4 Rottweiler verhungert

soll er selbst für sich eine stellungnahme schreiben? ER ist der RKA der rest hat viel zu wenig damit zu tun. ER ist der Obmann und der Kassier, sowie der Zuchtwart... noch Fragen?
Vereinsgesetz läßt grüßen :mad:

Jeder Tro...el kann sich einen zuchtverband aufmachen und sich züchter nennen- keine kontrolle, keine vorschriften, keine voraussetzungen- so schaut es aus in österreich...*könnteplatzenvorwut*

Stimmt schon, aber da sind ja einige Züchter die auch "Ämter" innehaben. Denen muss es doch ein Anliegen sein sich davon zu distanzieren, oder...?
Stattdessen entfernt man nur alle Daten.....
 
Ich bin zwar keine Juristin, kann das also jetzt nicht verlässlich interpretieren, aber hier das Tierschutzgesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Behördliche Überwachung
§ 35.

(1) Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verwaltungsakte obliegt der Behörde.
(2) Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sowie Tierhaltungen gemäß § 25 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4, §§ 26, 27, 29 und 31 sind von der Behörde unter Vornahme einer Risikoanalyse in systematischen Stichproben an Ort und Stelle auf die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verwaltungsakte zu kontrollieren, wobei die Kontrollen nach Möglichkeit gemeinsam mit sonstigen aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen durchzuführenden Kontrollen vorzunehmen sind.
(3) Der Bundesminister für Gesundheit hat, in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, durch Verordnung nähere Vorschriften über die Kontrolle, insbesondere über die von den Kontrollen erfassten Tierarten und Haltungssysteme sowie über die Anzahl der Kontrollen, zu erlassen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verwaltungsakte zu gewährleisten. Die Durchführung sowie die Ergebnisse der Kontrollen landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen sind von der Behörde in das elektronische Register gemäß § 8 TSG einzutragen.
(4) Die Behörde ist berechtigt, Tierhaltungen sowie die Einhaltung von Tierhaltungsverboten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit jederzeit zu kontrollieren. Unbeschadet der Abs. 2 und 3 hat die Behörde die Haltung von Tieren zu kontrollieren, wenn im Hinblick auf Verstöße gegen Tierschutzrechtsvorschriften, deretwegen eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Strafe verhängt worden ist, die Besorgnis weiterer Verstöße gegen Tierschutzrechtsvorschriften besteht. Ebenso hat die Behörde eine Kontrolle durchzuführen, wenn der Verdacht eines solchen Verstoßes besteht.
(5) Die Behörde hat sich bei der Kontrolle solcher Personen zu bedienen, die über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen. Das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit festzulegen.
(6) Stellt die Behörde bei einer Überwachungshandlung fest, dass Tiere nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder den darauf gegründeten Verordnungen oder Bescheiden entsprechend gehalten werden, sind dem Tierhalter Änderungen der Haltungsform oder der Anlagen, in denen die Tiere gehalten werden, oder sonstige Maßnahmen vorzuschreiben, mit denen innerhalb einer angemessenen Frist eine den Zielen und sonstigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechende Haltung erreicht werden kann.
(7) Das Bundes-Berichtspflichtengesetz, BGBl. I Nr. 65/2002, ist hinsichtlich der Kontrollen gemäß Abs. 2 bis 6 auch insoweit anzuwenden, als keine gemeinschaftsrechtlichen oder internationalen Aufzeichnungs-, Melde- oder Berichtspflichten zu erfüllen sind, und zwar mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Landeshauptmannes die Landesregierung zu treten hat.



Betreten von Liegenschaften, Räumen und Transportmitteln, Mitwirkungspflicht
§ 36.

(1) Die Organe der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden und die zugezogenen Sachverständigen sowie die Veterinärsachverständigen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben unter Einhaltung der erforderlichen veterinärpolizeilichen Vorkehrungen das Recht, Liegenschaften, Räume und Transportmittel zum Zwecke der Kontrolle (§ 35) zu betreten und sich zu ihnen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel Zutritt zu verschaffen, wenn dieser nicht freiwillig gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass eine Übertretung dieses Bundesgesetzes erfolgt ist. Dem für die Tierhaltung Verantwortlichen ist, soweit die Erhebungszwecke nicht beeinträchtigt werden, Gelegenheit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein.
(2) Die über die betroffenen Liegenschaften, Räume und Transportmittel Verfügungsberechtigten haben die Ausübung der Befugnisse nach Abs. 1 zu dulden.
(3) Die mit der Tierhaltung befassten Personen haben auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften besteht nicht, sofern die genannten Personen dadurch sich selbst oder eine der in § 38 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl. Nr. 52, genannten Personen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würden; derartige Gründe sind glaubhaft zu machen.

