Diesen Jäger Versteh ich nicht

also ihr wollt halt leider nicht wahr haben dass das alle gummiparagprahen sind, soll mir auch recht sein, ich wollte nur darauf aufmerksam machen dass in der praxis die sache so aussieht, dass all das zu nix führt. außer "dudu..."
 
du magst in der theorie recht haben aber in der praxis steht es doch unmißverständlich im zeitungsartikel dass ein schwerer vorfall von schwerster verletzung an einem kind durch einen hund, quasi nix als folge hat.

vorbestraft?
das ist jeder der mit nem joint erwischt wurde
das ist keine strafe bitte
und 6000€ ist ebenfalls gar nix

können wir bei der realität bleiben dass die folgen null sind? denn die sind völlig unerheblich, relativ zum ausmaß der schädigungen an diesem kind.

und da war der hund schon aggressiv, da ist er schon übern zaun gehupft, was willst mehr beweise für fahrlässigkeit?


Vorstrafe wegen eines Gewaltdelikts hat ausschließlich mit Praxis und nix mit Theorie zu tun.

Auch mich hat das Strafmaß überrascht. Aber ich werde mich hüten irgendeinen Senf dazu abzugeben, ohne Akteneinsicht, Spruchbegründung etc etc.

Man darf auch nie vergessen, dass gerade in's Strafmaß viele Überlegungen hineinspielen.

Sicher aber ist, dass man gleichzeitig versucht Hat, eine Handlung im Sinne des Opfers zu setzen, mit der Erhöhung des Schmerzengeldes.
 
:D:D:D

Ich würd den IQ ja noch höher ansetzen, damit wäre gewährleistet, daß nur noch Wuff-User sich Hunde halten dürfen :p -keine Begegnungen mehr mit dummen oder unfähigen HH ;)

Man könnte eine zwingende Registrierung im Wuff-Forum als Voraussetzung für Hundehaltung einführen statt eines Hundeführscheins ! :D:)
 
Ein schneller Tod, und nicht 2 Stunden verrecken!!



Warum nicht....aber 2 Stunden zuschauen findest normlal?

Nein normal finde ich es nicht, allerdings fehlt mir die Vorstellungskraft wie man einen Rehbock mit einem Stein erschlagen könnte, da braucht man ja einen richtigen Felsbrocken, die nicht automatisch überall in der Landschaft herumliegen ....
 
Was mich an der ganzen Sache am meisten anzipft, ist die Tatsache wie hier mit dem Tod eines anderen Tieres, welches kein Haustier ist, umgegangen wird.....hätten die 2 Hunde statt dem Reh einen kleinen Hund zerfetzt, wäre der Aufschrei riesig gewesen, und nicht unter Pech gehabt abgelegt worden.

Dieses ewige "na Unfälle passieren halt mal dagegen ist man machtlos, löst bei mir einen brechreiz hervor.

denk an andere diskussionen, auch das hätten viele einfach mit "unfall halt" abgetan - u was den halter angeht, kommt es auch aufs gleiche raus. denn ob sich meine hunde wegen einer katze, einem hund oder einem reh los reißen macht ja eigentlich keinen unterschied? wobei ich es bei katze u reh - aus sicht des hundes noch "normaler" finde als eine derartige aggression gegen die eigene art.

u ja, unfälle passieren! dh aber nicht, dass ich mir nicht ewig lange vorwürfe machen würde, würde mir das passieren aber deshalb muss ich ja nicht auf andere "hindreschen" denen es passiert ist. (auch wenn ich eher denke, dass die frau die leinen nicht richtig od vl gar nicht gehalten hat)

ich selbst weiß nicht was ich darüber denken soll, schadensersatz muss sie eh zahlen und ob bei einer anzeige wirklich was rausgekommen wär?

Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger :eek::D

:D:D

Ich würd den IQ ja noch höher ansetzen, damit wäre gewährleistet, daß nur noch Wuff-User sich Hunde halten dürfen : P -keine Begegnungen mehr mit dummen oder unfähigen HH ;)

na supi, noch mehr listen :eek: aber wartets damit biiiiitte bis meiner nimma is, ich hab ihm versprochen, dass er keinen zwinger mehr von innen sieht :o

edit: die ganztags berufstätigen habts vergessen u die arbeitslosen natürlich auch!

;):p:D
 
edit: die ganztags berufstätigen habts vergessen u die arbeitslosen natürlich auch!

;):p:D


Richtig, und nicht zu vergessen alle, die keinen Kombi haben, und nicht mindestens einen Garten von 4000 qm, pro Hund selbstverständlich. Und die, die den Hund nicht im Bett schlafen lassen, die dürfen schon gleich dreimal keinen Hund halten :D
 
Es geht nicht um die Hemmungen sondern um das Know How, wer hat schon Schlachtwerkzeug beim Gassigang mit und kann es noch dazu fachgerecht einsetzen ?

Darum geht's!

