wieviele soka´s pro halter?

sinapauls

Super Knochen
sorry das ich jetzt vielleicht eine frage stelle, die schon wo anders beantwortet worden ist, aber eine bekannte hat mich gerade gefragt, und ich hab es nicht gefunden.

wieviele soka´s darf man ab juli dann eigentlich in wien halten? bzw von was hängt das ab? oder ist das egal?
 
Die 2 pro Haushalt gelten, wie Hadschie schon gesagt hat, für NÖ. Wüßte nicht, dass in Wien von einer zahlenmäßigen Beschränkung die Rede gewesen wäre.

Nicht? Naja, bin wohl etwas verwirrt, dachte das gilt auch für Wien, bzw. bild ich mir ein das irgendwo gelesen zu haben. Find ich jetzt natürlich nicht mehr...
 
In NÖ sinds zwar 2 pro Haushalt, allerdings dürfen ALLE Sokas die vor inkrafttretten des Gesetzes im Haushalt gelebt haben auch dort verbleiben.
Es gibt auch Ausnahmen zB. Wachhunde, wenn jemand nachweisen kann das er zb. für 8000m³ 8 Sokas als Wachhunde halten muss/kann oder Hunde die zur Zucht verwendet werden.
Diese Ausnahmen finde ich sind nicht genau definiert, also eher auslegungs Sache - das gilt aber für NÖ.
Also wies in Wien ist/wird weiss ich auch nicht so genau.
 
und wie ist dass dann bei Züchtern?! haben ja oft mehr als 2 Hunde...:confused:

lg
 
zur zucht benutzt?
hmm wie zählen dann die zuchtrentner?
viele züchter haben ja die älteren nicht mehr in zucht stehenden hunde auch noch bei sich....
da sind noch eine menge fragen offen denk ich...
 
zur zucht benutzt?
hmm wie zählen dann die zuchtrentner?
viele züchter haben ja die älteren nicht mehr in zucht stehenden hunde auch noch bei sich....
da sind noch eine menge fragen offen denk ich...

zuchtrentner halt abgeben, ins th abschieben, bei dubiosen tierärzten vorstellig werden... das ist doch den politikern ziemlich egal was mit den hunden passiert, hauptsache sie gewinnen die wahlen :mad:

ich befürchte soundso das es im endeffekt soweit kommen wird wie in anderen ländern - zuchtverbot für bestimmte rassen.
 
Wien: noch keine Regelung...Beschränkung bis jetzt nicht im Gepräch


NÖ: max. 2 "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" (Listenhunde nach §2) bzw. "auffällige Hunde" (§3) pro Haushalt.

Mehr Hunde sind "bei Bedarf" (muss nachgewiesen werden) möglich, sofern dadurch andere Personen nicht "unzumutbar" belästigt oder gefährdet werden.


Hunde bis zum 8. Monat sind generell ausgenommen, Ausbilder dürfen zur Ausbildung überlassene Hunde ebenfalls ZUSÄTZLICH halten, solange die Hunde in Ausbildung stehen.
Eine Ausnahme gibt es zusätzlich noch für verschiedene Veranstaltungen und für Hunde, die zum "Zwecke der Zucht" gehalten werden.

Das bedeutet für Züchter, dass sie aus der Zucht genommene §2/3-Hunde nicht weiter halten dürften, sofern sie mehr als 2 §2/3-Hunde haben!!!
Wenn einer ihrer Hunde im Tierheim landet oder zurückgegeben werden soll, dürfen sie ihn ebenfalls NICHT nehmen, sofern dieser Hund älter als 8 Monate ist und sie bereits 2 §2/3-Hunde im Haushalt haben!


Ganz ausgenommen von diesen Bestimmungen sind u.A. ausgebildete Behinderten-Begleithunde, Jagdhunde, Therapiehunde und Rettungshunde (diese müssen aber im Rettungsdienst stehen - also keine SPORT-Rettungshunde).

Es gibt noch weitere Ausnahmen, aber die werden wohl recht selten zur Anwendung kommen (z.B. ein Herdenschutzhund, der bereits unter den §3 fällt, aber tatsächlich als Herdenschutzhund gehalten wird).


Als Übergangsregel gilt - alle bis jetzt gehaltenen Hunde dürfen weiterhin gehalten werden, sofern die Hunde nach dem 28. Juli keinen Menschen so verletzt haben, dass deshalb eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt.
In so einem Fall KANN (!!! nicht muss !!!) die Gemeinde fordern, dass der Halter innerhalb eines Jahres seinen Bestand auf max. zwei §2/3-Hunde reduziert...

Ich hoffe du bist jetzt so richtig verwirrt, dann bist du nämlich auf dem selben Level wie die Leute, die sich mit dem Gesetz auskennen sollten (Bürgermeister, Amtstierärzte, Polizisten,...)

