Diesen Jäger Versteh ich nicht

Das ist schlicht falsch:

TSchG : § 6 Abs 2 Zif 4

§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.
(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit zulässig, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.
(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen. Dies gilt nicht
1.
für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und von Futtertieren (§ 32),
2.
für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß Abs. 3,
3.
für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,

4.
in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen.


Danke wieder einmal Frau Tamino! Da liest mal jemand nur das, was er lesen mag.....
 
Nochmal: nicht jedes Tier muss unbedingt sofort getötet werden. Und Ottonormalbürger hat nicht die Qualifikation das zu unterscheiden! Bei Wild wird sich vielleicht keiner drum scheren wenn sich hinterher herausstellt das eine Tötung nicht zu rechtfertigen war, gehts aber zum Beispiel um ein teures Sportgerä.... Pferd wirfst vielleicht hinterher jemanden interessieren!
 
Nochmal: nicht jedes Tier muss unbedingt sofort getötet werden. Und Ottonormalbürger hat nicht die Qualifikation das zu unterscheiden! Bei Wild wird sich vielleicht keiner drum scheren wenn sich hinterher herausstellt das eine Tötung nicht zu rechtfertigen war, gehts aber zum Beispiel um ein teures Sportgerä.... Pferd wirfst vielleicht hinterher jemanden interessieren!


Hier ist aber von einem Reh die Rede, welches von zwei Hunden ziemlich verletzt wurde und sich scheinbar auch nicht mehr fortbewegen konnte, weil es ja liegen blieb, wenn ich mich noch richtig erinnere an den Zeitungsartikel.... ergo dessen reden wir da eben von einem Reh und jetzt nicht von einem teuren Pferd....

Lass einfach mal die Kirche im Dorf bitte.... soviel gequirlte geistige Diarrhoe, wie Du von Dir gibst teilweise, ist echt unpackbar.... der Lösung bin ich nahe.... es gibt die Ignoreliste und die werde ich nun benutzen.



A geh...........wie kannst du nur:cool::D


Na weils wahr ist Michl..... :D
Ich befreie mich jetzt aber eh selbst ;)
 
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf. ;)

Nochmal: nicht jedes Tier muss unbedingt sofort getötet werden. Und Ottonormalbürger hat nicht die Qualifikation das zu unterscheiden! Bei Wild wird sich vielleicht keiner drum scheren wenn sich hinterher herausstellt das eine Tötung nicht zu rechtfertigen war, gehts aber zum Beispiel um ein teures Sportgerä.... Pferd wirfst vielleicht hinterher jemanden interessieren!

Was hat das Eine mit dem anderen zu tun

es ging in dem Thread um Wildtiere, Du hast Dich auf das TSchG berufen

und etwas behauptet, was ganz einfach falsch ist.

Ich verstehe nicht so ganz, warum man so ein Gschichtl verbreitet, andere lesen das, halten es für Fakt, verbreiten es usw usw
 
Was hat das Eine mit dem anderen zu tun

es ging in dem Thread um Wildtiere, Du hast Dich auf das TSchG berufen

und etwas behauptet, was ganz einfach falsch ist.

Ich verstehe nicht so ganz, warum man so ein Gschichtl verbreitet, andere lesen das, halten es für Fakt, verbreiten es usw usw

Ich bin mit dem Handy online, tue mir also mit dem Zitieren schwer - aber ließ bitte nochmal von Anfang was ich hier geschrieben habe ;) Beitrag 278
 
Irgendwie haben wohl eh alle Recht:

Im Hinblick auf jagdbare Wildtiere, die durch nicht jagdliche Handlungen verletzt (z.B.
angefahren) werden, wird vielfach die Auffassung vertreten, dass es unzulässig wäre, eine
tierärztliche Intervention vor Ort vorzunehmen oder das Tier zum Tierarzt zu bringen.
Zwar ist nach den Jagdgesetzen ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte zur Aneignung bzw. Tötung eines jagdbaren Wildtieres befugt, doch wird unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Schutz von Tieren ein öffentliches Interesse darstellt, davon
auszugehen sein, dass Maßnahmen jagdfremder Personen, die ausschließlich dazu dienen,
Gesundheit und Wohlbefinden eines durch einen Unfall verletzten Wildtieres
wiederherzustellen oder das Leiden des Tieres durch Euthanasie zu verkürzen, vom
Jagdausübungsberechtigten zu dulden sind, zumal der Unfalllenker gem. § 9 TSchG
verpflichtet ist, einem verletzten Tier im Rahmen der Zumutbarkeit Hilfe zu leisten bzw. die
erforderliche Hilfe zu veranlassen. Auch § 137 StGB, wonach es einen strafbaren „Eingriff in
fremdes Jagd- oder Fischereirecht“ darstellt, Wild oder Fische zu töten, zu verletzen oder
sich bzw. einem Dritten zuzueignen, kann im gegebenen Zusammenhang auf Grund seines
Regelungszwecks nicht zur Anwendung gelangen. Das Verbringen eines verletzten
Wildtieres zu einem Tierarzt erfüllt schon deshalb nicht das Tatbild des Wilddiebstahls, weil
die Aneignungsabsicht fehlt. Die Nottötung (§ 6 Abs. 4 Z 4 TSchG) oder Euthanasie eines verunfallten jagdbaren Tieres, das an nicht behebbaren Qualen leidet, kann zwar nach dem Wortlaut, nicht hingegen nach dem Sinn der zitierten Bestimmung tatbestandsmäßig sein, da der Zweck der Bestimmung darin besteht, das Wildern, d.h. die unrechtmäßige Aneignung eines jagdbaren Wildtieres, unter Strafe zu stellen
Quelle:
DDr. Regina Binder
Tierschutz- & Veterinärrecht
http://www.oegt.at/uploads/media/2_OETT-Tagungsband-110504.pdf

Wenn die Polizei oder der Tierarzt das Wild tötet wird es wohl keine Probleme geben. Schwieriger wird´s vermutlich werden, wenn Franzi Müller das Reh mit dem zufällig mitgebrachten Jagdmesser "erlöst" und dann erklären muss, dass er eh nicht wildern wollte.
 
Hier ist aber von einem Reh die Rede, welches von zwei Hunden ziemlich verletzt wurde und sich scheinbar auch nicht mehr fortbewegen konnte, weil es ja liegen blieb, wenn ich mich noch richtig erinnere an den Zeitungsartikel.... ergo dessen reden wir da eben von einem Reh und jetzt nicht von einem teuren Pferd....

Lass einfach mal die Kirche im Dorf bitte.... soviel gequirlte geistige Diarrhoe, wie Du von Dir gibst teilweise, ist echt unpackbar.... der Lösung bin ich nahe.... es gibt die Ignoreliste und die werde ich nun benutzen.

Na weils wahr ist Michl..... :D
Ich befreie mich jetzt aber eh selbst ;)

Nebenbei bemerkt, man darf auch den eigenen Hund erlösen, wenn dieser sich z.B. in der Einschicht durch ein Abstürzen so schwer verletzt, dass Hilfe nicht mehr möglich ist.
 
Ich habe es direkt bei Dr. Binder in einer Vorlesung auch so gehört: wenn man als Laie große Qualen erkennen kann und es so aussieht, als ob man dem verletzten Wildtier nicht relativ rasch helfen kann, dann darf man es erlösen -wenn man kann. Wenn man nicht kann, muss man zumindest rasch Hilfe holen.
 
Ich bin mit dem Handy online, tue mir also mit dem Zitieren schwer - aber ließ bitte nochmal von Anfang was ich hier geschrieben habe ;) Beitrag 278

Ich habe gelesen:

Zitate von SydneyBristow http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?p=2480068#post2480068


Ohne das Okay des Jägers darf keiner das Tier erlösen. Dafür muss er nicht erscheinen, aber erreichbar sein.
(Die Jäger die dann nicht zu kontaktieren sind, sind dann übrigens oft erstaunlich schnell dabei einen Tierarzt, der sich nicht daran hält, wegen Wilderei anzuzeigen


Dann soll sich der Bundesjagdverband eine bessere Rechtsberatung suchen. Meine Infos kommen von einem, der auch Gerichtssachverständiger ist

Der Inhalt der angeblichen Mail scheitert schon mal daran, dass ein Polizist wenn er eingenmächtig ein verletztes Tier tötet (wenn es denn nicht eine Gefahr darstellt) in zumindest vielen Fällen (wenn eine Tötung nicht unmittelbar nötig wäre - und ob sie unmittelbar nötig wäre kann er nicht entscheiden, dafür ist er nicht qualifiziert! Klar wenn Körperteile abgerissen sind oder die Hälfte der Organe raushängt wird man ihn deshalb nicht belangen - aber so eindeutig sind die Fälle nun auch nicht alle) gegen das Tierschutzgesetz.


