hund zwickte kind - folgen?

Ehrlich......die meisten binden den Hund aus Bequemlichkeit an, nicht weil der Hund keine Sekunde alleine bleiben kann und man niemanden hat der auf ihn aufpasst, bzw. im selben Haushalt wohnt.

Kann schon sein, aber das hättest dem Leopold vor dem Geschäft ja nicht angesehen, ob ich bequem bin oder bloß verzweifelt und hungrig:D
 
ich kenn jemanden, der hat zum spaß bei so einem angeleinten hund seinen neu erworbenen elektroschocker ausprobiert. hat das auch noch stolz herumerzählt, was soll ich sagen.....

und eine szene, die ich beobachtet habe: angehängter ängstlicher hund, mutter mit kind gehen hin, weil ja so süß. kind will streicheln, hund schnappt.

würde meinen hund auch nicht vors geschäft hängen. dann muss ich halt noch mal gehen, meinem hund und meinen nerven zuliebe.
 
nanana man kanns aber auch übertreiben. jemanden zu unterstellen seinen hund nicht gerne zu haben nur weil man ihn anhängt ist aber schon ein bisswi übertrieben....

Es geht bitte nicht ums anhängen, es geht um die Gefahr der man ihn aussetzt, siehe Rosas posting. Natürlich ist das beim Dorfsupermarkt wo 3 Leute vorbeikommen während man einkauft und 2 davon den Hund kennen was anderes als hier zwischen den Plattenbauten. Aber ich lebe in letzterer Situation, und mich stört hier jeder vor einem Geschäft am schmalen Gehsteig angehängte Hund extrem.
 
. Wenn du betrunken Auto fährst und jemand nimmt dir die Vorfahrt und schießt dir aus der völligen Verdeckung mit 50km/h in die Seite, dann kann bei entsprechender Beweislage der andere vollständig an dem Unfall schuld sein, auch wenn du so gar nicht unterwegs hättest sein dürfen.

Nein kann nicht. Überschrittene Promillegrenze bedeutet Fahruntüchtigkeit, somit auf jeden Fall schuldhaft.

Die "Belästigung oder Gefährdung" ist imho auch nichts absolutes, speziell wenn dem "Opfer" eindeutig zumutbar war dem Hund auszuweichen. Man muss einem Hund nicht ausweichen, ob es zumutbar oder unzumutbar ist, Hund ist so zu halten und zu führen, dass etc etc...

.

Und vorm Billa anhängen ist dann schlichtweg illegal, denn selbst wenn du den Beißkorb anlegst, mit einem Vorhängeschloss sicherst(es könnte ja wer sonst ohne Werkzeug den Beißkorb abnehmen und dabei gefährdet werden)

Ist weder illegal noch ungesetzlich.

Das Abnehmen des Beisskorbes von dem Hund wäre eine Manipulation an dem in fremden Eigentum befindlichen Tier und ein völlig anderer Tatbestand


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Das über die Leine fallen wäre aber interessant.
 
so klar ist das aber nicht, wie du das darstellt.

wenn ich meinen hund sicher verwahre in meiner wohnung, heißt ich sperre meine tür zu und dann kommt ein einbrecher und betritt mit gewalt meine wohnung, und wird dann von meinem hund gebissen: bedeutet das, ich muss dem einbrecher schmerzensgeld zahlen, wenn er mich klagt.
meiner laienmeinung nach hätte ich den hund sicher verwahrt.

es läuft immer auf das gleiche raus, der hundebesitzer ist schuld und muss zahlen. wäre mir an deiner stelle nicht so sicher bei deinen spitzfindigkeiten ;)
ich würd den hund einfach daheimlassen. die wahrscheinlichkeit eines einbruchs ist geringer, als dass mir ein fremder meinen hund antatscherlt. hoffe, ich jedenfalls. und beim einbrecher zahl ich gerne :D
wär auch blöd, wenn meine wohnung ausgeräumt wird, während mein hund vor dem geschäft auf mich wartet.
 
Das über die Leine fallen wäre aber interessant.

Das reicht ja schon als Unsicherheit. Ich kann nicht ausschließen dass jemand über meinen angebundenen Hund oder die Leine stolpert. Also gefährde ich, oder?
Und zu dem fremden Hund hingehen und ihn abgrabbeln und vielleicht festhalten ist keine Manipulation am fremden Eigentum?
 
Also mein Hund hat mal jemanden gezwickt - derjenige hat Anzeige erstattet und war beim Arzt.

