4 Rottweiler verhungert

Achtung:
Schutzgebühr ist eine anteilige Summe an den Unkosten, die Tiere im TS/TH verursachen, und mit dieser eben ein Teil gedeckt werden soll.

Die Gebühr für die Zwingerschutzkarte ist was anderes! :)

Nochmals Danke für die Aufklärung.
Schutzgebühr für die Tierschutzhunde ist natürlich vollkommen in Ordnung!!!
 
Ich kann mir schon vorstellen das es Sinn macht einen eigenen Zuchtverein auf zu machen. Z.B. wenn ich keine röchelnden glubschäugigen Möpse möchte deren Nase am Hirn angewachsen ist es aber so Standart ist, dann kann ein neuer Zuchtverein mir helfen einen gesunden Mops zu bekommen der laufen und atmen kann.

Falls es wirklich keine gesunden Möpse gibt, würde ich mir einen Mischling nehmen. Wenn der Verkauf einbricht, hören diejenigen, die ihr Einkommen nur aus der Hundevermehrung bestreiten auf. Über bleiben dann jene Züchter, die es nicht nötig haben, Rassemerkmale aus Gewinnsucht bis ins Groteske zu übertreiben.

Ehrlich, ich würde mir auch keinen der Rottweiler mit den "typvollen oder ausdrucksstarken Köpfen" kaufen. Diese sehen ja auch schon aus wie eine Mischung aus Mops, Shar Pei und Basset. Von ihrem überschweren Körperbau, der ihnen wahrscheinlich jenseits der Jugend jegliche Bewegungsfreude nimmt, will ich gar nicht reden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Achtung:
Schutzgebühr ist eine anteilige Summe an den Unkosten, die Tiere im TS/TH verursachen, und mit dieser eben ein Teil gedeckt werden soll. Gleichzeitig ist die Schutzgebühr - wie der Name schon sagt - ein Schutz, dass das Tier für Händler zum Weiterverkaufen, für Tierversuchslabors etc. unrentabel wird. Schutzgebühr wird oft und immer wieder im Wuff heiss diskutiert und nicht verstanden, in Misskredit zu reden versucht.

Die Gebühr für die Zwingerschutzkarte ist was anderes! :)

Ich habe nie eine Schutzgebühr erwähnt, du musst mich verwechseln!
 
Aber wie passt denn dann das dazu - mit den RKA Papieren kann man auch bei der ÖHU ausstellen, das hat mich total gewundert, aber die erkennen diese Papiere an.

Naja vermutlich ist der RKA ein ordentliches oder ausserordentliches Mitglied der ÖHU.
Ich kenne die RKA und deren Vereinsstatuten nicht, aber wenn diese mit den Anforderungen der ÖHU konform gehen, warum nicht
 
Ich kann mir schon vorstellen das es Sinn macht einen eigenen Zuchtverein auf zu machen. Z.B. wenn ich keine röchelnden glubschäugigen Möpse möchte deren Nase am Hirn angewachsen ist es aber so Standart ist, dann kann ein neuer Zuchtverein mir helfen einen gesunden Mops zu bekommen der laufen und atmen kann.

also ich kenn mich bei den möpsen nicht aus, allerdings kann ich mir nicht vorstellen das es eben z.b. im rasseverein beim ökv verboten sein soll gesunde, also nicht röchelnde, glubschäugige mit der nase ans hirn angewachsenen hunde zu züchten, im gegenteil - ich bin überzeugt das jeder rasseverein gesunde tiere will ......
und wenn man welche mit längerem fang usw. möchte, dann bekommt man auf einer ausstellung wohl nicht das begehrte "vorzüglich" aber mit sicherheit noch ein "gut" welches zur zucht genügt
ich denke es liegt auch hier in der hand des einzelnen züchters

und auffällig ist eben, das züchter die von der fci in einen dissi-verein gewechselt haben, eben gerade diese mindestanforderungen ans zuchtalter und an die anzahl der bedeckungen mit derselben hündin stattfinden - man könnte das recht gut auf deren homepages mitverfolgen
und da soll mir keiner mehr sagen, es geht denen um die gesundheit der rasse, denen gehts einzig ums geld machen!

und züchter, die ihre würfe nicht lückenlos und genau anführen, also welche hündin muttertier ist, sind sowieso suspekt, da sie mit sicherheit etwas zu verbergen haben
 
Gerne! :)


Aus einem Farbdrucker!? ;):D


Stimmt. Deshalb macht es keinen Sinn, das Vereinsgesetz zu ändern. Achtung: nach jeder Funktionsperiode muss eine Generalversammlung mit Wahl abgehalten werden. Nach jeder dieser GVs mit Wahl MUSS das Protokoll der Vereinsbehörde/BH zugesandt werden. Auch JEDE dieser Meldungen muss überprüft werden und darf erst dann an das BMI/ZVR zur Eintragung weitergeleitet werden.

