Club 2; 27.01.2010. 23 Uhr ORF 2 -Kampfhund: Killer oder Menschenfreund?

Wie stehen eigentlich Opositionsparteien dazu?

Bei Blau haben wir Hoffnung ... die SOKA Problematik in Wien ist ja mit der Migrationsproblematik und den Problemen der orientierungslosen Jugend verbunden ... das sind ja die üblichen Verdächtigen die zu dem Bild beigetragen haben und beitragen.

Blau wirft ja den Koalitionspartein vor in der Migrationspolitik und Jugendpolitik versagt zu haben ...
 
Fraglich ist warum das Gesetz toleriert wird???

Antwort, weil die Bundesregierung gegen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen nichts machen kann.
Der Grund, dass das Landesgesetz der Bundesregierung zur Vorlage gebracht wurde war lediglich die Passage, dass die Bundespolizei bei der Exekution des Gesetzes mitzuwirken hat.
Laut Bundesverfassung gehört die Polizei iSd Art.10ff B-VG zum Kompetenzbereich des Bundes. Will nun ein Land die Polizei für ihre Kompetenzbereiche verwenden benötigen sie der Zustimmung der Bundesregierung.
Aus meiner Sicht war es gut, dass die BR die Anmerkung zum Gesetz beigefügt hat, da sich an diesen jeder Verfassungsrechtler anhängen kann und gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof vorgehen kann.

Es geht hier nämlich nicht nur um die Hundehaltung, sondern um verfassungsrechtlich geschützte Rechte!

Z.B.:
Beweislastumkehr bei der Festellung dass der eigene Hund kein Kampfhund ist. Diese obliegt laut dem NÖ Hundehaltegesetz dem Hundebesitzer und ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Warum?

Stell dir Vor du fährst mit deinem Auto durchs Ortsgebiet, die Polizei misst mit einem Radar deine Geschwindigkeit, bist du zu schnell, zahlst du Strafe. Die Beweislast liegt bei der Polizei, sie mus beweisen dass du zu schnell gefahren bist.
Wäre hier eine Beweislastumkehr, müsstest du beweisen dass du dich an die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten hast und die Polizei muss dich gar nicht mit einem Radar messen, sie bräuchte es nur behaupten.

Genau so ist es mit den Hunderassen.
Laut Verfassungsgesetz müssen tatsächlich sachlich gleiche Sachen rechtlich gleich behandelt werden, tatsächlich sachlich ungleiche Angelegenheiten sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln, das ist der Ausfluss des Gleichheitssatzes.
Kann die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand der Rasse bestimmt werden, ist das Gesetz sachlich nicht rechtfertigbar und somit verfassungswidrig.
Zu deiner Frage ob die Klage efolgversprechend ist wenn nicht einmal die Bundesregierung etwas dagegen getan hat muss ich deshalb antworten,
die Klage ist auf alle Fälle erfolgversprechend.
LG
;)
CG

Ich hoffe sehr, dass Du recht hast. Meine Befürchtung ist nicht, dass man mit der Klage nicht recht hätte. Nur dass man nicht recht bekommt.

Ich kann mir vorstellen, dass Landespolitiker zu einigen Richtern etc. bessere Kontakte haben und mehr Einfluss, als die meisten Hundeverbände... Ich hoffe Du verstehst, was ich meine.

Dass das vorliegende Gesetz natürlich keine sachliche Rechtfertigung hat, steht ja wegen den zahlreichen Studien (Dr. Feddersen-Petersen z.B. und andere) ausser Frage. Trotzdem hat man auch in Deutschland (wo die Wissenschaftlerin arbeitet) auch solche diskriminierende Gesetze durchgeboxt... Und das Gericht in Zürich hat auch ähnliches abgelassen...

Politiker machen Gesetze... Und Hundehalter wählen dann hoffentlich besagte Politiker ab!!! Dann kommen vielleicht auch entsprechend bessere Gesetze?
 
