Was tun? Zum wiederholten Mal Attacke auf meinen Hund!

bei uns Streitwert € 330, 00.....Verfahrenskosten bisher ca. € 3-4000, 00......also wieso sollte ein Anwalt von einer Klage abraten, er kriegt ja sein Honorar von der RS Versicherung, wenn man eine hat :cool:

ich werde mein Geld auch nie sehen, aber mir würde es reichen wenn sie rechtskräftig verurteilt würde, weil nur dann hat man etwas in der Hand, wenn wieder was passiert......und dann arbeiten die Behörden auch etwas schneller :cool:

Bitte was hast Du für eine Rechtschutzversicherung ? Hast Du keinen Selbstbehalt zu zahlen ?
Kannst mir das per pn schicken ?

P.s.: das mit der Genugtuung kann ich verstehen.

Übrigens einer Freundin von mir ist es passiert, dass ein HH ihren Hund getötet hat. Sein Hund hat den Hund meiner Freundin angefallen - kurzes Intermezzo - und HH hat einen Stein auf den Hund meiner Freundin geworfen und den Hund damit erschlagen, weil tödlich am Kopf getroffen. Trotz Anzeige ist nix dabei herausgekommen, weil war ja "nur ein Hund" (ein Soka btw.)

Also Anzeige ist nicht immer das zielführendste.

Lg
 
stell ich mir spannend vor, wie ihr euch in die Erziehung von fremden Hunden einmischt.....wird Zeit das ihr von eurer rosa Wolke runterkommt und euch mit der realen Welt auseinandersetzt :rolleyes::cool:
 
Bitte was hast Du für eine Rechtschutzversicherung ? Hast Du keinen Selbstbehalt zu zahlen ?
Kannst mir das per pn schicken ?

P.s.: das mit der Genugtuung kann ich verstehen.

Übrigens einer Freundin von mir ist es passiert, dass ein HH ihren Hund getötet hat. Sein Hund hat den Hund meiner Freundin angefallen - kurzes Intermezzo - und HH hat einen Stein auf den Hund meiner Freundin geworfen und den Hund damit erschlagen, weil tödlich am Kopf getroffen. Trotz Anzeige ist nix dabei herausgekommen, weil war ja "nur ein Hund" (ein Soka btw.)

Also Anzeige ist nicht immer das zielführendste.

Lg

Ich bin bei der ARAG versichert und nein, ich habe keinen Selbstbehalt.....ich kann mir sogar meinen RA selber aussuchen und kann jeden nehmen den ich will :)
 
ich habe bei der PetPlan auch keinen Selbstbehalt, denen würde ich den Gegner nennen und die holen sich von denen die TA-Kosten zurück, das geht dann bis zur Pfändung, allerdings nur wenn Anzeige erstattet wurde :)
 
also in so einem fall würde ich auch zur selbsthilfe greifen und dem angreifer eins übern schädel ziehen. ja ich weiss, nicht die feine art, aber daneben stehen und zusehen zu müssen wie der eigene hund immer wieder attackiert wird, ist auch nicht das gelbe vom ei.

in der regel muss man sich auch nur ein mal durchsetzen, weil der erst uneinsichtige hundehalter in zukunft garantiert vermeiden wird, dass so ein böser mensch wie ich seinem wuff weh tut.

und ja ich sprech aus erfahrung. :)
 
Aber bei dem was Du schreibst rate ich Dir zur Obacht, damit nicht auch Du in die Ecke des bösartigen, handgreiflichen HH gedrängt wirst.;)

Ich bin weder böse noch handgreiflich, wenn man mich in Ruhe lässt.

Der fragliche Hundehalter hat mir bereits wiederholt Tierarztkosten verursacht. Er hat auch mit seiner Krücke (!!!) auf mich eingeschlagen, als ich seinen Hund grob abgewehrt habe.

Ich habe erst vor einigen Monaten für eine andere Hundehalterin ausgesagt, deren Hunde attackiert und die selber von dem Hundebesitzer bedroht wurde.

