Vorwürfe an den ÖKV

Wenn ich das so lese, bist nur du es, der hier beleidigt.. ;)

Der ÖKV hat meiner Meinung nach die Möglichkeit, wenn gegen die ÖKV Zuchtordnung verstoßen wird, auch zu handeln..
Nur ist es wohl beim ÖKV nicht anders als beim VDH, dass gegen die eigenen zahlenden Mitglieder nicht gerne vorgegangen wird.

Wer sich aus Angst vor finanziellen Schäden (mit oder ohne Versicherung) nicht traut, die Qualitätssicherung mit der er wirbt auch auszuüben, ist nicht wirklich glaubwürdig. Vertrauenswürdig schon gar nicht.


Dankeschön Ihr Beiden :)
 
dem Rasseverein gehört aber auch irgendwie sanktioniert... welche Zustände müssen bei dem sein... 1 Jahr sperre und dann haben wir uns alle wieder lieb ... ohne Worte
 
Leider gibts das auch bei uns in D., dass Verbände nicht hinsehen (wollen?), obwohl es sogar für Laien ersichtlich ist.

Warum nichts getan wird und zu geschaut wird, erschließt sich mir leider nicht. Wenn man dann das enge Umfeld genauer befragt, kommen Antworten, wie:
"Er/Sie war doch ein toller Hunde-Mensch und hat/te Wissen ohne Ende". Das reicht aber leider nicht aus.
 
Ich verstehe was du schreibst, aber ich finde das nicht einleuchtend. Mein Verein (ÖGV damit dem ÖKV unterstellt) kann mich jederzeit ausschließen. Warum kann der ÖKV sich nicht von Züchtern distanzieren?
Das der Züchter trotzdem unter dem FCI weitermachen kann ist klar, weil es trotzdem zwei paar Schuhe sind, aber irgendwie macht es sich der ÖKV schon auch sehr leicht wenn es um Missstände geht.
Da konnte man nichts tun, wenn der ATA nichts erlässt. Dort waren es nur einzelne schwarze Schafe und prinzipiell sind ja Züchter die unter dem FCI und einem ÖKV angeschlossenen Dachverband Züchten viel besser als Hobbywürfe...

Bei allem was ich am ÖKV (oder meinem Verein/Dachverband) gut finde: Das Managment von Missständen lässt zu wünschen über. Solche Sachen kann er kaum verhindern, denn klar, wo menschen sind menschelts.
Aber die Stellungnahmen wenn etwas negatives aufkommt lassen zu wünschen über.
Man ist halt immer nur super. Fast wie in der Politik :D

Klar, dass Du das nicht einleuchtend findest. Es ist schlicht auch nicht so.
Ein Ausschluss aus einem Verein hat überhaupt nichts mit irgendeiner gerichtlichen Verurteilung zu tun

Mal angenommen, Z.B. :

Verein für Zucht, Ausstellung etc von Bartagamen, die Statuten besagen, dass das Terrarium für eine Bartagame 4m² haben muss, obwohl das Gesetz nur 3m² vorschreibt. Schlicht weil man der Meinung ist, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß ist zu klein, legt man in den Statuten eben ein Vereins-Mindestmaß fest.

Mitglied, das Bartagame in 3m² Terrarium hält, wird wegen Nichteinhaltung der Vereinsstatuten ausgeschlossen.

Hier greift kein Gesetz, kein AT noch sonst was und trotzdem ist die Nichteinhaltung der Vereinsstatuten gegeben und somit ein Ausschließungsgrund.
 
Mitglied, das Bartagame in 3m² Terrarium hält, wird wegen Nichteinhaltung der Vereinsstatuten ausgeschlossen.

Hier greift kein Gesetz, kein AT noch sonst was und trotzdem ist die Nichteinhaltung der Vereinsstatuten gegeben und somit ein Ausschließungsgrund.

Das Mitglied zieht vor Gericht gegen den Ausschluß, und nachdem ein Rudel Rechtsanwälte gestritten und gekostet haben, kommt das Gericht zum Ergebnis, daß der Rausschmiß ungerechtfertigt war, weil kein Gesetz verletzt wurde und mit dem Rausschmiß die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die bürgerliche Freiheit beeinträchtigt wurde, welche ein höheres Rechtsgut ist als beliebige Statuten eines beliebigen Vereines. Das mehrere Male durchexerziert und auf die Nase gefallen, läßt jeden Verein vorsichtiger werden, der nicht über geheime Konten auf den Cayman-Inseln verfügt. Wenn da der Amtsvet nicht mitzieht, der auch nicht scharf auf Probleme ist, sind die Chancen nicht groß.

Traurig, aber so kanns gehen...