Selbst wenn man nun wie in diesem Fall in der Nähe von Häusern ist wo sich sicher irgendwo ein scharfes Messer oder sogar eine Schusswaffe finden lässt:
1) Darfst du es eigentlich nicht, weil du in der Regel nicht einschätzen kannst wie das nun mit Qualen, muss sofort beendet werden, etc. ist. (Ja, wo kein Kläger da kein Richter, haben wir eh schon besprochen - aber eigentlich darf man es nicht)
2) Können schon die wenigsten genau lokalisieren wo die Stellen sind, an denen man nun ein Tier schnell töten kann. Und selbst wenn man das kann, ist immer noch die Frage ob man den Handgriff hinbekommt (und das auch noch dazu ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!).
 
Richtig, und nicht zu vergessen alle, die keinen Kombi haben, und nicht mindestens einen Garten von 4000 qm, pro Hund selbstverständlich. Und die, die den Hund nicht im Bett schlafen lassen, die dürfen schon gleich dreimal keinen Hund halten :D


ich würd das ganze so ordnen, alle menschen die vom affen abstammen dürfen keinen hund halten, sondern ausschließlich nur die ebenbilder gottes... :D
 
Darum geht's!

Selbst wenn man nun wie in diesem Fall in der Nähe von Häusern ist wo sich sicher irgendwo ein scharfes Messer oder sogar eine Schusswaffe finden lässt:
1) Darfst du es eigentlich nicht, weil du in der Regel nicht einschätzen kannst wie das nun mit Qualen, muss sofort beendet werden, etc. ist. (Ja, wo kein Kläger da kein Richter, haben wir eh schon besprochen - aber eigentlich darf man es nicht)
2) Können schon die wenigsten genau lokalisieren wo die Stellen sind, an denen man nun ein Tier schnell töten kann. Und selbst wenn man das kann, ist immer noch die Frage ob man den Handgriff hinbekommt (und das auch noch dazu ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!).

Also ich wüsste ehrlich gesagt bei einem Reh nicht, wie und was ich machen sollte.....

Zweimal nen verletzten Hasen gefunden, da weiß ich, wie man das Genick bricht

bei einem Reh würd ich, auch wenn ich ein scharfes Messer hätte, ganz doof dastehen...:(
 
Also ich wüsste ehrlich gesagt bei einem Reh nicht, wie und was ich machen sollte.....

Zweimal nen verletzten Hasen gefunden, da weiß ich, wie man das Genick bricht

bei einem Reh würd ich, auch wenn ich ein scharfes Messer hätte, ganz doof dastehen...:(


ich glaub, ich hätts mit der leine versucht abzukürzen -luft... :rolleyes:
aber ob das dem tier ein segen gewesen wär, ist fraglich
 
Ich denke, der Jäger hat es einfach als bedauerlichen Unfall angesehen. Genauso bedauerlich und unnötig, wie wenn es von einem Autofahrer getötet worden wäre. Genauso bedauerlich und unnötig, wie wenn ein Rehkitz vom Bauern beim Mähen der Wiese zu Tode kommt. Genauso bedauerlich und unnötig, wie wenn Tiere durch Vergiftungen von Spritzmittel zu Tode kommen. Manches passiert halt, ohne dass Jemand es will oder beabsichtigt. Der einzige beabsichtigte Tod ist der, durch die Hand (Flinte) des Jägers (und der ist ür mich genauso bedauerlich und fürs Reh genauso endgültig)
 
Darum geht's!


1) Darfst du es eigentlich nicht, weil du in der Regel nicht einschätzen kannst wie das nun mit Qualen, muss sofort beendet werden, etc. ist. (Ja, wo kein Kläger da kein Richter, haben wir eh schon besprochen - aber eigentlich darf man es nicht)

Hast du eine Quelle, wo belegt ist, daß man das tatsächlich nicht darf?


Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger :eek::D:p

LOL-es helfen ja nicht mal die Ironiezeichen:p

ich würd das ganze so ordnen, alle menschen die vom affen abstammen dürfen keinen hund halten, sondern ausschließlich nur die ebenbilder gottes... :D

Oje, da hilft mir mein Spruch "Ich bin die Göttin" (gegenüber Hund und Kind) auch nichts mehr -da nix Ebenbild, ich bin unvergleichlich *gg*
 
Selbst wenn man es doch dürfen sollte, ich stell mir gerade vor wenn der Jäger oder die Polizei kommt und jemanden dort vorfindet der mit einem blutigen Messer in einem sterbenden Rehbock "rumstochert" ! :o:eek:


Naja, ich denk mir, jemand der wirklich dem leiden eine Ende setzen will, der stochert nicht, wenn er denn ein Messer zur Hand hat. Entweder man wendet es gescheit an oder gar nicht-ist jedenfalls meine Erfahrung. Also jemand hat den Mumm und schneidet die Kehle durch-oder er steht hilflos daneben. Was mich aber wirklich interessieren würde, gibt es irgendwo, wie es SydneyBristow meint, Belege dafür, daß man das nicht darf? Also daß daneben stehen muß, auch als TA, und nichts tun darf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du eine Quelle, wo belegt ist, daß man das tatsächlich nicht darf?

