also ihr wollt halt leider nicht wahr haben dass das alle gummiparagprahen sind, soll mir auch recht sein, ich wollte nur darauf aufmerksam machen dass in der praxis die sache so aussieht, dass all das zu nix führt. außer "dudu..."
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du magst in der theorie recht haben aber in der praxis steht es doch unmißverständlich im zeitungsartikel dass ein schwerer vorfall von schwerster verletzung an einem kind durch einen hund, quasi nix als folge hat.
vorbestraft?
das ist jeder der mit nem joint erwischt wurde
das ist keine strafe bitte
und 6000€ ist ebenfalls gar nix
können wir bei der realität bleiben dass die folgen null sind? denn die sind völlig unerheblich, relativ zum ausmaß der schädigungen an diesem kind.
und da war der hund schon aggressiv, da ist er schon übern zaun gehupft, was willst mehr beweise für fahrlässigkeit?
Vorstrafe wegen eines Gewaltdelikts hat ausschließlich mit Praxis und nix mit Theorie zu tun.
Auch mich hat das Strafmaß überrascht. Aber ich werde mich hüten irgendeinen Senf dazu abzugeben, ohne Akteneinsicht, Spruchbegründung etc etc.
Man darf auch nie vergessen, dass gerade in's Strafmaß viele Überlegungen hineinspielen.
Sicher aber ist, dass man gleichzeitig versucht Hat, eine Handlung im Sinne des Opfers zu setzen, mit der Erhöhung des Schmerzengeldes.
Ich würd den IQ ja noch höher ansetzen, damit wäre gewährleistet, daß nur noch Wuff-User sich Hunde halten dürfen -keine Begegnungen mehr mit dummen oder unfähigen HH
Ein schneller Tod, und nicht 2 Stunden verrecken!!
Warum nicht....aber 2 Stunden zuschauen findest normlal?
da braucht man ja einen richtigen Felsbrocken, die nicht automatisch überall in der Landschaft herumliegen ....
Ein schneller Tod, und nicht 2 Stunden verrecken!!
Warum nicht....aber 2 Stunden zuschauen findest normlal?
Was mich an der ganzen Sache am meisten anzipft, ist die Tatsache wie hier mit dem Tod eines anderen Tieres, welches kein Haustier ist, umgegangen wird.....hätten die 2 Hunde statt dem Reh einen kleinen Hund zerfetzt, wäre der Aufschrei riesig gewesen, und nicht unter Pech gehabt abgelegt worden.
Dieses ewige "na Unfälle passieren halt mal dagegen ist man machtlos, löst bei mir einen brechreiz hervor.
Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger
Ich würd den IQ ja noch höher ansetzen, damit wäre gewährleistet, daß nur noch Wuff-User sich Hunde halten dürfen : P -keine Begegnungen mehr mit dummen oder unfähigen HH
edit: die ganztags berufstätigen habts vergessen u die arbeitslosen natürlich auch!
Es geht nicht um die Hemmungen sondern um das Know How, wer hat schon Schlachtwerkzeug beim Gassigang mit und kann es noch dazu fachgerecht einsetzen ?
Richtig, und nicht zu vergessen alle, die keinen Kombi haben, und nicht mindestens einen Garten von 4000 qm, pro Hund selbstverständlich. Und die, die den Hund nicht im Bett schlafen lassen, die dürfen schon gleich dreimal keinen Hund halten
Darum geht's!
Selbst wenn man nun wie in diesem Fall in der Nähe von Häusern ist wo sich sicher irgendwo ein scharfes Messer oder sogar eine Schusswaffe finden lässt:
1) Darfst du es eigentlich nicht, weil du in der Regel nicht einschätzen kannst wie das nun mit Qualen, muss sofort beendet werden, etc. ist. (Ja, wo kein Kläger da kein Richter, haben wir eh schon besprochen - aber eigentlich darf man es nicht)
2) Können schon die wenigsten genau lokalisieren wo die Stellen sind, an denen man nun ein Tier schnell töten kann. Und selbst wenn man das kann, ist immer noch die Frage ob man den Handgriff hinbekommt (und das auch noch dazu ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!).
Also ich wüsste ehrlich gesagt bei einem Reh nicht, wie und was ich machen sollte.....
