Vorkontrollen, Schutzverträge, Schutzgebühr

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1. Und der neue Halter/Besitzer darf die Schutzgebühr gleich nochmal zahlen, oder?

2. Die Veränderung von Lebensumständen wirst auch mit einem Vertrag nicht ändern können.

3. Vergleiche ein Leihauto mit deinem eigenen Auto - wenn du dir für einige Stunden/Tage ein Auto leihst, zahlst du Kaution, die du wieder zurückbekommst, sobald du das Auto zuückgibst.
Kaufst du dir ein Gebrauchtauto, hat es den Vorbesitzer egal zu sein, ob du dich an die StVo hältst, und an wen du das Auto ggf. weitergibst oder verkaufst.

4. Stimmt, nur werden damit Vermehrer gefördert, weil bevor ich wildfremde Leute in meine Wohnung lasse, bangen muss, ob ich überhaupt einen Hund bekomme, um die € 350,-- für einen Hund mit Vergangenheit zahle und eigentlich ständig daran denken muss, den Verein zu informieren, nehme ich mir einen Vermehrerwelpen, zahle auch kaum mehr, wenn überhaupt, niemanden interessiert wo und wie ich wohne, und ich habe den Hund sicher und er gehört mir.

5. Selbstauskunftsformular?

6. Übernimmt der Verein bei einem chronisch kranken Tier die Tierarzkosten, wenn das Tier doch weiterhin dem Verein gehört?

Allgemein: Es wird langsam etwas schwierig mit dir...

zu 1. Selbstverständlich! Das steht im Abgabevertrag auch drinnen. Die wahren Kosten übersteigen die Schutzgebühr bei weitem, daher steht die Schutzgebühr nicht im direkten Zusammenhang mit der Abgabe des Tieres. Die neue Schutzgebühr kann z.B. auch für Hilfe wie von dir unter Punkt 6 verwendet werden.

zu 2. Das ist richtig. Du willst aber nicht verstehen, oder? Es geht darum das Beste fürs Tier zu finden. Und es hat nicht jeder die Möglichkeiten in einem Notfall.

zu 3. Was hat jetzt bitte ein Gebrauchtwagen mit einem fühlenden Lebewesen zu tun? Und schon wieder kommt keine Antwort zu Gerichtsurteilen bezüglich deiner Behauptungen, dass Verträge nichts wert oder sittenwidrig sein sollen!

zu 4. Vermehrer werden durch Schutzverträge gefördert? Aha... kannst das bitte mit Statistiken beweisen? (Ironie aus, du hast damit angefangen!)

zu 5. Du meinst so etwas?
http://tirolertierengel.com/der-verein/fragebogen-tiervermittlung Wenn jemand damit ein Problem hat gibt es von uns keinen Hund.

zu 6. Ich wiederhole mich: Bei unserem Verein wird das Eigentum übergeben. Es werden vor Abgabe alle zu dem Zeitpunkt bekannten Probleme gesagt, bei bekannten Problemen schriftlich weiter gegeben.
Und trotzdem versuchen wir bei Notfällen im Rahmen unserer Möglichkeit zu helfen.
 
Im Prinzip ist jeder unkastrierte Bauernhofhund, der nicht ins Haus darf, jeder Straßenhund Vermehrer - nur weiß man in den meisten Fällen nicht, wer der Vater ist und die Welpen werden getötet.

Also so groß ist der Unterschied zwischen Vermehrern und Straßenhunden nicht.

Oder denkt ihr, für einen Straßen- oder Bauernhofhund sind die Bedingungen, bei jeder Läufigkeit von irgendeinem Rüden gedeckt zu werden, und nach der Geburt die Welpen abgenommen zu bekommen prickelnd?
 
1. Ich selbst nehme mir keinen Vermehrerhund, ich hatte bisher und habe aktuell nur Hunde mit Vergangenheit - halt nicht von einer Orga, sondern aus privater Hand, weil sich die Lebensumstände der Leute eben geändert haben und das Tier nicht mehr gehalten werden kann.

2. Aber - wird jemand von einem Verein abgelehnt oder will einen Hund, nicht zuviel dafür bezahlen, aber auch nicht, dass der Hund eigentlich Drittpersonen gehört, und sich diese Drittperson jederzeit einmischen kann, dann nimmt sich diese Person einen Hund von einem Vermehrer.

3. Kein TSV kann sagen, ob seine Vergabehunde nicht auch von einem Vermehrerhund stammen und entweder gleich ausgesetzt oder ins Tierheim gebracht wurden.