Ich hoffe sehr, dass Du recht hast. Meine Befürchtung ist nicht, dass man mit der Klage nicht recht hätte. Nur dass man nicht recht bekommt.

Ich kann mir vorstellen, dass Landespolitiker zu einigen Richtern etc. bessere Kontakte haben und mehr Einfluss, als die meisten Hundeverbände... Ich hoffe Du verstehst, was ich meine.

Dass das vorliegende Gesetz natürlich keine sachliche Rechtfertigung hat, steht ja wegen den zahlreichen Studien (Dr. Feddersen-Petersen z.B. und andere) ausser Frage. Trotzdem hat man auch in Deutschland (wo die Wissenschaftlerin arbeitet) auch solche diskriminierende Gesetze durchgeboxt... Und das Gericht in Zürich hat auch ähnliches abgelassen...

Politiker machen Gesetze... Und Hundehalter wählen dann hoffentlich besagte Politiker ab!!! Dann kommen vielleicht auch entsprechend bessere Gesetze?

Wenn ich mir anschau wie der Adamovich in der Causa Kampusch reagiert hat, glaube ich nicht dass es hilft Richter des VfGH zu kennen.
 
Wenn ich mir anschau wie der Adamovich in der Causa Kampusch reagiert hat, glaube ich nicht dass es hilft Richter des VfGH zu kennen.

..hallo nachbar :-))

Habs ja lange vermieden hier mitzuschreiben, hätte eh net viel anderes zu sagen gehabt als alle anderen ;) !

Das problem mit dem verfassungsgericht ist ja net nur "recht zu bekommen" es dauert ja dann immer noch "a bisserl" bis es umgesetzt wird.
Ortstafel streit zeig auch, man kann viel machen um n höchstrichterliche entscheidung zu umgehen / ignorieren.
Und nur weil der verfassunggerichtshof irgendwas bemängelt , heisst es ja nicht das die novelle danach für uns wuffi besitzer IRGEND EINE VERBESSERUNG bringt !!!

Warscheindlicher ist eher das gegenteil !

grüsse
andi
 
..hallo nachbar :-))

Habs ja lange vermieden hier mitzuschreiben, hätte eh net viel anderes zu sagen gehabt als alle anderen ;) !

Das problem mit dem verfassungsgericht ist ja net nur "recht zu bekommen" es dauert ja dann immer noch "a bisserl" bis es umgesetzt wird.
Ortstafel streit zeig auch, man kann viel machen um n höchstrichterliche entscheidung zu umgehen / ignorieren.
Und nur weil der verfassunggerichtshof irgendwas bemängelt , heisst es ja nicht das die novelle danach für uns wuffi besitzer IRGEND EINE VERBESSERUNG bringt !!!

Warscheindlicher ist eher das gegenteil !

grüsse
andi

Denkt man sich die Rassen beim Hundehaltegesetz weg, kann man ja damit leben denk ich.

"....auffällig aggresive Hunde...."
 
..hallo nachbar :-))

Habs ja lange vermieden hier mitzuschreiben, hätte eh net viel anderes zu sagen gehabt als alle anderen ;) !

Das problem mit dem verfassungsgericht ist ja net nur "recht zu bekommen" es dauert ja dann immer noch "a bisserl" bis es umgesetzt wird.
Ortstafel streit zeig auch, man kann viel machen um n höchstrichterliche entscheidung zu umgehen / ignorieren.
Und nur weil der verfassunggerichtshof irgendwas bemängelt , heisst es ja nicht das die novelle danach für uns wuffi besitzer IRGEND EINE VERBESSERUNG bringt !!!

Warscheindlicher ist eher das gegenteil !

grüsse
andi

Zum anderen werden ja nur die Passagen gestrichen die verfassungswidrig sind. Ab der Entscheidung hätte die Behörde die Passagen dann nicht mehr anzuwenden.
Ich überleg sogar die erhöhte Hundesteuer nicht zu bezahlen, sondern nur die "normale" und die Instanzen durchzugehen wenn sich sonst niemand drüber traut.
 