Ein paar Wochen später würde ich von der Polizei vorgeladen um Stellung zu nehmen - wieder ein paar Wochen später führte ein ATA eine Kontrolle durch und war mit mir+Hund spazieren und schaute sich an wie sich der Hund verhält - alles normal, mir hat er damals gesagt wäre der Hund auffällig gewese - hätte er Maulkorb & Leinenpflicht bekommen.
Ich habe damals eine Verwaltungsstrafe von 125 € an den Staat bezahlt - die 70 € für die Arztkosten wurden von der Haftpflichtversicherung bezahlt.

Wenn der Hund noch nicht auffällig geworden ist - passiert im normalfall nix - ausser kosten, der ATA hat damals gemeint, wenn ein Hund öfters durch Bisse auffällt, kann der Hund abgenommen werden, da ich ihn ja dann scheinbar nicht sicher verwahren+führen kann.
Schuld hat aber immer der Hundebsitzer und muss die Kosten auch ersetzen.
 
Das reicht ja schon als Unsicherheit. Ich kann nicht ausschließen dass jemand über meinen angebundenen Hund oder die Leine stolpert. Also gefährde ich, oder?

Und zu dem fremden Hund hingehen und ihn abgrabbeln und vielleicht festhalten ist keine Manipulation am fremden Eigentum?


ich glaub, ersteres wird rechtlich gleich behandelt wie haxl stellen. :D
 
so klar ist das aber nicht, wie du das darstellt.

wenn ich meinen hund sicher verwahre in meiner wohnung, heißt ich sperre meine tür zu und dann kommt ein einbrecher und betritt mit gewalt meine wohnung, und wird dann von meinem hund gebissen: bedeutet das, ich muss dem einbrecher schmerzensgeld zahlen, wenn er mich klagt.
meiner laienmeinung nach hätte ich den hund sicher verwahrt.

Wo und von wann gibt es so ein Urteil?????
Ich kenn nämlich nur eines vom OLG München, das ist das genaue Gegenteil.
 
Bin ich froh dass man als Autofahrer eine wichtigere Einnahmequelle ist als als Hundebesitzer und daher mehr Rechte hat. Sonst würden dauernd Leute mit Anlauf gegen mein geparktes Auto laufen und dann Schmerzensgeld einklagen.
 
das ist die österreichische rechtslage. Außer du hast ein Schild auf die tür gemacht: hier wache ich...... das gleiche gilt übrigens auch für das betreten von grundstücken.

ich kann dazu noch eine lustige geschichte erzählen:
ein bekannter ist züchter von so genannten polizeihunden, den malis. ausgerechnet dorthin hat es einen einbrecher verschlagen. der richter fand das sehr witzig und amüsant, die hunde bissen ihm zudem in den allerwertesten. der richter musste aber dennoch den züchter zu schmerzensgeld verurteilen. der einbrecher hatte nämlich geklagt. der einbrecher selbst erhielt selbstverständlich auch eine strafe für den einbruch.

darum stellte ich das mit der logik ein wenig in frage, da die logik der rechtsprechung mit der logik unseres hausverstandes nicht immer ident ist.
 
das ist die österreichische rechtslage. Außer du hast ein Schild auf die tür gemacht: hier wache ich...... das gleiche gilt übrigens auch für das betreten von grundstücken.

ich kann dazu noch eine lustige geschichte erzählen:
ein bekannter ist züchter von so genannten polizeihunden, den malis. ausgerechnet dorthin hat es einen einbrecher verschlagen. der richter fand das sehr witzig und amüsant, die hunde bissen ihm zudem in den allerwertesten. der richter musste aber dennoch den züchter zu schmerzensgeld verurteilen. der einbrecher hatte nämlich geklagt. der einbrecher selbst erhielt selbstverständlich auch eine strafe für den einbruch.

darum stellte ich das mit der logik ein wenig in frage, da die logik der rechtsprechung mit der logik unseres hausverstandes nicht immer ident ist.

Weißt Du wann und wo das war? Würde mich interessieren. Sowas hab ich schon öfter mal gehört, aber noch nie ein Urteil in dieser Richtung gefunden.

Eine allgemeine Rechtslage gibt es nicht für "Hund beißt Einbrecher", keine Gesetz, keinen §. In Wr. Neustadt kann ein Richter so und in Salzburg genau das Gegenteil entscheiden in unserem Rechtssystem.