4. Die Übergeber der Hunde können euch von dem Hund viel erzählen, ihr habt keinen Beweis, woher ein adulter Hund ursprünglich wirklich stammt.

zu 1. Na dann ist doch alles in Ordnung???:confused:

zu 2. Aha und ich dachte die Leute gehen zum seriösen Züchter? :rolleyes:
Interessanter Standpunkt. Wie viel Prozent der Interessenten tun das?:eek:

zu 3. Was heisst das auf "deutsch" bitte?:(

zu 4. was hat das jetzt mit Vorkontrollen / Verträgen zu tun?:p
 
Im Prinzip ist jeder unkastrierte Bauernhofhund, der nicht ins Haus darf, jeder Straßenhund Vermehrer - nur weiß man in den meisten Fällen nicht, wer der Vater ist und die Welpen werden getötet.

Also so groß ist der Unterschied zwischen Vermehrern und Straßenhunden nicht.

Oder denkt ihr, für einen Straßen- oder Bauernhofhund sind die Bedingungen, bei jeder Läufigkeit von irgendeinem Rüden gedeckt zu werden, und nach der Geburt die Welpen abgenommen zu bekommen prickelnd?

wo werden in unseren Breiten Welpen von "Bauernhofhunden" getötet?
 
@tte:

Und genau jetzt hast du zugegeben, dass es nur ums Geld geht.

Wenn ich einen Hund eines TSV über Jahre füttere, ärztlich betreuen lasse, vlt. mit ihm die Hundeschule besuche, usw. - und ihn an einen Platz vermittle, wo er weiterhin das Leben genießen kann, das er bisher gehabt hat, dann erkläre mir, mit welchem Recht du vom neuen Halter nochmal die Schutzgebühr einforderst?

Und wenn der Hund bei den Tiroler Tier Engel eh ins Eigentum des "Übernehmers" übergeht, habt ihr ja eh nichts mehr zu melden, du widersprichst dich ja total.
 
@tte:

Und genau jetzt hast du zugegeben, dass es nur ums Geld geht.

1. Wenn ich einen Hund eines TSV über Jahre füttere, ärztlich betreuen lasse, vlt. mit ihm die Hundeschule besuche, usw. - und ihn an einen Platz vermittle, wo er weiterhin das Leben genießen kann, das er bisher gehabt hat, dann erkläre mir, mit welchem Recht du vom neuen Halter nochmal die Schutzgebühr einforderst?

2. Und wenn der Hund bei den Tiroler Tier Engel eh ins Eigentum des "Übernehmers" übergeht, habt ihr ja eh nichts mehr zu melden, du widersprichst dich ja total.

zu 1. Welches Recht? Das Recht des Vertrages, da haben wir es definiert.
Und ich wiederhole mich: Die wahren Kosten übersteigen die Höhe der Schutzgebühr.

zu 2. Woher hast du den "Unsinn", dass wir daher "nichts zu melden" haben? Ich sage es dir gerne nochmals: Mit unserem Vertrag konnten wir in 8 Jahren den Grossteil der "Unstimmigkeiten" mit unserem Vertrag zu unseren Gunsten (besser zum Wohle des Hundes!) regeln.
 
zu 1. Welches Recht? Das Recht des Vertrages, da haben wir es definiert.
Und ich wiederhole mich: Die wahren Kosten übersteigen die Höhe der Schutzgebühr.

zu 2. Woher hast du den "Unsinn", dass wir daher "nichts zu melden" haben? Ich sage es dir gerne nochmals: Mit unserem Vertrag konnten wir in 8 Jahren den Grossteil der "Unstimmigkeiten" mit unserem Vertrag zu unseren Gunsten (besser zum Wohle des Hundes!) regeln.

Wenn ich einen einjährigen Hund von dir übernommen habe und den Hund 6 Jahre oder länger betreue, und danach aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreuen kann, dann kannst du mir nicht erklären, dass die Zeit, die das Tier bei dir verbracht hat, jene Kosten übersteigt, die ich mit dem Tier hatte - das ist reine Abzocke!

Zu 2. Weil sich die Leute vermutlich einschüchtern ließen und auf den Gerichtsweg verzichtet haben - bei mir kämst du nach Übergabe des Tieres nur noch mit gerichtlichem Durchsuchungsbefehl in die Wohnung.
 
Frage...wenn ich z. B. einen Hund habe, diesen jahrelang betreute und nun - sagen wir, weil alt, ins Altersheim muss - darf ich mir den nachfolgenden HH nicht aussuchen? Wenn ich z.B. möchte, dass mein Sohn, meine Tochter den Hund weiter behält - muss das über den Tierschutzverein geregelt werden? Und die können dann Nein sagen? :confused:
 
Frage...wenn ich z. B. einen Hund habe, diesen jahrelang betreute und nun - sagen wir, weil alt, ins Altersheim muss - darf ich mir den nachfolgenden HH nicht aussuchen? Wenn ich z.B. möchte, dass mein Sohn, meine Tochter den Hund weiter behält - muss das über den Tierschutzverein geregelt werden? Und die können dann Nein sagen? :confused:

nein, kannst du nicht. ja, muss es. ja, können sie. Die haben schließlich Allgewalt über das Tier dank ihres Schutzvertrags und ein Abo auf uneingeschränkte Weisheit:cool:
 
Frage...wenn ich z. B. einen Hund habe, diesen jahrelang betreute und nun - sagen wir, weil alt, ins Altersheim muss - darf ich mir den nachfolgenden HH nicht aussuchen? Wenn ich z.B. möchte, dass mein Sohn, meine Tochter den Hund weiter behält - muss das über den Tierschutzverein geregelt werden? Und die können dann Nein sagen? :confused:

Und selbst wenn sie ja sagen, dann muss ein neuer Vertrag unterzeichnet und erneut Schutzgebühr bezahlt werden.

