Vorwürfe an den ÖKV

Ich steh nicht so sehr auf einen User der jedem der nicht seiner Meinung ist unterstellt dass er auf Drogen ist !


aber jetzt bleib doch einfach mal sachlich

seine kriterien dass er prozessiert stehen klar oben
er muss über die missstände kenntnis haben und über die beweise verfügen

also dann...

wenn er das wirklich durchzieht, und gewinnt, sind seine unterstellungen bezüglich drogen meines erachtens absolut verzeihlich -niemand ist perfekt :D
 
aber jetzt bleib doch einfach mal sachlich

seine kriterien dass er prozessiert stehen klar oben
er muss über die missstände kenntnis haben und über die beweise verfügen

also dann...

wenn er das wirklich durchzieht, und gewinnt, sind seine unterstellungen bezüglich drogen meines erachtens absolut verzeihlich -niemand ist perfekt :D

du nervst !
 
Ich versteh jetzt nicht ganz wo das Problem liegt, das eine Tierschutzorga 50 Hunde hat ?!? :confused: bzw gibts ja viele bekannte Tierschutzorga's auch die genug Hunde haben - da hackt ja auch keiner rum ...
Wie man auf der HP sehen kann bei "über uns" siehts ja gut aus (ich weiß, Bilder können täuschen aber davon geh ich mal nicht aus)
Dann dürfte ja ein Tierheim auch keine 435193 Hunde haben sondern nur 3-4 damit man sagen kann, dass sie gut versorgt sind usw ... versteh ich nicht ganz.
 
Hmmm also ich hab nirgendwo gelesen, das ich prozessiere:confused:
Aber wenn mir Missstände bekannt sind, werden sie weitergeleitet und ich habe keine Scheu, sie Öffentlich zu bereden. :cool:

Und die Drogen waren nicht auf dich bezogen, sondern auf diesen komischem Kauz mit dem "ZÜCHTER pseudo Züchter VERMEHRER" Tread
Wobei bei dir bin ich mir nicht inmmer ganz sicher;)
 
Auch zum Wohl der Tiere kann A nicht für B irgendwas "ausprozessieren"...;)


die von eva jen geschilderten mißstände bei einer tierschutzorga sind keine privatangelegenheit welche nur einer der es persönlich erfahren hat vor gericht bringen kann....

der persönlich betroffene kann als kläger oder als zeuge auftreten, je nach dem, wer die anzeige macht.

wäre mir neu dass man nur prozessieren kann wenn man das gequälte tier zuerst erwirbt

wie gesagt, die beweise sollte man dabei schon rüberwachsen lassen sonst bleibt das ganze bei hörensagen
 
die von eva jen geschilderten mißstände bei einer tierschutzorga sind keine privatangelegenheit welche nur einer der es persönlich erfahren hat vor gericht bringen kann....

der persönlich betroffene kann als kläger oder als zeuge auftreten, je nach dem, wer die anzeige macht.

wäre mir neu dass man nur prozessieren kann wenn man das gequälte tier zuerst erwirbt

wie gesagt, die beweise sollte man dabei schon rüberwachsen lassen sonst bleibt das ganze bei hörensagen

Leeeesen;)

A kann nicht zu B gehen und sagen, mach für mich eine Anzeige, reich für mich eine Klage ein, in Deinem Namen
 
Leeeesen;)

A kann nicht zu B gehen und sagen, mach für mich eine Anzeige, reich für mich eine Klage ein, in Deinem Namen

aber klar kann man das
auch bei gewalt
kommst du mit nem blauen auge zu mir und willst nicht selber anzeige erstatten, kann ich das für dich übernehmen
bzw muss ich gar...wenn mans genau nimmt
oder wennst ein kind hast welches grünblau geprügelt wird von deinem partner
und du hast scheu den anzuzeigen
dann kann ich das übernehmen für dich...bzw muss ich...

wenns mißstände bei ner tierschutzorga gibt, ist es egal wer das anzeigt, ob persönlich betroffener oder nicht
nur benötigt man eben die beweise dass man überhaupt chancen hat vor gericht.

wenn du aber ein auto gekauft hast und damit übers ohr gehauen wurdest, kann ich das nicht selbst vor gericht bringen, da könnt ich dir nur anbieten, ich finanzier für dich den anwalt wenn du prozessieren willst.
 
Hallo
Der Parson Russelverband hat durch die Zuchtwartstellvertreterin
was unternommen????????
Sie hat den ATA angerufen aber nicht den ATA der Fam. Gürtler sondern meinen
um sich über die Zustände bei uns zu informieren , musste aber feststellen, dass alles in Ordnung ist. Hier wird gesucht um bei uns Fehler zu finden, mal sehen wer zuerst aus den Verband geschmissen wird, Menschen die lt § des Tierschutzgesetzes im Wiederholungsfall gequält haben oder Menschen die durch diese Aktion durch ein vereinsschädigendes Verhalten hinaus geschmissen werden. Ich kann nur gratulieren dieser Verband bekommt das goldene Ehrenzeichen, die Zuchtwarstv. ist sogar zu feige um selbst bei uns vorbeizuschauen. Wir hätten kein Problem, müsste sich nicht einmal anmelden. Und jetzt sind wir wieder beim Thema wer wann und wem die Zucht sperren kann oder will.

Ucar ich habe auch gerade so einen Züchter an der Backe der mir das unterstellen will was er so treibt. Aber wenn es so ist wie du sagst. Sei dahinter ATA, schau das sie kontrollieren, Zucht ist bei der BH gemeldet nehme ich an(bei meinem fall nicht) usw. und wenns nicht passt anzeigen, ich werds jetzt auch so machen, nachdem ich 2 jahre nutzlos probiert habe zu helfen. Manches Mal geht e snicht anders.
 
Ich versteh jetzt nicht ganz wo das Problem liegt, das eine Tierschutzorga 50 Hunde hat ?!? :confused: bzw gibts ja viele bekannte Tierschutzorga's auch die genug Hunde haben - da hackt ja auch keiner rum ...
Wie man auf der HP sehen kann bei "über uns" siehts ja gut aus (ich weiß, Bilder können täuschen aber davon geh ich mal nicht aus)
Dann dürfte ja ein Tierheim auch keine 435193 Hunde haben sondern nur 3-4 damit man sagen kann, dass sie gut versorgt sind usw ... versteh ich nicht ganz.

Tierschutzorganisation ist nicht gleich Tierheim.

Um ein Tierheim zu führen, gibt es gesetzliche Auflagen:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003822

http://tinyurl.com/lndz7rn

z:B. der Leiter eines solchen Tierheimes muss eines von vier Kriterien erfüllen, darunter eine akademische Ausbildung, usw.
 
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