Diesen Jäger Versteh ich nicht

Ähm ... womit fütterst du denn deine/n Hund/e?

Meiner bekommt Dosenfutter, und eine Sorte davon ist Wild.

Ich brech aber trotzdem nicht jedes Mal in Tränen aus, wenn ich eine Dose aufmach (und das, obwohl ich Vegetarier bin!)


Du Heldin du

Ein Reh ist naturgemäß ein Beutetier für Hundeartige. Kleine Hunde allerdings nicht. Oder gibt's irgendwo Hundefutter mit Chihuahua, Yorkshire Terrier oder Mops drin?? :confused::eek:

Genau...die Hund wissen ja, das da ein Reh drinnen ist...deswegen holen sie es lieber selber:rolleyes: Also pieper gehts nimma....

Ich schaue das ich Fleisch kaufe wo ich weiß wo es herkommt, wie es gehalten und geschlachtet wird.

Selber geschlachtet hab ich auch schon, aber da gibts einen kleinen Unterschied zu den Vorfall...und sollte mir soetwas mal passieren, schaue ich sicher keine 2 Stunden zu, wie das Tier verreckt;)
 
kannst du meine fragen beantworten oder hast du keine ahnung?

Der Versuchung, aus Deiner versuchten Retourkutsche eine echte zu machen widerstehe ich. Nur zu Deiner Info, bevor Du Dich wieder mit juristischen Fragen abquälst: Einer der Grundsätze im Strafverfahren ist "Kein Schuldspruch ohne Zurechnungsfähigkeit". Ansonsten versuche bitte, das Posting von Tamino von 10.59 Uhr zu verstehen.
 
Sorry, aber schon wieder nein

Vielleicht überzeugt Dich das StGB und z.B. der Fall Fritzl:

Mehr Strafe geht nicht in Österreich: Das Schwurgericht im niederösterreichischen St. Pölten hat einstimmig entschieden, dass der Inzesttäter Josef Fritzl lebenslang ins Gefängnis muss. Außerdem wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist rechtskräftig

weiters: § 21 StGB Abs 2:

(2) Liegt eine solche Befürchtung vor, so ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auch einzuweisen, wer, ohne zurechnungsunfähig zu sein, unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. In einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.

Quelle StGB

hab schon selbst die antwort gefunden

Im Dezember 2008 wurde die Anklageschrift gegen Fritzl fertiggestellt. Der Tatverdächtige musste sich im März 2009 wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande vor Gericht verantworten.[43] Erstmals in Österreich wurde auch der Tatbestand der Sklaverei verhandelt.[44] Der Angeklagte wurde nach einem umfassenden Geständnis von den acht Geschworenen des Landesgerichts St. Pölten in allen Anklagepunkten einstimmig schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.[45] Da Fritzl und die Staatsanwältin das Urteil annahmen, ist es rechtskräftig.

aus wikipedia
also wie gesagt, haftstrafen für unzurechnungsfähige existieren nicht.
 
Der Versuchung, aus Deiner versuchten Retourkutsche eine echte zu machen widerstehe ich. Nur zu Deiner Info, bevor Du Dich wieder mit juristischen Fragen abquälst: Einer der Grundsätze im Strafverfahren ist "Kein Schuldspruch ohne Zurechnungsfähigkeit". Ansonsten versuche bitte, das Posting von Tamino von 10.59 Uhr zu verstehen.



maaah du nervst, hast du auch was relevantes zu melden außer der zsammgekrampft versuchten sachlich unsachlichen feststellung dass ich dir unsympathisch bin?

schreib mir das per pn, ja?
 
Genau...die Hund wissen ja, das da ein Reh drinnen ist...deswegen holen sie es lieber selber :rolleyes: Also pieper gehts nimma....

Lieber Michl,

wenn sich ein Hund, der ein Reh sieht, extra losreißt, um es zu jagen, muss er doch irgendwoher wissen, dass es genießbar ist. Ich schätze mal, das ist der Jagdinstinkt. Ein Reh zu jagen liegt demnach in seiner Natur.

Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn du daraus *piepe* Schlüsse ziehst, von wegen, der Hund jagt das Reh nur, weil er es aus dem Dosenfutter kennt, kann ich dir auch nicht helfen. :)
 
Einen Schuldspruch gibt es nur dann nicht, wenn der Täter im juristischen Sinn vom SV als unzurechnungsfähig , schuldunfähig erkannt wird.