Drum würde es mkich ja interessieren. Unter den Urteilen ist nämlich nix zu finden.
 
das war in wien.

wann? genauen zeitpunkt müsste ich nachfragen. als noch in schilling gezahlt wurde. 10.000,- schilling war die strafe.
 
Ich kriegs trotzdem nicht rein. Angenommen ich geh spazieren, jemand kommt daher und tritt plötzlich auf meinen Hund ein. Darf der Hund ihn dann beissen? Oder darf er nicht, weil das ja hieße dass ich den Hund nicht so gehalten habe dass er niemanden gefährdet? Und wie siehts aus wenn das passiert wenn der Hund angebunden ist?
 
Eine allgemeine Rechtslage gibt es nicht für "Hund beißt Einbrecher", keine Gesetz, keinen §. In Wr. Neustadt kann ein Richter so und in Salzburg genau das Gegenteil entscheiden in unserem Rechtssystem.

Drum würde es mkich ja interessieren. Unter den Urteilen ist nämlich nix zu finden.

nach der nachdenkpause: da müsste es aber schon was niedergeschriebenes geben. vor allem betreffend warnschild. bei uns hat einmal jemand das grundstück betreten trotz warnschild. unser hund hat ihm die hose zerrissen sonst nix, keine körperverletzung. und der wollte geld für die hose. ist aber schon bei der polizei abgeblitzt und per rechtsanwalt wegen dem schild. war in der steiermark.
 
Ich kriegs trotzdem nicht rein. Angenommen ich geh spazieren, jemand kommt daher und tritt plötzlich auf meinen Hund ein. Darf der Hund ihn dann beissen? Oder darf er nicht, weil das ja hieße dass ich den Hund nicht so gehalten habe dass er niemanden gefährdet? Und wie siehts aus wenn das passiert wenn der Hund angebunden ist?

ich glaub, der hund darf lt. recht nicht bedroht, gequält oder attackiert werden. dazu brauchst du halt einen zeugen, am besten 10, sonst glaubt dir wahrscheinlich niemand die geschichte. da gibts schon was. ob das unter tierschutzgesetz (z.b. tierquälerei: man darf tier kein leid, schmerzen zufügen) fällt oder sonst was, weiß ich nicht.
 
nach der nachdenkpause: da müsste es aber schon was niedergeschriebenes geben. vor allem betreffend warnschild. bei uns hat einmal jemand das grundstück betreten trotz warnschild. unser hund hat ihm die hose zerrissen sonst nix, keine körperverletzung. und der wollte geld für die hose. ist aber schon bei der polizei abgeblitzt und per rechtsanwalt wegen dem schild. war in der steiermark.

:DNa ist wohl auch gut so. Das ist immer so eine Sache und von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.

Warnschild "Vorsicht bissiger Hund" ist nicht die Befreiung von der Verantwortung a priori. Außerdem ist es eine Frage der Beweiswürdigung, der Rechtsauslegung, der Rechtsphilisophie und und und.
Dazu kommt, es wird ja kein präjudizielles Recht gesprochen, heißt, selbst ein OGH Urteil in einer Richtung, ist nicht bindend für den nächsten Fall.

Trotzdem, oder deswegen:eek::D wäre ich ja so gierig, mal ein Urteil in dem de fakto letztinstanzlich einem wegen dieses Einbruchs verurteilten Einbrecher Schmerzensgeld wg. Hundebiss zugesprochen wurde, in die Hände zu bekommen.
 
Ich kriegs trotzdem nicht rein. Angenommen ich geh spazieren, jemand kommt daher und tritt plötzlich auf meinen Hund ein. Darf der Hund ihn dann beissen? Oder darf er nicht, weil das ja hieße dass ich den Hund nicht so gehalten habe dass er niemanden gefährdet? Und wie siehts aus wenn das passiert wenn der Hund angebunden ist?

Huch, der Albtraum aller HH.
SO ein Fall bedeutet einen Dschungel von Gesetzen und §§§§§§. Da greift eins ins andere.
Genauso wenn ein Hund wo angebunden ist.

Im ersten Fall geht es um die Verhältnismäßigkeit.
Niemand darf einen Hund treten, kein Hund darf beissen. Ist der Ausgangspunkt. Dann kommt, ist der Hund aggressiv, wie wurde getreten, warum wurde getreten.....usw usw

Angebunden ist die Frage: wo, wie lang die Leine, an einem Eck? Ist es dunkel oder hell gewesen, ist das Sehen für die geschädigte Person zumutbar usw usw

Es gibt halt nun mal nie ein Gesetz für einen definitiven Fall......
 
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