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Da ja das Thema - Vorwürfe an den ÖKV - heißt, sollten wir doch mal klar und deutlich aussprechen, dass ..................
der ÖKV die Zuchtstätte nicht "schließen" kann, wenn es
1. nicht von der FCI vorgeschrieben wird
2. es keine strafrechtliche Verurteilung gegen das Ö-TschG gibt
Ergo .................... dem ÖKV Vorwürfe zu machen, ist wohl "nicht durchdacht".
Ein paar Dumme werden auf diese Propaganda vielleicht doch hereinfallen.
Die übrigen sollten sich selbst ein Bild und ihre eigenen Gedanken dazu machen.
Aber, der ÖKV könnte eine Zuchtsperre verhängen, wenn Züchter sich nicht an die "strengen" ÖKV Zuchtregeln halten und vor allem, auch das Gütesiegel aberkennen..
Damit wirbt doch der ÖKV wie der VDH, dass deren Züchter den "strengen" Zuchtkriterien unterliegen, was mit einem gekauften Gütesiegel noch unterstrichen wird..
Also gibt es da absolut nichts schön zu reden, weil der Züchter die angeblich "strengen" Zuchtregeln des ÖKV unterschrieben und sich somit verpflichtet hat, nach deren Regeln auch zu züchten.
Deshalb hätte auch der ÖKV eine Handhabe, wenn dann diese "strengen" Zuchtregeln vom Züchter nicht eingehalten werden, anstatt sich wieder rauszureden oder auf andere Gesetze, den FCI oder den Tierschutz zu verweisen..
Eine Zuchtsperre muss die FCI verhängen, selbst wenn ein Züchter die Regeln des ÖKV / oder Rasseverband nicht einhält stehen ihm leider laut FCI IMMER B - Papiere zu wenn beide Elterntiere aus FCI zucht stammen. DAS ist die Realität und würde der ÖKV das verweigern würde er jegliche Gerichtsverhandlung verlieren. Beim Gütesiegel wäre beim ÖKV nachzufragen ob es überhaupt noch gültig ist, denn so mancher züchter wirbt gerne mit etwas, was er irgendwann einmal erhalten hat, aber oft nicht mehr aktuell gültig ist.
Tja offensichtlich hast du keine Ahnung. Selsbt wenn der ÖKV Zuchtsperre verhängen würde, was er nicht darf. kann der Züchte rmit B - papieren munter weite rmachen, die muss der ÖKV IMMER ausstellen wenn beide elterntiere der FCI abstammen und der Züchter eine von der FCI NICHT gesperrte zuchtkarte besitzt.
wenn der ÖKV da nichts machen kann, was ich lächerlich finde , dann sollte er gefälligst schleunigst seine Statuten dahingehend ändern, das er was machen kann....
es geht ja scheinbar schon über Jahre, mit den Mißständen....aber scheinbar ist das dem Verein wurscht...sonst hätte man da wohl schon reagiert...reagieren müssen, um glaubwürdig zu bleiben....es ist eine Schande und die leidtragenden sind wie immer die Tiere
Bin ja nur selten deiner Meinung, aber .........DANKE. Allerdings habe ich dies schon mehrfach geschrieben, und die "schlauen Besserwisser" glauben es einfach nicht.
Inzwischen weiß soger ich um welchen Züchter bzw welchen Verein es geht, aber was ich noch immer nicht verstehe ist, wenn die Zustände dort wirklich so sind wie beschrieben, warum schaltet sich der Verein nicht ein??? Der hat doch sogar seinen Sitz in Tirol. Wenn einem Menschen seine Tiere wirklich so egal sind, kann man das doch nicht tolerieren oder der ganze Vereins Vorstand gehört geändert, wenn ihnen das Wohl der Tiere so wenig wert ist...
ich finde es echt traurig, dass es dabei wahrscheinlich nur um Freundlwirtschaft und Geld geht :-(
Der hat doch sogar seinen Sitz in Tirol.
