dann kommt - mir persönlich - halt schon die Idee, wie sieht's dann bei einem Kind aus?
Denn die Fakten: Hund angeleint, entweder Material hat versagt, od. schlampig oder oder oder, wären ja die gleichen, nur das Opfer macht den Unterschied.....
ja, trotzdem, ich denke, mit absoluter sicherheit hätte es auch bei einem toten kind keine nennenswerten konsequenzen für den HH, wenn der hund zuvor nicht amstkundig und in keinster weise auffällig war.
dann wird den schaden - und sei´s das grab- die versicherung des HH zahlen und das war´s.
wie schn erwähnt, es würd ne politische diskussion auslösen, mit absoluter sicherheit. denn auf rechtswegen kannst dem HH im grunde so nix vorwerfen. das gesetz schreibt nur leine oder maulkorb vor.
beide sind nicht mal irgendwie auf ihre tatsächliche sichere funktionalität geprüft.
und was an finanziellem schaden ensteht, übernimmt wie schon gesagt die versicherung.
praktisch also bleibt so ein vorfall ohne folge, außer dass der hund eingeschläfert wird.
oder siehst du irgendwo einen punkt wo man mehr als nix aus so nem prozess rausbekommen könnte?
ich nämlich nicht.
selbst beim rottweiler der üern zaun gesprungen ist, gabs nur aufgrund der tatsache dass er zuvor schon mal übern zaun gesprungen ist, ne kleine haftstrafe. weil er gebeten wurde den zaun zu erhöhen und es nicht getan hat.
es wäre aber bei menschen auch nicht unähnlich, wenn ein mensch plötzlich wahnsinnig wird und menschen um sich umbringt, bekommt nicht mal der ne haftstrafe sondern wird halt eingewiesen in die anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher. weil man den halt nicht einschläfern kann aber rechtlich belangen auch nicht wirklich.