Fraglich ist warum das Gesetz toleriert wird???
Antwort, weil die Bundesregierung gegen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen nichts machen kann.
Der Grund, dass das Landesgesetz der Bundesregierung zur Vorlage gebracht wurde war lediglich die Passage, dass die Bundespolizei bei der Exekution des Gesetzes mitzuwirken hat.
Laut Bundesverfassung gehört die Polizei iSd Art.10ff B-VG zum Kompetenzbereich des Bundes. Will nun ein Land die Polizei für ihre Kompetenzbereiche verwenden benötigen sie der Zustimmung der Bundesregierung.
Aus meiner Sicht war es gut, dass die BR die Anmerkung zum Gesetz beigefügt hat, da sich an diesen jeder Verfassungsrechtler anhängen kann und gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof vorgehen kann.
Es geht hier nämlich nicht nur um die Hundehaltung, sondern um verfassungsrechtlich geschützte Rechte!
Z.B.:
Beweislastumkehr bei der Festellung dass der eigene Hund kein Kampfhund ist. Diese obliegt laut dem NÖ Hundehaltegesetz dem Hundebesitzer und ist verfassungsrechtlich bedenklich.
Warum?
Stell dir Vor du fährst mit deinem Auto durchs Ortsgebiet, die Polizei misst mit einem Radar deine Geschwindigkeit, bist du zu schnell, zahlst du Strafe. Die Beweislast liegt bei der Polizei, sie mus beweisen dass du zu schnell gefahren bist.
Wäre hier eine Beweislastumkehr, müsstest du beweisen dass du dich an die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten hast und die Polizei muss dich gar nicht mit einem Radar messen, sie bräuchte es nur behaupten.
Genau so ist es mit den Hunderassen.
Laut Verfassungsgesetz müssen tatsächlich sachlich gleiche Sachen rechtlich gleich behandelt werden, tatsächlich sachlich ungleiche Angelegenheiten sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln, das ist der Ausfluss des Gleichheitssatzes.
Kann die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand der Rasse bestimmt werden, ist das Gesetz sachlich nicht rechtfertigbar und somit verfassungswidrig.
Zu deiner Frage ob die Klage efolgversprechend ist wenn nicht einmal die Bundesregierung etwas dagegen getan hat muss ich deshalb antworten,
die Klage ist auf alle Fälle erfolgversprechend.
LG
CG