Diesen Jäger Versteh ich nicht

@ Tamino: das opfer macht sicherlich einen sehr grossen unterschied, aber nichts desto trotz ist es pech, wenn leine oder karabiner reissen. oder wie würdest du das nennen?

Wie ich sagte, ja ich würde es als Pech bezeichnen.

Ich versuche anders auszudrücken was ich meine:

Das "Pech" darf nicht zur Abwälzung der Verantwortung dienen, quasi die Schuld tilgen.
 
Nein, ich meinte nicht, daß es von der "Schuld" befreit. Klar würd ich mir auch Vorwürfe machen. Und es wäre nicht die Schuld vom Herrgott oder so. Wenn WIRKLICH ein Karabiner bricht, dann würd ich allerdings schon den Hersteller fragen, was das soll. Zu 99,9% wird aber eher die Leine aus der Hand sein als ein Karabiner.

Mir gehts hier nur um das "MIR kann das nicht passieren, denn mein Hund...."-Blabla. Jeder Hund ist perfekt auf die Welt gekommen oder wurde bis zur Perfektion mit mindestens 3 Leinen gesichert. Das glaub ich eben einfach nicht!

Kathi (der auch schon mal die Leine aus der Hand gerutscht ist - im eigenen Garten, einerseits gut, weil noch Zaun herum, andererseits blöd, weil die Leinenpflicht medizinische Ursachen hatte)

Da bin ich Deiner Meinung!

Mein Hund hat schon Hasen, Rehe , Krähe +Eichhörnchen gefunden, bis dato nie Anstalten gemacht, zuzubeißen

aber ich würde niemals sagen: das würde er nie machen, er ist ein Hund und das kann übermorgen anders sein als gestern

und ich bring meinen Hund auch ins Steh, aber auch das kann sehr wohl mal eben nicht funktionieren
 
doch, beide rüden - ich hab nicht aufgepasst -
einmal und nie wieder!


tja dann...kniefall und respekt

denke aber, in der regel wirds so sein, wenn ein hund schon an der leine auf die ordnung shaißt, dann danach nachm losreissen noch umso mehr.
also wenn sich meine mal losreissen würd, ich glaub, da könnt ich hampeln und schreien und pfeifen wie ich gern will.
nur reisst sie sich nicht los weil ich hab beide um die hüfte gebunden. nein, nicht aus sicherheitstechnischen gründen sondern aus purer faulheit, ich will nicht die leine(n) immer halten müssen.
 
dann kommt - mir persönlich - halt schon die Idee, wie sieht's dann bei einem Kind aus?

Denn die Fakten: Hund angeleint, entweder Material hat versagt, od. schlampig oder oder oder, wären ja die gleichen, nur das Opfer macht den Unterschied.....

ja, trotzdem, ich denke, mit absoluter sicherheit hätte es auch bei einem toten kind keine nennenswerten konsequenzen für den HH, wenn der hund zuvor nicht amstkundig und in keinster weise auffällig war.
dann wird den schaden - und sei´s das grab- die versicherung des HH zahlen und das war´s.
wie schn erwähnt, es würd ne politische diskussion auslösen, mit absoluter sicherheit. denn auf rechtswegen kannst dem HH im grunde so nix vorwerfen. das gesetz schreibt nur leine oder maulkorb vor.
beide sind nicht mal irgendwie auf ihre tatsächliche sichere funktionalität geprüft.
und was an finanziellem schaden ensteht, übernimmt wie schon gesagt die versicherung.

praktisch also bleibt so ein vorfall ohne folge, außer dass der hund eingeschläfert wird.

oder siehst du irgendwo einen punkt wo man mehr als nix aus so nem prozess rausbekommen könnte?
ich nämlich nicht.

selbst beim rottweiler der üern zaun gesprungen ist, gabs nur aufgrund der tatsache dass er zuvor schon mal übern zaun gesprungen ist, ne kleine haftstrafe. weil er gebeten wurde den zaun zu erhöhen und es nicht getan hat.

es wäre aber bei menschen auch nicht unähnlich, wenn ein mensch plötzlich wahnsinnig wird und menschen um sich umbringt, bekommt nicht mal der ne haftstrafe sondern wird halt eingewiesen in die anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher. weil man den halt nicht einschläfern kann aber rechtlich belangen auch nicht wirklich.
 
