Vorkontrollen, Schutzverträge, Schutzgebühr

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hast du da einen paragraphen?

wir hatten ja im forum schon den fall das bei einem züchter nicht einmal das rückkaufsrecht für die hunde, obwohl vertraglich fixiert, vor gericht bestand hatte.

ich weiß das es auf den richter ankommt, aber pauschal zu sagen diese klausel hält, ist sicher nicht richtig.

es gibt im netz auch beispiele wo sie als sittenwidrig vom gericht gesehen wurde.
ich hab das auch irgendwann schon mal eingestellt.

edit: tamino dein beispielfall hat so viele facetten in alle richtungen das kann man sicher nicht als allgemeingültig hernehmen.

100 te....darum ist das nicht einfach zu erklären....

Allgemein gültig ist sowieso rein rechtlich ein sehr sehr auslegbarer Begriff.....

Ein Eigentumsvorbehalt steht - wie jedes Gesetz, wie jeder § - niemals "Sslo" sondern immer im Zusammenhang mit anderen §§, mit dem einzelnen Fall

Ein Eigentumsvorbehalt einer Orga z.B. im Zuge eines Vertrages:

"Der Hund X verbleibt im Eigentum der Orga
Zu bezahlen sind: € 350,-- bei Übernahme"

wird im Fall einer versuchten Abnahme durch die Orga ohne Beweis der Tierquälerei, nicht halten vor Gericht:


Ein Eigentumsvorbehalt z.B.

"Der Hund X verbleibt im Eigentum der Orga, die Übernahme beschränkt sich ausschließlich darauf, das Tier zu halten, sämtliche anfallenden Kosten zu bezahlen, der Übernehmer wird, expilziert erklärt und per gesonderter Paraphe bestätigt, ausschließlich Halter des Hundes X und erklärt unter Verzicht aller Rechtsmittel ausdrücklich den Verbleib des Hundes X im Eigentum der Orga
....usw usw usw

Ein Kauf/Verkauf findet somit nicht statt.

Die erhaltene freiwillige Spende in Höhe von...wird einseh- und prüfbar nach Vereinsgesetz verbucht....

usw usw

wird halten.

Es gibt nicht für alles einfach ein Gesetzt, man kann nicht einfach nachschlagen, es gibt viele Gesetze, viele §§ und es ist einfach eine Frage des Fachwissens, wie, wo, wann, in welchem Zusammenhang mit anderen Gesetzen und §§ diese anzuwenden sind.

(aber es ist in Verfahren immer sehr ulkig wenn dann irgendwer sagt: Aber Frau/Herr Rat, so kann das nicht sein, ich hab doch im Internet gelesen......ich hab doch im Fernsehen gesehen...klingt jetzt etwas garstig, dient aber immer dem Amüsement und kommt öfter vor, als man glauben mag....)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anwalt ist nicht das Gericht
ist richtig.
- der Anwalt wird dir klarerweise erklären, dass deine Verträge rechtsgültig sind - er kassiert ja nicht zu wenig Geld dafür.

Der Eigentumsvorbehalt, egal wie immer er ausformuliert ist, ist das Papier nicht wert, auf dem es draufsteht, weil es gerichtlich nicht haltbar ist.
bei uns gibt es keinen Eigentumsvorbehalt

Haltbar ist lediglich, dass im Vertrag verankert ist, dass das Tier jederzeit an den Verein zurückgegeben werden KANN
bei uns MUSS

- das muss aber der neue Tierhalter wollen, der Verein kann bestenfalls dann einschreiten, wenn Gefahr in Verzug ist, aber dann muss es vom zuständigen Amtstierarzt abgesegnet sein.

Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Es ist richtig. Es gibt Theorie und Praxis.