Gerade der Punkt mit Polizisten die eigenmächtig Tiere "Erlösen" wollen war nochmal ein gesonderter Punkt den der angesprochene Gerichtssachverständige damals erläutert hat - das ist nicht rechtens. Der Polizist hat weder die Qualifikation entscheiden zu können ob es notwendig wäre, noch hat er eine Ausbildung die ihn dazu befähigt eine Tötung fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es öfters passiert als man meinen will. Und auch wenn es in der Regel nach "Wo kein Kläger, da kein Richter" läuft...
Also nicht einmal jeder Jäger darf jedes verletzte Wild einfach so töten
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf

Das Tierschutzgesetzt beweist ganz klar, dass Deine Ansagen einfach falsch sind.
Abgesehen davon, die Zentralstelle der Landesjagdverbände braucht keine Rechtsberatung, die haben spezialiserte Juristinnen.
Was das "angebliche mail" betrifft, ich werde anfragen, ob ich es hier reinstellen darf.
Aber grundsätzlich darf man mir schon soviel Grips zutrauen, dass ich beweisen kann, was ich behaupte.
 
Zitat von SydneyBristow
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf. ;)
Zitat:
Zitat von SydneyBristow
Nochmal: nicht jedes Tier muss unbedingt sofort getötet werden. Und Ottonormalbürger hat nicht die Qualifikation das zu unterscheiden! Bei Wild wird sich vielleicht keiner drum scheren wenn sich hinterher herausstellt das eine Tötung nicht zu rechtfertigen war, gehts aber zum Beispiel um ein teures Sportgerä.... Pferd wirfst vielleicht hinterher jemanden interessieren!

Was hat das Eine mit dem anderen zu tun

es ging in dem Thread um Wildtiere, Du hast Dich auf das TSchG berufen

und etwas behauptet, was ganz einfach falsch ist.

Ich verstehe nicht so ganz, warum man so ein Gschichtl verbreitet, andere lesen das, halten es für Fakt, verbreiten es usw usw

Ich bin mit dem Handy online, tue mir also mit dem Zitieren schwer - aber ließ bitte nochmal von Anfang was ich hier geschrieben habe ;) Beitrag 278

Ich habe gelesen:

Zitate von SydneyBristow


Ohne das Okay des Jägers darf keiner das Tier erlösen. Dafür muss er nicht erscheinen, aber erreichbar sein.
(Die Jäger die dann nicht zu kontaktieren sind, sind dann übrigens oft erstaunlich schnell dabei einen Tierarzt, der sich nicht daran hält, wegen Wilderei anzuzeigen


Dann soll sich der Bundesjagdverband eine bessere Rechtsberatung suchen. Meine Infos kommen von einem, der auch Gerichtssachverständiger ist

Der Inhalt der angeblichen Mail scheitert schon mal daran, dass ein Polizist wenn er eingenmächtig ein verletztes Tier tötet (wenn es denn nicht eine Gefahr darstellt) in zumindest vielen Fällen (wenn eine Tötung nicht unmittelbar nötig wäre - und ob sie unmittelbar nötig wäre kann er nicht entscheiden, dafür ist er nicht qualifiziert! Klar wenn Körperteile abgerissen sind oder die Hälfte der Organe raushängt wird man ihn deshalb nicht belangen - aber so eindeutig sind die Fälle nun auch nicht alle) gegen das Tierschutzgesetz.


Gerade der Punkt mit Polizisten die eigenmächtig Tiere "Erlösen" wollen war nochmal ein gesonderter Punkt den der angesprochene Gerichtssachverständige damals erläutert hat - das ist nicht rechtens. Der Polizist hat weder die Qualifikation entscheiden zu können ob es notwendig wäre, noch hat er eine Ausbildung die ihn dazu befähigt eine Tötung fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es öfters passiert als man meinen will. Und auch wenn es in der Regel nach "Wo kein Kläger, da kein Richter" läuft...
Also nicht einmal jeder Jäger darf jedes verletzte Wild einfach so töten
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf

Das Tierschutzgesetzt beweist ganz klar, dass Deine Ansagen einfach falsch sind.
Abgesehen davon, die Zentralstelle der Landesjagdverbände braucht keine Rechtsberatung, die haben spezialiserte Juristinnen.
Was das "angebliche mail" betrifft, ich werde anfragen, ob ich es hier reinstellen darf.
Aber grundsätzlich darf man mir schon soviel Grips zutrauen, dass ich beweisen kann, was ich behaupte.