Also wie gesagt, einige waren schon bei der Polizei. Aber da wird sichtlich mit zweierlei Maß gemessen, wenn eine Partei Krücken hat.

Die Frage, ob so ein Mensch einen gut 40 Kilo schweren Rottweiler-Mischling alleine ausführen kann/darf, ist dem Gesetzgeber egal.

Es Ist mir inzwischen so egal, ich lasse weder meine Tiere noch mich selber verletzen. Und wenn mein Papa womöglich verletzt wird, seh ich jedenfalls blutrot.

Ein Pfefferspray ist kaum einsetzbar, damit verletze ich mich eher selbst. Aber hübsche Buzkashi passt in die Tasche. (Schade um die schöne afghanische Handarbeit.)
 
Ich bin weder böse noch handgreiflich, wenn man mich in Ruhe lässt.

Der fragliche Hundehalter hat mir bereits wiederholt Tierarztkosten verursacht. Er hat auch mit seiner Krücke (!!!) auf mich eingeschlagen, als ich seinen Hund grob abgewehrt habe.

Ich habe erst vor einigen Monaten für eine andere Hundehalterin ausgesagt, deren Hunde attackiert und die selber von dem Hundebesitzer bedroht wurde.

Also wie gesagt, einige waren schon bei der Polizei. Aber da wird sichtlich mit zweierlei Maß gemessen, wenn eine Partei Krücken hat.

Die Frage, ob so ein Mensch einen gut 40 Kilo schweren Rottweiler-Mischling alleine ausführen kann/darf, ist dem Gesetzgeber egal.

Es Ist mir inzwischen so egal, ich lasse weder meine Tiere noch mich selber verletzen. Und wenn mein Papa womöglich verletzt wird, seh ich jedenfalls blutrot.

Ein Pfefferspray ist kaum einsetzbar, damit verletze ich mich eher selbst. Aber hübsche Buzkashi passt in die Tasche. (Schade um die schöne afghanische Handarbeit.)

Was genau meinst du mit so ein Mensch??
 
Was genau meinst du mit so ein Mensch??

der Mann ist behindert ;)

ich würde es jetzt nicht so brutal wie Lyakon schreiben, aber wenn man mehrfach von ein und denselben Hund/Hunde angefallen und verletzt wird (Mensch und Tier) dann ist man nicht mehr sehr zimperlich in der Wahl seiner Mittel, um den Aggressor abzuwehren. .....weil das Problem wird ja nicht kleiner, die Behörden fühlen sich ja nicht zuständig und alles dauert ewig, wenn sie doch mal in die Gänge kommen!
 
Was ich nicht verstehe, wird das bei euch in Österreich nicht auch dem Ordnungsamt gemeldet?

Hier in Deutschland kann das auch der jeweiligen Ordnungsbehörde gemeldet werden, wenn ein Hund mehrfach aufgefallen ist.
Dabei ist es völlig egal, ob Listenhund oder nicht, weil das Ordnungsamt dann eine Leinenpflicht oder Wesenstest verlangen kann.

Das ist unabhängig davon, ob der Fall bei der Polizei angezeigt wurde oder nicht.
 
Was ich nicht verstehe, wird das bei euch in Österreich nicht auch dem Ordnungsamt gemeldet?

Hier in Deutschland kann das auch der jeweiligen Ordnungsbehörde gemeldet werden, wenn ein Hund mehrfach aufgefallen ist.
Dabei ist es völlig egal, ob Listenhund oder nicht, weil das Ordnungsamt dann eine Leinenpflicht oder Wesenstest verlangen kann.

