Hund beisst Fremden am eigenen Grund

Ihr stellt Fragen, macht Annahmen und ich sag wie es dort tatsächlich ist. Einmal redet ihr von Kinder, Einbrecher, andere wie die Einsteller sind usw



Oh mann dann lass ich euch einfach diskutieren und annehmen und verabschiede mich da ich ja meine Antworten die ich wollte schon vor 5 Seiten bekommen habe.




Jesmin, das nennt sich Threaddrifting und ist ganz normal.......darfst das jetzt nicht an dir oder dem Thema festmachen. Wenn dich am Gartenzaun mit dem Nachbarn übers Wetter unterhältst, dann kommt bist nach einer halben Stunde bestimmt beim neuen Auto oder beim Garten oder......
Hol dir Popcorn, lehn dich zurück und unterhalt dich;)
 
Jesmin, ds nennt sich Threaddrifting und ist ganz normal.......darfst das jetzt nicht an dir oder dem Thema festmachen. Wenn dich am Gartenzaun mit dem Nachbarn übers Wetter unterhältst, dann kommt bist nach einer halben Stunde bestimmt beim neuen Auto oder beim Garten oder......
Hol dir Popcorn, lehn dich zurück und unterhalt dich;)

Ok ja hast recht. Ich bezieh das immer gleich aufs Thema. :eek:
 
@ jesmin: sag den eltern sie sollen dem sohnemann ausrichten, dass ihn die hunde für einen einbrecher gehalten haben, weil er sich so oft blicken lässt. :D

war der vorfall eigentlich an muttertag? das würd jetzt richtig passen... :D
 
Jesmin, das nennt sich Threaddrifting und ist ganz normal.......darfst das jetzt nicht an dir oder dem Thema festmachen. Wenn dich am Gartenzaun mit dem Nachbarn übers Wetter unterhältst, dann kommt bist nach einer halben Stunde bestimmt beim neuen Auto oder beim Garten oder......
Hol dir Popcorn, lehn dich zurück und unterhalt dich;)


:D:D:D Zustimm:)
 
Nina, theoretisch kann jeder warten, bis aufgemacht wird, praktisch ist das mit Kindern nicht durchzuziehen, da herrscht manchmal ein Kommen und Gehen, daß du denkst du lebst am Haupteingang vom Bahnhof. Wenn ich dann jedes Mal an die Gartentür gehen müßt und aufmachen, wär das ein Ganztagesjob

daher auch mein satz mit der aufsichtspflicht. ;) ich weiss was du meinst, wenn ich mal kinder hab und die mit ihren freunden im garten spielen ist das was anderes. wir sind das einzige kinderlose paar in einer gasse mit 120 einfamilienhäusern. cookie ist der große star, ABER alle kinder und eltern wissen, dass das weibi nur gestreichelt werden darf wenn ich zu hause bin. wenn ein kind also einfach so in den garten spaziert ohne meine erlaubnis und elterliche aufsicht und cookie sieht die situation nicht so gelassen?! ja was dann. tut mir leid aber ich spreche mich und meinen hund von schuld frei in so einem fall.
 
daher auch mein satz mit der aufsichtspflicht. ;)

ich weiss was du meinst, wenn ich mal kinder hab und die mit ihren freunden im garten spielen ist das was anderes. wir sind das einzige kinderlose paar in einer gasse mit 120 einfamilienhäusern.

cookie ist der große star, ABER alle kinder und eltern wissen, dass das weibi nur gestreichelt werden darf wenn ich zu hause bin. wenn ein kind also einfach so in den garten spaziert ohne meine erlaubnis und elterliche aufsicht und cookie sieht die situation nicht so gelassen?! ja was dann.

tut mir leid aber ich spreche mich und meinen hund von schuld frei in so einem fall.

Trotz der Schuld der Eltern (Aufsichtspflicht) und der der Kinder (sofern man da von Schuld spricht - Vertrauensgrundsatz!!) in so einem Fall, glaube ich trotzdem, dass jedermann (nicht DU! - sondern egal wer), da große Schwierigkeiten bekommen kann...

Mag sein, dass man sich als Besitzer im Endeffekt schuldlos sieht - aber Schwierigkeiten kann man dennoch bekommen...