Und wenn sie nein sagen und das Tier zurücknehmen, bekommst du auch die bezahlte Schutzgebühr nicht zurück.

Und daher kommt für mich ein Hund aus einem Verein nicht in Frage.
 
Und daher kommt für mich ein Hund aus einem Verein nicht in Frage.

für mich eben auch nicht. Ich habe einen Hund aus einem Hoppala, und das ist meiner, meiner, meiner:) Unvorstellbar dass da noch jemand mitredet. Fängt bei medizinischen Entscheidungen (v.o. Kastration) an und hört bei der Vergabe im Notfall auf.
Da ist leider jeder selbst schuld der so einen windigen Vertrag unterschreibt.
 
C + A:
Die Realität ist:
- Wenn du den Hund Jahrelang hast kräht kein Hahn danach - es kommen ständig neue nach und es wird so gut wie nirgends nachkontrolliert (was vermutlich vielen auch wieder nicht recht ist)
- Wenn du den Hund erst kurz hast und sich die Lebensumstände drastisch ändern, so dass du den Hund nicht behalten kannst, wirst du in vielen Fällen Probleme bekommen, wenn du den Hund zurückgeben willst - weil schon wieder andere nachgerückt sind. (Ist aber auch bei vielen Züchtern so, dass sie z.B. den einjährigen potenten Rüden nicht in ihre Gruppe zurücknehmen können)
- Wenn du jemanden kennst der den Hund übernimmt und geeignet ist wird man dir vermutlich die Füße küssen. Die "Vorkontrolle" ist dann Formsache für alle Beteiligten. Das man wissen will, wo der Hund landet ist hoffentlich verständlich.
- Wie das mit "nochmal Schutzgebühr" bezahlen gehandhabt wird weiß ich nicht, wird offensichtlich verschieden gehandhabt. (Ich würde das eher verneinen - habe aber keinen Verein sondern bislang nur Hunde aus TS übernommen)
- Die Verträge sollen helfen das Tier zu Schützen und keine Schikane darstellen - es wird auch nichts so heiß gegessen wie gekocht (einer meiner ist auch unkastriert;) )
 
- Wie das mit "nochmal Schutzgebühr" bezahlen gehandhabt wird weiß ich nicht, wird offensichtlich verschieden gehandhabt. (Ich würde das eher verneinen - habe aber keinen Verein sondern bislang nur Hunde aus TS übernommen)
Wird nicht "nochmal" verrechnet - wozu auch?
Nur der Vertrag wird umgeschrieben. Basta!

Zumindest ist das beim WTV so.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird nicht "nochmal" verrechnet - wozu auch?
Nur der Vertrag wird umgeschrieben. Basta!

1. Und der neue Halter/Besitzer darf die Schutzgebühr gleich nochmal zahlen, oder?

zu 1. Selbstverständlich! Das steht im Abgabevertrag auch drinnen. Die wahren Kosten übersteigen die Schutzgebühr bei weitem, daher steht die Schutzgebühr nicht im direkten Zusammenhang mit der Abgabe des Tieres. Die neue Schutzgebühr kann z.B. auch für Hilfe wie von dir unter Punkt 6 verwendet werden.

Kommt wohl auf die Geldgier des Vereins an.
 
Wenn ich einen einjährigen Hund von dir übernommen habe und den Hund 6 Jahre oder länger betreue, und danach aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreuen kann, dann kannst du mir nicht erklären, dass die Zeit, die das Tier bei dir verbracht hat, jene Kosten übersteigt, die ich mit dem Tier hatte - 1. das ist reine Abzocke!

Zu 2. 2. Weil sich die Leute vermutlich einschüchtern ließen und auf den Gerichtsweg verzichtet haben - bei mir kämst du nach Übergabe des Tieres nur noch mit gerichtlichem Durchsuchungsbefehl in die Wohnung.

1. Sag mal willst du nicht verstehen? ich habe dir oben erklärt wie das mit den Kosten aussieht. ich habe dir erklärt, dass die Schutzgebühr nur einen Teil der wahren Kosten deckt. Was ist dann da bitte Abzocke?

2. Äh... du willst einfach nicht verstehen. ICH rede da von Gerichtsurteilen, nicht von Vermutungen / Behauptungen, wie DU die ganze Zeit.
 
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