Vergewaltigung durch ÖHU-Leistungsrichters nur ein Kavaliersdelikt?

[QUOTE=akina1



.....ich denke es würde schon reichen wenn bei uns ein lebenslänglich wirklich ein lebenslänglich bleiben würde ohne aussicht auf verkürzung und berufung etc.. ich könnte mir auch vorstellen, die beqeuemlichkeit des haftaufenthaltes aufgrund von vergewaltigungs und tötungsdelikten auch massiv zu senken. ich denke da an tiefe röhren wo die leute einzeln sitzen und das essen wird ihnen runtergeworfen. oder etwas ähnliches



Ich könnte mir das Modell auch für D wunderbar vorstellen,man hätte in der Tat keine amerikanischen jurist.Wünsche mehr.;):)
Hmmm,da wird aber Michael Schäfer nicht mitmachen.:D
Macht auch nix,die Rübe darf er uns deshalb net abhacken,sonst ist auch er ein "übler Täter".:p:D
 
@ RA Schäfer

Aufrichtigen Dank für die Beiträge, es tut wohl, auch einmal sachliche Diskussionsbeiträge zu lesen!

Eine letzte Bemerkung zu den Befürwortern der Todesstrafe: Wer glaubt, in einem Land, das die Todesstrafe vollzieht, sicherer zu leben als in Österreich oder Deutschland bzw. im Großteil Europas, möge doch in eines dieser Länder gehen. Es gibt ja neben den USA auch noch .z.B. den Iran oder China und etliche andere mehr.
 
tja herr RA-Schaefer, dann muß ich auch mal a bissi weiter ausholen scheinbar-auch ich habe jura studiert, hab zu diesem behufe sogar ein paar strafrechtsvorlesungen besucht und man staune, sogar die entsprechende diplomprüfung absolviert, sowohl 4 stunden lang schriftlich, als auch mündlich, weils soo lustig war und das hier bei uns verpflichtend so vorgeschrieben ist.
Gratuliere zu dieser Qualifikation! Aber leider führt nicht jede Qualifikation dazu, dass man zu einem Thema, selbst aus dem Bereich der eigenen Qualifikation auch was fundiertes sagen kann. Auch dann kann durchaus nur Unsinn raus kommen. Auch wenn ich Jurist bin und vielleicht eine meinung zu den Regelungen im Patentrecht habe, sollte ich dazu aber was fachliches sagen, käme wahrscheinlich nur Stuss raus, weil ich da eben wenig Ahnung habe. Also, das Ablegen einer Prüfung garantiert leider keine Qualität. ;-)

zum thema vorsatz/fahrlässigkeit.
vielen dank für die belehrung, aber mit genau auf meine argumentationslinie hingebastelten beispielen kann ich auch arbeiten.
nur leider ist das leben selten soo einfach.
Richtig erkannt, aber wenn es der Verdeutlichung einer gewissen Problematik dient, sind einfache Beispiele meist die besseren. Auch Gesetze sind sowas wie Beispiele, mit denen gesagt wird, was darf und was nicht.

mein angeführtes staatsanwaltsbeispiel wird hier so gehandhabt.
zum vorsatz gehört nämlich leider auch die innere tatkomponente, und wie will man im zweifel zweifelsfrei die gedankenwelt eines menschen erforschen?
wenn sie das in germanien mittlerweilen können, dann gratuliere.
Auch hier in Deutschland kann man zum Glück noch nicht in die Hirne der Menschen schauen, um deren Gedanken lesen zu können, schon gar nicht in den Gedächtnisspeicher, denn es geht ja darum, Vergangenes zu beurteilen. Aber wenn Du mein Beispiel liest( Waffe, zielen, abdrücken), dann kann man nur, und das ist auch Österreich so, Vorsatz annehmen, denn Vorsatz ist das gezielte und willentliche Herbeiführen eines bestimmten Erfolges. Und wer auf den Kopf eines anderen Menschen zielt und dann aus kurzer Distanz abdrückt, der will nur das eine, nämlich sein Opfer treffen.