Für die Exekution des TSchG sind die ATAs, TSOs verantwortilch, ..................


In Unterpremstätten haben da anscheinend mehrere Leute ein Problem mit den Augen, Ohren und dazwischen. Aber auch da der notwendige Satz: es gilt die Unschuldsvermutung! ;) (werd ihn bald in meine Signatur aufnehmen!)

Du überschätzt die Macht der Vereinsbehörden:

Der Vereinsbehörde müssen nur gemeldet werden:
Sitz, Name, Zeck, Tätigkeit, Art der Aufbringung der Geldmittel, Stauten, Art der Auflösung, Beschlussfassungserfordernisse, interne Schiedsgerichtsbarkeit
Persönliche Daten der Organe, des Vertreters nach außen, des Geschäftsführers und deren Bestellungsweise und Funktionsperiode
Mitgliedschaftsbedingungen

Die Gründung kann nur untersagt werden, wenn der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig wäre.
Ein bestehender Verein kann nur mit Bescheid aufgelöst werden, wenn er (der Verein!) gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr entspricht.

Für den Vollzug des TSchG sind die BHs unter Mitwirkung der Exekutive zuständig, niemals TOs. Könnte jeder private Verein herumvollziehen, wären wir ja bald beim Faustrecht - wie man auch auf diversen Seiten sehen kann! Vereine können wie der Bürger nur anzeigen!

Dem letzten Absatz stimme ich voll zu.
 
Gerne! :)





Stimmt. Deshalb macht es keinen Sinn, das Vereinsgesetz zu ändern. Achtung: nach jeder Funktionsperiode muss eine Generalversammlung mit Wahl abgehalten werden. Nach jeder dieser GVs mit Wahl MUSS das Protokoll der Vereinsbehörde/BH zugesandt werden. Auch JEDE dieser Meldungen muss überprüft werden und darf erst dann an das BMI/ZVR zur Eintragung weitergeleitet werden.

NACHTRAG: Das Recht, sich in einem Verein zusammenzuschließen steht unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention!
 
und auffällig ist eben, das züchter die von der fci in einen dissi-verein gewechselt haben, eben gerade diese mindestanforderungen ans zuchtalter und an die anzahl der bedeckungen mit derselben hündin stattfinden - man könnte das recht gut auf deren homepages mitverfolgen
und da soll mir keiner mehr sagen, es geht denen um die gesundheit der rasse, denen gehts einzig ums geld machen!

Ja genau. Und wenn man die Stammbäume dieser Vereine ansieht, kommen in allen immer wieder dieselben Hunde vor! Zum Teil, weil alle aus den gleichen Staaten importieren, zum Teil, weil man häufig den Verein wechselt - oder eben selbst einen gründet!
 
Ganz ehrlich - ich versteh nix von Zucht, Stammbäumen oder Vereinsgesetzen. Nur glaub ich, daß solche Fälle durch eventuelle Verbesserungen in Gesetzen oder in den Bestimmungen der Zuchtvereine nicht verhindert werden könnten.

Der "Normalo-Tierhalter" wird in der Regel sein ganzes Leben lang von keinem Verein und keiner Behörde kontrolliert und trotzdem sind die Fälle, wo jemand sein Tier zutode quält / vernachlässigt seltene Ausnahmen.

Bereits die BESTEHENDEN Gesetze verpflichten Tierhalter ganz klar, dafür zu sorgen, daß ihre Tiere adäquat versorgt und ernährt werden. Und ebenso hätten die bestehenden Gesetze den Behörden die Möglichkeit gegeben früher einzugreifen.

Hier ist "menschliches Versagen" (und extreme Gefühllosigkeit gegenüber den Tieren) auf voller Länge vorgelegen. Was genau passiert ist, wird bei Gericht ja hoffentlich geklärt werden.

Liebe Grüße, Conny
 
Ganz ehrlich - ich versteh nix von Zucht, Stammbäumen oder Vereinsgesetzen. Nur glaub ich, daß solche Fälle durch eventuelle Verbesserungen in Gesetzen oder in den Bestimmungen der Zuchtvereine nicht verhindert werden könnten.

Der "Normalo-Tierhalter" wird in der Regel sein ganzes Leben lang von keinem Verein und keiner Behörde kontrolliert und trotzdem sind die Fälle, wo jemand sein Tier zutode quält / vernachlässigt seltene Ausnahmen.