;)

LG

Markus
 
@ Markus: WOW, du kennst dich ja wohl echt super aus!
Weißt du auch, wie dieses Gesetzt exekutiert werden soll? Wer ist verpflichtet, das zu überprüfen? Kommt dann der Bürgermeister und nimmt den 3-ten Hund ab? (wird mich zwar nie betreffen, aber interessant ist´s allemal)

Müssen diese Hunde in NÖ (wenn ich das richtig gelesen hab, ist das nämlich so) Leine UND Beisskorb haben? Das ist nämlich echt schlimm! Das ist für mich eine der größten Einschränkungen an dem Ganzen! Was, wenn ich den Beisskorb NICHT verwende? Wer hat dann das Recht, Strafe von mir zu verlangen? Kommt dann die Polizei?

Viele Fragen gehen mir da durch den Kopf...:eek::(
 
@ Markus: WOW, du kennst dich ja wohl echt super aus!

So schwer ist das nicht...beschäftige mich ja schon eine Weile mit diesem dummen Gesetz ;-)


Weißt du auch, wie dieses Gesetzt exekutiert werden soll? Wer ist verpflichtet, das zu überprüfen? Kommt dann der Bürgermeister und nimmt den 3-ten Hund ab? (wird mich zwar nie betreffen, aber interessant ist´s allemal)

Ein Verstoss gegen diese Bestimmung (max. 2 §2/3-Hunde) ist eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000,- geahndet!!!
Die Gemeinde kann in so einem Fall sogar die Haltung eines §2/3-Hundes KOMPLETT untersagen (also ALLE weg)....dass die Polizei gemeinsam mit dem Amtstierarzt anläuten wird, halte ich in so einem Fall für ausgesprochen wahrscheinlich!


Müssen diese Hunde in NÖ (wenn ich das richtig gelesen hab, ist das nämlich so) Leine UND Beisskorb haben?

Leine UND Maulkorb sind nur im Ortsbereich, öffentlichen Verkehrsmittel, Stiegenhäusern, Einkaufszentren, Schulen usw. Pflicht!

Was, wenn ich den Beisskorb NICHT verwende? Wer hat dann das Recht, Strafe von mir zu verlangen? Kommt dann die Polizei?

Ja, in diesem Fall ist die Polizei zuständig...


Viele Fragen gehen mir da durch den Kopf...:eek::(

Frag nur ;)
 
Mehr Hunde sind "bei Bedarf" (muss nachgewiesen werden) möglich, sofern dadurch andere Personen nicht "unzumutbar" belästigt oder gefährdet werden.
Und wer bestimmt das, dass sie nicht unzumutbar belästigen?:confused:


Hunde bis zum 8. Monat sind generell ausgenommen, Ausbilder dürfen zur Ausbildung überlassene Hunde ebenfalls ZUSÄTZLICH halten, solange die Hunde in Ausbildung stehen.
Eine Ausnahme gibt es zusätzlich noch für verschiedene Veranstaltungen und für Hunde, die zum "Zwecke der Zucht" gehalten werden.

Das bedeutet für Züchter, dass sie aus der Zucht genommene §2/3-Hunde nicht weiter halten dürften, sofern sie mehr als 2 §2/3-Hunde haben!!!
Wenn einer ihrer Hunde im Tierheim landet oder zurückgegeben werden soll, dürfen sie ihn ebenfalls NICHT nehmen, sofern dieser Hund älter als 8 Monate ist und sie bereits 2 §2/3-Hunde im Haushalt haben!

Das ist so ein Schwachsinn! Welcher gute Züchter gibt seine alten Zuchthunde her?! :eek: Somit wird man als Züchter quasi dazu gezwungen sich in die "Illegalität" zu bewegen. :mad:


Ganz ausgenommen von diesen Bestimmungen sind u.A. ausgebildete Behinderten-Begleithunde, Jagdhunde, Therapiehunde und Rettungshunde (diese müssen aber im Rettungsdienst stehen - also keine SPORT-Rettungshunde).

was ist eigentlich mit Hunden, die sich i. A. befinden und noch keine Einsätze gehen können?

LG

Markus

LG
Natalie
 
Und wer bestimmt das, dass sie nicht unzumutbar belästigen?:confused:

Vermutlich der Dorfwirt....musst halt MEHR saufen als der Nachbar :mad:

Das ist so ein Schwachsinn! Welcher gute Züchter gibt seine alten Zuchthunde her?! :eek: Somit wird man als Züchter quasi dazu gezwungen sich in die "Illegalität" zu bewegen. :mad:

So ist es....den Vermehrern wird es egal sein!
Ob man das wirklich so wollte kann wohl bezweifelt werden!

was ist eigentlich mit Hunden, die sich i. A. befinden und noch keine Einsätze gehen können?

Die sind auch ausgenommen, sofern der Hund (nicht nur der Halter) der Organisation angehört.
 
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