zum thema verbrechen:
besteht nicht zwischen tat und rechtsfolge ein zusammenhang?
abstrakt formuliert, je schwerwiegender die tat, umso schwerwiegender die rechtsfolge.
und genau darauf wollte ich hinaus.
wird jemand zu einem gewissen strafausmaß verurteilt, hat er ein verbrechen begangen-und entsprechend schwer muß die dem zugrunde liegende tat gewesen sein.
Nein, zumindest nach deutschem Recht. Beispiel: Diebstahl ist ein Vergehen, weil es im Mindestmaß der Strafe nicht mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird (§ 242 StGB). Die Höchststrafe beim Diestahl lautet 5 Jahre Freiheitsstrafe. Wird nun ein Dieb zu 5 Jahren verurteilt, bleibt die konkrete Tat dennoch ein Vergehen, weil es für die Qualifizierung als Verbrechen alleine darauf ankommt, was als MIndestmaß der Straftat vorgesehen ist.Die Qualifizierung einer Stratat las Vergehen oder Verbrechen hat Bedeutung für den Umstand, ob der Versuch einer Tat strafbar ist. Der Versuch eines Verbrechens ist nämlich immer strafbar, der Versuch eines Vergehens nur, wenn es im Gesetz ausdrücklich unter Strafe gestellt worden ist.

zum thema notwehr:
notwehr wird in unserem rechtssystem durch den grundsatz der verhältnismässigkeit austariert.
es darf nur das geringste mittel angewendet werden, dass den angriff zuverlässig abwehrt.
soll heissen, ich darf nicht automatisch wen killen, der auf mich losgeht.
würde ich hier also jemand mit vorsatz töten, wär das eine notwehrüberschreitung, für die ich genauso strafbar bin!
Aber das war nicht das Thema! Du sagtest, oder war es jemand anderes?, jemand der einen anderen vorsätzlich getötet hat, hätte sein Lebensrecht verwirkt (oder so ähnlich). Mit meinem Hinweis auf das Töten in Notwehr wollte ich zum Ausdruck bringen, dass man so pauschal eben dieses Thema nicht sinnvoll dirkutieren kann, denn es gibt eben vorsätzliche Tötungen, die gerechtfertigt sind und sein müssen (nämlich die in Notwehr!).

zum thema "baby...."
da haben sie was falsch verstanden und ich gebe zu, ich hab da polemisiert.
nur kenn ich diesen fall und bin ohrenzeuge dieser aussage geworden.
ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass leider in österreich, gerade bei sexualdelikten die opfer teilweise noch immer entwürdigend behandelt werden vor gericht, und zwar von beiden seiten, und sich diese entwürdigende behandlung eben dann ausserhalb von gericht fortsetzt, weshalb viele opfer lieber schweigen, als sich dann den diffamierungen anderer auszusetzen....
Ich weiß nicht, wie die Situation in Österreich ist. Ich kann Dir aber sagen, das z.B. die Belgier größte Probleme haben bzw. hatten, solch einen grausamen Fall wie den diesen Massenmörders "Doutroux" . In Belgien galt das Thema Strafrecht, vor allem das Sexualstrafrecht als so etwas wie ein "schmutziges" Recht. Juristen konnten sich in diesem Thema nicht besonders profilieren, so dass dort auch keine besondere Fortentwicklung zu verzeichnen war. Erst durch diese grausamen Taten und das lange, schleppende Prozedere merkte man, dass man in diesem Bereich (auf Täterseite!!) was aufzuarbeiten hat. Wer also die Menschenwürde eines Straftäters anerkennt, und das hat nichts damit zu tun, das man seine Taten für gut befindet, der ist auch in der Lage, auf Tat und Mensch adäquat zu reagieren. Ich meine, bei aller weiterhin notwendigen kritischen Überprüfung, ist dies in den meisten westlichen Kulturen, jedenfalls in Deutschland ganz gut gelungen.

Schöne Grüße
Michael
 
Danke. Kann Dir mit diesen Aussagen nur absolut beipflichten. :)



Amerika ist als Rechtsstaat aber nicht wirklich ein leuchtendes Beispiel. :eek:

Denn dort scheint mir das Recht (oder dessen Auslegung) in weit stärkerem Maße von der gerade angesagten Politik beeinflußt, als in unseren Landen. ;)

Völlig richtig!

Vor allem deshalb, weil sich jene (die "Gesellschaft") selbst ebenfalls disqualifizieren (als unmenschlich herausstellen) würden, welche anders handeln.

Das mag vielleicht "Gesetzlosen" gegenüber ein Handicap sein, schützt aber in Wahrheit uns alle. :cool:


Ich behaupte mal, daß wir alle uns glücklich schätzen müssen und sämtlichen Göttern dankbar sein sollten, in Deutschland und Österreuch leben zu dürfen.

LG,. Andy

Mensch bleibt Mensch,
völlig klar und unabweisbar.
Kann ich nur voll und ganz unterstreichen.

Aber wenn ein Mensch ein Verbrechen begeht,
wird er bestraft, darauf hat sich unsere Zivilisation geeinigt.

