Da der RKA offline ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob der Herr alles in einer Person war oder ob die Vereinsleitung aus zwei Personen bestanden hat. Was ich mir aber gut vorstellen kann ist, dass der Verein gar nicht registriert war. Hast du auf der Homepage die Vereinsregisternummer gesehen?
Nö, aber irgendwer hats irgendwann geschrieben..... Bild ich mir jetzt ein.
TO habe ich als Tierschutzorganisationen interpretiert.
Die TO, die du meinst, darf sich kümmern, aber nicht vollziehen. "Kümmern" heißt, er vertritt die Interessen der Tiere, indem er z.B. Parteistellung, Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht in Verfahren hat. Der TO ist Partei und nicht entscheidendes Gericht bzw. entscheidende Verwaltungsbehörde. Er ist nicht ein das TSchG vollziehendes Organ der zuständigen Verwaltungsbehörde und gehört nicht der Gerichtsbarkeit an.
Die TO, die ich meine, gibt aber den ATAs keine Ruhe, wenn ihnen was gemeldet wird.
So lange, bis die nachschauen, tätig werden. Und daher finde ich sie im Sinne der Tiere schon gut - wenn sie was machen!!!