capri1600gt
Super Knochen
Also nicht einmal jeder Jäger darf jedes verletzte Wild einfach so töten
Das Tierschutzgesetz sagt (mit einigen Ausnahmen: z.B. Jagd, Schlachtung), dass ein Wirbeltier nur von einem Tierarzt getötet werden darf
Falsch, siehe TSchG
Vor allem find ichs interessant, daß der TA zuerst das Wild NICHT erlösen darf, weil er dazu nicht berechtigt ist, dann wieder der einzige ist, der ein Wirbeltier töten darf (also nicht mal der Jäger??)...
Beides ist natürlich, wie Tamino schon ausreichend belegt hat, absolut falsch. Als TA darf man ein Tier (egal ob Wildtier oder auch Haustier mit Besitzer, der NICHT Bescheid weiß) jederzeit behandeln oder erlösen, wenns ein Notfall ist. Also wenn ich dem Hund Blut abnehme und einen Haufen Untersuchungen mache, weil er frei auf der Straße aufgegriffen wurde und das Fell stumpf wirkt, dann braucht mir das der Besitzer NICHT zahlen. Wurde er allerdings angefahren und schwebt in Lebensgefahr, dann darf ich eine Not-OP machen oder im schlimmsten Fall auch einschläfern OHNE Einwilligung des Besitzers und er muß mir das trotzdem bezahlen. Und selbstverständlich darf ich in dem Sinn (Vermeidung unnötiger Schmerzen) auch ein tödlich verletztes Wildtier einschläfern.
Kathi (die das lächerlich findet, wenn jemand das Gegenteil behauptet, das Gesetz ist da absolut eindeutig!)