Was mir zu oft fehlt ist ein Blick auf die Opfer,
und deren verletze Menschenrechte und
deren Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Wenn man gerade Guantanamo anführt,
dann sollte man auch mal an unterschiedliche Punkte denken.
Zum Einen:
Die Art der Bestrafungen, sind wie des Rechtssystems,
der Polizei und Ermittlungsart und Methode,
weltweit sehr unterschiedlich.
Von der angenommenen Rechtmäßigkeit der Ehrenmorde in manchen Kulturen,
bis zur sehr drastischen Durchsetzung der Sharia des streng Islamischen Rechts,
in z.B. Saudi-rabien, Iran, Somalia oder Jordanien. Natürlich auch da mit Unterschieden.
Dies unterscheidet sich schon von unserer Kultur.

Das Menschen die selbst Recht völlig anders sehen als wir,
die das abhacken von Gliedmaßen, dass steinigen von Frauen,
für das einzig gültige Rechtssystem halten,
wenn sie selbst als Täter angeklagt sind,
dann auf einem nach dem humanen Recht der Westlichen Demokratien ruft und besteht,
dass mutet für mich etwas seltsam an.

Zum Anderen:
Wir hatten doch gerade in Deutschland, mit dem Vorgehen
des Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner,
der den Täter, der bereits die Entführung gestanden hatte,
einen Beamten beauftragt hatte dem Täter Schmerzen
anzudrohen.

Rechtlich mag dies Nötigung sein,
bei der Durchführung der Drohung,
mag es Folter sein.

Aber wenn das junge Entführungsopfer noch gelebt hätte,
aber gestorben wäre, wenn der Täter den Aufenthaltsort
nicht preisgegeben hätte,
dann wäre ein Unterlassen von Drohung und Weiterungen was?

Unterlassene Hilfeleistung?
Beihilfe zum Totschlag?
Welche Rechte hat das Opfer, zu sterben?

Ich denke ein Entführer z.B. nimmt seinem Opfer die Freiheit und spielt mit dessen Leben, dass man dem Täter gegenüber aber Machtlos gegenübersteht, dass kann auch nicht sein.
Wenn der selbe Entführer noch während der Entführung von der Polizei erwischt wird und das Opfer bedroht, darf der Polizist in Notwehr und Gefahr für andere schießen.

Etwas widersinnig, aus meiner Sicht.
Die Rechte des Täters, über die des Opfers, Angehörigen und der Allgemeinheit zu stellen.
Ähnlich Guantanamo,
ich kann nicht beurteilen ob die dort einsitzenden Täter, Anhänger, oder unschuldig sind. Ein Teilnehmer eines Ausbildungslagers in Afghanistan, kann mir dies aber schwerlich als Bildungsreise oder Abenteuerurlaub verkaufen.

Dass islamische Terroristen keine Hemmungen haben unbeteiligte Menschen in den Tod zu sprengen, ist eine Erkenntnis, die wir alle schmerzhaft feststellen mussten und jeden Tag wieder sehen können.

Das Ziel dieses Terrors, ist auch der Sieg des Islams und eben der Sharia.
Dies Rechtssystem legt Strafe je nach Version und Land sehr unterschiedlich aus.
Ich habe jedenfalls nur begrenztes Mitleid,
mit einem Taliban Kämpfer der 2001 noch ein System unterstützt und verteidigt hat, dass dem Ehebruch verdächtige Frauen in Fußballstadien hat bis zum Tode steinigen lassen,
dass Mädchen die Teilnahme am Schulbesuch verboten hat,
und das Radio, Fernsehen, und Musik für Teufelszeug hält,

und nun unter Betreuung des Roten Kreuzes,
in einer Haftanstalt auf Kuba sitzt und sich seiner Rechte beraubt fühlt.

Von der Gefahr von Terroranschlägen,
Informationen zu Strukturen und geplanten Anschlägen,
Preisgabe der Beteiligten und auch der Schüler in den Ausbildungslagern,
mal ganz abgesehen.

Also ich halte nicht alles nur immer für schwarz oder weiß.
Gerade in Deutschland, mit der Erfahrung aus der RAF und dem Handeln der Politik, den besonderen Befugnissen die dort durchgesetzt wurden, sollten wir vorsichtig Argumentieren. Denn damals waren praktisch nur gewisse Persönlichkeiten, und das direkte Umfeld dieser in Gefahr. Wie wir reagieren wenn in unseren Städten egal ob in Österreich oder in Deutschland Bomben mit dem Ziel der möglichst meisten Toten explodieren, möchte ich nicht spekulieren.
Aber ob wir uns, nach 3.000 Toten, dann noch leisten können auf die USA zu zeigen?