Grüße von Susanne
 
Das Mitglied zieht vor Gericht gegen den Ausschluß, und nachdem ein Rudel Rechtsanwälte gestritten und gekostet haben, kommt das Gericht zum Ergebnis, daß der Rausschmiß ungerechtfertigt war, weil kein Gesetz verletzt wurde und mit dem Rausschmiß die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die bürgerliche Freiheit beeinträchtigt wurde, welche ein höheres Rechtsgut ist als beliebige Statuten eines beliebigen Vereines. Das mehrere Male durchexerziert und auf die Nase gefallen, läßt jeden Verein vorsichtiger werden, der nicht über geheime Konten auf den Cayman-Inseln verfügt. Wenn da der Amtsvet nicht mitzieht, der auch nicht scharf auf Probleme ist, sind die Chancen nicht groß.

Traurig, aber so kanns gehen...

Grüße von Susanne

Ja, zu diesem Ergebnis KÖNNTE ein Gericht kommen

Aber wenn man sich etwas auf die Fahnen schreibt, muss man auch dafür einstehen

und Rechtsprechung ist kein Dogma, sondern ändert sich mit den Gegebenheiten im Wandel der Zeit

wenn also z.B. Stachelhalsbänder gesetzlich erlaubt wären und ein Verein = HuSchu ein Mitglied ausschließt wegen der Verwendung, da gegen die Vereinsstatuten

würden viele viele Tierschützer in einen Freudentaumel verfallen und von Vorreiterrolle sprechen

und Vorreiter i.S. Tierschutz werden dringend gebraucht, ergo spricht auch wahrlich nix dagegen, dass ein Zuchtverband, der sich das Wohl und die Gesundheit einer Hunderasse auf die Fahnen schreibt, in diese Rolle schlüpft....
 
Ich brauche ja nicht mal eigene, strengere Vereinsregeln. Es reicht ja, wenn ich festlege, dass ich als Verein von meinen Mitgliedern zwar deutlich mehr als nur die Mindestanforderungen des TSCHG erwarte, aber daher umso strenger und kompromissloser reagiere, wenn NICHT EINMAL diese eingehalten werden.

Und ein Ausschluss mit Bezug auf ein allgemein geltendes Gesetz hat sicher gute Aussichten vor Gericht.
 
Dieses "mir egal, was alle sagen - aber der ÖKV darf keine Schuldzuweisung bekommen, weil das mag ich nicht."

Das ist einfach zu witzig von dir... sehr nett... und darf auch amüsieren. Ich kenn so was sonst nur von kleinen Kindern :p


steck einfach mal ein.

Offensichtlich hast du ganz bewusst die Erklärung für meine Aussage weggelassen. :rolleyes:

Obwohl ich weder die Fakten noch den Züchter kenne, lehne ich ein Schuldzuweisung an den ÖKV ab.

Der ÖKV kann einen FCI-Züchter nicht aus der Zucht verbannen, solange es KEIN gerichtliches Urteil wegen Tierquälerei gibt, da die Zuchthoheit beim Rasseklub liegt.

Da der ÖKV der "Vertreter" der FCI in Ö ist, kann der ÖKV nur dann Zuchtpapiere verwehren, wenn eine Sperre der FCI gegen den Züchter ausgesprochen wurde.

Ich glaube bevor ihr/du ein "Urteil aussprecht", solltet ihr bedenken das wir in einem Rechtsstaat leben, in welche gesetzeskonform vorgegangen werden muss.

Amüsiere dich einfach nur weiter ........................ :rolleyes::cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
und kann man nicht gegen den Rasseverein irgendwie vorgehen?

Darf man eigentlich in Ö für eine Rasse mehrere Rassvereine die dem ÖKV bzw FCI unterstehen haben? Ich würd zB nicht Mitglied in so einem Verein sein wollen, aber wenn ich zB züchten wollen würde, hätte ich doch keine andere Wahl oder ...
 
und kann man nicht gegen den Rasseverein irgendwie vorgehen?

Darf man eigentlich in Ö für eine Rasse mehrere Rassvereine die dem ÖKV bzw FCI unterstehen haben? Ich würd zB nicht Mitglied in so einem Verein sein wollen, aber wenn ich zB züchten wollen würde, hätte ich doch keine andere Wahl oder ...

Es gibt normal nur einen Club im ÖKV. Aber du musst diesen Club nicht angehören, du kannst auch direkt unter dem ÖKV züchten. Was ich so weiß, zahlst halt dann mehr für die Papiere.
 
Es gibt normal nur einen Club im ÖKV. Aber du musst diesen Club nicht angehören, du kannst auch direkt unter dem ÖKV züchten. Was ich so weiß, zahlst halt dann mehr für die Papiere.

ja, aber ZB vorgeschrieben Tests für die Zuchtauglichkeit werd ich ja trotzdem beim Verein machen müssen und wenn ich nicht Mitglied bin wird der doch den Teufel tun und meinen Hund durchkommen lassen ...

ich weiß zwar nicht ob es wirklich so war, aber ein Bekannte hat sich eine Zuchthündin aus Schweden gekauft und der Hund war in Schweden und Deutschland zuchttauglich und hatte auch schpn Welpen und in Ö kann sie nicht züchten, weil die Hündin in Ö irgendeine Prüfung nicht geschafft hat. Angeblich kann sie nur nach D oder SW auswanderen um zu züchten...
 
ich weiß zwar nicht ob es wirklich so war, aber ein Bekannte hat sich eine Zuchthündin aus Schweden gekauft und der Hund war in Schweden und Deutschland zuchttauglich und hatte auch schpn Welpen und in Ö kann sie nicht züchten, weil die Hündin in Ö irgendeine Prüfung nicht geschafft hat. Angeblich kann sie nur nach D oder SW auswanderen um zu züchten...

so ist es - wenn du einen erwachsenen hund nach ö importierst, muss du
trozdem die ZZP in österreich absolvieren -und ich finde es auch richtig so!
kommt natürlich auf die rasse an, denn nicht alle rassehunde haben eine ZZP!

welche rasse hat dein bekannter?
 