Das ist unabhängig davon, ob der Fall bei der Polizei angezeigt wurde oder nicht.

ein Ordnungsamt gibt es in Ö nicht;) Das ist so eine deutsche Erscheinung:D
 
der Mann ist behindert ;)

ich würde es jetzt nicht so brutal wie Lyakon schreiben, aber wenn man mehrfach von ein und denselben Hund/Hunde angefallen und verletzt wird (Mensch und Tier) dann ist man nicht mehr sehr zimperlich in der Wahl seiner Mittel, um den Aggressor abzuwehren. .....weil das Problem wird ja nicht kleiner, die Behörden fühlen sich ja nicht zuständig und alles dauert ewig, wenn sie doch mal in die Gänge kommen!

Ist mir schon klar...aber bei gewisswén Leuten frag ich nach. Alle oder nur der??
 
fühlen sich nicht zuständig. .....ich spreche aus Erfahrung ;)

Das ist dann natürlich blöd, wenn alles nur über Anzeige und Klage läuft.

Das finde ich hier bei uns dann besser, weil die Behörde (Ordnungsamt) wo der Hund gemeldet ist, einschreiten kann.

Hier gab es auch einen Hund, der ständig alleine im Feld unterwegs war und bei Hundekontakt gebissen hat.

Das Ordnungsamt hat dann dem Halter zur Auflage gemacht, seinen Hund nicht ohne Aufsicht zu lassen und an der Leine zu führen. Wird sich nicht daran gehalten und der Hund wird wieder auffällig, dann müssen die Leute Kampfhundesteuer zahlen.
Dies kann unabhängig der Rasse verlangt werden, wenn ein Hund auffällig geworden ist. Und bei teilweise 900 Euro Kampfhundesteuer, reagieren dann die meisten HH, auch ohne Anzeige.
 
Man kann natürlich Pech haben und besonders schlechte Erfahrungen machen, aber es muss ja nicht immer so laufen.

Ich selber zb würde sofort meine Versicherung bekannt geben und auch von mir aus informieren.

Ich kann mir auch vorstellen, dass es sogar Gemeindeorgane geben könnte, die hilfreich sind.

Ausprobieren!

Zivilklage ist in dem Fall keine angesagt, sind ja noch keine Kosten entstanden.
 
In einem kleinen Ort wo jeder jeden kennt kannst sicher zur Gemeinde gehen und vielleicht spricht der Bürgermeister denjenigen an, aber wennst in einer Stadt wohnst (Wien, Krems, Salzburg), hast keine Chance. Dann geht das den üblichen Behördengang.

In dem Fall macht man eine Anzeige bei der Polizei, die müssen das entgegen nehmen. Wennst aber nicht nachweisen kannst (sprich Zeugenaussagen, Video,...) das es auch wirklich derjenige Hund war; dann kannst nix machen. Kann man es nachweisen wird ein Gericht ermessen wie schwerwiegend das Vrgehen des HH war. Waren beide an der Leine (dann ist meistens Pech, weil Du hast ja Deinen Hund laut Gesetz so zu verwahren, dass Du ihnin jeder Lage unter Kontrolle hast), war der Täterhund nicht angeleint wird der Halter eine Anzeige bekommen weil der Hund nicht angeleint war. Ich glaub das sind derzeit zwischen € 50 und € 300.

Ist halt die Frage. Wenn man jede Woche eine Anzeige bei der Polizei macht - sind die am Revier auch sauer. Oder es wird dann vermehrt auf Streife gegangen und alle HH kommen zum Handkuss.

Ansonsten zivilrechtlich (privat) klagen. Das dauert ewig, man ist natürlich auch von dem Urteil des Richters abhängig und es löst das Problem vielleicht nicht.
Denn von 1 Mal erwiesen hinbeissen (wo nix ernsthaftes passiert ist) werdens her Halterin den Hund ned wegnehmen - die wird ordentlich zahlen dürfen (irgendwann) und stocksauer sein.