Sonst gibt's schon einen Schuldspruch und eben die Strafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.


ich hab schon den grund gefunden wie der trotz zurechnungsfähigkeit in die anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher kam
die anstalt für rückfalltäter wurde damit zsammgelegt

bleibt aber die frage offen, ob sich das nicht extrem widerspricht: geistig abnorm -zurechnungsfähig

aber es heißt ja nur die anstalt so, er ist als gefährlicher rückfalltäter schuld- und zurechnungsfähig hingekommen.

bleibt aber dabei dass wenn sich jemand gesetzeskonform verhält, keine strafen verhängt werden können. und leine reicht hier eben aus, dass der todesfall auch eines kindes als unfall gewertet wird.
 
bleibt aber die frage offen, ob sich das nicht extrem widerspricht: geistig abnorm -zurechnungsfähig

Nein, das widerspricht sich nicht.... ich kann völlig verzaubert davon sien, die Welt in pink und glitzer haben zu wollen - weiß aber, dass es falsch ist alle Häuser anzumalen.... und lass es deshalb.

Zurechnungsfähig ist nur, wer das Unrecht seines Handelns erkennen kann und deshalb in der Lage ist, davon Abstand zu nehmen.

Bin ich der Meinung, dass es eh schon genug Krieg auf der Welt gibt und Nordkorea sicher happy ist, wenn alles pink und rosa und glitzer ist.... also überzeugt und unabkehrbar in dieser meiner Realität (also wahnhaft) dann.... werd ich nicht bestraft, wenn ich das große malen kriege - aber eingesperrt, weil die Welt vor Glitzer geschützt werden muss. Ich finde... rosa und Glitzer abnornm :-)
 
Der Versuchung, aus Deiner versuchten Retourkutsche eine echte zu machen widerstehe ich. Nur zu Deiner Info, bevor Du Dich wieder mit juristischen Fragen abquälst: Einer der Grundsätze im Strafverfahren ist "Kein Schuldspruch ohne Zurechnungsfähigkeit". Ansonsten versuche bitte, das Posting von Tamino von 10.59 Uhr zu verstehen.


dir wünsch ich dass du keinem der ambulant aggressionstherapie macht oder sonst wie geistig unzurechnungsfähig eingestuft, aber in der gesellschaft frei rumläuft, begegnet. von denen gibt es nämlich seeeeeeeeeehr viele, und wenn der dir eine auflegt, passiert dem juristisch goarnix. und weils zu viele kosten verursacht ihn einzusperren oder langfristig auf der psychiatrie zu internieren, läuft er eben frei umeinand. und da haftet dann gennnau keiner.
 
im übrigen, erst recht interessant wird es, wenn sich so eine person einen hund zulegt.
was praktisch möglich ist

und dann....

und für den hund haftet dann selbstverständlich schon gar keiner...
 
dir wünsch ich dass du keinem der ambulant aggressionstherapie macht oder sonst wie geistig unzurechnungsfähig eingestuft, aber in der gesellschaft frei rumläuft, begegnet. von denen gibt es nämlich seeeeeeeeeehr viele, und wenn der dir eine auflegt, passiert dem juristisch goarnix. und weils zu viele kosten verursacht ihn einzusperren oder langfristig auf der psychiatrie zu internieren, läuft er eben frei umeinand. und da haftet dann gennnau keiner.
Falsch.
2010 werden zB um 118% mehr Droher und Nötiger nach 21.1. STGB angehalten als 2001. Die Entwicklung ist also gut nachzulesen, es passiert durchaus was.... die Leute sitzen dann im Schnitt 4,8 Jahre
 
Falsch.
2010 werden zB um 118% mehr Droher und Nötiger nach 21.1. STGB angehalten als 2001. Die Entwicklung ist also gut nachzulesen, es passiert durchaus was.... die Leute sitzen dann im Schnitt 4,8 Jahre
Quelle: Institut für Rechts- und Kriminalsozioogie Wien, Projekt Maßnahmenvollzug Stangl Wolfgang März 2012
 
Falsch.
2010 werden zB um 118% mehr Droher und Nötiger nach 21.1. STGB angehalten als 2001. Die Entwicklung ist also gut nachzulesen, es passiert durchaus was.... die Leute sitzen dann im Schnitt 4,8 Jahre


du irrst, ich kenne einige! lebend gegenbeispiele. um einen mache ich einen bogen weil ich weiß dass er schizophren ist, man nie weiß wann er austickt, er hat seinem bruder schon das kiefer gebrochen. das macht das integrative wohnmodell möglich. ambulante therapie... bissl im normalen umfeld in der gesellschaft probewohnen... und wenns schief läuft war er oups...medikamentös falsch eingestellt und du liegst im KH...
und haftet tut keiner...
 
