Also Balg würde mir nicht ausreichen. Ein Kind das meinen Hund schlägt ist ein "Saublödes Balg" und könnte mit einer tätlichen, pädagogisch wertvollen, wenn auch im Affekt getätigten Ohrfeige rechnen - wozu zahl ich meine Rechtschutz :) - egal welche Nationalität das Kind hat :). Es ist nicht -...