Vorkontrollen, Schutzverträge, Schutzgebühr

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Es war ein Zitat eines weltberühmten Nobelpreisträgers und die Reaktion hier darauf bestätigt lediglich dessen Inhalt.
 
Das - wohl vom Moderator - gelöschte Zitat war keine Beleidung, es ist schlichtweg nicht möglich, hier sachlich zu diskutieren, obwohl das heute auf Facebook genau zu diesem Thema sehr wohl gut möglich war.

Vorkontrolle:
Dienstag auf Facebook - es gab eine Vorkontrolle:
Die kleine Jessy ist gerade mal ein paar Tage hier, laut Familie passt sie einfach nicht dazu, die süße Maus ist 4 Monate alt, wird ca. 20 kg schwer, ist gechipt, geimpft, entwurmt und mit EU-Pass. Die Maus ist momentan in Niederösterreich, wer kann der kleinen ein zu Hause schenken ?

Sabine K. - Vorkontrolle, Kater wurde übergeben, 2 Tage später ist er abgezischt, war 5 Jahre unauffindbar, obwohl er täglich nur 100 Meter entfernt erst auf der Terrasse gefüttert wurde und danach raus und rein ging - der Fall ist, denke ich hinlänglich bekannt.

Schutzvertrag:
Ist sittenwidrig, denn entweder ich übernehme das Tier mit allen Rechten und Pflichten oder das Tier wird gegen Kaution (Schutzgebühr) unbefristet "vermietet", dann muss aber auch die Schutzgebühr bei Rückgabe oder Rücknahme retourniert werden.

Wider der guten Sitten bedeutet:
Entscheidungstext OGH 27.09.2001 6 Ob 287/00z
nur T2; Beisatz: Sittenwidrigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Abwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen oder bei Interessenkollusion ein grobes Missverhältnis zwischen den Interessen der Beteiligten ergibt. Gegen die guten Sitten verstößt, "was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, das ist aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht". (T4); Veröff: SZ 74/167
Sobald ein Teil nur Pflichten und der andere Teil nur Rechte hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist es sittenwidrig.

Schutzgebühr:
Siehe Absatz davor - entweder der Verein "verkauft" das Tier, dann hat er keinerlei Rechte mehr am Tier oder er "verleiht" es gegen Hinterlegung einer Kaution, dann ist diese aber bei eventueller Rückgabe oder Rücknahme durch den Verein zurück zu erstatten.

Und nein, ich bin immer noch nicht EvaJen und kenne diese Userin nur in Bezug auf ihre Beiträge hier im Forum.

Und nochmals nein, mir gehen die Argumente lange nicht aus, nur fehlt es mir ein wenig an der Zeit zu antworten, da ich derzeit mehr Zeit bei div. Fachärzten und in Spitälern verbringe, als vor dem PC und die vorläufige Diagnose verheißt nichts Gutes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schutzvertrag:
Ist sittenwidrig, denn entweder ich übernehme das Tier mit allen Rechten und Pflichten oder das Tier wird gegen Kaution (Schutzgebühr) unbefristet "vermietet", dann muss aber auch die Schutzgebühr bei Rückgabe oder Rücknahme retourniert werden.

Bitte um Mitteilung des Gerichtsurteils, wo solch ein Vertrag mit der Begründung als sittenwidrig angesehen wurde. Danke.
 
Du schreibst selber, Du würdest nie einen Hund von einem Verein nehmen, was bringt dieser Rundumschlag? Was beschwerst Dich über Vorkontrollen und Schutzgebühren, Verträge usw. wenn es Dich nie betreffen wird?
 
Schutzvertrag:
Ist sittenwidrig, denn entweder ich übernehme das Tier mit allen Rechten und Pflichten oder das Tier wird gegen Kaution (Schutzgebühr) unbefristet "vermietet", dann muss aber auch die Schutzgebühr bei Rückgabe oder Rücknahme retourniert werden.

Wider der guten Sitten bedeutet:

Sobald ein Teil nur Pflichten und der andere Teil nur Rechte hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist es sittenwidrig.

Schutzgebühr:
Siehe Absatz davor - entweder der Verein "verkauft" das Tier, dann hat er keinerlei Rechte mehr am Tier oder er "verleiht" es gegen Hinterlegung einer Kaution, dann ist diese aber bei eventueller Rückgabe oder Rücknahme durch den Verein zurück zu erstatten.