Bereits die BESTEHENDEN Gesetze verpflichten Tierhalter ganz klar, dafür zu sorgen, daß ihre Tiere adäquat versorgt und ernährt werden. Und ebenso hätten die bestehenden Gesetze den Behörden die Möglichkeit gegeben früher einzugreifen.

Hier ist "menschliches Versagen" (und extreme Gefühllosigkeit gegenüber den Tieren) auf voller Länge vorgelegen. Was genau passiert ist, wird bei Gericht ja hoffentlich geklärt werden.

Liebe Grüße, Conny

Stimmt genau. Ich würde mir aber wünschen, dass nicht nur gerichtlich bzw. verwaltungsstrafrechtlich vorgegangen wird, sondern auch alle Stellen, die mit der Sache und den Hunden zu tun haben und hatten, hinterfragt werden, damit nicht immer alles ausgesessen wird.
 
Du überschätzt die Macht der Vereinsbehörden:

Der Vereinsbehörde müssen nur gemeldet werden:
Sitz, Name, Zeck, Tätigkeit, Art der Aufbringung der Geldmittel, Stauten, Art der Auflösung, Beschlussfassungserfordernisse, interne Schiedsgerichtsbarkeit
Persönliche Daten der Organe, des Vertreters nach außen, des Geschäftsführers und deren Bestellungsweise und Funktionsperiode
Mitgliedschaftsbedingungen

Die Gründung kann nur untersagt werden, wenn der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig wäre.

Genau das ist der Fall, wenn der Verein z.B. aus weniger als 2 Personen besteht. ZB. Obmann und Kassier sind mit jeweils DERSELBEN Person besetzt, alle anderen Positionen sind NICHT besetzt. Sprich der Verein ist EINE Person. Eine person ist kein Verein und kann nicht genehmigt werden.
Genau das muss die BH/Vereinsbehörde jedes Mal, wenn eine Wahlanzeige eingebracht wird überprüfen! Nein, da überschätze ich die Macht glaub ich nicht.


Für den Vollzug des TSchG sind die BHs unter Mitwirkung der Exekutive zuständig, niemals TOs. Könnte jeder private Verein herumvollziehen, wären wir ja bald beim Faustrecht - wie man auch auf diversen Seiten sehen kann! Vereine können wie der Bürger nur anzeigen!
TOS = Tierschutzombudsfrau/mann/stelle hat sehr wohl die Macht und Pflicht, sich um die Einhaltung des TSchG zu kümmern. Sie sind vom Land benannt und NICHT PRIVAT, KEIN VEREIN!
 
Genau das ist der Fall, wenn der Verein z.B. aus weniger als 2 Personen besteht. ZB. Obmann und Kassier sind mit jeweils DERSELBEN Person besetzt, alle anderen Positionen sind NICHT besetzt. Sprich der Verein ist EINE Person. Eine person ist kein Verein und kann nicht genehmigt werden.
Genau das muss die BH/Vereinsbehörde jedes Mal, wenn eine Wahlanzeige eingebracht wird überprüfen! Nein, da überschätze ich die Macht glaub ich nicht.



TOS = Tierschutzombudsfrau/mann/stelle hat sehr wohl die Macht und Pflicht, sich um die Einhaltung des TSchG zu kümmern. Sie sind vom Land benannt und NICHT PRIVAT, KEIN VEREIN!

Da der RKA offline ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob der Herr alles in einer Person war oder ob die Vereinsleitung aus zwei Personen bestanden hat. Was ich mir aber gut vorstellen kann ist, dass der Verein gar nicht registriert war. Hast du auf der Homepage die Vereinsregisternummer gesehen?


TO habe ich als Tierschutzorganisationen interpretiert.

Die TO, die du meinst, darf sich kümmern, aber nicht vollziehen. "Kümmern" heißt, er vertritt die Interessen der Tiere, indem er z.B. Parteistellung, Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht in Verfahren hat. Der TO ist Partei und nicht entscheidendes Gericht bzw. entscheidende Verwaltungsbehörde. Er ist nicht ein das TSchG vollziehendes Organ der zuständigen Verwaltungsbehörde und gehört nicht der Gerichtsbarkeit an.

So, Schluss mit der Erklärung. der Unterschiede zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (= Gerichtsbarkeit und Verwaltung).
 
Da der RKA offline ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob der Herr alles in einer Person war oder ob die Vereinsleitung aus zwei Personen bestanden hat. Was ich mir aber gut vorstellen kann ist, dass der Verein gar nicht registriert war. Hast du auf der Homepage die Vereinsregisternummer gesehen?


