perro06
Super Knochen
Auch wenn der Bub den Hund so lange gereizt hätte, bis er angreift - der Hund hätte nicht frei laufen dürfen.
Hier steht das Gesetz eindeutig auf der Seite des Jungen.
So wie Du das schreibst, trifft den Buben dann nicht einmal eine Teilschuld, gibt Jugendlichen recht, Hunde zu triezen, wenn sie ihnen nichts tun können (Hab mal ein paar von meinem Auto geklaubt, die sich daran ergötzt haben, dass die Hunde immer ärgerlicher wurden).
Klar gehört ein Hund ordentlich verwahrt, aber so wie Du es schreibst, kann ich es nicht verstehen.