Hallo ich hab mal eine Frage da ich auf rechtlichen Gebieten nicht so bewachsen bin.
Ihr wollt ja absichtlich gegen bestehende Gesetze verstoßen, was für Konsequenz wird das für euch haben? kann man euch die Hunde abnehmen, oder ist nur mit Geldstrafen zu rechnen?
Und was kann man damit erreichen?
Bitte um Erklärung ich kenn mich einfach nicht aus
LG
Sorry, wollte ich gestern noch beantworten, aber das dürfte dann durchgerutscht sein
Ich werde gegen alle möglichen Punkte verstossen, die nicht direkt mit dem Entzug der Hunde geahndet werden UND werde mich dabei voll und ganz auf die vom Rottweilerklub und mir beauftragten Anwälte verlassen.
Es ist eine Anwalt, der mir von Univ.Prof.DDr. Mayer empfohlen wurden...da verlasse ich mich WIRKLICH auf diese Experten!
Ausserdem ist für mich klar - falls es (was mir fast UNMÖGLICH erscheint) DOCH in die Hose geht, packe ich meine sieben Sachen und verlasse NÖ...natürlich MIT meinen Hunden.
Soviel dazu....jetzt zu dem erhofften Resultat:
Sobald ich gegen diverse Punkte in NÖ HundehalteG verstossen habe, lasse ich mich anzeigen.
Einige Zeit später wird ein nettes Zettelchen mit einem vorgegebenen Betrag ins Haus flattern und DANN beginnt die Angelegenheit amtlich zu werden.
Gegen den Strafbescheid kann und werde ich Einspruch erheben, wodurch die ganze Sache in die nächste Instanz gegeben wird.
Die prüfen ob ich zurecht (nach bestehendem Gesetz) diese Strafe bekommen habe und werden mir sagen - lieber Hundehalter, das Gesetz sagt DU ZAHLST!
Ich werde WIEDER dagegen berufen und es wird WIEDER in die nächste Instanz gehen, wo der selbe Vorgang stattfindet....das wiederholen wir bis wir endlich beim Verfassungsgerichtshof angekommen sind, der dann überprüfen muss, ob der Gesetzgeber das Gesetz überhaupt richtig formuliert und unter Beachtung aller Vorgaben und anderer Gesetze beschlossen hat.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich dann mit unserer Verteidigung zu beschäftigen und unsere Argumente (die extrem genau formuliert werden müssen und nicht immer auf Basis von logischen Erklärungen ablaufen) zu bewerten.
Er holt auch eine Stellungnahme von Gesetzgeber ein und wird dann entscheiden, ob ich die Strafe zu zahlen habe - und das geht NUR, wenn das NÖ Hundehaltegesetz nicht gegen die Verfassung verstösst und somit tatsächlich gültiges Recht ist.
Und genau DAS wird nicht passieren, denn (und davon sind wir überzeugt) das NÖ Hundehaltegesetz ist in vielen Punkten NICHT mit der Verfassung in Einklang zu bringen
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Ich habe das jetzt als LAIE beschrieben, aber wir haben im Forum ein paar Leute, die es wesentlich besser wissen und vielleicht etwas dazu schreiben
Liebe Grüße
Markus