die aktionen/aufklärungsarbeiten die ich von PETA mitbekomme, laufen immer ganz human ab..da wird keiner belästigt/beleidigt. da bleibt es jedem selbst überlassen, sich z.b. am infostand zu informieren. und wenn es sich um ein schauplatz handelt, wo nachgestellte szenen -wie z.b. blutiger stierkampf- gezeigt werden, kann auch jeder wegschauen wenn er will.
und ehrlich gesagt hätte ich auch mal große lust einer -in meinen augen perversen pelzträgerin- beispielsweise mal einen eimer wasser über den kopf zu gießen..abgestandenes-faules wasser, versteht sich. allerdings wäre das wohl eher contra-produktiv. die würd sich warscheinlich n neuen pelzmantel kaufen.
ich möchte nochmal auf das holocaust-thema zurückkommen:
"Sieg vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich:
Gerlingen/Wien Die kontrovers diskutierte Holocaust auf Ihrem Teller-Kampagne der von PETA-Deutschland e.V., ist rechtmäßig dies urteilte nunmehr der Oberste Gerichtshof Österreichs in letzter Instanz und hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf. Auf 19 Seiten wird der Rechtsstreit zwischen jüdischen MitbürgerInnen und der Tierrechtsorganisation erörtert und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht gegeben: Die plakative Gegenüberstellung von Bildern aus KZs, auf denen ausgemergelte Menschen gezeigt werden und von verschiedenen Tierarten aus der üblichen Massentierhaltung ist rechtmäßig und ist unter einem der höchsten demokratischen Grundrechtsgüter zu subsumieren: Der Meinungs- und Pressefreiheit. Verschiedene klagende Personen hatten 2004 eine einstweilige Verfügung gegen bestimmte Bilder der Holocaust auf Ihrem Teller-Ausstellung bewirkt.
Die schockierende Wirkung der Fotomontagen ist zum Großteil vom Thema vorgegeben (durch Menschen brutal verursachtes Leiden anderer). Die Heranziehung eines drastischen Vergleichs dient einem grundsätzlich erlaubten Zweck, nämlich in einer von Werbung reizüberfluteten Gesellschaft Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erzielen. Das Tierschutzanliegen selbst ist wie ausgeführt gewichtig, gesellschaftspolitisch umstritten und aktuell (vgl. die Tierschutzgesetzgebung aus der jüngsten Vergangenheit). Aus den dargelegten Gründen ist eine exzessive Meinungsäußerung zu verneinen. (Az. 6 Ob 321/04f, Urteil vom 12.10.2006).
PETA legt besonderen Wert auf die Feststellung, dass der Oberste Gerichtshof auch nachdrücklich die von den jüdischen Klägerinnen unterstellten Antisemitismus-Vorwürfe deutlich zurückgewiesen hat:
Die von den Klägern relevierte Verächtlichmachung einer Rasse oder eines Volkes wird mit der Werbekampagne nicht bewirkt: (...) Die Aussage geht nur dahin, dass Juden wie Tiere behandelt wurden. Die Gegenüberstellung führt jedenfalls beim maßgeblichen verständigen Durchschnittsbetrachter nicht zu der von den Klägern gezogenen Schlussfolgerung (nazistischer Inhalt, Anm. d. Verf.).
Das ist ein guter Tag für die Tiere und das Recht auf freie Meinungsäußerung, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA-Deutschland e.V. Wir bitten all diejenigen, die den heutigen Holocaust an den Tieren leugnen endlich die Augen zu öffnen und nicht so zu tun als ob diese Gräueltaten in Schlachthöfen und Tierfabriken nicht stattfinden würden.
Es ist als nahezu sicher einzuschätzen, dass auch die Urteile der Berliner
Gerichte und des Stuttgarter Amtsgerichts aufgehoben werden, so Ullmann
weiter.
PETA ist mit über 1 Million Unterstützern die weltweit größte Tierrechtsorganisation. Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen."
http://www.peta.de/sonstiges/petas_holocaust_auf_ihrem.856.html
tanja