es gibt auch keine einjährige Wartefrist
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541
siehe § 30
Ich versteh dein Problem ehrlich gestanden nicht. Wenn du eh fast alle Vereine für unseriös hältst, na dann nimmst dir einfach kein Tier von dort. Fertig.
Fundtiere in Österreich fallen in die Verantwortung der jeweiligen Gemeinden. Die weitere Vorgangsweise ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Niederösterreich haben die Gemeinden übers Land einen Vertrag mit verschiedenen Tierheimen, die für verschiedene Regionen zuständig sind. Fundtiere müssen daher ins Tierheim gebracht werden.
Das TH macht Meldung an die Behörde, die Behörde verfasst ein Schreiben, das wiederum an alle Gemeinden, Tierärzte, Polizei etc. ergeht. Hat sich nach 30 Tagen ab Veröffentlichung des Schreibens kein Besitzer gemeldet, ist der Hund/ die Katze zur Vermittlung frei.
Da die Tierheime zumeist keinen Mangel an Tieren haben, versuchen sie außerdem auch selbst, den Besitzer zu ermitteln (z.B. via facebook, Homepages etc).
Die Tierheime selbst, sowie die Zahl der Aufnahmen und Vergaben etc. werden natürlich regelmäßig von den Behörden überprüft, jede Aufnahme und Abgabe muss in ein Journalbuch eingetragen werden und somit jederzeit überprüfbar sein.
Und nein, warum sollte der Zugriff auf Tasso schwierig sein? Darüber hinaus ist es auch nicht notwendig, jede europ. Datenbank einzeln abzusuchen, auch dafür gibt es eine eigene Suchmaschine (Petmaxx).