Wien: noch keine Regelung...Beschränkung bis jetzt nicht im Gepräch
NÖ: max. 2 "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" (Listenhunde nach §2) bzw. "auffällige Hunde" (§3) pro Haushalt.
Mehr Hunde sind "bei Bedarf" (muss nachgewiesen werden) möglich, sofern dadurch andere Personen nicht "unzumutbar" belästigt oder gefährdet werden.
Hunde bis zum 8. Monat sind generell ausgenommen, Ausbilder dürfen zur Ausbildung überlassene Hunde ebenfalls ZUSÄTZLICH halten, solange die Hunde in Ausbildung stehen.
Eine Ausnahme gibt es zusätzlich noch für verschiedene Veranstaltungen und für Hunde, die zum "Zwecke der Zucht" gehalten werden.
Das bedeutet für Züchter, dass sie aus der Zucht genommene §2/3-Hunde nicht weiter halten dürften, sofern sie mehr als 2 §2/3-Hunde haben!!!
Wenn einer ihrer Hunde im Tierheim landet oder zurückgegeben werden soll, dürfen sie ihn ebenfalls NICHT nehmen, sofern dieser Hund älter als 8 Monate ist und sie bereits 2 §2/3-Hunde im Haushalt haben!
Ganz ausgenommen von diesen Bestimmungen sind u.A. ausgebildete Behinderten-Begleithunde, Jagdhunde, Therapiehunde und Rettungshunde (diese müssen aber im Rettungsdienst stehen - also keine SPORT-Rettungshunde).
Es gibt noch weitere Ausnahmen, aber die werden wohl recht selten zur Anwendung kommen (z.B. ein Herdenschutzhund, der bereits unter den §3 fällt, aber tatsächlich als Herdenschutzhund gehalten wird).
Als
Übergangsregel gilt - alle bis jetzt gehaltenen Hunde dürfen weiterhin gehalten werden, sofern die Hunde nach dem 28. Juli keinen Menschen so verletzt haben, dass deshalb eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt.
In so einem Fall KANN (!!! nicht muss !!!) die Gemeinde fordern, dass der Halter innerhalb eines Jahres seinen Bestand auf max. zwei §2/3-Hunde reduziert...
Ich hoffe du bist jetzt so richtig verwirrt, dann bist du nämlich auf dem selben Level wie die Leute, die sich mit dem Gesetz auskennen sollten (Bürgermeister, Amtstierärzte, Polizisten,...)
LG
Markus