Nicht mehr oder weniger wollte ich (auch mit meinen vorangehenden Posts) ausdrücken... :eek:

LG
VERA
 
@ jesmin: sag den eltern sie sollen dem sohnemann ausrichten, dass ihn die hunde für einen einbrecher gehalten haben, weil er sich so oft blicken lässt. :D

war der vorfall eigentlich an muttertag? das würd jetzt richtig passen... :D

Der war gut :D Der Sohn , der Einbrecher :D:D:D
 
Georg, in D ist die Rechtsprechung so, daß du wenn du einem bewaffneten Einbrecher überraschst, der sich an deinem Eigentum zuschaffen macht, in erweiterter Notwehr wahlweise die Bodenvase der Schwiegermutter an den Kopf werfen darfst oder eben den Hund loslassen.

Das Deutsche Gesetz ist nicht viel anders im Rahmen der Notwehr aufgebaut:

Deutschland [Bearbeiten]
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).

Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da das Notwehrrecht schneidig ist, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter (Beispiel unten: Junge der Äpfel stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.

OWiG § 15
Notwehr.(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.

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Was du nicht darfst, ist prophylaktisch dein Grundstück verminen, getarnte Fallgruben an der Terrassentür ausheben oder eben bewußt in Kauf nehmen, daß der Hund beißt.

Schau mal:

Präventivnotwehr:

Das sind alle vorbeugenden Abwehrhandlungen gegen künftige Angriffe, wie Selbstschüsse, das Halten scharfer Hunde und dergleichen. Diese Abwehrmaßnahmen sind nicht verboten, gehen aber auf Gefahr des Vorkehrenden wenn sie einen Schuldlosen verletzen, das heißt, wenn sie wirksam werden, ohne dass ein zumindest bevorstehender Angriff die Gegenwehr sachlich erfordert.

:cool:
 
Also da ich mein kleiner Racker nicht so der eindrucksvolle Wachhund ist, kann ich jetzt nicht so mitreden.

Ich kann nur soviel sagen, das mein kleiner Racker, sobald es klingelt oder jemand mit dem Schlüssel der Tür herum hantiert sofort anschlägt und die Person begutachtet, ob er jene kennt. Ist es eine die er kennt, gibt es freudiges begrüssen. Ist es ein fremder, bellt er mal schnüffelt kurz, wenn er sieht, ah ok Herrchen macht nichts und er hat aus gesagt ist es vorbei.

Ich weiss natürlich nicht, was würde passieren wenn theoretisch ein Einbrecher käme und keiner wäre bei mir zu Hause. Aber ganz ehrlich, mir wäre es dann egal ob derjenige Gebissen wird, weil ein Einbrecher hat in meiner Wohnung nichts zu suchen. Dann ist er selber schuld. Juristisch gesehen kann er mich vielleicht sogar verklagen, weil er dann gebissen worden wäre (das traue ich dem österreichischen Rechtssystem zu), aber von der Logik her verstehe und akzeptiere ich diese Sache nicht.

Wenn ich das ganze jetzt auf den Garten ummünze, der eingezäunt ist, mit einen Schild Achtung Hunde, etc. und die Hunde habe eine gute Unterordnung ist ja schonmal eine sehr gute Grundbasis. Im Normalfall, läutet man ja mal an, unabhängig ob da Hund sind oder nicht, schon rein aus Höflichkeit. Sollte dennoch ein wildfremder Mensch, trotz Warnschilder und ohne Kenntniss ob man vielleicht sogar zu Hause, das Grundstück betreten, ja was willst du da machen??!

Einerseits willst du ja einen Wachhund haben, der einen Eindringling verbellen soll. Aber was bringt, das wenn die Person einfach unbeirrt weiter geht? Nach der Logik der Hund darf diesen Schritt, "Ich beisse niemals zu in keiner Situation" geht der einfach weiter und bricht fröhlich ein. Denn er weiss der Hund darf nicht beissen. Dann kann ich ja gleich den Hund in den Zwinger stecken, hat den selben Effekt. Es sollte sicherlich die allerletzte Möglichkeit seit, das er jenes tut. Meistens sind Bissverletzungen kaum gravierend, da es ja eher nur eine sehr drastische Warnung ist, das einfach aussagt hier her und nicht weiter. Ich wurde selbst als Jugendlicher (wo ich noch keinen Hund hatte) gebissen von einem Schäferhund, weil ich durch die Garage von einem Bekannten ins Haus wollte. Er hat nur kurz nach meiner Hand geschnappt, hat bissl geblutet das war es. Sicherlich war ich net begeistert, und dachte mir na servas. Ich habe aber einfach die Warnsignale nicht erkannt und wollte einfach nur schnurstracks durch die Tür durch. Musste mich somit dem Hund noch mehr nähern, auf seinem Revier. Damals war mir das absolut nicht klar, und ganz ehrlich ich war selbst schuld. Man kann nicht immer die Hunde dafür verantwortlich machen. Sicherlich sprechen sie eine ganz andere Sprache als die Menschen. Aber das kann man auch nicht ändern, da gehört halt etwas Instinkt und Kenntniss dazu. Wäre ich einfach aus der Garage gegangen wäre mir auch nichts passiert.