ja, trotzdem, ich denke, mit absoluter sicherheit hätte es auch bei einem toten kind keine nennenswerten konsequenzen für den HH, wenn der hund zuvor nicht amstkundig und in keinster weise auffällig war.
dann wird den schaden - und sei´s das grab- die versicherung des HH zahlen und das war´s.
wie schn erwähnt, es würd ne politische diskussion auslösen, mit absoluter sicherheit. denn auf rechtswegen kannst dem HH im grunde so nix vorwerfen. das gesetz schreibt nur leine oder maulkorb vor.
beide sind nicht mal irgendwie auf ihre tatsächliche sichere funktionalität geprüft.
und was an finanziellem schaden ensteht, übernimmt wie schon gesagt die versicherung.

praktisch also bleibt so ein vorfall ohne folge, außer dass der hund eingeschläfert wird.

oder siehst du irgendwo einen punkt wo man mehr als nix aus so nem prozess rausbekommen könnte?
ich nämlich nicht.

selbst beim rottweiler der üern zaun gesprungen ist, gabs nur aufgrund der tatsache dass er zuvor schon mal übern zaun gesprungen ist, ne kleine haftstrafe. weil er gebeten wurde den zaun zu erhöhen und es nicht getan hat.

es wäre aber bei menschen auch nicht unähnlich, wenn ein mensch plötzlich wahnsinnig wird und menschen um sich umbringt, bekommt nicht mal der ne haftstrafe sondern wird halt eingewiesen in die anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher. weil man den halt nicht einschläfern kann aber rechtlich belangen auch nicht wirklich.

Du schmeißt heir schon eine Menge durcheinander-was hat ein Mörder, der als geistig abnorm (k.A, wie das in der Rechtssprechung richtig heißt) eingestuft wird mit einem Hund zu tun? Ich nehme an, daß es bei Hunden um die Fahrlässigkeit geht, wie bei einem Autounfall.
 
Du schmeißt heir schon eine Menge durcheinander-was hat ein Mörder, der als geistig abnorm (k.A, wie das in der Rechtssprechung richtig heißt) eingestuft wird mit einem Hund zu tun? Ich nehme an, daß es bei Hunden um die Fahrlässigkeit geht, wie bei einem Autounfall.


ich meine, dass selbst wenn ein mensch so austickt dass er anderen das leben nimmt, völlig unerwartet und plötzlich, auch der rechtlich nicht belangt werden kann, nur desweiteren sicher verwahrt.
schuld wird in dem fall aber keinem zugeteilt
und ich kann mir eben nicht vorstellen dass wenn ein hund nicht amtsbekannt oder sonst wie auffallend war, jedoch dem gesetz entsprechend gesichert, wenn dieser sich losreisst und menschenleben fordert, dass das schlußendlich mehr als nichts als juristische folge haben würde.
wie gesagt für den finanziellen schaden kommt ja die versicherung auf.
und haftstrafe gibt es sicher nicht.

theoretisch theatralisch, aber praktisch wär am ende genau nix die konsequenz für den halter.
weil mit welcher begründung reicht eine leine nicht, wenn das gesetz nur diese fordert? leine oder maulkorb?
und warum ist es nicht nichts mehr als bloß ein unfall, wenn sich der hund losreisst?
eine fahrlässigkeit lässt sich definitiv nicht nachweisen, wenn das gesetz nur leine fordert.
 
ich meine, dass selbst wenn ein mensch so austickt dass er anderen das leben nimmt, völlig unerwartet und plötzlich, auch der rechtlich nicht belangt werden kann, nur desweiteren sicher verwahrt.
schuld wird in dem fall aber keinem zugeteilt
und ich kann mir eben nicht vorstellen dass wenn ein hund nicht amtsbekannt oder sonst wie auffallend war, jedoch dem gesetz entsprechend gesichert, wenn dieser sich losreisst und menschenleben fordert, dass das schlußendlich mehr als nichts als juristische folge haben würde.
wie gesagt für den finanziellen schaden kommt ja die versicherung auf.
und haftstrafe gibt es sicher nicht.

theoretisch theatralisch, aber praktisch wär am ende genau nix die konsequenz für den halter.
weil mit welcher begründung reicht eine leine nicht, wenn das gesetz nur diese fordert? leine oder maulkorb?
und warum ist es nicht nichts mehr als bloß ein unfall, wenn sich der hund losreisst?
eine fahrlässigkeit lässt sich definitiv nicht nachweisen, wenn das gesetz nur leine fordert.

So vel ich weiß, fordert das Gesetz aber ganz unabhängig von Leine und Beißkorb, daß der Hund jederzeit unter der Kontrolle des HH ist. Und das ist er offenbar nicht, wenn er jemanden totbeißen kann. Und dann wird es wohl laufen wie bei einem Unfall-es wird beurteilt, wie groß die FAhrlässigkeit war, und da ist jeder Einzelfall anders. Aber alles nur aus meiner laienhaften Sicht.
 