Du stellst eine bemerkenswerte Fähigkeit zur Schau alles durcheinander zu werfen.

Ich habe NIE behauptet, dass "Wilderei" als Schaden für den Jäger irgendetwas mit dem TSchG zu tun hat. Das TSchG schützt aber auch Wildtiere - nur nicht in Angelegenheiten die mit der Jagd zu tun haben! Und genau das habe ich geschrieben. Tötung durch jemand anderen als den Jäger hat nichts mit Jagd zu tun --> fällt unter TSchG.
 
Du stellst eine bemerkenswerte Fähigkeit zur Schau alles durcheinander zu werfen.

Ich habe NIE behauptet, dass "Wilderei" als Schaden für den Jäger irgendetwas mit dem TSchG zu tun hat. Das TSchG schützt aber auch Wildtiere - nur nicht in Angelegenheiten die mit der Jagd zu tun haben! Und genau das habe ich geschrieben. Tötung durch jemand anderen als den Jäger hat nichts mit Jagd zu tun --> fällt unter TSchG.

Da ist nichts durcheinander zu bringen, Deine Worte:

Ohne das Okay des Jägers darf keiner das Tier erlösen. Dafür muss er nicht erscheinen, aber erreichbar sein.

Falsch, siehe TSchG. TA, Polizei sowie Laie darf Tier erlösen.

(Die Jäger die dann nicht zu kontaktieren sind, sind dann übrigens oft erstaunlich schnell dabei einen Tierarzt, der sich nicht daran hält, wegen Wilderei anzuzeigen

Falsch, ein TA , der ein Wildtier erlöst, kann nicht wegen Wilderei angeklagt werden.


Der Inhalt der angeblichen Mail scheitert schon mal daran, dass ein Polizist wenn er eingenmächtig ein verletztes Tier tötet (wenn es denn nicht eine Gefahr darstellt) in zumindest vielen Fällen (wenn eine Tötung nicht unmittelbar nötig wäre - und ob sie unmittelbar nötig wäre kann er nicht entscheiden, dafür ist er nicht qualifiziert! Klar wenn Körperteile abgerissen sind oder die Hälfte der Organe raushängt wird man ihn deshalb nicht belangen - aber so eindeutig sind die Fälle nun auch nicht alle) gegen das Tierschutzgesetz.

Falsch, Polizistinnen dürfen und sollen diese Entscheidung treffen, siehe TSchG




Gerade der Punkt mit Polizisten die eigenmächtig Tiere "Erlösen" wollen war nochmal ein gesonderter Punkt den der angesprochene Gerichtssachverständige damals erläutert hat - das ist nicht rechtens. Der Polizist hat weder die Qualifikation entscheiden zu können ob es notwendig wäre, noch hat er eine Ausbildung die ihn dazu befähigt eine Tötung fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es öfters passiert als man meinen will. Und auch wenn es in der Regel nach "Wo kein Kläger, da kein Richter" läuft...

Falsch, siehe oben

Also nicht einmal jeder Jäger darf jedes verletzte Wild einfach so töten
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf

Falsch, siehe TSchG
 
Ich habe es direkt bei Dr. Binder in einer Vorlesung auch so gehört: wenn man als Laie große Qualen erkennen kann und es so aussieht, als ob man dem verletzten Wildtier nicht relativ rasch helfen kann, dann darf man es erlösen -wenn man kann. Wenn man nicht kann, muss man zumindest rasch Hilfe holen.

Ja ist auch ganz richtig so. Die Behörde muss verständigt werden, aber diese falsche Annahme im Sinne von VORHER, ist einfach nur eine Fehlinterpretation, die dann durch die Landschaft geistert.

Als ich in der Einschicht dem Hasen das Genick umgedreht hab (herrje wie das klingt) hab ich das auch gemeldet. Der Jagdaufseher hat sich dann am Abend herzlich bei mir bedankt.
 
Da ist nichts durcheinander zu bringen, Deine Worte:

Ohne das Okay des Jägers darf keiner das Tier erlösen. Dafür muss er nicht erscheinen, aber erreichbar sein.

