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wir reden von österreich:


Änderung des Tierschutzgesetzes


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§ 7 (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, sind verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden zum Zweck der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.
 
wir reden von österreich:


Änderung des Tierschutzgesetzes


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§ 7 (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, sind verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden zum Zweck der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.

nur leider wird das von niemanden kontrolliert. vor zwei wochen beim megazoo in stadlau sind österreicher mit einem jungen (5/6 m??) dobbi mit kuppierten ohren und rute reingekommen. als sie auf das kupieren von einer frau angesprochen wurde, reagierte der mann sehr agressiv :mad:
 
nur leider wird das von niemanden kontrolliert. vor zwei wochen beim megazoo in stadlau sind österreicher mit einem jungen (5/6 m??) dobbi mit kuppierten ohren und rute reingekommen. als sie auf das kupieren von einer frau angesprochen wurde, reagierte der mann sehr agressiv :mad:


witzig .. wie gesagt kenne da jemanden und der hat nicht nur einen kupierten hund und da hats noch nie probleme gegeben:confused:
 
witzig .. wie gesagt kenne da jemanden und der hat nicht nur einen kupierten hund und da hats noch nie probleme gegeben:confused:

meine hündin ist auch kupiert, weil sie aus einem heimischen tierheim ist (hat aber einen ausländischen chip) und hatte damit auch bis jetzt keinerlei probleme, weil ich/sie kann ja auch nix dafür, aber wenn ich es richtig verstehe, dann dürften die ganzen orgas oder privatpersonen keine hunde aus dem ausland nach ö importieren, die kupiert sind.....
 
meine hündin ist auch kupiert, weil sie aus einem heimischen tierheim ist (hat aber einen ausländischen chip) und hatte damit auch bis jetzt keinerlei probleme, weil ich/sie kann ja auch nix dafür, aber wenn ich es richtig verstehe, dann dürften die ganzen orgas oder privatpersonen keine hunde aus dem ausland nach ö importieren, die kupiert sind.....


ja aus dem TH find ich ist klar dass es da nicht gilt!
naja verstanden hät ichs auch so.. wundert mich halt
 
nur leider wird das von niemanden kontrolliert. vor zwei wochen beim megazoo in stadlau sind österreicher mit einem jungen (5/6 m??) dobbi mit kuppierten ohren und rute reingekommen. als sie auf das kupieren von einer frau angesprochen wurde, reagierte der mann sehr agressiv :mad:

das gesetz wurde erst im jänner 2013 geändert ;)
 
Laut der ÖTschG neuste Fassung vom 09.01.2013

Verbot von Eingriffen an Tieren
§ 7.(5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541
 
Zuletzt bearbeitet:
wo steht, dass tierschutzhunde von dieser regelung ausgenommen sind?
finde keinen passenden absatz dazu.

wenn es keine ausnahmeregelung gibt, dann dürfen auch tierheime und tierschutzorgas keine kupierten hunde mehr vermitteln.
 
und was sollen sie dann damit machen :confused:

gute frage.

mir ist einfach nur aufgefallen, dass tierschutzhunde nicht genannt werden bzw ich darüber nichts gefunden habe. und somit gilt das gesetz wohl nicht nur für privatpersonen, sondern auch für den tierschutz.

hier hab ich mehrmals gelesen, dass hunde aus dem tierschutz ausgenommen sind, aber in dem gesetz und auch in der neuerung habe ich gar nichts gefunden, was diese aussage bestätigen würde.

und da die vermittlung/weitergabe von kupierten hunden generell verboten ist seit jänner, ist das auch ein schlag gegen den tierschutz.
 
War es nicht auch so das Hunde die aus medizinischen Gründen kupiert werden müssen (zb am Schwanz, nach einklemmen ect) erlaubt sind?
 
Die steirische Landesregierung hat ein Informationsschreiben an die Amtstierärzte etc gerichtet, da heißt es

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit dem Wort „Erwerb“ der Vorgang unter Strafe
steht, der dem Halten vorangeht (insbesondere Kauf, Schenkung).
Eine Unterbringung oder vorübergehende Überlassung von ausgesetzten, zurückgelassenen
und entlaufenen Tieren, die sich in einem – wohlgemerkt inländischen - Tierheim befinden
oder von der Behörde abgenommen oder beschlagnahmt wurden, kann nicht als Weitergabe
oder Vermittlung qualifiziert werden. Ebenso natürlich nicht die Übernahme eines Tieres im
Wege einer Erbschaft. Es soll das Kupieren verboten und bestraft werden. Die Bestrafung
eines betroffenen Hundes dadurch, dass ihm die Haltung an einem guten Platz versagt wird,
ist nicht Sinn dieser Regelung. Daher wird auch die Haltung selbst nicht unzulässig.
Das Wort „Import“ sowie das Wort „importiert“ in § 5 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes umfasst
auch das innergemeinschaftliche Verbringen von kupierten Hunden nach Österreich, nicht
jedoch die Mitnahme eines Tieres im Reiseverkehr.


D.h. österr. Tierheime dürfen vermitteln, ausländische nicht (ich denke mal um Schlupflöcher zu verhindern)
 
wo steht, dass tierschutzhunde von dieser regelung ausgenommen sind?
finde keinen passenden absatz dazu.

wenn es keine ausnahmeregelung gibt, dann dürfen auch tierheime und tierschutzorgas keine kupierten hunde mehr vermitteln.

deshalb auch meine frage, wobei bei meiner Hündin, das nicht zum tragen gekommen wäre, weil sie jetzt bald 10 jahre alt ist...

wenn die Hunde schon mal in heimischen Tierheimen sitzen, sollen sie natürlich auch vermittelt werden dürfen, wäre ja idiotisch und tierquälerei, diese bis an ihr Lebensende im zwinger verrotten zu lassen, nur machen sich leute, die im namen vom "auslandstierschutz" kupierte Hunde einführen oder vermitteln, genau genommen strafbar, wenn diese Hunde nach 08 geboren sind oder versteh ich das jetzt nicht ganz richtig:confused:

edit: ah ok danke Leopold!
 
Ich komme trotzdem nicht ganz mit :eek:

Wenn es das Gesetz erst seit Jänner 2013 gibt, wieso gilt das dann für Hunde ab dem Jahr 2008?

Oder konnte man VOR Jänner 2013 noch kupierte Hunde kaufen/halten und ab jetzt nicht mehr?

Ich stehe gerade fest auf der Leitung :eek:
 
Ich komme trotzdem nicht ganz mit :eek:

Wenn es das Gesetz erst seit Jänner 2013 gibt, wieso gilt das dann für Hunde ab dem Jahr 2008?

Oder konnte man VOR Jänner 2013 noch kupierte Hunde kaufen/halten und ab jetzt nicht mehr?

Ich stehe gerade fest auf der Leitung :eek:

Kupieren ist in Ö ja schon seit Jahren verboten. Und das Halten ist auch weiterhin erlaubt. In der Vergangenheit wurden aber oft in Ö geborene Hunde ins Ausland gebracht und dort kupiert oder aus dem Ausland (wo es z.T. noch nicht verboten ist) kupierte Hunde nach Ö verkauft - und das ist jetzt auch verboten.

Jetzt klarer?:)
 
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