Tierschutzgesetz ;)

Und ich zitiere mich mal selbst:
Gerade der Punkt mit Polizisten die eigenmächtig Tiere "Erlösen" wollen war nochmal ein gesonderter Punkt den der angesprochene Gerichtssachverständige damals erläutert hat - das ist nicht rechtens. Der Polizist hat weder die Qualifikation entscheiden zu können ob es notwendig wäre, noch hat er eine Ausbildung die ihn dazu befähigt eine Tötung fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es öfters passiert als man meinen will. Und auch wenn es in der Regel nach "Wo kein Kläger, da kein Richter" läuft...

Gilt nicht nur für Polizisten. Aber die stehen am ehesten da und wollen Probleme mit der Waffe lösen. Und wie das ausgeht ließt man regelmäßig in den Nachrichten: Tier auf Autobahn mit x Schüssen erlegt weils den Verkehr behindern könnte, entlaufene Rinder durchsiebt bevor sie endlich tot waren,... Man mag mutmaßen ob es daran liegt, dass sie die falsche Munition verwenden, nicht wissen, wohin sie schießen müssen oder einfach nur nicht treffen :( Und dass sie das so begründen, dass sie es in diesen Fällen "dürfen" macht diese Vorkommnisse nicht weniger traurig.


Edit: Übrigens gerade gefunden: Bzgl. Verspeisen von angefahrenem Wild: das gibt der Burgenländische Landesjagdverband von sich *urgs* http://www.bljv.at/infoblaetter/infoblatt2005_04/inf_m_wildstr_rechtlich_beurteilung_unfallwild.htm
Über eine Verwertung kann nach dem Abfangen des Wildes nachgedacht werden: Neben dem Selbstverzehr und einem „Aus-der-Decke-Schlagen“ und Zerwirken für die Verwertung einzelner Fleischteile kann ein „In-Verkehr- Bringen“ nur noch nach Untersuchung durch den Fleischuntersuchungstierarzt erfolgen (dazu benötigt der Tierarzt das ganze Stück samt aller Organe!). Ob sich dieser Aufwand (Kosten; rasches reagieren) lohnt, ist vorher zu überlegen.

Und zum Thema wer darf schießen/anordnen:
Notstand - Gefahr in Verzug
Sollten durch ein angefahrenes Wildstück weitere Personen oder Sachen gefährdet sein, kann von jedermann, auch von in diesem Revier nicht jagdausübungsberechtigten Jägern, ein Wildstück abgefangen werden. Hier ist die aktuelle Gefährdung anderer Personen oder Sachen (Wildstück liegt auf der Fahrbahn und weitere Unfälle drohen) höher zu bewerten als die Frage der Jagdausübungsberechtigung. Ein couragiertes Einschreiten ist hier geboten. Gefahr in Verzug liegt nicht mehr vor, wenn sich das Wildstück abseits von Verkehrsflächen ohne konkrete Gefahrensituation aufhält. Dann ist die Entscheidung des Jagdausübungsberechtigten abzuwarten.

Weiters interessant:
In einem fremden Revier stellt das Abfangen eines Fallwildstückes jedenfalls einen Eingriff in ein fremdes Jagdrecht dar. Der Jagdausübungsberechtigte des Revieres, wo das Wildstück liegt, ist vorher zu verständigen, zumindest sollte eine Verständigung des Jagdschutzorgans erfolgen.

Also nicht einmal jeder Jäger darf jedes verletzte Wild einfach so töten.


Kann natürlich sein, dass sich das von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das Tierschschutzgesetz sagt, dass Polizisten ein Tier nicht mit einem Schuss erlösen dürfen, weil sie es eh ned treffen?.. g
 
Naja, ich denk mir, jemand der wirklich dem leiden eine Ende setzen will, der stochert nicht, wenn er denn ein Messer zur Hand hat. Entweder man wendet es gescheit an oder gar nicht-ist jedenfalls meine Erfahrung. Also jemand hat den Mumm und schneidet die Kehle durch-oder er steht hilflos daneben. Was mich aber wirklich interessieren würde, gibt es irgendwo, wie es SydneyBristow meint, Belege dafür, daß man das nicht darf? Also daß daneben stehen muß, auch als TA, und nichts tun darf?

Also das Tierschschutzgesetz sagt, dass Polizisten ein Tier nicht mit einem Schuss erlösen dürfen, weil sie es eh ned treffen?.. g

Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf. ;)

Das ist schlicht falsch:

TSchG : § 6 Abs 2 Zif 4

§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.
(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit zulässig, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.
(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen. Dies gilt nicht
1.
für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und von Futtertieren (§ 32),
2.
für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß Abs. 3,
3.
für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,

4.
in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen.
 
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