Ich denke nicht,
dass wenn man das Leben, die Rechte und die Würde von unschuldigen,
vor die Rechte und die Würde des Täters stellt,
sich als Person oder gar als Gesellschaft disqualifiziert.

Wenn ich Teilweise die Hilflosigkeit, die Behandlung von Opfern sehe,
dagegen die Betreuung, die Diskussionen über die Therapie- und Hilfsangebote bei den Tätern, dann scheint mir etwas aus dem Gleichgewicht gekommen zu sein.
 
ich glaube nichts rechtfertigt die Tötung eines Menschen....so einfach ist das,
egal was für Gefühle ich auch habe, wenn ich sehe, welche Bestien es auf der Welt gibt, aber niemand hat das Recht, jemanden das Leben zu nehmen, auch nicht das Gesetz,

Ich habe schon so oft geschrieben, die Spirale der Gewalt dreht sich immer nur nach oben, wenn noch mehr Gewalt eingesetzt wird.
Und eine Tötung ist ein Akt der Gewalt, auch wenn es der REchtsstaat billigt.

Allerdings finde ich das Strafmaß zu gering, ich finde die wieder Eingliederung von
bestimmten Tätern in die Gesellschaft nicht in Ordnung.
Einige gehören eben für immer aus der Gesellschaft ausgeschlossen.
Um neue Opfer zu verhindern.

Triebtäter, in welcher Form auch immer, sind kaum zu therapieren, ich bin zwar ein Laie, was die Psychologie betrifft, aber ich behaupte, sie sind überhaupt nicht zu heilen und solche Leute sind Pulverfässer, die irgendwann wieder explodieren werden...nur ist das Töten keine akzeptable Lösung.
Sicherheitsverwahrung ja...für immer...ja...töten ...nein.
 
Ein "Vergewaltiger", der von einer Frau gereizt, angemacht, möglicherweise mit irgendwelchen Mittelchen angetörnt worden ist, und sich dann an dieser Frau vergeht, ist der genauso zu bestrafen, wie der Vergewaltiger, der ein 17-jähriges Mädchen überfällt, es Tage einsperrt und sich mehrfach an ihr vergeht?

Mir gefallen die Anführungszeichen beim ersten Beispiel nicht, muss ich sagen.
 
Mir gefallen die Anführungszeichen beim ersten Beispiel nicht, muss ich sagen.


Mhh, die sind nicht schön,
aber für wirklich bedenklich halte ich:

Zitat von RA_Schaefer
Ein "Vergewaltiger", der von einer Frau gereizt, angemacht, möglicherweise mit irgendwelchen Mittelchen angetörnt worden ist, und sich dann an dieser Frau vergeht, ist der genauso zu bestrafen, wie der Vergewaltiger, der ein 17-jähriges Mädchen überfällt, es Tage einsperrt und sich mehrfach an ihr vergeht?

Das geht mir zu sehr in die Richtung,
die ich oben meinte mit dem was manche Opfer durchmachen müssen.
Natürlich hat jeder ein Recht auf einen Anwalt,
aber ein Opfer auch ein Recht seiner Würde vor Gericht als Zeuge,
oder Nebenkläger, nicht nochmals beraubt zu werden.
Ein Minirock und ein freundliches Lächeln eines geschminkten Gesichts, zwei getrunkenen Bier,
ist keine Einladung zu Vergewaltigung, und schon gar kein milderner Umstand für den Täter.

Das ist die beklagte Unverhältnismäßigkeit.
 
@Perro de presa
Toller Beitrag,inhaltlich bestens getroffen,rhetorisch gut verständlich und fliessend rübergebracht.


@AndreaJ
Ebenso sehr gut ausgeführt,es macht Spass euch zu lesen,weil keinerlei Unterstützung der abscheulichen Täter zu finden ist,die auch noch mit Menschwürde nach Ansicht ein paar Fories zu behandeln sind.

@Tabiti
Mit dem Zitat von M.Schäfer bin ich vorhin schon mächtig ins Schleudern gekommen,gut das du es in Erinnerung bringst.
Ich frage mich,in welchem Interesse Straftäter von Anwälten herausgepaukt werden,wenn von vornherein die Frau als die Täterin gilt,das ist unglaublich zu lesen und erschüttert mich zugleich.
In D schweigen vergewaltigte Frauen,weil sie sich der Erniedrigung des Gerichtes nicht ausliefern wollen und sie womöglich noch als dieTÄTERINNEN
angesehen werden.
Sicherlich gibt es Ausnahmen,die jedoch ziemlich selten sind und deshalb nicht als Vergleich dienen können.