Ein Beispiel von meinem Verein: Wir haben in acht Jahren bis heute EINEN Prozess verloren. Der Richter hat eine angebliche "mündliche Kaufvereinbarung" (Ich wusste gar nicht dass es so etwas gibt) über einen unterschriebenen Pflegevertrag gestellt! Verloren haben wir, weil wir ehrlich waren. Allerdings ist uns erst nach Ablauffrist eingefallen was wir tun hätten können. In der angeblichen "Mündlichen Kaufvereinbarung" haben wir zigmal vor Gericht erklärt, dass wir immer gesagt haben zu den "Bedingungen des Abgabevertrages". Und das hätten wir beeinspruchen können. Dazu war es dann leider zu spät. So hat uns ein österreichischer Richter den Hund plus das Recht am Hund weggenommen! Wenn dieser Hund z.B. in einem unserer Tierheime landet, können wir nichts tun. Abgesehen dass wir ohne Vertrag nichts tun können um den Hund zu kontrollieren.
 
@tte

Dennoch bist du mir eine Antwort schuldig geblieben:
Nein habe ich beantwortet.

Was passiert mit einem - extra für mich importierten - Hund aus Spanien oder Griechenland, mit dem ich trotz aller Geduld und allem Verständnis nicht klar komme und der Hund innerhalb der nächsten 24 Stunden weg muss?
Es wird eine Lösung fürs Problem gefunden.

Weil, wenn meine Nerven blank liegen, habe ich sicher keine Tage oder Wochen Zeit zu warten, bis du eine passende PS oder einen Fixplatz gefunden hast - dann habe ich meine Entscheidung getroffen und dann muss das Tier SOFORT - längstens aber innerhalb von 24 Stunden weg.
Ja was jetzt? Sofort oder nach 24 Stunden? oder vielleicht doch nach 30 Stunden?

Das mache ich dann schon dem Tier zuliebe, damit es sich nich zusehr an mich und meine Umgebung gewöhnt und dort dann wieder rausgerissen wird.
welcher Unsinn ist das jetzt? Nach 24 Stunden wird ein Tier aus seiner gewohnten Umgebung gerissen?

Dass ich das Tier weitervermittle, kommt für mich dann ohnehin nicht in Frage, denn wenn ich mal mit einem Hund nicht klar komme - und ich hatte bislang nur Problemhunde, egal ob gesundheitlicher Natur oder durch Erfahrungen davor traumatisiert - dann mute ich dieses Tier keinem anderen zu.
Äh.. du hattest nur Problemhunde und willst plötzlich einen Hund innerhalb 24 Stunden weggeben?

Im Klartext bedeutet es, dass diese Tiere allesamt in heimischen Tierheimen landen, die dann von Importhunden aus diversen Ländern überfüllt sind.
Bitte zeige mir das mal an Zahlen.

Siehst du eigentlich schon dass du dir ständig widersprichst?
 
aber er behauptet doch einige posts vorher, keinen eigentumsvorbehalt in seinen verträgen zu haben? vielleicht sollte er dazu stehen und nicht drumrumreden?:rolleyes:

und seine behauptung das er mit dieser klausel schon vor gericht gewonnen hat, ist völlig unbelegt..schreiben kann man ja schnell was.:o

Falls du mich meints. Warum sollte ich etwas schreiben was nicht stimmt? Du kannst aber gerne bei mir in Innsbruck vorbeikommen, ich zeige dir das Urteil und die damaligen Hintergründe dazu.
 
ja schon gut;)aber wenn es in der praxis angeblich auf das selbe rauskommt und tiroler wirklich so gradlinig sind, dann soll er das auch nicht verneinen.
Versthe nicht ganz was du meinst?

und ob so was "wasserdicht" sein kann oder nicht, hängt doch immer vom jeweiligen fall, den umständen und dem richter ab.
Vollkommen richtig. Und mit dementsprechenden Vertrag (ohne dem Satz mit dem Eigentumsvorbehalt) kann man da im Vorfeld viel bewegen.

auch wenn sich der im rahmen des gesetzes bewegen muss, sind grad so zivilrechtliche sachen immer auch etwas von der einstellung des richters gefärbt.
so ist es. Aber zum Glück gibt es in Österreich auch die Berufung.

Und etwas grundsätzliches: Natürlich werden in solchen Fällen z.B. auch die Vereinsstatuten hergenommen um sich ein "Urteil zu bilden".
 
