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Sorry, diese Partei und diese Frau sind einfach untragbar - jemand der sowas gutheißt und die NS-Wiederbetätigung als "Meinungsfreiheit" legal werden lassen will, der sollte um das höchste Amt im Staat nicht kandidieren dürfen![]()
NS-Wiederbetätigung gibt es, egal obs dieses Gesetz gibt, oder nicht
Und objektiv betrachtet, sprich die historischen Fakten außer Acht lassend, ist es nichts anderes als die Beschneidung der Meinungsfreiheit.
Und dann frag ich mich wieso es nicht in anderen Ländern auch Verbotsgesetze gibt? Warum darf in den USA ein Nazi mit Hackenkreuz und co herumlaufen? Etwa weil die USA zu den Siegermächten gehört hat?
Warum ist man antisemitisch wenn man die Palästinenserfeindliche Politik Israels anprangert?
Warum ist man rassistisch, wenn man bessere Integration fordert? Wenn man sein Kind nicht in eine Schule mit 60% nicht deutscher muttersprache gibt?
Ob jemand als Freiheitskämpfer oder Terrorist bezeichnet wird, ist immer Ansichtssache! Und es wird hier wie immer mit zweierlei Maß gemessen ...
In einer Demokratie müssen auch solche Meinungen - egal obs von rechts oder links außen kommen - zugelassen werden und gerade in einer Demokratie sollten die Menschen soweit sein, zwischen "gut und böse" untscheiden zu könnnen.
Würde es Probleme wie Überfremdung/ hohe Arbeitslosigkeit/ etc.etc. nicht geben, hätte doch die FPÖ gar keine Chance.
Aber die bürgerlichen Parteien (und dazu zähle ich auch die SPÖ) haben diese Probleme nicht lösen können und sind inzwischen machtlos.
Rassenhass/Diskriminierung wirds immer geben, solange die Wirtschaft kapitalistisch funktioniert - sprich nach dem Prinzip des Wettbewerbs, des Stärkeren und des Ausbeutens. Die Stärkeren haben ja ein Interesse daran, den Mob ruhig zu stellen - im alten Rom warens halt Brot und Spiele und in der heutigen Zeit sinds halt Diskriminierung und Steuerzuckerl
Abgesehen davon, ist das Bundespräsidentenamt ein unnötiges Amt, dessen Wahlkampf und der Posten selbst Unsummen verschlingt und für viel besseres genutzt werden könnte.
lg
Lisi
Weil andere Länder eben eine andere Geschichte haben
Der Kommunismus hat aber bewiesenermaßen auch nicht funktioniert, oder besser gesagt - schon gar nicht
Tja, da scheiden sich die Geister. Worauf basiert deine Einschätzung, dass das Amt unnötig ist?
Kompetenz im Detail
Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind im Bundes-Verfassungsgesetz
(B-VG) geregelt.
Den Gesetzestext des B-VG und der anderen maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter www.ris.bka.gv.at.
Übersicht
1. Vertretung der Republik nach außen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
2. Abschluss von Staatsverträgen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
3. Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg (Art. 65 Abs. 1 letzter Satz B-VG)
4. Gesandtschafts- und Konsularrecht (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
5. Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 78 B-VG)
6. Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre und Ausfertigung der Bestallungsurkunden (Art. 72, 78 B-VG)
7. Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 74, 78 B-VG)
8. Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister (Art. 77 Abs. 3 B-VG)
9. Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73 B-VG)
10. Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers (Art. 71 B-VG)
11. Angelobung der Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG)
12. Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (Art. 5 Abs. 2 B-VG)
13. Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse (Art. 25 Abs. 2 B-VG)
14. Auflösung des Nationalrates (Art. 29 Abs. 1 B-VG)
15. Auflösung eines Landtages (Art. 100 Abs. 1 B-VG)
16. Notverordnungsrecht (Art. 18 Abs. 3 bis 5 B-VG)
17. Oberbefehl über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 1 B-VG)
18. Verfügungsrecht über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 2 B-VG)
19. Ernennung der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und der sonstigen Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG)
20. Schaffung und Verleihung von Berufstiteln (Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG)
21. Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechte, sonstige Befugnisse in Personalangelegenheiten (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Gesetze)
22. Ernennung der Richter (Art. 86 Abs. 1 B-VG)
23. Angelobung des Präsidenten des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG)
24. Ernennung der Beamten des Rechnungshofes; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 125 Abs. 1 B-VG)
25. Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 134 Abs. 2 B-VG)
26. Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 VwGG)
27. Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
28. Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
29. Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG)
30. Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 148h Abs. 1 B-VG)
31. Einberufung des Nationalrates (Art. 27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, Art. 70 Abs. 3 B-VG)
32. Erklärung der Tagungen des Nationalrates für beendet (Art. 28 Abs. 3 B-VG)
33. Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (Art. 34 Abs. 3 B-VG)
34. Einberufung der Bundesversammlung (Art. 39 Abs. 1 B-VG)
35. Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (Art. 46 Abs. 3, Art. 43, 44 B-VG)
36. Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze (Art. 47 Abs. 1 B-VG)
37. Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG)
38. Begnadigungsrechte (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG, § 25 Abs. 3 ÜG 1920, § 10 HDG)
39. Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG)
40. Ehelicherklärung (Legitimation) unehelicher Kinder (Art. 65 Abs. 2 lit. d B-VG)
Geh ich recht in der Annahme, dass wenn ich als Amerikaner ein Nazi bin, dann ist das für dich ok? Also wo kommen wir denn da hin? Entweder es ist überall verboten oder überall erlaubt und die Geschichte der Amis schaut auch nicht besser aus: Vernichtung der Ureinwohner/ Sklavenwirtschaft/extremer Rassenhass
Also erklär mir, wo du die Grenze ziehst? Die Holländer bzw. Buren wurden von den Engländern in Südafrika in Konzentrationslager gesteckt während der Kolonialzeit. Das osmanische Reich verübte Massaker an den Armeniern. Der Staat Israel baut eine Mauer, die die Palästinenser einsperrt/an wirtschaftlichem Vorkommen hindert/ die Schulbildung einschränkt/ ....Internationale Hilfsgruppen bedroht und deren Aktivisten auch umbringt
Ist es in Spanien ok für dich Nazi zu sein oder etwa nicht weil es das Franco-regime gab? Wie ist es mit Frankreich und dem Vichy-Regime? Oder Italien und Mussolini? Oder wie ist das mit Japan? Da hat der Kaiser mit den Nazis gepackelt? Ich könnt jetzt noch viele Beispiele aufzählen und somit beweisen, dass jedes Land Dreck am Stecken hat.
Warum soll ich noch für die Verbrechen meiner Urgroß- bzw. Großväter haften? Es gibt in meinen Augen keine Sippenhaftung! Weil dann sind wir wieder bei Rassenlisten
Der Kommunismus, den du meinst, ist der Stalinismus und hat deshalb nicht funktioniert, weil er auf wenige Länder beschränkt war. Kommunismus kann nur weltweit funktionieren!
Ein Amt, das nicht lenkt/leitet oder wenigstens eingreift für die Bevölkerung hat keine Existenzberechtigung ... da könnten wir uns gleich einen Kaiser/König oder sonst was anschaffen. Aber erklär mir, was ein Bundespräsident bringt? Außer dass wir wieder Geld rausschmeißen, das wir 1. nicht haben und 2. besser einsetzen könnten?
lg
Lisi
Geh ich recht in der Annahme, dass wenn ich als Amerikaner ein Nazi bin, dann ist das für dich ok? Also wo kommen wir denn da hin? Entweder es ist überall verboten oder überall erlaubt und die Geschichte der Amis schaut auch nicht besser aus: Vernichtung der Ureinwohner/ Sklavenwirtschaft/extremer Rassenhass
Also erklär mir, wo du die Grenze ziehst? Die Holländer bzw. Buren wurden von den Engländern in Südafrika in Konzentrationslager gesteckt während der Kolonialzeit. Das osmanische Reich verübte Massaker an den Armeniern. Der Staat Israel baut eine Mauer, die die Palästinenser einsperrt/an wirtschaftlichem Vorkommen hindert/ die Schulbildung einschränkt/ ....Internationale Hilfsgruppen bedroht und deren Aktivisten auch umbringt
Ist es in Spanien ok für dich Nazi zu sein oder etwa nicht weil es das Franco-regime gab? Wie ist es mit Frankreich und dem Vichy-Regime? Oder Italien und Mussolini? Oder wie ist das mit Japan? Da hat der Kaiser mit den Nazis gepackelt? Ich könnt jetzt noch viele Beispiele aufzählen und somit beweisen, dass jedes Land Dreck am Stecken hat.
Warum soll ich noch für die Verbrechen meiner Urgroß- bzw. Großväter haften? Es gibt in meinen Augen keine Sippenhaftung! Weil dann sind wir wieder bei Rassenlisten
Der Kommunismus, den du meinst, ist der Stalinismus und hat deshalb nicht funktioniert, weil er auf wenige Länder beschränkt war. Kommunismus kann nur weltweit funktionieren!
Ein Amt, das nicht lenkt/leitet oder wenigstens eingreift für die Bevölkerung hat keine Existenzberechtigung ... da könnten wir uns gleich einen Kaiser/König oder sonst was anschaffen. Aber erklär mir, was ein Bundespräsident bringt? Außer dass wir wieder Geld rausschmeißen, das wir 1. nicht haben und 2. besser einsetzen könnten?
lg
Lisi
Rassismus find ich in keinem Land super, da es auf der ganzen Welt nur EIN Land gibt, wo man KEIN Ausländer ist. Wenn es die amerikanische Regierung, die amerikanischen Gesetze oder manche Nordamerikaner anders sehen, ist es zwar sehr bedauerlich, jedoch habe ich auch kein Recht die Exekutive zu spielen. Was aber nicht heißt, dass ich es gutheiße.