Es gibt normal nur einen Club im ÖKV. Aber du musst diesen Club nicht angehören, du kannst auch direkt unter dem ÖKV züchten. Was ich so weiß, zahlst halt dann mehr für die Papiere.

im RRCÖ zahlst, wenn nicht mitglied bist für alle
anforderungen wie, zuchtzulassung, zuchtstättenabnahme, Papiere usw das 3fache ....
 
so ist es - wenn du einen erwachsenen hund nach ö importierst, muss du
trozdem die ZZP in österreich absolvieren -und ich finde es auch richtig so!
kommt natürlich auf die rasse an, denn nicht alle rassehunde haben eine ZZP!

welche rasse hat dein bekannter?

einen Labi hat sie... sie meinte anfangs, sie könne direkt über den ÖKV züchten, aber sie mußte dann doch irgendeine Prüfung übern Verein machen... und nur Auswandern wegen dem Züchten will sie auch nicht... keine Ahnung wie warum sie dann auswandern muss - ich kenn mich nicht wirklich aus...

ich finde ein nur traurig, dass man anscheinend den Verein in Ö so ausgeliefert ist ... ich hab jetzt auch etwas gegooglet und in der CZ gibt es für manche Rassen 2 Clubs
 
Ich würd zB nicht Mitglied in so einem Verein sein wollen, aber wenn ich zB züchten wollen würde, hätte ich doch keine andere Wahl oder ...

Also grundsätzlich kannst du natürlich auch ohne ÖKV oder FCI anzugehören "züchten". Halt dann nicht unter deren Namen. Was ja - je nach Rasse (bzw. Zuchtverein) positiv oder negativ sein kann. ;)

Aber ganz grundsätzlich sind die vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen, (Showergebnisse) und Leistungsprüfungen eh immer nun ein Minimum und eigentlich ja im Sinne der Rasse und des Käufers.

Wenn ein Tier nicht einmal die erforderlichen Mindestprüfungen schafft (und gerade was die Leistung betrifft, wird da normalerweise nicht strenger bewertet, als üblich), dann ist es vielleicht eh keine so gute Idee, es für Zucht einzusetzen...
 
Also grundsätzlich kannst du natürlich auch ohne ÖKV oder FCI anzugehören "züchten". Halt dann nicht unter deren Namen. Was ja - je nach Rasse (bzw. Zuchtverein) positiv oder negativ sein kann. ;)

Aber ganz grundsätzlich sind die vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen, (Showergebnisse) und Leistungsprüfungen eh immer nun ein Minimum und eigentlich ja im Sinne der Rasse und des Käufers.

Wenn ein Tier nicht einmal die erforderlichen Mindestprüfungen schafft (und gerade was die Leistung betrifft, wird da normalerweise nicht strenger bewertet, als üblich), dann ist es vielleicht eh keine so gute Idee, es für Zucht einzusetzen...

Vollkommen richtig! Bei den Retrievern ist das ein Wesenstest, wo meines Wissens auch die Apportierqualitäten getestet werden! Wenn ein Labbi das nicht mehr kann, ist die Zucht ohnehin nicht richtig!

Zudem muss man sagen, dass man in Schweden vieles gar nicht untersuchen braucht, damit Hunde in die Zucht kommen! Da sind die Anforderungen in Ö doch in manchen Clubs noch viel höher!
 
Wie viele der User hier bräuchten eine Ermahnung des Amtstierarztes, um hinter ihren Tieren zu putzen und sie bei Tumorverdacht sofort zum Arzt zu schleppen?
Kann man von einem angeblich tierlieben Züchter wirklich nicht verlangen, dass er dasselbe tut, ohne dass er vom ATA eins auf die Finger kriegt?

Uhi da würde dir schlecht werden, was ich da schon alles gesehen habe bei PRIVATPERSONEN.

Zum eigentlichen Thema. Wenn der ATA einen positiven Bericht schreibt und alles ok ist, dann sind dem ÖKV natürlich die Hände gebunden. Aus welchem grund sollte er dann wenn alles beseitigt ist eine Zuchtsperre verhängen?

Wünschenswert wäre nach solchen Vorfällen dass sowohl ATA als auch Verein auf solch einen Züchter in Zukunft regelmäßig unangemeldet ein AUge werfen.
 
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