So vel ich weiß, fordert das Gesetz aber ganz unabhängig von Leine und Beißkorb, daß der Hund jederzeit unter der Kontrolle des HH ist. Und das ist er offenbar nicht, wenn er jemanden totbeißen kann. Und dann wird es wohl laufen wie bei einem Unfall-es wird beurteilt, wie groß die FAhrlässigkeit war, und da ist jeder Einzelfall anders. Aber alles nur aus meiner laienhaften Sicht.

ja eh, ich versteh schon, ich meine nur, in der theorie lässt diese sogenannte kontrolle spielraum offen aber in der praxis nicht wirklich.
weil das gesetz weder hundeschulbesuch vorschreibt, noch qualität von leinen, ebenso nicht dass grösse und gewicht des hundes auf größe und gewicht des halters abgestimmt sein muss.
wenn das gesetz all das nicht vorab einfordert, ist es im nachhinein zu spät...

mit autofahren ist es schwer vergleichbar weil es 1. für autos ne pickerlüberprüfung gibt, 2. fahrschulen/fahrerlaubnis etc etc etc
außerdem ist das auto kein lebewesen.

viel eher wäre hier noch vergleichbar dass eltern für ihre kinder haften -grundsätzlich und wenn das kind etwas tut, was gegen das gesetz verstößt, die eltern belangt werden. da aber liegt meist die verletzung der aufsichtspflicht vor, das also ist immer eine mögliche grundlage für rechtliche folgen.

wenn du aber alles richtig machst was das gesetz vorschreibt und es kommt trotzdem zu verletzungen mit todesfolge dann ist das schlicht ein bedauerlicher unfall.
 


schau, akemi hat eh schon was dazu gesucht und gefunden
wär der hund zuvor nie über den zaun gesprungen, hätt der besitzer nicht mal das eine monat bekommen.
und wie gesagt, die kosten trägt die hundehaftpflichtversicherung
vielleicht grad in dem fall nicht, da der hund schon einmal über den zaun gesprungen ist aber wenn definitiv nie zuvor etwas war, ist einfach nix die konsequenz.

das mitm schwachen hundeführer versteh ich nicht ganz, meint man das physisch oder dass er inkompetent war?
ist aber insofern egal weil das gesetz für hundehaltung keinerlei kompetenz vorschreibt.
und um ganz ehrlich zu sein, vor sowas rettet einen auch keine hundeführscheinprüfung präventiv. das wär damit nur noch peinlicher, dann eben für die politiker die das eingeführt haben in der weise dass es trotzdem nicht funktioniert.
 
ja eh, ich versteh schon, ich meine nur, in der theorie lässt diese sogenannte kontrolle spielraum offen aber in der praxis nicht wirklich.
weil das gesetz weder hundeschulbesuch vorschreibt, noch qualität von leinen, ebenso nicht dass grösse und gewicht des hundes auf größe und gewicht des halters abgestimmt sein muss.
wenn das gesetz all das nicht vorab einfordert, ist es im nachhinein zu spät...

mit autofahren ist es schwer vergleichbar weil es 1. für autos ne pickerlüberprüfung gibt, 2. fahrschulen/fahrerlaubnis etc etc etc
außerdem ist das auto kein lebewesen.

viel eher wäre hier noch vergleichbar dass eltern für ihre kinder haften -grundsätzlich und wenn das kind etwas tut, was gegen das gesetz verstößt, die eltern belangt werden. da aber liegt meist die verletzung der aufsichtspflicht vor, das also ist immer eine mögliche grundlage für rechtliche folgen.

wenn du aber alles richtig machst was das gesetz vorschreibt und es kommt trotzdem zu verletzungen mit todesfolge dann ist das schlicht ein bedauerlicher unfall.

Nein, das ist nicht vergleichbar.

Eltern haften für ihre Kinder im Falle eines angerichteten Schadens nur im Zivilrecht.

Im Strafrecht gibt es keine Elternhaftung.

Ein ev. Verfahren i.S. Aufsichtspflicht dient nicht der Haftung im Strafrecht
 
ich meine, dass selbst wenn ein mensch so austickt dass er anderen das leben nimmt, völlig unerwartet und plötzlich, auch der rechtlich nicht belangt werden kann, nur desweiteren sicher verwahrt.
schuld wird in dem fall aber keinem zugeteilt
.

Einen Schuldspruch gibt es nur dann nicht, wenn der Täter im juristischen Sinn vom SV als unzurechnungsfähig , schuldunfähig erkannt wird.