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:D:D:D


Entscheidungstext OGH 27.09.2001 6 Ob 287/00z
nur T2; Beisatz: Sittenwidrigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Abwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen oder bei Interessenkollusion ein grobes Missverhältnis zwischen den Interessen der Beteiligten ergibt. Gegen die guten Sitten verstößt, "was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, das ist aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht". (T4); Veröff: SZ 74/167


Das ist ja fast so putzig wie das "Tier kann kein Eigentum sein" -Gschichtl

Bist DU die Rechtsgemeinschaft???????????????????

Du bringst den Spruch EINES Senats aus 2001 im Zusammenhang mit Konkursrecht

warum bringst Du nicht einen OGH-Spruch im Zusammenhang mit Tierschutzverträgen????????????????
 
Lest doch bitte alle posts der TE hintereinander. Nur die in direkter Abfolge. Wenn dann die Absicht nicht klar ist........:mad::mad::mad:

Tipp an die, denen das auch auf den Keks geht - einfach kein posting hier mehr. Nicht auf das Thema zum 1001 Mal eingehen. Aber leider...

Bitte: @ all:


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wieso nimmt man sich mit kind überhaupt einen hund, der verhaltenskreativ ist? ist meiner meinung unverantwortlich
und wenn man sich bewusst so einen hund nimmt, dann hat er gefälligst auch zu bleiben!
bin schon weg, einfach zum kotzen

Bedeutet, wenn ich einen Hund aus den Tierschutz habe - und man muss davon ausgehen, dass diese alle verhaltenskreativ sind, ansonsten wären sie kaum im Tierheim - darf ich kein Kind bekommen, umgekehrt - habe ich ein Kind, darf ich mir bis zu dessen Volljährigkeit keinen Hund aus dem Tierschutz nehmen.

Na dann.......
 
Bitte um Mitteilung des Gerichtsurteils, wo solch ein Vertrag mit der Begründung als sittenwidrig angesehen wurde. Danke.

Bitte um Mitteilung eines Urteils, wo ein TSV mit der Einforderung seiner Rechte bei Gericht durchgekommen ist.

Sobald der TSV nur Rechte und der "Übernehmer" nur Pflichten hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist ein Vertrag sittenwidrig.

Ich hatte erst kürzlich eine Diskussion mit der Obfrau eines TSV, die meinte wortwörtlich: "Ich weiß eh, dass die Schutzverträge bei Gericht nicht stand halten, aber das wissen die Interessenten ja nicht."

Aber man kann die Sache ja auch umdrehen: Der TSV soll mir bestätigen, dass er rechtmäßiger Halter des Vergabetieres ist, denn das Tier könnte ja auch irgendwo entlaufen/vermisst oder gar gestohlen sein. :(
 
Bitte um Mitteilung eines Urteils, wo ein TSV mit der Einforderung seiner Rechte bei Gericht durchgekommen ist.

Sobald der TSV nur Rechte und der "Übernehmer" nur Pflichten hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist ein Vertrag sittenwidrig.

Ich hatte erst kürzlich eine Diskussion mit der Obfrau eines TSV, die meinte wortwörtlich: "Ich weiß eh, dass die Schutzverträge bei Gericht nicht stand halten, aber das wissen die Interessenten ja nicht."

Aber man kann die Sache ja auch umdrehen: Der TSV soll mir bestätigen, dass er rechtmäßiger Halter des Vergabetieres ist, denn das Tier könnte ja auch irgendwo entlaufen/vermisst oder gar gestohlen sein. :(

So etwas entscheidet keine Obfrau, Kein Adoptant sondern ein Richter.

Dieses "Märchen", dass die Verträge nichts wert sind hat mir eine ehemalige Vorsitzende eines Vereins vor 8 Jahren auch gesagt. Wir können das so nicht nachvollziehen. Der Erfolg (zu 90%) in 8 Jahren gibt UNS recht!

Ich sage woher dieser Unsinn stammt: Weil sich die meisten Vereine scheuen Probleme vor Gericht auszutragen.
 
Bitte um Mitteilung eines Urteils, wo ein TSV mit der Einforderung seiner Rechte bei Gericht durchgekommen ist.

Sobald der TSV nur Rechte und der "Übernehmer" nur Pflichten hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist ein Vertrag sittenwidrig.