Ich sehe da eine Userin, die sich mit Schleimschnecken ganz gut auskennen dürfte...Bitte um Kontaktaufnahme
 
Nur die Wuff- "Althasen" verstehe ich nicht, dass die nicht müde sind, zum wiederholten Male immer wieder das Gleiche zu schreiben.

einfach erklärt:

dieses thema/verträge ist nach wie vor strittig, es gibt nicht DEN VERTRAG der weder vermittler noch käufer aller sorgen und zweifel enthebt.

auch wenn die jeweiligen seiten das gern so darstellen.;)
 
@tte

Wenn ich sage, ein Hund muss innerhalb von 24 Stunden weg, dann ab dem Zeitpunkt, wo ich mich dazu entschlossen habe - das kann nach 1 Woche sein, das kann aber auch erst nach Monaten sein.

Ich habe noch nie ein Tier weggegeben, weil ich immer sage, das Tier kann ja nichts dafür, dass es so ist, wie es ist - wenn es in falschen Händen, oder auf der Straße war, woher soll es Erziehung kennen?
Also bei mir darf ein Hund wirklich viel anstellen und meine jetzige Hündin hat uns diesbezüglich nervlich wirklich ausgereizt - dennoch habe ich sie bald 3 Jahre und würde sie nicht mehr missen wollen.

@Thema Tier und Eigentum:
Wenn ein Tier als "Gegenstand" gesehen werden würde, dann bräuchten - und hätten wir - kein Tierschutzgesetz, kein Veterinäramt, keine Hundesteuer.

Also ich kenne kein Gesetz, das mir vorschreibt, wie ich meine Couch zu "halten" habe, kein Amt, das einschreitet, weil gemeldet wird, dass die Couch falsch steht und ich zahle bis auf die MwSt bei Kauf, auch keine "Möbelsteuer" für die Dauer, die sie bei mir steht.

Es hätte auch wohl keine Verhandlung bei den strafmündigen Jugendlichen gegeben, die Wildschweinferkel im Lainzer Tiergarten zum Teil zu Tode gequält haben, würden Tiere generell als Gegenstand behandelt werden.

Also rein von der Logik her, mag ein Tier zwar als "Ware" benannt werden, wird aber doch Gott sei Dank gesetzlich anders behandelt. ;)
 
Und ich konnte erst jetzt antworten, weil ich Tierschutz eben nicht nur vom PC aus betreibe - grad weil es im Winter notwendiger ist, als in der warmen Jahreszeit. ;)
 
@tte



@Thema Tier und Eigentum:
Wenn ein Tier als "Gegenstand" gesehen werden würde, dann bräuchten - und hätten wir - kein Tierschutzgesetz, kein Veterinäramt, keine Hundesteuer.

Also ich kenne kein Gesetz, das mir vorschreibt, wie ich meine Couch zu "halten" habe, kein Amt, das einschreitet, weil gemeldet wird, dass die Couch falsch steht und ich zahle bis auf die MwSt bei Kauf, auch keine "Möbelsteuer" für die Dauer, die sie bei mir steht.

;)

Du hattest geschrieben: ein Tier kann kein Eigentum sein.....

dass es kein Gesetz gibt, dass Menschen die Behandlung der Couch vorschreibt ist ABSOLUT KEIN Argument, da es mit dem Fakt, dass ein Tier Eigentum des Eigentümers ist, nichts zu tun hat....

und da Du das Tierschutzgesetz anführst, solltest Du es auch kennen,

Österr. TSchG § 30 Zif 7

(7) Wird nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe gemäß Abs. 6 eine Ausfolgung im Sinne des Abs. 8 begehrt, so kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden. Sollte daraufhin innerhalb Jahresfrist der Eigentümer sein Eigentumsrecht geltend machen, so ist ihm der gemeine Wert des Tieres abzüglich der angefallenen Kosten zu ersetzen



und ABGB § 285

ziemlich peinlich, wenn man nicht in der Lage ist einfach zu sagen: "Oh, da hab ich mich aber gründlich geirrt"
 
@tte

Wenn ich sage, ein Hund muss innerhalb von 24 Stunden weg, dann ab dem Zeitpunkt, wo ich mich dazu entschlossen habe - das kann nach 1 Woche sein, das kann aber auch erst nach Monaten sein.

