungswagen oder die Geschädigten selbst machen können - dafür ist auch die Polizei nicht notwendig zu rufen, weißt was ich mein?

kann mich natürlich irren, aber ich denke, der gehört bezahlt


wird vermutlich auch von fall zu fall verschieden sein :confused:

mir ist jedenfalls vor jahren (!!!) ein radfahrer, an einer geregelten kreuzung, mit seinem fahrrad gegen mein auto gescheppert.

ich hatte grün, er rot und gott sei dank war ich mit schrittgeschwindigkeit unterwegs weil ich parkplatz guckte und hinter mir niemand war.

jedenfalls ist der mit großer geschwindigkeit daher gekommen, mit nem plastiksackerl in der hand, welches voll mit joghurt war.

nach dem zusammenstoss hat das fahrrad mit meiner vorderradachse freundschaft geschlossen und ist gleich bei ihr auf ein tratscherl verblieben, der radfahrer hat es vorgezogen seitlich über meine motorhaube zu fliegen und erst nach einigen metern zum stillstand zu kommen, die jughurts haben sich teilweise auf meiner windschutzscheibe vom freiflug erholt.

der radfahrer ist aufgestanden und wollte weg mit den worten "ist nix passiert".

dieser wurde von mir aber am arm gepackt und festgehalten da ich die polizei gerufen hatte!

nicht das dem dann später schlecht wird und ins spital fährt und ich habe fahrerflucht am hals ... außerem hat mein auto auch einiges abbekommen.

zusammengefasst: der typ war illegal in österreich, ich musste den polzeieinsatz bezahlen (da ich sie gerufen hatte) und für den schaden am meinem fahrzeug musste ich auch selbst aufkommen, da man von dem typen nix holen konnte.
zusätzlich wurde ich belehrt, dass ich niemanden festhalten darf!!!
so nebenbei hatte ich einen unfallzeugen der sich freiwillig bei der polizei gemeldet hat.

fazit für den vorfall beim billa: meiner meinung nach sind alle optionen offen ...
 
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