Liest sich für mich, als ob sich der ATA jederzeit Zutritt zum Haus verschaffen dürfte, auch wenn die Vermieterin den nicht gewähren will. :confused::mad:
 
Ich bin zwar keine Juristin, kann das also jetzt nicht verlässlich interpretieren, aber hier das Tierschutzgesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541



Liest sich für mich, als ob sich der ATA jederzeit Zutritt zum Haus verschaffen dürfte, auch wenn die Vermieterin den nicht gewähren will. :confused::mad:

freunde ich versteh es auch nicht und dachte ebenso wie ihr- ich kann nur wiedergeben, was der beamte/Pilozist mir gesagt hat- ich habe nachgehakt und ihn schon fast bekniet, dass er wenigstens die chipnummern vergleichen soll, dass wir wissen welcher hund fehlt. dazu hat er sich dann bereit erklärt- bisher noch keine neuigkeiten von der front -naja der ATA hat sicher besseres zu tun.
mich würde ja auch interessieren ob die tiere obduziert werden, da der nette herr R ja behauptet es wäre eine seuche gewesen...

mal sehen was die polizei und STA weiter macht- abwarten und viiiiiieeeelllll tee trinken- es sind ja schließlich nur tiere :mad:
 
Zumindest die überlebende Hündin tut Herrn Zehetner leid.

Das Angebot die Tierarztkosten zu übernehmen, kann man medienwirksam kundtun in der sicheren Gewissheit, dass das Gestz den Züchter R. zur Tragung der Kosten für Behandlung und sonstigen Unterhalt der abgenommenen Hunde verpflichtet.

Möglicherweise finden sich nebenbei noch Menschen, die "Rottweiler in Not" aufgrund dieser Stellungnahme unterstützen.

Auf diese beiden auf ihre Mitglieder zurechtgeschnitzten Steirischen Vereine hätte Herr Zehetner oder noch besser der ÖKV schon längst aufmerksam machen müssen. Offensichtlich ist dem Vorsitzenden des ÖRK das Züchten problemloser leichter (und wahrscheinlich auch teurer) verkäuflicher Shiba Inus wichtiger.


du weisst aber schon das der eine Verein mix mit dem anderen zu tun hat..ausser das der Verursacher vorher mal dort gezüchtet hat...
 
Guten Morgen
Heut kam in der Kleinen Zeitung sein Anwalt zur Sprache, der behauptet, es wären Hunde aus dem Ausland gewesen und die wären mit Parvovirose angesteckt gewesen und innerhalb von wenigen Tagen verendet.
Die überlebende Hündin scheint aber diesen Virus nicht gehabt zu haben - was seine Aussage wieder in ein schlechtes Licht rückt.

Egal, ob die Hunde krank waren oder nicht - es war in jedem Fall einfach unmöglich und unmenschlich, diese Hunde verrecken zu lassen , ob nun an der Krankheit oder weil er sich nicht mehr gekümmert hat.

Warum hat er in dem Fall keinen TA geholt ?
Warum hat er die toten Tiere liegen gelassen?
Warum fährt der in den Urlaub und geniesst dort die Tage ?
Wenn die Tiere an einer Krankheit verendet wären - was ist dann mit der überlebenden Hündin - warum wurde die allein zurückgelassen?
Warum holt man Hunde aus dem Ausland, wenn man Welpen daheim hat ?

usw. usw. - es wird KEINE Rechtfertigung geben, und mögen der Herr R. und sein Anwalt noch so rumbasteln, die diese Handlungsweise auch nur ansatzweise entschuldigt.

In der steirischen Hundeszene wird er sich kaum mehr blicken lassen können, sein Name ist bekannt .
Und ich hoffe sehr, dass es zu einer empfindlichen Strafe kommt und dass vor allem ein lebenslanges Tierhaltungsverbot verhängt wird.