TO habe ich als Tierschutzorganisationen interpretiert.

Die TO, die du meinst, darf sich kümmern, aber nicht vollziehen. "Kümmern" heißt, er vertritt die Interessen der Tiere, indem er z.B. Parteistellung, Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht in Verfahren hat. Der TO ist Partei und nicht entscheidendes Gericht bzw. entscheidende Verwaltungsbehörde. Er ist nicht ein das TSchG vollziehendes Organ der zuständigen Verwaltungsbehörde und gehört nicht der Gerichtsbarkeit an.

So, Schluss mit der Erklärung. der Unterschiede zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (= Gerichtsbarkeit und Verwaltung).

Zentral Vereins Registzer = ZVR dort kann man nachschauen wer welche Funktion inne hat und ob es einen Verein tatsächlich gibt.

http://zvr.bmi.gv.at/Start

Einfach den Namen angeben oder die ZVR Nummer und dann kommt der Verein. Den RKA gibt es und alle Positionen sind angeführt.
 
Da der RKA offline ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob der Herr alles in einer Person war oder ob die Vereinsleitung aus zwei Personen bestanden hat. Was ich mir aber gut vorstellen kann ist, dass der Verein gar nicht registriert war. Hast du auf der Homepage die Vereinsregisternummer gesehen?

Nö, aber irgendwer hats irgendwann geschrieben..... Bild ich mir jetzt ein. :o

TO habe ich als Tierschutzorganisationen interpretiert.

Die TO, die du meinst, darf sich kümmern, aber nicht vollziehen. "Kümmern" heißt, er vertritt die Interessen der Tiere, indem er z.B. Parteistellung, Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht in Verfahren hat. Der TO ist Partei und nicht entscheidendes Gericht bzw. entscheidende Verwaltungsbehörde. Er ist nicht ein das TSchG vollziehendes Organ der zuständigen Verwaltungsbehörde und gehört nicht der Gerichtsbarkeit an.
Die TO, die ich meine, gibt aber den ATAs keine Ruhe, wenn ihnen was gemeldet wird. So lange, bis die nachschauen, tätig werden. Und daher finde ich sie im Sinne der Tiere schon gut - wenn sie was machen!!! ;):)
 
Ich war heut dort vor Ort. erst heut hab ich bewusst geschaut, wo das ist und realisiert. dass ich da oft vorbei fahre.
Bis zu dieser schrecklichen Sache wusste ich nicht, dass dort ein "Züchter" ist.
Und ich war ehrlich gesagt schockiert, denn da sieht man super rein links und rechts und zwar wirklich gut vor allem von der Firma daneben. Von.der Straße siehts zuerst uneinsichtig aus ist aber nicht so.
ICH KANN ES NICHT VERSTEHEN, DASS DA NICHTS GESCHEHEN IST und die Hunde da dahinvegetiert sind vor den Augen der Leute!!!!
Echt, ich hab mich da heut zusammenreissen müssen, dass ich da nicht ins Geschäft reingeh und frag, ob sie schon mal was von den drei Affen gehört haben :mad: :(
Es ist unfassbar!!
 
Da der RKA offline ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob der Herr alles in einer Person war oder ob die Vereinsleitung aus zwei Personen bestanden hat. Was ich mir aber gut vorstellen kann ist, dass der Verein gar nicht registriert war. Hast du auf der Homepage die Vereinsregisternummer gesehen?

Leute ich versteh euren Ärger. geht mir auch so, aber .................... man sollte bei seinen Aussagen keine Mutmaßungen aussprechen. ;)

Im Anhang findet ihr die ZVR Auskunft des RKA.....

Vereinsdaten
Name Rottweiler Klub Austria (RKA)
Sitz Unterpremstätten
c/o Keine Eintragung gespeichert
Zustellanschrift 8141 Unterpremstätten, Hauptstrasse 38
Land Österreich
Entstehungsdatum 14.01.2011
 
Zuletzt bearbeitet:
auch wenn er eingetragen war. was sagt es aus?
Es krankt in diesem Fall an allen Ecken und Enden, und ist einfach nur zu heulen.
 
Die TO, die ich meine, gibt aber den ATAs keine Ruhe, wenn ihnen was gemeldet wird. So lange, bis die nachschauen, tätig werden. Und daher finde ich sie im Sinne der Tiere schon gut - wenn sie was machen!!! ;):)

Und wenn die ATAs tätig geworden sind, hat sie Akteneinsicht und bekommt Auskunft - und schweigt statt Seuchenwarnung oder -entwarnung auszusprechen!
 
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