Zitat von RA_Schaefer Beitrag anzeigen
Ein "Vergewaltiger", der von einer Frau gereizt, angemacht, möglicherweise mit irgendwelchen Mittelchen angetörnt worden ist, und sich dann an dieser Frau vergeht, ist der genauso zu bestrafen, wie der Vergewaltiger, der ein 17-jähriges Mädchen überfällt, es Tage einsperrt und sich mehrfach an ihr vergeht?
 
Tja Hr. Schäfer, vielen dank daß sie mich durch die blume abqualifizieren!
aber egal, ich weiß warum ich bei der berufswahl nicht das RA-leben gewählt hab, dieses gutmenschentum, das sich bei strafverteidigern durchgesetzt hat in österreich (und scheinbar auch in Germanien) finde ich, gelinde gesagt, bedenklich und persönlich gesprochen zum ko**en.

weitere kommentare spare ich mir, ich weiss wie meine meinung zu diesem thema ist und zu dieser meinung stehe ich.

ich für meinen teil finde keinerlei rechtfertigung für ein sexualdelikt!
und jemand, der es notwendig hat, die von ihnen so hochgelobte würde eine menschlichen wesens durch die verletzung seiner sexualsphäre, der intimsten lebenssphäre überhaupt, zu zerstören, hat seine eigene menschenwürde verloren!

und um noch ein wenig zu polemisieren: wenn das deutsche recht so super funktioniert und die täter ja so toll abgeschreckt werden, warum kommts dann fast monatlich zu einem entführungsfall eines jungen mädchens, das dann vergewaltigt und ermordet wird?

und weil wir ein hundeforum haben hier, noch ne polemische frage:
wenn ein kampfhund ein kind anfällt, warum wird dieser sofort erschossen oder eingeschläfert? (abgesehen davon dass ja ein tier kein mensch ist)
fällt ein sexualtäter andererseits über ein kind her, warum passiert dann sowas wie im gegenständlichen thema dieses threads?
warum kann man eine vergewaltigung gutheissen, so lange sie "im privaten bereich" der beschuldigen person passiert?
liegt es vielleicht daran dass genau die von ihnen beschriebene moderne einstellung (sexual)straftätern gegenüber ihren teil dazu beigetragen hat, gewisse delikte quasi als kavaliersdelikte darzustellen, die ja eigentlich gar net so schlimm sind?
wär vielleicht auch mal für jemand wie sie interessant, sich in das opfer und net den täter zu versetzen!

das wars von mir, weitere diskussionen zwischen uns führen zu nichts, ich denke "we agree to disagree".
 
Tja Hr. Schäfer, vielen dank daß sie mich durch die blume abqualifizieren!
aber egal, ich weiß warum ich bei der berufswahl nicht das RA-leben gewählt hab, dieses gutmenschentum, das sich bei strafverteidigern durchgesetzt hat in österreich (und scheinbar auch in Germanien) finde ich, gelinde gesagt, bedenklich und persönlich gesprochen zum ko**en.

weitere kommentare spare ich mir, ich weiss wie meine meinung zu diesem thema ist und zu dieser meinung stehe ich.

ich für meinen teil finde keinerlei rechtfertigung für ein sexualdelikt!
und jemand, der es notwendig hat, die von ihnen so hochgelobte würde eine menschlichen wesens durch die verletzung seiner sexualsphäre, der intimsten lebenssphäre überhaupt, zu zerstören, hat seine eigene menschenwürde verloren!

und um noch ein wenig zu polemisieren: wenn das deutsche recht so super funktioniert und die täter ja so toll abgeschreckt werden, warum kommts dann fast monatlich zu einem entführungsfall eines jungen mädchens, das dann vergewaltigt und ermordet wird?

und weil wir ein hundeforum haben hier, noch ne polemische frage:
wenn ein kampfhund ein kind anfällt, warum wird dieser sofort erschossen oder eingeschläfert? (abgesehen davon dass ja ein tier kein mensch ist)
fällt ein sexualtäter andererseits über ein kind her, warum passiert dann sowas wie im gegenständlichen thema dieses threads?
warum kann man eine vergewaltigung gutheissen, so lange sie "im privaten bereich" der beschuldigen person passiert?
liegt es vielleicht daran dass genau die von ihnen beschriebene moderne einstellung (sexual)straftätern gegenüber ihren teil dazu beigetragen hat, gewisse delikte quasi als kavaliersdelikte darzustellen, die ja eigentlich gar net so schlimm sind?
wär vielleicht auch mal für jemand wie sie interessant, sich in das opfer und net den täter zu versetzen!

das wars von mir, weitere diskussionen zwischen uns führen zu nichts, ich denke "we agree to disagree".