LG
 
Guten Morgen
Heut kam in der Kleinen Zeitung sein Anwalt zur Sprache, der behauptet, es wären Hunde aus dem Ausland gewesen und die wären mit Parvovirose angesteckt gewesen und innerhalb von wenigen Tagen verendet.
Die überlebende Hündin scheint aber diesen Virus nicht gehabt zu haben - was seine Aussage wieder in ein schlechtes Licht rückt.

Egal, ob die Hunde krank waren oder nicht - es war in jedem Fall einfach unmöglich und unmenschlich, diese Hunde verrecken zu lassen , ob nun an der Krankheit oder weil er sich nicht mehr gekümmert hat.

Warum hat er in dem Fall keinen TA geholt ?
Warum hat er die toten Tiere liegen gelassen?
Warum fährt der in den Urlaub und geniesst dort die Tage ?
Wenn die Tiere an einer Krankheit verendet wären - was ist dann mit der überlebenden Hündin - warum wurde die allein zurückgelassen?
Warum holt man Hunde aus dem Ausland, wenn man Welpen daheim hat ?

usw. usw. - es wird KEINE Rechtfertigung geben, und mögen der Herr R. und sein Anwalt noch so rumbasteln, die diese Handlungsweise auch nur ansatzweise entschuldigt.

In der steirischen Hundeszene wird er sich kaum mehr blicken lassen können, sein Name ist bekannt .
Und ich hoffe sehr, dass es zu einer empfindlichen Strafe kommt und dass vor allem ein lebenslanges Tierhaltungsverbot verhängt wird.

LG

hier der artikel:
http://www.kleinezeitung.at/s/steie...TTWEILERN_Wir-haetten-die-Hunde-retten-konnen

mir kommt das kotzen
 
Guten Morgen
Heut kam in der Kleinen Zeitung sein Anwalt zur Sprache, der behauptet, es wären Hunde aus dem Ausland gewesen und die wären mit Parvovirose angesteckt gewesen und innerhalb von wenigen Tagen verendet.
Die überlebende Hündin scheint aber diesen Virus nicht gehabt zu haben - was seine Aussage wieder in ein schlechtes Licht rückt.

Egal, ob die Hunde krank waren oder nicht - es war in jedem Fall einfach unmöglich und unmenschlich, diese Hunde verrecken zu lassen , ob nun an der Krankheit oder weil er sich nicht mehr gekümmert hat.

Warum hat er in dem Fall keinen TA geholt ?
Warum hat er die toten Tiere liegen gelassen?
Warum fährt der in den Urlaub und geniesst dort die Tage ?
Wenn die Tiere an einer Krankheit verendet wären - was ist dann mit der überlebenden Hündin - warum wurde die allein zurückgelassen?
Warum holt man Hunde aus dem Ausland, wenn man Welpen daheim hat ?

usw. usw. - es wird KEINE Rechtfertigung geben, und mögen der Herr R. und sein Anwalt noch so rumbasteln, die diese Handlungsweise auch nur ansatzweise entschuldigt.

In der steirischen Hundeszene wird er sich kaum mehr blicken lassen können, sein Name ist bekannt .
Und ich hoffe sehr, dass es zu einer empfindlichen Strafe kommt und dass vor allem ein lebenslanges Tierhaltungsverbot verhängt wird.

LG

Aha - und darum waren es lt. seinen Vereinsfreunden eine Althündin und der Deckrüde usw. :mad: Ich sag lieber nicht was ich mir denke ...........................
 
Einfach widerlich!! 😡
Wenigstens den Weg zum Tierarzt hätten ihm die Hunde Wert sein sollen...
Ich kann nur hoffen dass er nicht nur in der Steiermark bekannt ist, sondern auch sonst nie mehr die Chance hat einen Hund zu halten, geschweige denn zu züchten...
 
Anhand der Chipnummern wird ja hoffentlich der ATA fähig sein herauszufinden um welche Hunde es sich nun wirklich handelte. Wobei ich find das das so und so zweitrangig ist u. es nicht besser macht, aber mir stellt es dann schon auch die Frage wo seine eigentlichen Zuchthunde abgeblieben sind, wenn es sich bei den Toten um Neuzugänge aus dem Ausland handelt?
 