Falsch, siehe TSchG. TA, Polizei sowie Laie darf Tier erlösen.

(Die Jäger die dann nicht zu kontaktieren sind, sind dann übrigens oft erstaunlich schnell dabei einen Tierarzt, der sich nicht daran hält, wegen Wilderei anzuzeigen

Falsch, ein TA , der ein Wildtier erlöst, kann nicht wegen Wilderei angeklagt werden.


Der Inhalt der angeblichen Mail scheitert schon mal daran, dass ein Polizist wenn er eingenmächtig ein verletztes Tier tötet (wenn es denn nicht eine Gefahr darstellt) in zumindest vielen Fällen (wenn eine Tötung nicht unmittelbar nötig wäre - und ob sie unmittelbar nötig wäre kann er nicht entscheiden, dafür ist er nicht qualifiziert! Klar wenn Körperteile abgerissen sind oder die Hälfte der Organe raushängt wird man ihn deshalb nicht belangen - aber so eindeutig sind die Fälle nun auch nicht alle) gegen das Tierschutzgesetz.

Falsch, Polizistinnen dürfen und sollen diese Entscheidung treffen, siehe TSchG




Gerade der Punkt mit Polizisten die eigenmächtig Tiere "Erlösen" wollen war nochmal ein gesonderter Punkt den der angesprochene Gerichtssachverständige damals erläutert hat - das ist nicht rechtens. Der Polizist hat weder die Qualifikation entscheiden zu können ob es notwendig wäre, noch hat er eine Ausbildung die ihn dazu befähigt eine Tötung fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es öfters passiert als man meinen will. Und auch wenn es in der Regel nach "Wo kein Kläger, da kein Richter" läuft...

Falsch, siehe oben

Also nicht einmal jeder Jäger darf jedes verletzte Wild einfach so töten
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf

Falsch, siehe TSchG


Ja sie dürfen - in einem bestimmten Fall!!! - und genau das habe ich geschrieben!

dass ein Polizist wenn er eingenmächtig ein verletztes Tier tötet (wenn es denn nicht eine Gefahr darstellt) in zumindest vielen Fällen (wenn eine Tötung nicht unmittelbar nötig wäre - und ob sie unmittelbar nötig wäre kann er nicht entscheiden, dafür ist er nicht qualifiziert! Klar wenn Körperteile abgerissen sind oder die Hälfte der Organe raushängt wird man ihn deshalb nicht belangen - aber so eindeutig sind die Fälle nun auch nicht alle) gegen das Tierschutzgesetz.

Du kannst dich weiter aufpudeln - wer oder was auch immer du bist - ändert nichts daran, ich glaubwürdigere Infos habe als irgendjemanden der irgendwas im Internet behauptet.

Verletzungen können fürchterlich aussehen, sind aber relativ harmlos. Absolut harmlose Verletzungen können tödlich sein. Und wenn man Catos(?) Beitrag über DDr. Binders Aussagee Glauben schenken darf unterstützt das nur meinen Standpunkt: Jemand der es kann darf das Tier erlösen. Wie wir schon festgestellt haben kann das kaum einer.


Edit: Und wenn du schon eine Mail schreibst, dann könntest du ja auch fragen, warum auf der Seite des Burgenländischen Landesjagdverband was anderes steht als in der Mail ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tamino Deine Bemühungen, den Wissensstand von SB zu verbessern, aber leider völlig vergeblich. Wenn jemand in seiner eigenen Welt lebt, dann soll man ihn auch dort lassen.
 
Selbst wenn man es doch dürfen sollte, ich stell mir gerade vor wenn der Jäger oder die Polizei kommt und jemanden dort vorfindet der mit einem blutigen Messer in einem sterbenden Rehbock "rumstochert" ! :o:eek:


du hast da schon bissl recht dass wenn leute später dazustoßen, man unter umständen schwierigkeiten damit haben könnte, nicht als talentierter soziopath zu wirken.
jäger oder polizei werden´s ja grad noch nachvollziehen können, wenn sie gerufen wurden. aber spaziergänger vorbeigehende....
 
@Tamino Deine Bemühungen, den Wissensstand von SB zu verbessern, aber leider völlig vergeblich. Wenn jemand in seiner eigenen Welt lebt, dann soll man ihn auch dort lassen.