M.Sch. "verschönert" obendrein die Zahlen der Sexualverbrechen,der Rückfalltäter in unserem Germanien.
Es spricht ebenso sein Vergleich sehr gegen ihn,dass: Ein "Vergewaltiger", der von einer Frau gereizt, angemacht, möglicherweise mit irgendwelchen Mittelchen angetörnt worden ist,...................

Die Opfer schliesst er von vornherein aus,an einer Stelle behauptet er sogar,dass die Opfer in D sehr wohl betreut werden,wir die deutsche Bevölkerung wissen aber zur genüge vom Gegenteil.
Vielleicht gibts ja noch ein anderes D auf ne'm anderen Planeten.:confused::rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo gataskilaki,
hallo Lara/Phil,

ich habe Eure Meinungen zur Kenntnis genommen. Eure Äußerungen disqualifizieren Euch im Grunde selbstredend. Wer anderen Gutmenschentum vorwirft, Menschen ihre Würde aberkennt und offenbar nicht gewillt ist, zu lesen was man ihm in einem Diskussionsforum schreibt, den kann man angesichts seiner offen gezeigten Unwissenheit eigentlich nur bedauern.

Glücklicherweise haben solche Meinungen, wie sie von Euch hier vertreten werden, kaum eine Chance wirklich gehört, geschweige denn beachtet zu werden. Es ist bedauerlich, dass insofern das Leben an Euch und den anderen Unverbesserlichen und Ewiggestrigen, die genauso denken, vorbei geht.

Ich hoffe, dass ihr niemals in die Fittiche irgendeiner Justiz, niemals in den Verdacht einer Straftat kommt. Ihr werdet dann sicher sehr schnell merken, wie froh ihr sein dürft, dass dennoch Eure Würde Beachtung findet, auch wenn ihr sie anderen in der gleichen Situation absprecht. Möglicherweise findet ihr dann auch einen Verteidiger, der Euch bedingungslos beisteht, möglicherweise ...

Schöne Grüße
mit dem Hinweis, dass diese Diskussion für mich mit Euch ebenfalls abgeschlossen ist :)
Michael

 
[Eine letzte Bemerkung zu den Befürwortern der Todesstrafe: Wer glaubt, in einem Land, das die Todesstrafe vollzieht, sicherer zu leben als in Österreich oder Deutschland bzw. im Großteil Europas, möge doch in eines dieser Länder gehen. Es gibt ja neben den USA auch noch .z.B. den Iran oder China und etliche andere mehr.[/quote]


Weil ich für härtere Strafen bin und in ausnahmen wie Jack Unterweger für die Todesstrafe bin soll ich das Land verlassen.

Ähm von Meinungsfreiheit hast wohl noch nichts gehört.
 
Hier gehts auch nicht um Rassismus,religiösem Fanatismus u.ä.,hier geht es auch noch um Mord an der Seele der Opfer,nach Haftentlassung des Sexualstraftäters beginnt erneut der Leidensweg der Opfer.
Man muss nicht Frau sein um die so verletzten Gefühle einer Frau zu verstehn,mein Mann und viele,viele Männer empfinden genauso,es ist also keine "typ.weibl.Gefühlserregung",wenn wir den Staat anklagen wegen seiner Täterschutzinteressen.
Und der Schutz vor dem Täter spielt in unserem Strafrecht nur eine untergeordnete Rolle.Ziel des Strafrechts ist es zwar den Täter zur Besinnung zu bringen und ihn zu resozialisieren,die häufig daneben zielt,das ist doch wenigstens nicht von der Hand zu leugnen.
Die Allgemeinheit hat ohne wenn und aber vor solchen Unmenschen,auch wenn sie krank eingestuft werden(dann erst recht) für immer geschützt zu werden,das sollte das Ziel sein,wenn solch ein Schwerverbrecher von Sexualstraftäter hinter Gitter gebracht wird,wenn dies erreicht wird,dann kommt man auch nicht mehr auf die Idee,nach mittelalterlichen Strafen zu brüllen,die amerikanischen Strafmassnahmen bis hin zur Todesstrafe würden nie als Beispiel genannt werden.