Anhand der Chipnummern wird ja hoffentlich der ATA fähig sein herauszufinden um welche Hunde es sich nun wirklich handelte. Wobei ich find das das so und so zweitrangig ist u. es nicht besser macht, aber mir stellt es dann schon auch die Frage wo seine eigentlichen Zuchthunde abgeblieben sind, wenn es sich bei den Toten um Neuzugänge aus dem Ausland handelt?
um einen hund anhand der chipnummer identifizieren zu können muss er auch registriert sein... wenn nicht udn das kommt leider noch immer viel zu häufig vor, dann wird das schwierig
 
um einen hund anhand der chipnummer identifizieren zu können muss er auch registriert sein... wenn nicht udn das kommt leider noch immer viel zu häufig vor, dann wird das schwierig

Seine Zuchthunde werden wohl registriert sein, bzw. werden wohl (auch in eher kleinen Vereinen) diese Daten ja im Verein aufliegen. Bzw. muss er dann halt die Impfpässe vorlegen, etc..etc. gibt also ein paar Möglichkeiten. Und hat er nicht noch Althunde mit ÖKV Papieren (er war ja mal beim ÖKV, bevor er dort rausgeworfen wurde...), dann liegen die Daten zu diesen Hunden 100% auf u. können abgeglichen werden.

Stimmen diese Nr. nicht überrein, dann kann man wohl davon ausgehen das es sich um die angeblich ausländischen Hunde handelt u. dann werden wohl noch welche vermisst.
 
Seine Zuchthunde werden wohl registriert sein, bzw. werden wohl (auch in eher kleinen Vereinen) diese Daten ja im Verein aufliegen. Bzw. muss er dann halt die Impfpässe vorlegen, etc..etc. gibt also ein paar Möglichkeiten. Und hat er nicht noch Althunde mit ÖKV Papieren (er war ja mal beim ÖKV, bevor er dort rausgeworfen wurde...), dann liegen die Daten zu diesen Hunden 100% auf u. können abgeglichen werden.

Stimmen diese Nr. nicht überrein, dann kann man wohl davon ausgehen das es sich um die angeblich ausländischen Hunde handelt u. dann werden wohl noch welche vermisst.
von 2 hunden hab ich die chipnummern- von den anderen leider nicht und zu den papieren kommen sie nicht ran, weil sie im haus sind udn der herr R nicht aufzufinden ist (nach letztem stand) sicher wird sich das einmal aufklären, aber uns fehlt immer noch eine hündin und das ist zermürbend wenn wir nicht wissen welche.
 
von 2 hunden hab ich die chipnummern- von den anderen leider nicht und zu den papieren kommen sie nicht ran, weil sie im haus sind udn der herr R nicht aufzufinden ist (nach letztem stand) sicher wird sich das einmal aufklären, aber uns fehlt immer noch eine hündin und das ist zermürbend wenn wir nicht wissen welche.

Dann sollte man mal den Verein am Kopf stellen, wenn er die Hunde schonmal für die Zucht eingesetzt hat wird sich vielleicht dort noch was finden. So schnell wird er ja wohl nicht alles vernichtet haben?!

Und warum das Haus noch immer nicht geöffnet wurde frag ich mich auch... Zustände wie im letzten Jahrhundert :mad: Vorallem hätte man ganz am Anfang ja locker damit argumentieren können, dass ihm vielleicht was zugestoßen ist und man nachschaut ob er verletzt/tot im Haus liegt (gut, jetzt weiß man ja das dies nicht der Fall ist, aber wenn doch wär das eigentlich noch die größere Katastrophe wenn da niemand nachschaut, wenn mans genau nimmt)... Wenns schon niemand nötig findet wegen Hunden nachzuschauen.
 
Dann sollte man mal den Verein am Kopf stellen, wenn er die Hunde schonmal für die Zucht eingesetzt hat wird sich vielleicht dort noch was finden. So schnell wird er ja wohl nicht alles vernichtet haben?!

Und warum das Haus noch immer nicht geöffnet wurde frag ich mich auch... Zustände wie im letzten Jahrhundert :mad: Vorallem hätte man ganz am Anfang ja locker damit argumentieren können, dass ihm vielleicht was zugestoßen ist und man nachschaut ob er verletzt/tot im Haus liegt (gut, jetzt weiß man ja das dies nicht der Fall ist, aber wenn doch wär das eigentlich noch die größere Katastrophe wenn da niemand nachschaut, wenn mans genau nimmt)... Wenns schon niemand nötig findet wegen Hunden nachzuschauen.

