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Die kleine Jessy ist gerade mal ein paar Tage hier, laut Familie passt sie einfach nicht dazu, die süße Maus ist 4 Monate alt, wird ca. 20 kg schwer, ist gechipt, geimpft, entwurmt und mit EU-Pass. Die Maus ist momentan in Niederösterreich, wer kann der kleinen ein zu Hause schenken ?
Sobald ein Teil nur Pflichten und der andere Teil nur Rechte hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist es sittenwidrig.Entscheidungstext OGH 27.09.2001 6 Ob 287/00z
nur T2; Beisatz: Sittenwidrigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Abwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen oder bei Interessenkollusion ein grobes Missverhältnis zwischen den Interessen der Beteiligten ergibt. Gegen die guten Sitten verstößt, "was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, das ist aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht". (T4); Veröff: SZ 74/167
Schutzvertrag:
Ist sittenwidrig, denn entweder ich übernehme das Tier mit allen Rechten und Pflichten oder das Tier wird gegen Kaution (Schutzgebühr) unbefristet "vermietet", dann muss aber auch die Schutzgebühr bei Rückgabe oder Rücknahme retourniert werden.
Schutzvertrag:
Ist sittenwidrig, denn entweder ich übernehme das Tier mit allen Rechten und Pflichten oder das Tier wird gegen Kaution (Schutzgebühr) unbefristet "vermietet", dann muss aber auch die Schutzgebühr bei Rückgabe oder Rücknahme retourniert werden.
Wider der guten Sitten bedeutet:
Sobald ein Teil nur Pflichten und der andere Teil nur Rechte hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist es sittenwidrig.
Schutzgebühr:
Siehe Absatz davor - entweder der Verein "verkauft" das Tier, dann hat er keinerlei Rechte mehr am Tier oder er "verleiht" es gegen Hinterlegung einer Kaution, dann ist diese aber bei eventueller Rückgabe oder Rücknahme durch den Verein zurück zu erstatten.
.
Tipp an die, denen das auch auf den Keks geht - einfach kein posting hier mehr. Nicht auf das Thema zum 1001 Mal eingehen. Aber leider...
Lest doch bitte alle posts der TE hintereinander. Nur die in direkter Abfolge. Wenn dann die Absicht nicht klar ist........
Bitte: @ all:
wieso nimmt man sich mit kind überhaupt einen hund, der verhaltenskreativ ist? ist meiner meinung unverantwortlich
und wenn man sich bewusst so einen hund nimmt, dann hat er gefälligst auch zu bleiben!
bin schon weg, einfach zum kotzen
Bitte um Mitteilung des Gerichtsurteils, wo solch ein Vertrag mit der Begründung als sittenwidrig angesehen wurde. Danke.
Bitte um Mitteilung eines Urteils, wo ein TSV mit der Einforderung seiner Rechte bei Gericht durchgekommen ist.
Sobald der TSV nur Rechte und der "Übernehmer" nur Pflichten hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist ein Vertrag sittenwidrig.
Ich hatte erst kürzlich eine Diskussion mit der Obfrau eines TSV, die meinte wortwörtlich: "Ich weiß eh, dass die Schutzverträge bei Gericht nicht stand halten, aber das wissen die Interessenten ja nicht."
Aber man kann die Sache ja auch umdrehen: Der TSV soll mir bestätigen, dass er rechtmäßiger Halter des Vergabetieres ist, denn das Tier könnte ja auch irgendwo entlaufen/vermisst oder gar gestohlen sein.
Bitte um Mitteilung eines Urteils, wo ein TSV mit der Einforderung seiner Rechte bei Gericht durchgekommen ist.
Sobald der TSV nur Rechte und der "Übernehmer" nur Pflichten hat - und das ist bei Schutzverträgen der Fall - ist ein Vertrag sittenwidrig.
Ich hatte erst kürzlich eine Diskussion mit der Obfrau eines TSV, die meinte wortwörtlich: "Ich weiß eh, dass die Schutzverträge bei Gericht nicht stand halten, aber das wissen die Interessenten ja nicht."
Aber man kann die Sache ja auch umdrehen: Der TSV soll mir bestätigen, dass er rechtmäßiger Halter des Vergabetieres ist, denn das Tier könnte ja auch irgendwo entlaufen/vermisst oder gar gestohlen sein.
Bedeutet, wenn ich einen Hund aus den Tierschutz habe - und man muss davon ausgehen, dass diese alle verhaltenskreativ sind, ansonsten wären sie kaum im Tierheim - darf ich kein Kind bekommen, umgekehrt - habe ich ein Kind, darf ich mir bis zu dessen Volljährigkeit keinen Hund aus dem Tierschutz nehmen.
Na dann.......
Bedeutet, wenn ich einen Hund aus den Tierschutz habe - und man muss davon ausgehen, dass diese alle verhaltenskreativ sind, ansonsten wären sie kaum im Tierheim - darf ich kein Kind bekommen, umgekehrt - habe ich ein Kind, darf ich mir bis zu dessen Volljährigkeit keinen Hund aus dem Tierschutz nehmen.
Na dann.......
Nochmals: Das Gerichtsurteil bitte zu dieser Behauptung. Danke.
nein, sind nicht alle verhaltenskreativ. gibt ganz viele, die das erlebte erstaunlich gut wegstecken und in ihrem neuen zu hause die tollsten hunde werden, selber oft genug erlebt gottseidank
aber wenn ich mir bewusst so einen oder solche "andere" nehme, dann haben da kinder nix verloren (ich rede von hunden, die keine beißhemmung haben etc) und ich muß wissen, daß ich mit ihnen arbeiten muß und daß auch das umfeld passen muß.
Du kannst ja davon ausgehen...
allerdings ist diese Annahme schlicht falsch
ich habe in meinem Leben viele Tierschutzhunde, Hunde aus Beschlagnahmen, Hunde aus allerschlechtesten Verhältnissen kennengelernt....
und nur ganz wenige waren mit Vorsicht zu behandeln...
wobei für mich unter "verhaltenskrativ" weder Angst, Unerzogenheit etc etc fällt, sondern ein gewisses aggressives Verhalten
alles andere ist eine Frage des Wissens, der Geduld und der Sensibilität..der Erziehung eben.....
Dennoch - eine Frage blieb bislang unbeantwortet:
Wie weist ein TSV einem Interessenten nach, dass der Verein der rechtmäßige des Hundes, den er zur Vergabe ausgeschrieben hat, ist?
Bin ich verantwortungsvoller Hundehalter und/oder Interessent, interessiert es mich sehr wohl, wie der entsprechende Verein zu diesem Hund kam und möchte eine schriftliche Bestätigung haben, dass sich der Hund
1. rechtmäßig beim TSV befindet und
2. auch das Recht hat, das Tier zu vergeben.
Denn laut Tierschutzgesetz ist bei Fundhunden 1 Jahr Wartefrist bis zum Behalten des Tieres, bzw. Neuvergabe einzuhalten.