Jeder kann jurist./gerichtl. Ungerechtigkeit erfahren und falls entlassen,behandelt man sie schlechter als jemanden,der schuldig ist,das ist alles bekannt. Nur ist dieses in D doch recht selten,unlängst wurde ein unschuldig verurteilter Täter,der als Bankräuber wenigstens 6 bzw. 8 Jahre zu Unrecht absitzen musste bekannt.
Die vielen unschuldig verurteilten Menschen sind doch eher in Amerika gängige Praxis und wenn doch in D bekannt werden sollte, dann würden wir auch für sie unsere Stimmen gegen unseren Rechtsstaat erheben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo gataskilaki,
hallo Lara/Phil,

ich habe Eure Meinungen zur Kenntnis genommen. Eure Äußerungen disqualifizieren Euch im Grunde selbstredend. Wer anderen Gutmenschentum vorwirft, Menschen ihre Würde aberkennt und offenbar nicht gewillt ist, zu lesen was man ihm in einem Diskussionsforum schreibt, den kann man angesichts seiner offen gezeigten Unwissenheit eigentlich nur bedauern.

Glücklicherweise haben solche Meinungen, wie sie von Euch hier vertreten werden, kaum eine Chance wirklich gehört, geschweige denn beachtet zu werden. Es ist bedauerlich, dass insofern das Leben an Euch und den anderen Unverbesserlichen und Ewiggestrigen, die genauso denken, vorbei geht.

Ich hoffe, dass ihr niemals in die Fittiche irgendeiner Justiz, niemals in den Verdacht einer Straftat kommt. Ihr werdet dann sicher sehr schnell merken, wie froh ihr sein dürft, dass dennoch Eure Würde Beachtung findet, auch wenn ihr sie anderen in der gleichen Situation absprecht. Möglicherweise findet ihr dann auch einen Verteidiger, der Euch bedingungslos beisteht, möglicherweise ...

Schöne Grüße
mit dem Hinweis, dass diese Diskussion für mich mit Euch ebenfalls abgeschlossen ist :)
Michael

Sei froh daß du keine Frau bist die vergewaltigt wurde, dann würdest net so reden......
Dann würdest es anders sehen......

Wie ich schon einmal geschrieben habe, Sauerei bleibt Sauerei und solchen Tätern gehört alles was dran hängt, abgehackt, dann ist die Waffe entschärft!!!
Unsere Justitia ist ein Witz wie die mit solchen Monstern umgehen!!!
Die Gesetze und Höchststrafen sind sicher von Männern festgesetzt worden, anders kann es gar net sein!!!!

Weißt wie "angenehm" es ist wenn einem irgendwann mit 19 oder 20 Jahren alles wieder einfällt was man als Kind mit 4 Jahren mit natürlichen Verdrängungsmechanismus einerseits gottseidank vergessen hat für lange Zeit????
Weißt wie angenehm wenn man aufeinmal wieder alles weiß wie das war, wie das ausgeschaut hat, gerochen hat, einfach alles??
Ist nämlich superklasse wenn einen der eigene Erzeuger dazu animiert ihm einen runter zu........Da war ich 4 Jahre alt!!!!!!!!!
Hast du Kinder Michael?? Wenn ja dann wünsche ich dir und deinen Kindern nicht daß denen irgendwann mal was passiert, denn dann würdest auch anders reden!!!!!
Stell dir nur mal vor daß du eine Tochter hast die mit 15 oder 16 Jahren vergewaltigt wird!!! Stell es dir nur mal vor!!!
Was würdest du machen?? Wie würdest du reagieren???
Sicher anders als jetzt mit dem ganzen Geschwafel von Gesetz usw.......
Okay es ist so Gesetz aber die Gesetze sind in Bezug auf sexuelle Übergriffe scheiße!!
 
Es ist bedauerlich, dass insofern das Leben an Euch und den anderen Unverbesserlichen und Ewiggestrigen, die genauso denken, vorbei geht.

starke aussage, wirklich
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Ich hoffe, dass ihr niemals in die Fittiche irgendeiner Justiz, niemals in den Verdacht einer Straftat kommt. Ihr werdet dann sicher sehr schnell merken, wie froh ihr sein dürft, dass dennoch Eure Würde Beachtung findet, auch wenn ihr sie anderen in der gleichen Situation absprecht. Möglicherweise findet ihr dann auch einen Verteidiger, der Euch bedingungslos beisteht, möglicherweise ...

Schöne Grüße
mit dem Hinweis, dass diese Diskussion für mich mit Euch ebenfalls abgeschlossen ist :)
Michael
ich war mal in einer Gerichtsverhandlung, wo es um Vergewaltigung ging, glaub mir, seit dem habe ich den Glauben an die Gerechtigkeit der Justiz verloren. Und dein :) steht für mich in beeindruckendem Widerspruch zu deinem als seriös gedachten Avatar. Und hiermit ist diese Diskussion für mich mit Dir ebenfalls abgeschlossen
 
Sei froh daß du keine Frau bist die vergewaltigt wurde, dann würdest net so reden......
Dann würdest es anders sehen......

