Nochmal, ein Leben zu nehmen ohne das eigene dadurch zu retten, empfinde ich persönlich als nicht rechtens.
Ein normaler Mensch wird einen anderen auch nur dann töten, wenn die eigene Unversehrtheit oder das eigene Leben auf dem Spiel steht.
Deine Antwort hat nichts mit meinen Worten zu tun.
nochmal:
Du hast gesagt: Du stellst das Recht der Tiere auf unversehrtes Leben mit dem Recht der Menschen auf unversehrtes Leben gleich. Gleich stellen bedeutet: gleich bewerten
also ergibt sich daraus logischerweise die Frage: bewertest Du nur das Recht gleich in der Theorie oder auch in der Praxis?
Ergo: bewertest Du eine Verletzung dieser Rechte auch gleich?
was nämlich die logische Schlussfolgerung wäre: bewertet man das Recht auf Leben von Lebewesen A gleich wie das Recht zu leben von Lebewesen B
dann muss man natürlich auch eine Verletzung dieses Rechtes von Lebewesen A genauso bewerten wie eine Verletzung dieses Rechtes von Lebewesen B