"Tamino" kennt sich mit den Gesetzen gut aus - vielleicht kann sie etwas dazu sagen. Aber meines Wissens ist es eben NICHT so, daß ein Vermieter das Recht hätte, die vermieteten Räumlichkeiten einfach zu betreten oder andere Personen reinzulassen, wenn er das möchte. (In sehr vielen Fällen hat ein Vermieter ja auch gar keinen Schlüssel, bzw. könnte der Mieter das Schloß auch austauschen wenn er das will.)
Vermutet ein Vermieter irgend einen gefährlichen Mißstand - also z.B. unversorgte Tiere, in den von ihm vermieteten Räumlichkeiten, sollte er die Polizei informieren -wenn's schnell gehen soll, eben über den Notruf.
Und letztendlich hätte der ATA den Vermieter gar nicht gebraucht, sondern selbst die Polizei verständigen können.
Liebe Grüße, Conny
Stimmt, ein Vermieter hat keineswegs das Recht den Mietgegenstand ohne Anmeldung und ohne guten Grund zu betreten.
Wenn ich's richtig verstanden habe, wurden im Garten bzw. Zwinger tote und schlecht gehaltene Hunde gefunden.
Sehr wohl hätte die Polizei "aufmachen" können...auch wenn die Vermieterin behauptet, im Haus wären keine Hunde, was sie nicht wissen kann, wenn sie gleichzeitig behauptet, dass sie keinen Schlüssel hat...
in so einem Fall braucht's keinen richt. Beschluss....