Wie ich schon einmal geschrieben habe, Sauerei bleibt Sauerei und solchen Tätern gehört alles was dran hängt, abgehackt, dann ist die Waffe entschärft!!!
Unsere Justitia ist ein Witz wie die mit solchen Monstern umgehen!!!
Die Gesetze und Höchststrafen sind sicher von Männern festgesetzt worden, anders kann es gar net sein!!!!

[....]

Hallo Sheera,

auch wenn Du Dir dafür nichts kaufen kannst und möglicherweise darauf auch keinen Wert legts, tut mir Dein Schicksal selbstverständlich Leid und ich kann Deine Reaktionen verstehen.

Aber Deine sehr persönlichen Überlegungen können nicht Grundlage des Umgangs mit den Tätern sein, über die wir diskutiert haben, es sind Grundlagen für die Überlegungen im Umgang mit den Opfern solcher Straftaten, worüber wir, zumindest ich hier nicht geschrieben habe.

Strafrecht hat in erster Linie die Reaktion des Staates auf Straftaten gegenüber den Tätern zum Thema. Die Reaktion des Staates gegenüber den Opfern ist in anderen Gesetzen und Vorschriften geregelt. Diese Regelungen existieren (teilweise im Strafgesetzbuch, im Opferentschädigungsgesetz, in sozialgesetzlichen Regelungen, im Schadensersatzrecht, usw.) und werden auch (zum Schutz von Opfern und zum Ausgleich erlittennen Unrechts) umgesetzt. Es gibt zu diesem Thema einen eigenen Forschungszweig an den Universitäten (Viktimologie). Dass diese Regelungen und die Forschungen ungenügend und zu verbessern sind, bestreite ich nicht.

Leider ist auch das Verhältnis und die Einstellung der Menschen an sich, der Gemeinschaft gegenüber den Opfern bedenklich und oft sehr nachlässig. Sensationslust über Tat und Täter, kaum Interesse an den Opfern. An dieser Stelle besteht gewiss ebenfalls ein großer Nachholbedarf, hier muss ein weiteres, intensiveres Problembewußtsein geschaffen werden. Mir sind entsprechende Initiativen, u.a. von Opfer-Rechtsanwälten, zumindest in Deutschland bekannt. Dies reicht natürlich bei weitem nicht.

Noch eine Anmerkung zu Deiner abschließenden Bemerkung:
An der Gesetzgebung waren gleichermaßen Männer wie Frauen beteiligt und zu gesellschaftlichen Aktionen sind Frauen ebenso in der Lage, wie die Männer. Man(n)/Frau muss es halt einfach nur angehen.

SG Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sheera,

auch wenn Du Dir dafür nichts kaufen kannst und möglicherweise darauf auch keinen Wert legts, tut mir Dein Schicksal selbstverständlich Leid und ich kann Deine Reaktionen verstehen.

Aber Deine sehr persönlichen Überlegungen können nicht Grundlage des Umgangs mit den Tätern sein, über die wir diskutiert haben, es sind Grundlagen für die Überlegungen im Umgang mit den Opfern solcher Straftaten, worüber wir, zumindest ich hier nicht geschrieben habe.
Kannst du nicht, denn du bist ein Mann!! ;)

Umgang mit dem Täter...mit sowas geht man nimmer um, sowas gehört weg und kastriert auf Lebenszeit!

Ist nun mal meine Meinung und da stehe ich nicht allein da, nur sag ich´s halt direkter!

Ich sag ja, stell dir mal vor du hast ne Tochter die vergewaltigt wird!!!!!
Was würdest du machen??
 
BTW .... Recht bedeutet nicht immer Gerechtigkeit;)

.. wie Recht Du hast! Oft muss man den Betroffenen (auf beiden Seiten) immer wieder sagen, dass es Gerechtigkeit woanders gibt, nicht unbedingt bei den Gerichten. Gerichte legen Gesetze aus und wenden sie an, Gerechtigkeit spielt da nicht in erster Linie eine Rolle. Zumal niemand wirklich sagen kann, was gerecht und Gerechtigkeit wirklich ist.

Interessanterweise aber ist die Eintrittspforte für solche "Gerechtigkeits-Überlegungen" immer dort gegeben, wo sich im Gesetz die immer wieder kritisierten "Gummiparagrafen" befinden!

SG
Michael
 
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