Wenn ich mich in die Lage der anderen HH versetze, dann hät ich bei Gericht dann auch Zeugen die das Gegenteil behaupten oder eine gute Geschichte parat.
Also wenn man ned will, dass der Frau "die Leine aus der Hand gerutscht ist" oder "die Hunde sich an einer unübersichtlichen Stelle in den Haaren gehabt haben" oder "ihr Hund dabei auch verletzt worden ist" - dann tut man gut daran entweder gleich vor Ort die Polizei zu rufen und sich jedes Wehweh dokumentieren zu lassen, bzw. wer aller wirklich dabei anwesend war, oder aber man hat stichhaltige Beweise, die nur schwer anzufechten sind (Videomaterial oder Zeugen) wobei man beim Video wieder aufpassen muss, dass man nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, also möglicht die Umgebung mitfilmen oder sich auf den Hund, bzw. das was sich in Bodennähe abspielt konzentrieren. Ja nicht ins Gesicht filmen !:D

Und dann braucht man wie gesagt Monate/Jahre Geduld.

Viel Glück
 
Das ist dann natürlich blöd, wenn alles nur über Anzeige und Klage läuft.

Das finde ich hier bei uns dann besser, weil die Behörde (Ordnungsamt) wo der Hund gemeldet ist, einschreiten kann.
[...]
Das Ordnungsamt hat dann dem Halter zur Auflage gemacht, [...]

Also das ist in Wien zumindest auch möglich! (was jetz natürlich nicht heißen soll, dass die Behörden nicht im einen oder anderen Fall schlafen!) Ein flüchtiger Bekannter von mir wurde, nachdem sein Bullterrier-Mix eine Nachbarin angesprungen hatte (er trug dabei einen Maulkorb), angezeigt (die Dame hat behauptet, der Hund hätte sie gebissen. Durch den Maulkorb und durch ihre Jacke...). Der musste dann auch vor Gericht und wurde schließlich kontrolliert, musste dem Kontrollorgan zeigen, wie er seine Hunde hält (er hat noch eine Hündin), wie er den Rüden auf Spaziergängen führt usw. - obwohl er mit beiden Hunde ordnungsgemäß den HFS abgelegt hatte. Und bekam dann die Auflage, den Rüden nur alleine spazieren zu führen.
Aber wenns um Listenhunde geht, wird da wahrscheinlich einfach eher reagiert.
 
@akela1

Ich wohne in einer 2000 Seelen Gemeinde, die wissen von den Vorfällen und es passiert trotzdem nix......die Polizei nimmt Anzeige auf und das war es......nix weiter passiert, nicht einmal eine Strafe wegen Verstoß gegen Leinen-oder Maulkorbpflicht Verletzung.....ihr müsst wirklich in der realen Welt ankommen, wo nicht alles so ist wie man annehmen sollte :cool:
 
Also das ist in Wien zumindest auch möglich! (was jetz natürlich nicht heißen soll, dass die Behörden nicht im einen oder anderen Fall schlafen!) Ein flüchtiger Bekannter von mir wurde, nachdem sein Bullterrier-Mix eine Nachbarin angesprungen hatte (er trug dabei einen Maulkorb), angezeigt (die Dame hat behauptet, der Hund hätte sie gebissen. Durch den Maulkorb und durch ihre Jacke...). Der musste dann auch vor Gericht und wurde schließlich kontrolliert, musste dem Kontrollorgan zeigen, wie er seine Hunde hält (er hat noch eine Hündin), wie er den Rüden auf Spaziergängen führt usw. - obwohl er mit beiden Hunde ordnungsgemäß den HFS abgelegt hatte. Und bekam dann die Auflage, den Rüden nur alleine spazieren zu führen.
Aber wenns um Listenhunde geht, wird da wahrscheinlich einfach eher reagiert.

Der Unterschied ist, wenn Hund auf Mensch geht.
Denn geht Hund auf Hund stellt sich erstmal die Frage waren beide Hunde angeleint,... Sind beide Hunde angeleint wirds schwer. Weil dass fragt man sich wie kann das passieren und wie schwerwiegend sind die Schäden.
Geht Hund auf Mensch, dann fällt die Frage bezüglich Leine oder nicht weg, da geht es gleich daran wie schwer sind die Verletzungen.
 
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