Denkt man sich die Rassen beim Hundehaltegesetz weg, kann man ja damit leben denk ich.

"....auffällig aggresive Hunde...."

ich habs schon mal an anderer stelle erwähnt aber denkt mal anders rum.

Die rasse liste ist n weg die ungeliebte und schwer defizitäre hundesteuer ins plus zu drehen. Also was wird passieren ; weg damit oder einfach mehr rassen drauf ? ..rotti ist der erste "massenhund" drauf , weitere werden folgen , DSH sicher als erster , weitere bundesländer werden folgen usw...

nicht vergessen, das hundehaltegesetzt geht mit einer novelle der hundabgabe einher ; verdoppelung für alle, verzehnfachung für die liste

Ich könnte wetten das der dampfer abgefahren ist ,.. würde die wette aber gerne verlieren !!!

grüsse
andi
 
Defizitäre ist gut, für was gehört die Hundeabgabe? Zur Deckung des Verwaltungsaufwands, betreffend der Führung der Liste der Hunde in der betreffenden Gemeinde kann's ja wohl nicht sein.
Laut NÖ Hundeabgabengesetz in derzeitiger Geltung sind für Gebrauchshunde (die Definition findet sich im angeführten Gesetz) ein Betrag von € 6,54 pro Jahr einzuheben. Für Nichtgebrauchshunde ist ein Betrag von mindest dem Doppelten einzuheben. Bei uns in der Gemeinde sind es € 35,- laut Verordnung. Ist doch eh schon weit drüber geschossen über die € 13,08, oder täusch ich mich.
 
Defizitäre ist gut, für was gehört die Hundeabgabe? Zur Deckung des Verwaltungsaufwands, betreffend der Führung der Liste der Hunde in der betreffenden Gemeinde kann's ja wohl nicht sein.
Laut NÖ Hundeabgabengesetz in derzeitiger Geltung sind für Gebrauchshunde (die Definition findet sich im angeführten Gesetz) ein Betrag von € 6,54 pro Jahr einzuheben. Für Nichtgebrauchshunde ist ein Betrag von mindest dem Doppelten einzuheben. Bei uns in der Gemeinde sind es € 35,- laut Verordnung. Ist doch eh schon weit drüber geschossen über die € 13,08, oder täusch ich mich.

nope, haste voll recht, bei uns in strasshof haben sies mit 15 ca. eingehalten. Aber Wien jammert seit jahren das der aufwand für die steuer nicht in relation ist zu dem was reinkommt ,... und die nehmen ja "nur" das 4fache von stasshof :D
Wien hat vor n paar jahren sogar laut überlegt die hundesteuer ganz abzuschaffen,... nun wird ihnen n weg gezeigt sie doch zu nem geschäft zu machen !
 
Defizitäre ist gut, für was gehört die Hundeabgabe? Zur Deckung des Verwaltungsaufwands, betreffend der Führung der Liste der Hunde in der betreffenden Gemeinde kann's ja wohl nicht sein.
Laut NÖ Hundeabgabengesetz in derzeitiger Geltung sind für Gebrauchshunde (die Definition findet sich im angeführten Gesetz) ein Betrag von € 6,54 pro Jahr einzuheben. Für Nichtgebrauchshunde ist ein Betrag von mindest dem Doppelten einzuheben. Bei uns in der Gemeinde sind es € 35,- laut Verordnung. Ist doch eh schon weit drüber geschossen über die € 13,08, oder täusch ich mich.

die hundesteuer ist keine zweckgebundene steuer, sondern eine "luxussteuer"..ein überbleibsel von sehr alten zeiten..:cool:
somit braucht sich auch keine gemeinde rechtfertigen, was mit dem geld gemacht wird.

umso amüsanter die rechtfertigung von ÖVP schneeberger zur erhöhten hundesteuer für sokas in NÖ: um die administration zu finanzieren :cool:
 
Was die höhere Hundesteuer anlangt - die stört mich nicht wirklich - vorausgesetzt es würde kontrolliert und man fühlte sich dadurch nicht als Depp wenn man sie bezahlt. Ich würde mir auch wünschen dass man sie an einen Zweck bindet ... dann wären einige Dinge leichter zu finanzieren und umzusetzen.