Ich habe noch nie ein Tier weggegeben, weil ich immer sage, das Tier kann ja nichts dafür, dass es so ist, wie es ist - wenn es in falschen Händen, oder auf der Straße war, woher soll es Erziehung kennen?
Also bei mir darf ein Hund wirklich viel anstellen und meine jetzige Hündin hat uns diesbezüglich nervlich wirklich ausgereizt - dennoch habe ich sie bald 3 Jahre und würde sie nicht mehr missen wollen.

Ich verstehe noch immer nicht was du sagen möchtest. Und du hast mir die Frage nicht beantwortet: Was ist wenn aus den 24 Stunden 30 Stunden werden?
 
Und ich konnte erst jetzt antworten, weil ich Tierschutz eben nicht nur vom PC aus betreibe - grad weil es im Winter notwendiger ist, als in der warmen Jahreszeit. ;)

jaja, du labberst sonst eh den ganzen tag - :rolleyes:
vermissen tut dich hier sicher keiner -

und hier machen viele TSCH und tackern sich diese es nicht auf
die stirn und gehen in foren damit hausieren :cool:
 
Verstehe ich noch immer nicht. diese Person schreibt doch gerade, dass sie einen Hund , der sie nervt, schon 3 Jahre bei sich hat...:confused::confused::confused:
Woher kommen also die 24 Stunden? gewürfelt?

Mein Hund hat mich anfangs genervt, und hat ein Jahr gebraucht, um ein Familienhund zu werden, mittlerweile lebt mein Hund fast 3 Jahre bei mir - verdreh mir bitte nicht das Wort im Mund.

Nochmal, wenn ich bei dem Hund, trotz aller Bemühungen, bspw. nach einem dreiviertel Jahr immer noch keine Fortschritte sehe, weil der Hund eben nicht als Welpe zu mir kam und schon bspw. 3 Jahre Alphatier in einem Staßenhunderudel war, dann könnte es sein, dass meine Nerven blank liegen und ich sage, der Hund muss innerhalb von 24 Stunden weg oder er landet im Tierheim.
 
jaja, du labberst sonst eh den ganzen tag - :rolleyes:
vermissen tut dich hier sicher keiner -

und hier machen viele TSCH und tackern sich diese es nicht auf
die stirn und gehen in foren damit hausieren :cool:

Also beim Blabbern stehst du mir um nichts nach ;)

Du maßt dir an, für das gesamte Forum zu sprechen, weil du meinst, mich vermisst hier eh keiner - oder bist DU das Forum?

Naja....
 
Mein Hund hat mich anfangs genervt, und hat ein Jahr gebraucht, um ein Familienhund zu werden, mittlerweile lebt mein Hund fast 3 Jahre bei mir - verdreh mir bitte nicht das Wort im Mund.

Nochmal, wenn ich bei dem Hund, trotz aller Bemühungen, bspw. nach einem dreiviertel Jahr immer noch keine Fortschritte sehe, weil der Hund eben nicht als Welpe zu mir kam und schon bspw. 3 Jahre Alphatier in einem Staßenhunderudel war, dann könnte es sein, dass meine Nerven blank liegen und ich sage, der Hund muss innerhalb von 24 Stunden weg oder er landet im Tierheim.

Ich verdrehe dir nicht das Wort im Mund. Das kam falsch an. Sorry.
Nur ich kann das so nicht nachvollziehen. Dass Nerven blank liegen nach 3 Jahren, dann muss ein Hund nach 24 Stunden weg. Das verstehe ich nicht.
Wir selber hatten einen Hund, der mich und meine Frau krankenhausreif gebissen hat (mit Krankenstand!) Und uns wäre nicht im Traum eingefallen diesen Hund irgendwo hin zu geben.
 
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