In einem kleinen Ort wo jeder jeden kennt kannst sicher zur Gemeinde gehen und vielleicht spricht der Bürgermeister denjenigen an, aber wennst in einer Stadt wohnst (Wien, Krems, Salzburg), hast keine Chance. Dann geht das den üblichen Behördengang.
In dem Fall macht man eine Anzeige bei der Polizei, die müssen das entgegen nehmen. Wennst aber nicht nachweisen kannst (sprich Zeugenaussagen, Video,...) das es auch wirklich derjenige Hund war; dann kannst nix machen. Kann man es nachweisen wird ein Gericht ermessen wie schwerwiegend das Vrgehen des HH war. Waren beide an der Leine (dann ist meistens Pech, weil Du hast ja Deinen Hund laut Gesetz so zu verwahren, dass Du ihnin jeder Lage unter Kontrolle hast), war der Täterhund nicht angeleint wird der Halter eine Anzeige bekommen weil der Hund nicht angeleint war. Ich glaub das sind derzeit zwischen € 50 und € 300.
Ist halt die Frage. Wenn man jede Woche eine Anzeige bei der Polizei macht - sind die am Revier auch sauer. Oder es wird dann vermehrt auf Streife gegangen und alle HH kommen zum Handkuss.
Ansonsten zivilrechtlich (privat) klagen. Das dauert ewig, man ist natürlich auch von dem Urteil des Richters abhängig und es löst das Problem vielleicht nicht.
Denn von 1 Mal erwiesen hinbeissen (wo nix ernsthaftes passiert ist) werdens her Halterin den Hund ned wegnehmen - die wird ordentlich zahlen dürfen (irgendwann) und stocksauer sein.
Wenn ich mich in die Lage der anderen HH versetze, dann hät ich bei Gericht dann auch Zeugen die das Gegenteil behaupten oder eine gute Geschichte parat.
Also wenn man ned will, dass der Frau "die Leine aus der Hand gerutscht ist" oder "die Hunde sich an einer unübersichtlichen Stelle in den Haaren gehabt haben" oder "ihr Hund dabei auch verletzt worden ist" - dann tut man gut daran entweder gleich vor Ort die Polizei zu rufen und sich jedes Wehweh dokumentieren zu lassen, bzw. wer aller wirklich dabei anwesend war, oder aber man hat stichhaltige Beweise, die nur schwer anzufechten sind (Videomaterial oder Zeugen) wobei man beim Video wieder aufpassen muss, dass man nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, also möglicht die Umgebung mitfilmen oder sich auf den Hund, bzw. das was sich in Bodennähe abspielt konzentrieren. Ja nicht ins Gesicht filmen !
Und dann braucht man wie gesagt Monate/Jahre Geduld.
Viel Glück