Ich hatte erst kürzlich eine Diskussion mit der Obfrau eines TSV, die meinte wortwörtlich: "Ich weiß eh, dass die Schutzverträge bei Gericht nicht stand halten, aber das wissen die Interessenten ja nicht."

Aber man kann die Sache ja auch umdrehen: Der TSV soll mir bestätigen, dass er rechtmäßiger Halter des Vergabetieres ist, denn das Tier könnte ja auch irgendwo entlaufen/vermisst oder gar gestohlen sein. :(

Nochmals: Das Gerichtsurteil bitte zu dieser Behauptung. Danke.
 
Bedeutet, wenn ich einen Hund aus den Tierschutz habe - und man muss davon ausgehen, dass diese alle verhaltenskreativ sind, ansonsten wären sie kaum im Tierheim - darf ich kein Kind bekommen, umgekehrt - habe ich ein Kind, darf ich mir bis zu dessen Volljährigkeit keinen Hund aus dem Tierschutz nehmen.

Na dann.......

nein, sind nicht alle verhaltenskreativ. gibt ganz viele, die das erlebte erstaunlich gut wegstecken und in ihrem neuen zu hause die tollsten hunde werden, selber oft genug erlebt gottseidank
aber wenn ich mir bewusst so einen oder solche "andere" nehme, dann haben da kinder nix verloren (ich rede von hunden, die keine beißhemmung haben etc) und ich muß wissen, daß ich mit ihnen arbeiten muß und daß auch das umfeld passen muß.
 
Bedeutet, wenn ich einen Hund aus den Tierschutz habe - und man muss davon ausgehen, dass diese alle verhaltenskreativ sind, ansonsten wären sie kaum im Tierheim - darf ich kein Kind bekommen, umgekehrt - habe ich ein Kind, darf ich mir bis zu dessen Volljährigkeit keinen Hund aus dem Tierschutz nehmen.

Na dann.......

Du kannst ja davon ausgehen...

allerdings ist diese Annahme schlicht falsch

ich habe in meinem Leben viele Tierschutzhunde, Hunde aus Beschlagnahmen, Hunde aus allerschlechtesten Verhältnissen kennengelernt....

und nur ganz wenige waren mit Vorsicht zu behandeln...

wobei für mich unter "verhaltenskrativ" weder Angst, Unerzogenheit etc etc fällt, sondern ein gewisses aggressives Verhalten

alles andere ist eine Frage des Wissens, der Geduld und der Sensibilität..der Erziehung eben.....
 
nein, sind nicht alle verhaltenskreativ. gibt ganz viele, die das erlebte erstaunlich gut wegstecken und in ihrem neuen zu hause die tollsten hunde werden, selber oft genug erlebt gottseidank
aber wenn ich mir bewusst so einen oder solche "andere" nehme, dann haben da kinder nix verloren (ich rede von hunden, die keine beißhemmung haben etc) und ich muß wissen, daß ich mit ihnen arbeiten muß und daß auch das umfeld passen muß.

Ich kenne TSVe, kenne Inserate der Vergabetiere und kenne die Tiere persönlich.
Laut Inseratentext würde ich jeden Hund sofort auch nehmen, hätte ich ein Baby - lernt man die Tiere eine gewisse Zeit persönlich kennen - sieht man dann halt auch den wahren Charakter und der stellt oft ein völlig anderes Bild dar.
 
Du kannst ja davon ausgehen...

allerdings ist diese Annahme schlicht falsch

ich habe in meinem Leben viele Tierschutzhunde, Hunde aus Beschlagnahmen, Hunde aus allerschlechtesten Verhältnissen kennengelernt....

und nur ganz wenige waren mit Vorsicht zu behandeln...

wobei für mich unter "verhaltenskrativ" weder Angst, Unerzogenheit etc etc fällt, sondern ein gewisses aggressives Verhalten

alles andere ist eine Frage des Wissens, der Geduld und der Sensibilität..der Erziehung eben.....

Man kennt die Vorgeschichten der Hunde meist nur vage und muss einfach mit jedem Verhalten rechnen.

Ich hatte eine Hündin vom Wr. Tierschutzhaus, das war eine Seele von einem Hund, ich trauere ihr immer noch nach.