Zweimal nen verletzten Hasen gefunden, da weiß ich, wie man das Genick bricht
bei einem Reh würd ich, auch wenn ich ein scharfes Messer hätte, ganz doof dastehen...
Darum geht's!
1) Darfst du es eigentlich nicht, weil du in der Regel nicht einschätzen kannst wie das nun mit Qualen, muss sofort beendet werden, etc. ist. (Ja, wo kein Kläger da kein Richter, haben wir eh schon besprochen - aber eigentlich darf man es nicht)
Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger
ich würd das ganze so ordnen, alle menschen die vom affen abstammen dürfen keinen hund halten, sondern ausschließlich nur die ebenbilder gottes...
Hast du eine Quelle, wo belegt ist, daß man das tatsächlich nicht darf?
Selbst wenn man es doch dürfen sollte, ich stell mir gerade vor wenn der Jäger oder die Polizei kommt und jemanden dort vorfindet der mit einem blutigen Messer in einem sterbenden Rehbock "rumstochert" !
Hast du eine Quelle, wo belegt ist, daß man das tatsächlich nicht darf?
Gerade der Punkt mit Polizisten die eigenmächtig Tiere "Erlösen" wollen war nochmal ein gesonderter Punkt den der angesprochene Gerichtssachverständige damals erläutert hat - das ist nicht rechtens. Der Polizist hat weder die Qualifikation entscheiden zu können ob es notwendig wäre, noch hat er eine Ausbildung die ihn dazu befähigt eine Tötung fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es öfters passiert als man meinen will. Und auch wenn es in der Regel nach "Wo kein Kläger, da kein Richter" läuft...
Über eine Verwertung kann nach dem Abfangen des Wildes nachgedacht werden: Neben dem Selbstverzehr und einem „Aus-der-Decke-Schlagen“ und Zerwirken für die Verwertung einzelner Fleischteile kann ein „In-Verkehr- Bringen“ nur noch nach Untersuchung durch den Fleischuntersuchungstierarzt erfolgen (dazu benötigt der Tierarzt das ganze Stück samt aller Organe!). Ob sich dieser Aufwand (Kosten; rasches reagieren) lohnt, ist vorher zu überlegen.
Notstand - Gefahr in Verzug
Sollten durch ein angefahrenes Wildstück weitere Personen oder Sachen gefährdet sein, kann von jedermann, auch von in diesem Revier nicht jagdausübungsberechtigten Jägern, ein Wildstück abgefangen werden. Hier ist die aktuelle Gefährdung anderer Personen oder Sachen (Wildstück liegt auf der Fahrbahn und weitere Unfälle drohen) höher zu bewerten als die Frage der Jagdausübungsberechtigung. Ein couragiertes Einschreiten ist hier geboten. Gefahr in Verzug liegt nicht mehr vor, wenn sich das Wildstück abseits von Verkehrsflächen ohne konkrete Gefahrensituation aufhält. Dann ist die Entscheidung des Jagdausübungsberechtigten abzuwarten.
In einem fremden Revier stellt das Abfangen eines Fallwildstückes jedenfalls einen Eingriff in ein fremdes Jagdrecht dar. Der Jagdausübungsberechtigte des Revieres, wo das Wildstück liegt, ist vorher zu verständigen, zumindest sollte eine Verständigung des Jagdschutzorgans erfolgen.
Also das Tierschschutzgesetz sagt, dass Polizisten ein Tier nicht mit einem Schuss erlösen dürfen, weil sie es eh ned treffen?.. g
Naja, ich denk mir, jemand der wirklich dem leiden eine Ende setzen will, der stochert nicht, wenn er denn ein Messer zur Hand hat. Entweder man wendet es gescheit an oder gar nicht-ist jedenfalls meine Erfahrung. Also jemand hat den Mumm und schneidet die Kehle durch-oder er steht hilflos daneben. Was mich aber wirklich interessieren würde, gibt es irgendwo, wie es SydneyBristow meint, Belege dafür, daß man das nicht darf? Also daß daneben stehen muß, auch als TA, und nichts tun darf?
Also das Tierschschutzgesetz sagt, dass Polizisten ein Tier nicht mit einem Schuss erlösen dürfen, weil sie es eh ned treffen?.. g
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf.