@ all ;
..deffiniert mir mal bitte "folgsam und belästigen" ... weiters dann die überpüfung der einhaltung bei nicht beachtung im kontext das die leinenpflicht schon lasch kontroliert wird (ums gelinde auszudrücken)
..würde also quasi die generelle aufhebung der leinen pflicht bedeuten oder ?
Und das kann ja nun auch niemand klar denkender wollen !?
Keine Aufhebung der Leinenpflicht, da dieses Gesetz der Rechtssicherheit dient.
In unverbauten Gebieten die "wienerisch lasche" Kontrolle, auch jetzt fährt die Polzei regelmäßig durch die Hauptallee und stoppt sehr wohl bestimmte HH mit unerzogenen Hunden.
Hund geht nicht zu angeleinten Hunden hin.
Hund geht nicht zu unangeleinten Hunden, außer mit Erlaubnis
Hund ist im Nahbereich des HH
Hund belästigt - auch nicht freundlich - keine Menschen
Hund geht abslut souverän mit Geräuschen um, nämlich desinteressiert.
Hund geht nicht zu Pferden.
Hund sind Jogger, Skater und Radfahrer egal
Kein Betreten von Wiesen, wo Menschen spielen, liegen etc.
Hund knurrt weder Menschen noch Artgenossen an
HH ist auf Hund konzentriert.
HH verlangt nicht Rücksicht für sich und Hund von anderen, denn es ist deren Gebiet.
heißt: Kinder toben, quietschen, spielen Ball, Jugendliche sind laut, außer auf Einladung.
Die seit vielen Jahrzehnten gewachsene Struktur zeigt deutlichst, dass diese Miteinander möglich ist. Ich erlebe, dass dieses Miteinander genossen wird, gewollt wird.