Es geht auch nicht darum, für das Verbrechen der Vorfahren büßen zu müssen, sondern: die NS-Zeit gut zu heißen oder zu leugnen ist ein Faustschlag ins Gesicht derer, die ihre engsten Angehörigen und Verwandten während des Verbrechens ungerechterweise durch Massenmord verloren haben. Und das ein derartiges Verbrechen wieder passieren könnte, zeigen uns viele Studien und Versuche (z.B. Milgram-Experiment usw.usf.).
Woher kommt diese Rosenkranz überhaupt so plötzlich? Wie ein Schwammerl aus dem Boden... abgesehen davon, dass es absolut untragbar ist, solche Meldungen in der Öffentlichkeit zu schieben (wobei - eigentlich müsste man sich bei ihr noch bedanken, somit hat sie sich selbst ins Aus geschossen...) schneid ich mir lieber eine Hand ab, bevor ich diese Frau wähle...
Aber .. das kleinere Übel, nämlich den Fischer, zu wählen geht für mich auch absolut nicht. Das sind für mich beides absolut unsympathische Menschen, die nix als Blabla spucken. So ein eingeschlafener Typ soll Österreich repräsentieren? So eine extreme Frau, deren Blick allein schon alles sagt, was man wissen muss, soll mich, uns, die Österreicher vertreten? Nein danke - da wähl ich lieber ungültig....
Und dass einige hier tatsächlich Rosenkranzs Aussagen vertreten, verteidigen und im schlimmsten Falle auch dahinter stehen macht mich schlicht und ergreifend - sprachlos.
ich hoffe wir bekommen keinen waldheim wahlkampf, weil bei ihm war ja nur das pferd bei der ss.![]()
Ich frage mich allen Ernstes was an 10 Kinder so verwerflich ist ?!?!?!
Aber wehe man würde etwas gegen kinderreiche Migrantenfamilien sagen...
DOPPELMORAL !!!!!!:dozey:
Ihre politische Karriere begann Rosenkranz bereits im Jahr 1993 als Abgeordnete im niederösterreichischen Landtag.
Aha - interessiert mich als Grazer Nüsse. Und ob das eine Karriere ist oder nicht, sei dahin gestellt..
Warum sind die Blauen eigentlich immer so feig und stellen irgendwelche nichtssagenden Persönlichkeiten für solche Wahlen auf? Wieso hat zB ein Strache nicht die E..r und lässt sich als Bundespräsidentenanwärter feiern?
Warum wohl, hm?
da sind wir uns einig , aber ich möchte mit meiner stimme nur ein zeichen setzen das die grossen nicht alleine auf der welt sind . ich verstehe es auch nicht warum die grünen nicht ihren alten mann ins rennen schicken weil der würde meine ehrliche stimme bekommen obwohl ich mit grün nichts am hut habe.Walter, ned boese sein, aber manchmal frag ich mich echt.....
Abgesehen davon, dass diese "Dame" wirklich jemand ist, der dem rechten Gedankengut wohl nicht abgeneigt ist, frage ich mich echt, wie man jemand waehlen kann, der wissentlich den Prototyp der Frau im Nazionalsozialismus wiederspiegelt, die sogenannte Übermutter........Mutter von 10 Kindern, ultrakonservativ, schoen rechts gerichtet......usw.
Protestwaehlen schoen und gut, aber es sollte auch gewisse (Scham)grenzen geben, die man als Waehler / Buerger / Mensch nicht ueberschreiten sollte.
Nochdazu ver******* diese Partei genau jene Waehler, die meinen, diese aus Protest waehlen zu muessen.
Deshalb spreche ich gewissen Menschen wirklich einen gewissen Grad an Intelligenz ab.
Dass diese "Dame" wohl eher nicht die naechste Bundespraesidentin werden wird, darueber sind wir uns, denke ich mal alle einig.
so viele kinder und kinderbeihilfen das hat schon was.Ich frage mich allen Ernstes was an 10 Kinder so verwerflich ist ?!?!?!
Aber wehe man würde etwas gegen kinderreiche Migrantenfamilien sagen...
DOPPELMORAL !!!!!!:dozey:
da sind wir uns einig , aber ich möchte mit meiner stimme nur ein zeichen setzen das die grossen nicht alleine auf der welt sind . ich verstehe es auch nicht warum die grünen nicht ihren alten mann ins rennen schicken weil der würde meine ehrliche stimme bekommen obwohl ich mit grün nichts am hut habe.