Dankeschön. Das hab ich mir schlussendlich auch gedacht, ich bin ja nicht gerade ungeduldig aber das ist auch mir zu viel

Ich finds halt echt schade, wenn so Sachen weitergetragen werden..

vor einigen Jahren, Fledermaus liegt am Boden, kann nicht mehr hoch, Krähen hacken an ihr um, das Tierchen lebt noch, Leute stehen im Kreis...

bin hin und kräftig draufgesprungen....so können die Krähen weiter Nahrung aufnehmen, ohne dass das Tier weiterleidet....

Teils Empörung ob meiner "Gefühllosigkeit": "ich könnte das nicht, dazu habe ich Tiere viiieeel zu gern" und anderseits: "das darf man doch nicht, das ist ein Wildtier, es könnte ja auch eine bedrohte Fledermausart sein, wenn das die Polizei sehen würde"....:eek::o
 
Dankeschön. Das hab ich mir schlussendlich auch gedacht, ich bin ja nicht gerade ungeduldig aber das ist auch mir zu viel

Ich finds halt echt schade, wenn so Sachen weitergetragen werden..

vor einigen Jahren, Fledermaus liegt am Boden, kann nicht mehr hoch, Krähen hacken an ihr um, das Tierchen lebt noch, Leute stehen im Kreis...

bin hin und kräftig draufgesprungen....so können die Krähen weiter Nahrung aufnehmen, ohne dass das Tier weiterleidet....


Teils Empörung ob meiner "Gefühllosigkeit": "ich könnte das nicht, dazu habe ich Tiere viiieeel zu gern" und anderseits: "das darf man doch nicht, das ist ein Wildtier, es könnte ja auch eine bedrohte Fledermausart sein, wenn das die Polizei sehen würde"....:eek::o

Hut ab, ich glaub ich kann das nicht...:o, einen großen Stein drauf schmeißen ja..und hoffen das er schwer genug war...aber drauf springen...

Ich hab mir jetzt schon die ganze Zeit überlegt, wie man ein Reh schnell töten kann, wenn man kein Messer dabei hat...:o..Genick brechen, hätte ich wohl zuwenig Kraft...mit Stein erschlagen :o..würde wohl auch an der Technik scheitern...da muss man ja auch die Richtige STelle treffen, mit der Leine erdrosseln vielleicht...keine Ahnung...ehrlich gesagt...

Als mir der große Feldhase ins Auto gelaufen ist, war ich heilfroh, das mein Auto ihn so erledigt hat, das ich nichts mehr machen musste, er war sofort tot :o...
 
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, dem Tier in der Situation wie in dem Artikel das Leiden zu ersparen:

- die Tierrettung anrufen
- die Polizei anrufen
- den Jäger anrufen
- das Tierheim anrufen
- die Feuerwehr anrufen
- den Tierarzt des Vertrauens anrufen
- irgendeinen Tierarzt anrufen
- ab in den Kofferraum und zum Tierarzt
- ab in den Kofferraum und zum Tierheim

Sich Gedanken über Steine, das richtige Erschlagen und Ähnliches muss man sich in einer städtische Gegend wie dort in Linz bei der Pferdeeisenbahnstrecke nicht machen, selbst wenn man kein Handy hat, gibt es genug Spaziergänger und Häuser.

Was man NICHT machen sollte, ist zwei Stunden aus dem Garten zusehen :eek:
 
Hut ab, ich glaub ich kann das nicht...:o, einen großen Stein drauf schmeißen ja..und hoffen das er schwer genug war...aber drauf springen...

Ich hab mir jetzt schon die ganze Zeit überlegt, wie man ein Reh schnell töten kann, wenn man kein Messer dabei hat...:o..Genick brechen, hätte ich wohl zuwenig Kraft...mit Stein erschlagen :o..würde wohl auch an der Technik scheitern...da muss man ja auch die Richtige STelle treffen, mit der Leine erdrosseln vielleicht...keine Ahnung...ehrlich gesagt...

Als mir der große Feldhase ins Auto gelaufen ist, war ich heilfroh, das mein Auto ihn so erledigt hat, das ich nichts mehr machen musste, er war sofort tot :o...

Stein wäre auch meine Wahl gewesen, aber nur lauter so kleine Dinger vorhanden...aber ich gesbs zu, mein Magen hat etwas verrückt gespielt nachher.... geht mir wie Dir, bei einem Reh würd ichs nicht versuchen, weil Null-Ahnung.
 
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