Wenn ich mir denke, das ich in einem fremdem Garten bin und der Hund knurrt mich an, dann gehe ich aber schnell wieder da raus bzw. er knurrt ja meistens schon vor der Gartentüre. Da kann man ich ja seinen Teil schon denken.

Ein Mensch wehrt sich doch auch, wenn ein anderer in sein Revier eindringt. Oder lasst ihr zu, wenn ihr einen Einbrecher erwischt, das er einfach abhauen kann? Also für meinen Teil versuch ich ihm schon, sofern ich in der Lage bin, ihm eine auf die Nuss zu geben. Warum soll das mein Hund nicht auch dürfen, als letzes Mittel?!? Bei Mensch gilt das als Notwehr, beim Hund als Angriff?!? Das ist für mich jedenfalls nicht Logisch und entsprich weder den Werten und Erziehung der Menschen und auch nicht des Hundes.

Um es kurz zu machen: Ein Hund hat sicherlich nicht, in normal Siuationen zu beissen und der Besitzer sollte, wenn er merkt das der Hund nicht aus kann (Leine, etc.) das er die Siuation auflöst. Sollte aber z.B. ein Einbrecher (ich nehme hier mal ein definitiv klares Beispiel) und er einfach unbeirrt auf meine Haustüre zu gehen, dann finde ich, hat mein Hund nicht nur das Recht sondern auf die Pflicht den Einhalt zu gebieten. Schliesslich soll der auch was für sein Futter arbeiten :D
 
@ jesmin: sag den eltern sie sollen dem sohnemann ausrichten, dass ihn die hunde für einen einbrecher gehalten haben, weil er sich so oft blicken lässt. :D

war der vorfall eigentlich an muttertag? das würd jetzt richtig passen... :D

:eek: so was darf man nicht sagen - das ist oberböse :eek:
:D

supergut - obergscheit - und wunderschön :D :D
 
Trotz der Schuld der Eltern (Aufsichtspflicht) und der der Kinder (sofern man da von Schuld spricht - Vertrauensgrundsatz!!) in so einem Fall, glaube ich trotzdem, dass jedermann (nicht DU! - sondern egal wer), da große Schwierigkeiten bekommen kann...

Mag sein, dass man sich als Besitzer im Endeffekt schuldlos sieht - aber Schwierigkeiten kann man dennoch bekommen...

Nicht mehr oder weniger wollte ich (auch mit meinen vorangehenden Posts) ausdrücken... :eek:

LG
VERA

bin bei dir - aber solchen schwierigkeiten sehe ich gelassen entgegen.:cool: in meiner wild-west-manier ist mir das egal :D
klar hat ein kind in dem sinn keine schuld - der hund aber auch nicht, der ist ja instinktgetrieben. und im vorliegenden fall ist mmn der sohn selber (der erwachsen ist und kein kind) schuld (siehe von mir zitierte vorgeschichte mit dem verjagen).
 
Präventivnotwehr:

Das sind alle vorbeugenden Abwehrhandlungen gegen künftige Angriffe, wie Selbstschüsse, das Halten scharfer Hunde und dergleichen. Diese Abwehrmaßnahmen sind nicht verboten, gehen aber auf Gefahr des Vorkehrenden wenn sie einen Schuldlosen verletzen, das heißt, wenn sie wirksam werden, ohne dass ein zumindest bevorstehender Angriff die Gegenwehr sachlich erfordert.

Das würde also heißen, wenn zB ein Kind aufs Grundstück käme... ?!
Genau das habe ich gemeint...

@ angel:
Ja eh, aber ich bezieh mich ja jetzt nicht nur auf genau das vorliegende Thema...
wenn ich die Sache jetzt mal allgemein und "globaler" seh, schaut das ja bei dem "Wild-West-Dings-Bums" ja eher schlecht für die Hundehalter aus ... :confused:

Und DA fang ich dann an mir Sorgen zu machen, wenn du sagst, du siehst das gelassen... :eek:
 
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