Das ist nicht richtig.
Ein Eigentumsvorbehalt --sofern er rechtlich korrekt angewendet und formuliert ist -- hält vor Gericht.
Bitte um einen Link mit entsprechenden Urteilen.
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Das ist nicht richtig.
Ein Eigentumsvorbehalt --sofern er rechtlich korrekt angewendet und formuliert ist -- hält vor Gericht.
Bitte um einen Link mit entsprechenden Urteilen.
@tte
Dennoch bist du mir eine Antwort schuldig geblieben:
Was passiert mit einem - extra für mich importierten - Hund aus Spanien oder Griechenland, mit dem ich trotz aller Geduld und allem Verständnis nicht klar komme und der Hund innerhalb der nächsten 24 Stunden weg muss?
Weil, wenn meine Nerven blank liegen, habe ich sicher keine Tage oder Wochen Zeit zu warten, bis du eine passende PS oder einen Fixplatz gefunden hast - dann habe ich meine Entscheidung getroffen und dann muss das Tier SOFORT - längstens aber innerhalb von 24 Stunden weg.
Das mache ich dann schon dem Tier zuliebe, damit es sich nich zusehr an mich und meine Umgebung gewöhnt und dort dann wieder rausgerissen wird.
Dass ich das Tier weitervermittle, kommt für mich dann ohnehin nicht in Frage, denn wenn ich mal mit einem Hund nicht klar komme - und ich hatte bislang nur Problemhunde, egal ob gesundheitlicher Natur oder durch Erfahrungen davor traumatisiert - dann mute ich dieses Tier keinem anderen zu.
Im Klartext bedeutet es, dass diese Tiere allesamt in heimischen Tierheimen landen, die dann von Importhunden aus diversen Ländern überfüllt sind.
z.B Urteil Landgericht Essen vom 18.01.2011, Az.: 15 S 277/2010
Du kannst ja schauen, ob Du noch Urteile findest, allerdings sind diverse Sammlungen nicht öffentlich zugänglich...
Du weißt aber schon, dass die Gesetze in Österreich ident mit jenen in Deutschland sind?
Ja, warum behauptest du etwas, das du nicht beweisen kannst?
Ich sag, man kommt gerichtlich mit dem Eigentumsvorbehalt nicht durch, sofern nicht Gefahr in Verzug ist, da wird aber eh vorher der Amtstierarzt aktiv - du sagst, man kommt durch - beweis es!
In heimischen TH landen normalerweise nur wenige Hunde die ursprünglich von Tierschutzvereinen ins Land geholt wurden. Dort landen vor allem Hunde von Menschen die Vermehrerhunde kaufen, Hunde selber importieren weil die ja so arm sind, Urlaubsmitbringseln, Hoppalawürfe (aber erst nachdem sie nicht mehr putzig sind) , einfach Hunde die lästig geworden sind, warum auch immer. Nur selten kommen Hunde ins TH aus einer Notsituation heraus.
Ich verstehe dich nicht ganz. Was verteufelst du jetzt. Anscheinend alle TV . Es gibt die schlechten Vereine, die machthungrigen Vorkontrollen , die rechthaberischen Tierschützer, die die nur vor dem PC sitzen, die Vereine deren Vorgaben ärger sind als bei einer Kindesadoption, und und und.
Aber es gibt auch viele andere. Die gute Arbeit leisten, deren VK ganz normal und vernünftig sind, die die Interessenten aufklären und mit ihnen sprechen, deren Schutzgebühr wieder für Tiere verwendet werden, die den PC sinnvoll nutzen, die sich um Menschen und Tiere gut kümmern.
Sich immer nur die schlechten Sachen rauspicken und die guten vergessen ist nicht der richtige Weg.
In heimischen TH landen normalerweise nur wenige Hunde die ursprünglich von Tierschutzvereinen ins Land geholt wurden. Dort landen vor allem Hunde von Menschen die Vermehrerhunde kaufen, Hunde selber importieren weil die ja so arm sind, Urlaubsmitbringseln, Hoppalawürfe (aber erst nachdem sie nicht mehr putzig sind) , einfach Hunde die lästig geworden sind, warum auch immer. Nur selten kommen Hunde ins TH aus einer Notsituation heraus.
Ich verstehe dich nicht ganz. Was verteufelst du jetzt. Anscheinend alle TV . Es gibt die schlechten Vereine, die machthungrigen Vorkontrollen , die rechthaberischen Tierschützer, die die nur vor dem PC sitzen, die Vereine deren Vorgaben ärger sind als bei einer Kindesadoption, und und und.
Aber es gibt auch viele andere. Die gute Arbeit leisten, deren VK ganz normal und vernünftig sind, die die Interessenten aufklären und mit ihnen sprechen, deren Schutzgebühr wieder für Tiere verwendet werden, die den PC sinnvoll nutzen, die sich um Menschen und Tiere gut kümmern.
Sich immer nur die schlechten Sachen rauspicken und die guten vergessen ist nicht der richtige Weg.
Nun, ich weiß dass keineswegs alle Ö-Gesetze ident mit D-Gesetzen sind.......
Ich fürchte Du verwechselt KÖNNEN mit WOLLEN......da es mir nicht wichtig ist, werde ich mich nicht auf die Suche nach Urteilsammlungen machen
wenn es Dich derart interessiert, kann Du ja gerne eine zugelassene Juristin ersuchen, sich mit ihrem Zugangscode auf die Suche zu machen, allerdings wird man Dich informieren, dass keineswegs jedes Urteil veröffentlicht wird.....
Unabhängig davon, dass ein Tier niemals Eigentum sein kann, weil ein Lebewesen nunmal kein Eigentum ist, sondern man auch seitens der Behörden IMMER als Halter bezeichnet wird, ist es ja rein juristisch schon schwer, durchzusetzen.
Niemand ist verpflichtet, ohne Gerichtsbeschluß jemanden in seine Wohnung zu lassen - das heißt, die Abnahme eines Tieres durch einen TSV bedarf eines Gerichtsbeschlusses und hat im Beisein eines Gerichtsvollziehers zu erfolgen.
Dazu bedarf es aber erst einmal eines positiven Gerichtsbeschlusses für den jeweiligen TSV, und das kann dauern, wenn er überhaupt je ausgestellt wird.
Aber generell wird man damit nicht durchkommen, weil
a) ein Tier kein Eigentum ist und daher in kein Eigentum übergehen kann
b) ein Eigentumsvorbehalt nur bei nicht ausbezahlter Ware zulässig ist, sobald aber die gesamte Schutzgebühr bezahlt wurde, gibt es eine Halterübertragung mit allen Rechten und Pflichten.
hast du da einen paragraphen?Das ist nicht richtig.
Ein Eigentumsvorbehalt --sofern er rechtlich korrekt angewendet und formuliert ist -- hält vor Gericht.
Unabhängig davon, dass ein Tier niemals Eigentum sein kann,
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@ chess: ich habs auch nicht glauben können. Aber Peter hat mir seinen Vertrag geschickt. Es ist ein Vorbehalt, der nur anders aufgebaut und anders ausformuliert wurde. Heißt anders, kommt aber auf das selbe raus!