und wie gesagt, wenn der morgen losrennt und sich nen hund zulegt...
hat er diesen.

der ATA wird kaum einschreiten können wenn er den hund ordentlich versorgt, was aber noch laaaange nicht bedeutet dass ein hund so erzogen ist dass er keine gefahr für die gesellschaft darstellt.
 
du irrst, ich kenne einige! lebend gegenbeispiele. um einen mache ich einen bogen weil ich weiß dass er schizophren ist, man nie weiß wann er austickt, er hat seinem bruder schon das kiefer gebrochen. das macht das integrative wohnmodell möglich. ambulante therapie... bissl im normalen umfeld in der gesellschaft probewohnen... und wenns schief läuft war er oups...medikamentös falsch eingestellt und du liegst im KH...
und haftet tut keiner...
Ich kenne da sehr viele Beispiele.... aber das ist keine Diskussion, die man emotional führen sollte.... letztlich braucht es für einen an Schizophrenie erkrankten Menschen Hilfe - die braucht er, dann ist er auch nicht gefährlich. Ob er die freiwillig annimmt, oder ob die per richterlicher Weisung erteilt werden muss ist eine rechtliche Fragestellung, und die sollte man nicht emotional gestalten
 
und wie gesagt, wenn der morgen losrennt und sich nen hund zulegt...
hat er diesen.

der ATA wird kaum einschreiten können wenn er den hund ordentlich versorgt, was aber noch laaaange nicht bedeutet dass ein hund so erzogen ist dass er keine gefahr für die gesellschaft darstellt.
Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger :eek::D:p
 
Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger :eek::D:p


es geht hier nur um personen die schon gewalttätig aufgefallen sind und sich in behandlung befinden.

ich sag nur, es gibt als das eine extrem michls und co und das andere extrem ist eben dieses.

und das gesetz schreibt eben leine oder maulkorb vor und fertig...
 
Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger :eek::D:p

Na aber hallo ... :eek:

Das musst du bitte näher ausführen, warum *diese Personen* deiner Meinung nach keine guten Hundehalter sind.

Übrigens, da sehe es im Tierschutz noch übler aus. Das heutige "Was, Sie haben keinen Garten? Garten ist aber Voraussetzung für einen Hund von uns!" wäre blitzschnell abgelöst durch "Ach, Sie sind Raucher?" Nein, tut mir Leid, an Raucher vermitteln wir nicht."

Über manche Aussagen hier kann ich mich echt nur wundern. Auch als Nichtraucherin :cool:
 
ahja stimmt, vor paar jahren hatten wir auch zwei leutz da von diesem integrativen wohnmodell, die hatten gar einen hund, mutter tochter und sie heulten den ganzen tag mitm hund gemeinsam herum

sie sind mittlerweile umgezogen worden und es gibt irgendnen prozess wegen gewalttaten gegenüber nachbarn, hat mir unlängst jemand der als zeuge von da geladen wurde, erzählt

die haben gebellt und geheult mit dem hund, ich fands sehr erfrischend...

ich war der einzige mit dem sie damals hier nicht in einem konflikt lagen, ich nehm sowas schon einfach sehr cool und gelassen, denn oooooooooois gibt´s...
 
Ich finde ja auch, dass manche Menschen, die nicht psychisch krank sind keinen Hund haben sollten. Trinker und Raucher zum Beispiel, Alte, Aleinerziehende, IQ unter 120.... ach die Liste, was ich alles verbieten würde wird von Tag zu Tag länger :eek::D:p


gar so lustig ist das themenfeld allerdings nicht

grad weil du personen mit iq unter 120 ansprichst, es gibt viele menschen mit kognitiven behinderungen deren einzigen sozialen kontakte ausschließlich ihre tiere darstellen. und ja, mitunter haben menschen mit geistiger behinderung hunde. es wäre ein vernichtender weltuntergang für diese menschen, würde man ihnen die hundehaltung untersagen. da herrscht also eine totale pattstellung aus ethischer sicht.

früher war das phänomen nicht so häufig, da damals diese leute in heimen untergebracht waren. aber seit der integrationstendenz und der entinstitutionalisierung ist die hundehaltung in den einzelnen wohnungen nicht untersagt, und mit welcher begründung willst du einen menschen mit einer geistigen behinderung in sachen hundehaltung diskriminieren.
 
Oben