Wäre es teurer einen Hund zu halten - dann würden weniger Leute einen haben - ganz einfach. Und wenn jemand wenig Geld hat aber mit Hunden super kann - dann kann man aus dem Topf eine Art Stipendium geben - der zu wenig Geld hat leistet sich seinen Hund quasi durch seine persönlich erbrachte Leistung ...
 
oder, so wie jetzt auch, einfach keine hundesteuer zahlen..kontrolliert eh keiner...

Darum habe ich ja geschrieben - Kontrolle :)

Ohne Kontrolle sind auch neuen Gesetze sinnlos ... im Prinzip bräuchten die Politiker nicht das Rad neu erfinden - sie müssten nur dafür sorgen dass es funktioniert.
 
Da es ja mittlerweile mehrere Threads dazu gibt, poste ich es auch in allen:

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, nicht alle Zeitungen hetzen, schaut mal:

Kampfhundeführerschein: Nein

Sind Sie dafür, dass es in Wien für sogenannte ‚Kampfhunde‘ einen verpflichtenden Hundeführerschein geben soll?“ Diese Fragestellung ist geeignet, den Graben zwischen Hundenarren und Hundehassern weiter zu vertiefen. Und sie wirft weitere Fragen auf: Was ist ein Kampfhund überhaupt? Was soll der Kampfhundeführerscheinaspirant erlernen? Was nützt uns das?

Die Fakten: Rund 4700 Menschen, ein Drittel davon Kinder, werden laut Kuratorium für Verkehrssicherheit in Österreich nach einem Hundebiss verarztet. Das sind 0,8 Prozent der 609.000 Heim-, Freizeit- und Sportunfälle. Am häufigsten beißen Deutsche Schäferhunde und Rottweiler zu.

Um zu verhindern, dass Hundezähne Menschenhaut ritzen, haben einige Staaten als gefährlich geltende Rassen auf rote Listen gesetzt: Pitbull, Bullterrier & Co sind in Frankreich, den Niederlanden und einigen deutschen Bundesländern verboten oder nur erlaubt, wenn sich der Halter registriert beziehungsweise einer behördlichen Prüfung unterzieht. Wie effizient diese Maßnahmen sind, ist ungewiss. Veterinärmediziner weisen darauf hin, dass es keine Hunderasse gäbe, die aggressiver sei als andere. Entscheidend seien Zuchtbedingungen, Haltung und Erziehung.

Es ist gut, wenn sich Hundebesitzer mit ihren Tieren auskennen. Bereits jetzt gibt es in Wien die Möglichkeit, freiwillig eine Hundeführerscheinprüfung abzulegen, um für Alltagssituationen vorbereitet zu sein. Dass jedoch selbst die beste Ausbildung keine hundertprozentige Sicherheit garantiert, zeigt der tragische Fall eines Polizeihundeführers aus dem Waldviertel, dessen einjährige Tochter im November vom eigenen Rottweiler getötet wurde.

Der Kampfhundeführerschein ist eine halbherzige Regelung, ähnlich den österreichischen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Will man partout die Prüfung, sollte sie konsequenterweise alle betreffen. Oder noch besser: Man besinnt sich auf die Tatsache, dass sich – selbst bei massiver behördlicher Kontrolle und obrigkeitlicher Obstruktion – ein Restrisiko nie vermeiden lässt. Beim Autofahren ebenso wenig wie bei der Hundehaltung oder den sonstigen Angelegenheiten des Lebens.

Matthias G. Bernold
Quelle: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=1078
 
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