Naja, wenn man aber selber Chef des Vereins ist, hat man vl. daheim ein Büro und somit kommt man wieder nicht hin ohne das haus zu betreten...
 
Naja, wenn man aber selber Chef des Vereins ist, hat man vl. daheim ein Büro und somit kommt man wieder nicht hin ohne das haus zu betreten...

stimmt, auch wieder wahr....

trotz allem hätte man ins haus schauen müssen um sicher zu sein das er nicht selber irgendwo in der ecke liegt. das versteh ich ja am aller wenigsten :confused:
 
stimmt, auch wieder wahr....

trotz allem hätte man ins haus schauen müssen um sicher zu sein das er nicht selber irgendwo in der ecke liegt. das versteh ich ja am aller wenigsten :confused:

Ja DAS versteh ich auch nicht... hätte ja auch ihm was passiert sein können... deshalb kommt mir das alles sehr seltsam vor...
Auch von der Vermieterin...
 
ANFANG KOMMENDER WOCHE WIRD ES EINE AUSFÜHRLICHE STELLUNGNAHME ZU DIESER TRAGISCHEN GESCHICHTE GEBEN! Ich würde alle bitten diese abzuwarten...... Mehr kann ich im Moment nicht bekanntgeben! Nur soviel, viele von euch kennen mich schon Jahre oder gar Jahrzehnte und wissen welche Beziehung ich zu Tieren habe und hatte, insbesondere zu meinen eigenen Hunden! Vielen Dank für eure Geduld! M. Reif


Nachdem dieser Typ ja nun offensichtlich sein Anwaltsgespräch hatte .......

http://www.kleinezeitung.at/s/steie...TTWEILERN_Wir-haetten-die-Hunde-retten-konnen

Ich hoffe lieber Reif das du meine Zeilen liest:

Mit solcherart Rechtfertigung hast du dir keinen guten Dienst erwiesen, denn deine Züchterkollegen haben schon bekannt gegeben das die verendeten Hunde zwischen 2 und 7 Jahre bei dir waren.

Hast du denn keinerlei RESPEKT vor deinen qualvoll verendeten Hunden? DAS macht mich "zornig", und ob dies eine gute Idee ist mich zornig zu machen lasse ich mal im Raum stehen. :cool:

R.I.P den armen Mäusen und dir die "mit dem Arm der Justitia deine Zukunft gezeigt".


:cool:


NS: Informationen bitte vorerst an:


Tierschutzombudsschaft

Dr.in Barbara FIALA-KÖCK

Karlmeliterplatz 2, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-3966
Mobil: 0676/86663966
Fax: 0316/877-4314
 
http://www.kleinezeitung.at/s/steie...TTWEILERN_Wir-haetten-die-Hunde-retten-konnen

Unfassbar der Typ. Die überlebende Hündin ist schließlich total gesund.

"Oster erhebt nun aber auch Vorwürfe gegen die Polizei: „Ein Tierretter wurde schon vor mehr als 14 Tagen dorthin gerufen und sah auf dem Areal einen Hund liegen. Als er die Polizei gerufen hatte, um das Tier zu retten, verwehrten ihm die Beamten den Zutritt, weil das Besitzstörung sei."

Polizisten haben Angst vor einer Besitzstörungsklage, herrlich. Stehen Beamte, Züchter und Vermieterin eigentlich in irgendeinem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander?
 
@Georg: warst/bist du in Kontakt mit Frau Fiala-Köck? Kann sie vielleicht dafür sorgen, dass jemand mal das Haus aufmacht und schaut, ob die fehlende Hündin und die Welpen da drin sind?!?


"Oster erhebt nun aber auch Vorwürfe gegen die Polizei: „Ein Tierretter wurde schon vor mehr als 14 Tagen dorthin gerufen und sah auf dem Areal einen Hund liegen. Als er die Polizei gerufen hatte, um das Tier zu retten, verwehrten ihm die Beamten den Zutritt, weil das Besitzstörung sei."

Die Polizei sollte unter Umständen mal das Tierschutzgesetz lesen.... bzw. muss hat man es als Tierschützer (tierlieber, verantwortungsvoller Mensch) wohl am besten permanten in laminierter Form in der Hosentasche haben............. zum speiben!!
 
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