benito
Profi Knochen
In solch einem Fall sicher, denn die polizei darf gefährliche Hunde auch erschießen.
Und der Besitzer hatte die Erlaubnis, hat es selber aber nicht übers herz gebracht - lt. Nachrichten.
Der Schwager ist Jäger und wird die Erlaubnis sicher auch bekommen haben, da es sich ja um ein "gefährliches Tier" gehandelt hat.
Die Polizei darf dieses, ja. Aber nur, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, was zum Zeitpunkt des Erschiessens wohl nicht mehr gegeben war. Dieses Recht der Polizei kann nicht delegiert werden.
Ich kann meine Festnahmebefugnis auch nicht an Dich übertragen, nur weil ich es nicht übers Herz bringe, einen Beschuldigten festzunehmen.
Die Definition "Gefährliche Tiere" zielt laut Gesetzgeber auf die Haltung von Wildtieren ab, wie Raubkatzen, Bären, Krokodile und Giftschlangen, wo eine eigene Bewilligung erforderlich ist.