Sonst gibt's schon einen Schuldspruch und eben die Strafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
 
Einen Schuldspruch gibt es nur dann nicht, wenn der Täter im juristischen Sinn vom SV als unzurechnungsfähig , schuldunfähig erkannt wird.

Sonst gibt's schon einen Schuldspruch und eben die Strafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.


naja es ist eben keine strafanstalt sondern justizanstalt und es wird nicht als strafe angesehen, es gibt auch keine zeit die im urteil für einen aufenthalt dort vorgeschrieben wird -das entscheiden dann die psychiater in der anstalt, wie lange der dort sein soll. theoretisch wenn der täter für geistig genesen befunden wird, kann er 3 wochen nach ankunft wieder raus. weil es eben keine strafe ist sondern aufbewahrungsstätte für unzurechnungsfähige geisteskranke gewalttäter.

es gibt keinen schuldspruch, es heißt dann immer, der täter ist nicht schuldfähig.
genau das ist ja das schwierige, was bei jedem prozess mit bizarren inhalten, extrem brutalen morden immer so kommt, dass man erst einmal feststellen muss, ist der täter überhaupt schuldfähig. in den meisten fällen aber sind menschen die solche dinge tun sinngemäß komplett geistesgestört und daher nicht schuldfähig.

soll aber nicht bedeuten, sie können wirklich schnell wieder raus, im grunde weniger, denn wenn die psychiatrische willkürmaschinerie losgetreten wird, hats ein abnormer rechtsbrecher nicht mehr und wohl auch nie mehr leiwand...
 
Was mich an der ganzen Sache am meisten anzipft, ist die Tatsache wie hier mit dem Tod eines anderen Tieres, welches kein Haustier ist, umgegangen wird.....hätten die 2 Hunde statt dem Reh einen kleinen Hund zerfetzt, wäre der Aufschrei riesig gewesen, und nicht unter Pech gehabt abgelegt worden.

Dieses ewige "na Unfälle passieren halt mal dagegen ist man machtlos, löst bei mir einen brechreiz hervor.
 
naja es ist eben keine strafanstalt sondern justizanstalt und es wird nicht als strafe angesehen, es gibt auch keine zeit die im urteil für einen aufenthalt dort vorgeschrieben wird -das entscheiden dann die psychiater in der anstalt, wie lange der dort sein soll. theoretisch wenn der täter für geistig genesen befunden wird, kann er 3 wochen nach ankunft wieder raus. weil es eben keine strafe ist sondern aufbewahrungsstätte für unzurechnungsfähige geisteskranke gewalttäter.

es gibt keinen schuldspruch, es heißt dann immer, der täter ist nicht schuldfähig.
genau das ist ja das schwierige, was bei jedem prozess mit bizarren inhalten, extrem brutalen morden immer so kommt, dass man erst einmal feststellen muss, ist der täter überhaupt schuldfähig. in den meisten fällen aber sind menschen die solche dinge tun sinngemäß komplett geistesgestört und daher nicht schuldfähig.

soll aber nicht bedeuten, sie können wirklich schnell wieder raus, im grunde weniger, denn wenn die psychiatrische willkürmaschinerie losgetreten wird, hats ein abnormer rechtsbrecher nicht mehr und wohl auch nie mehr leiwand...

Sorry, aber schon wieder nein

Vielleicht überzeugt Dich das StGB und z.B. der Fall Fritzl:

Mehr Strafe geht nicht in Österreich: Das Schwurgericht im niederösterreichischen St. Pölten hat einstimmig entschieden, dass der Inzesttäter Josef Fritzl lebenslang ins Gefängnis muss. Außerdem wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist rechtskräftig

weiters: § 21 StGB Abs 2:

(2) Liegt eine solche Befürchtung vor, so ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auch einzuweisen, wer, ohne zurechnungsunfähig zu sein, unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. In einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.

Quelle StGB
 
Sorry, aber schon wieder nein

Vielleicht überzeugt Dich das StGB und z.B. der Fall Fritzl:

Mehr Strafe geht nicht in Österreich: Das Schwurgericht im niederösterreichischen St. Pölten hat einstimmig entschieden, dass der Inzesttäter Josef Fritzl lebenslang ins Gefängnis muss. Außerdem wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist rechtskräftig

weiters: § 21 StGB Abs 2:

(2) Liegt eine solche Befürchtung vor, so ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auch einzuweisen, wer, ohne zurechnungsunfähig zu sein, unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. In einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.