Ich hatte eine Hündin aus privater Hand, die von der Halterin vor mir aus der Mülltonne gerettet wurde.
Die Hündin wurde mir als verträgliches, unproblematisches Tier übergeben.
Nun, die Hündin hatte zuerst vor allem und jedem Angst, hatte Geschlechtsgenossinnen zum Fressen gerne und selbst das Aufflackern einer Lampe versetzte das Tier in Panik, jedes Gewitter verbrachten wir gemeinsam auf der Toilette, weil sie sich dort am sichersten fühlte - trotzdem waren Kind und Hündin ein Herz und eine Seele, und wir vermissen sie nach wie vor.

Meine jetzige Hündin wurde aus einem Auto geschmissen, von einer Familie aufgelesen, die sie mir übergeben hat.
Die Hündin ist absolut katzenunverträglich, war zu Beginn absolut nicht stubenrein und zerbiss alles, was sie mit ihrer Schnauze erreichen konnte - und bei einem Hund mit 62 cm Schulterhöhe ist das Einiges.
Sie war derart futterneidig, dass sie bereits knurrte, wenn mein Kind 20 cm neben einem Kauknochen vorbeiging - Vorsicht war also angebracht.
Nebenher war die Hündin sehr nachtaktiv, bedeutet bei Tag musste man ihr gut zureden, damit man mit ihr Gassi gehen konnte, nachts ließ sie ihr Temperament raus und zischte bellend durch die Wohnung - in einer Genossenschaftswohnung freuen sich die Nachbarn ganz besonders darüber :(.

Heute ist sie ein Schmusehund, unser Kind hat alle Rechte, im Gegenteil - schläft unser Kind etwas länger, wurd ihr das unheimlich, sie stellt sich vor die Kinderzimmertür und bellt - sieht sie, dass alles in Ordnung ist, passt es für die Hündin auch wieder.
Der Futterneid ist absolut vergessen, wir alle dürfen ihr sogar Knochen aus der Schnauze nehmen, ohne dass sie auch nur irgendwie reagiert - ist halt doch angenehm, wenn sie den Ball eines Spielgefährten in der Schnauze hat.

Bei einem Hund mit Vergangenheit muss man einfach damit rechnen, dass er verhaltenskreativ und unberechenbar ist.
Dennoch - zu sagen, man dürfe mit Kind keinen verhaltenskreativen Hund nehmen, sehe ich etwas anders, man muss einfach Vorsicht walten lassen und Kind mit Hund nicht alleine lassen, aber in den seltensten Fällen wird ein Hund mit Vergangenheit so angeboten, wie er wirklich ist, denn dann gäbe es vermutlich nur Langzeitsitzer, weil es nur wenige Leute gibt, die Zeit und Nerven haben, sich bewußt für einen verhaltenskreativen Hund zu entscheiden.
 
Dennoch - eine Frage blieb bislang unbeantwortet:

Wie weist ein TSV einem Interessenten nach, dass der Verein der rechtmäßige Halter des Hundes, den er zur Vergabe ausgeschrieben hat, ist?

Bin ich verantwortungsvoller Hundehalter und/oder Interessent, interessiert es mich sehr wohl, wie der entsprechende Verein zu diesem Hund kam und möchte eine schriftliche Bestätigung haben, dass sich der Hund
1. rechtmäßig beim TSV befindet und
2. auch das Recht hat, das Tier zu vergeben.

Denn laut Tierschutzgesetz ist bei Fundhunden 1 Jahr Wartefrist bis zum Behalten des Tieres, bzw. Neuvergabe einzuhalten.
 
Dennoch - eine Frage blieb bislang unbeantwortet:

Wie weist ein TSV einem Interessenten nach, dass der Verein der rechtmäßige des Hundes, den er zur Vergabe ausgeschrieben hat, ist?

Bin ich verantwortungsvoller Hundehalter und/oder Interessent, interessiert es mich sehr wohl, wie der entsprechende Verein zu diesem Hund kam und möchte eine schriftliche Bestätigung haben, dass sich der Hund
1. rechtmäßig beim TSV befindet und
2. auch das Recht hat, das Tier zu vergeben.

Denn laut Tierschutzgesetz ist bei Fundhunden 1 Jahr Wartefrist bis zum Behalten des Tieres, bzw. Neuvergabe einzuhalten.

Die Wartefrist ist 30 Tage. Das ist leicht nachweisbar, das das Tier ja irgendwann aufgenommen werden muss. Da beginnt die Wartefrist.
Bei Abgabehunden gibt es Verzichtserklärungen.
Es darum wer der Eigentümer (Verein) und wer der Besitzer (Hundehalter) ist.
 
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