Inzwischen weiß soger ich um welchen Züchter bzw welchen Verein es geht, aber was ich noch immer nicht verstehe ist, wenn die Zustände dort wirklich so sind wie beschrieben, warum schaltet sich der Verein nicht ein??? Der hat doch sogar seinen Sitz in Tirol. Wenn einem Menschen seine Tiere wirklich so egal sind, kann man das doch nicht tolerieren oder der ganze Vereins Vorstand gehört geändert, wenn ihnen das Wohl der Tiere so wenig wert ist...
ich finde es echt traurig, dass es dabei wahrscheinlich nur um Freundlwirtschaft und Geld geht :-(
lt HP ist Der Obmann und die Geschäftsstelle in Tiroldie geschäftsstelle ist nicht in tirol
sondern in Fischamend ...
@Husky Herr H. meinte ja er hat Fotos von letzter Woche, das wird er ja auch belegen können, wenn er es hier öffentlich schreibt.
lt HP ist Der Obmann und die Geschäftsstelle in Tirol
@ Georg Sicha: tolle Vize Präs... lt google sogar eine Tierärztin :-( wenn der Obmann so toll ist, warum hat er solche Menschen im Vorstand ????
Bin ja nur selten deiner Meinung, aber .........DANKE. Allerdings habe ich dies schon mehrfach geschrieben, und die "schlauen Besserwisser" glauben es einfach nicht.
Zitat von Caro1
Aber, der ÖKV könnte eine Zuchtsperre verhängen, wenn Züchter sich nicht an die "strengen" ÖKV Zuchtregeln halten und vor allem, auch das Gütesiegel aberkennen..
Zitat von Husky
Eine Zuchtsperre muss die FCI verhängen, selbst wenn ein Züchter die Regeln des ÖKV / oder Rasseverband nicht einhält stehen ihm leider laut FCI IMMER B - Papiere zu wenn beide Elterntiere aus FCI zucht stammen. DAS ist die Realität und würde der ÖKV das verweigern würde er jegliche Gerichtsverhandlung verlieren. Beim Gütesiegel wäre beim ÖKV nachzufragen ob es überhaupt noch gültig ist, denn so mancher züchter wirbt gerne mit etwas, was er irgendwann einmal erhalten hat, aber oft nicht mehr aktuell gültig ist.
Auch wenn ihr euch so wunderbar versteht und alles glaubt zu wissen, ging es darum, dass der ÖKV in so einem Fall handeln könnte, wenn er wollte..
Quelle: SATZUNG Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
http://www.oekv.at/uploads/media/Satzung_2013.pdf
§ 11 Aufgabenkreis des Vorstandes
(1) Der Vorstand des ÖKV behandelt die laufenden Angelegenheiten. In seinen
Wirkungsbereich fallen unter anderem:
Österreichischer Kynologenverband (ÖKV) - Satzung 2013
Ausgabe 2013 - 11-
b) die Aufnahme und Streichung von Mitgliedern;
§ 19 Disziplinarvergehen
Die Organwalter, die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sowie deren
Mitglieder begehen ein Disziplinarvergehen bei schuldhafter
2. Verletzung der Bestimmungen über das Zuchtwesen;
3. Verletzung des Ansehens oder der Interessen des ÖKV,
§ 21 Disziplinarstrafen
(1) 1. Gegenüber Mitgliedern bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Disziplinarvergehen
ihrer Organe:
Ausschluss des Mitgliedes aus dem ÖKV.
2. Gegenüber Organwaltern und Mitgliedern einer VK:
a) Verwarnung;
b) Sperre des ÖHZB für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu drei Jahren oder
auf Lebensdauer. Die Sperre des ÖHZB auf Lebensdauer zieht die
Aberkennung des Schutzes des Zwingernamens nach sich. Sperren können
auch Hunde betreffen, die zum Tatzeitpunkt dem verurteilten Mitglied gehört
haben.
c) Ausschluss aus einzelnen oder sämtlichen Körperschaften des ÖKV sowie
Ausschluss von anerkannten Veranstaltungen des ÖKV für einen Zeitraum von
einem Jahr bis zu drei Jahren oder auf Lebenszeit. Der Ausschluss von
sämtlichen anerkannten Veranstaltungen des ÖKV zieht den Ausschluss von
den von der FCI anerkannten Veranstaltungen nach sich.
4. Gegenüber Inhabern eines FCI- geschützten Zwingernamens (im Sinne der ZEO
des ÖKV): die Sperre von Eintragungen in das ÖHZB
usw usw...
Hier fehlt nur der Wille des ÖKV seine Satzung auch durchzusetzen bzw seine Mitglieder an die Einhaltung der anerkannten und unterschriebenen ÖKV Satzung zu erinnern...