Quelle StGB


weißt du, wurde er für zurechnungsfähig befunden?
es war diskussion ob ja oder nein aber ich hab keine ahnung was dabei rausgekommen ist. ich würde sagen, dem urteil nach, muss er für zurechnungsfähig erachtet worden sein.
wie er dann in die anstalt für geistig abnorme kommt, ist mir schleierhaft, aber der fritzl ist ein sonderfall und muss sicherlich alleine untergebracht werden.
bei den extremfällen versucht man ja sowieso immer irgenwie mit schweren urteilen den pöbel zu befriedigen. ich würde das nicht als maßstab nehmen.
dass der in psychiatrische hände fällt, hat ja vor allem auch den grund dass man den gründlich studieren will... er ist quasi ratte der forschung...
 
Dieses ewige "na Unfälle passieren halt mal dagegen ist man machtlos, löst bei mir einen brechreiz hervor.

Auch wenn es bei dir einen Brechreiz hervorruft, bleibt es aber immer noch eine Tatsache, die man weder mit immer mehr Gesetzen noch mit immer höheren Strafen, verhindern kann.
 
Was mich an der ganzen Sache am meisten anzipft, ist die Tatsache wie hier mit dem Tod eines anderen Tieres, welches kein Haustier ist, umgegangen wird.....hätten die 2 Hunde statt dem Reh einen kleinen Hund zerfetzt, wäre der Aufschrei riesig gewesen, und nicht unter Pech gehabt abgelegt worden.

Dieses ewige "na Unfälle passieren halt mal dagegen ist man machtlos, löst bei mir einen brechreiz hervor.


hier ist ein artikel zum bereits hier öfter reingelinkten fall, der hund hat gar wen schon verletzt bevor er das kind gebissen hat

http://salzburg.orf.at/news/stories/2519722/


trotzdem nur die kurze strafe

insofern, ich bleib dabei, wenn der hund vorher in keinster weise amtskundig war und in keinster weise auffällig, wie die beiden schäfer beim reh, dann ist die konsequenz für den halter nix. bzw halt dass die hunde eingeschläfert werden.
 
weißt du, wurde er für zurechnungsfähig befunden?
es war diskussion ob ja oder nein aber ich hab keine ahnung was dabei rausgekommen ist. ich würde sagen, dem urteil nach, muss er für zurechnungsfähig erachtet worden sein.
wie er dann in die anstalt für geistig abnorme kommt, ist mir schleierhaft, aber der fritzl ist ein sonderfall und muss sicherlich alleine untergebracht werden.
bei den extremfällen versucht man ja sowieso immer irgenwie mit schweren urteilen den pöbel zu befriedigen. ich würde das nicht als maßstab nehmen.
dass der in psychiatrische hände fällt, hat ja vor allem auch den grund dass man den gründlich studieren will... er ist quasi ratte der forschung...

Nichts für ungut: was immer Du studierst, lass bitte die Finger von der Juristerei - da hast Du nämlich keinerlei Ahnung! Man kann über vieles diskutieren und Normentexte durchaus verschieden auslegen; was aber nicht geht ist interpretieren ohne die zu interpretierenden Texte zu kennen.
 
Was mich an der ganzen Sache am meisten anzipft, ist die Tatsache wie hier mit dem Tod eines anderen Tieres, welches kein Haustier ist, umgegangen wird.....hätten die 2 Hunde statt dem Reh einen kleinen Hund zerfetzt, wäre der Aufschrei riesig gewesen, und nicht unter Pech gehabt abgelegt worden.

Dieses ewige "na Unfälle passieren halt mal dagegen ist man machtlos, löst bei mir einen brechreiz hervor.

Ähm ... womit fütterst du denn deine/n Hund/e?

Meiner bekommt Dosenfutter, und eine Sorte davon ist Wild.

Ich brech aber trotzdem nicht jedes Mal in Tränen aus, wenn ich eine Dose aufmach (und das, obwohl ich Vegetarier bin!)

Ein Reh ist naturgemäß ein Beutetier für Hundeartige. Kleine Hunde allerdings nicht. Oder gibt's irgendwo Hundefutter mit Chihuahua, Yorkshire Terrier oder Mops drin?? :confused::eek:
 
Nichts für ungut: was immer Du studierst, lass bitte die Finger von der Juristerei - da hast Du nämlich keinerlei Ahnung! Man kann über vieles diskutieren und Normentexte durchaus verschieden auslegen; was aber nicht geht ist interpretieren ohne die zu interpretierenden Texte zu kennen.


kannst du meine fragen beantworten oder hast du keine ahnung?
 
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