tja herr RA-Schaefer, dann muß ich auch mal a bissi weiter ausholen scheinbar-auch ich habe jura studiert, hab zu diesem behufe sogar ein paar strafrechtsvorlesungen besucht und man staune, sogar die entsprechende diplomprüfung absolviert, sowohl 4 stunden lang schriftlich, als auch mündlich, weils soo lustig war und das hier bei uns verpflichtend so vorgeschrieben ist.
scheinbar gibt es also doch einige unterschiede, was strafrechtstheorie und praxis anlangt, zwischen österreich und deutschland.
und scheinbar hab ich manches nicht klar ausformuliert bzw nur unzureichend formuliert, aber egal.
zum thema vorsatz/fahrlässigkeit.
vielen dank für die belehrung, aber mit genau auf meine argumentationslinie hingebastelten beispielen kann ich auch arbeiten.
nur leider ist das leben selten soo einfach.
mein angeführtes staatsanwaltsbeispiel wird hier so gehandhabt.
zum vorsatz gehört nämlich leider auch die innere tatkomponente, und wie will man im zweifel zweifelsfrei die gedankenwelt eines menschen erforschen?
wenn sie das in germanien mittlerweilen können, dann gratuliere.
zum thema verbrechen:
besteht nicht zwischen tat und rechtsfolge ein zusammenhang?
abstrakt formuliert, je schwerwiegender die tat, umso schwerwiegender die rechtsfolge.
und genau darauf wollte ich hinaus.
wird jemand zu einem gewissen strafausmaß verurteilt, hat er ein verbrechen begangen-und entsprechend schwer muß die dem zugrunde liegende tat gewesen sein.
zum thema notwehr:
notwehr wird in unserem rechtssystem durch den grundsatz der verhältnismässigkeit austariert.
es darf nur das geringste mittel angewendet werden, dass den angriff zuverlässig abwehrt.
soll heissen, ich darf nicht automatisch wen killen, der auf mich losgeht.
würde ich hier also jemand mit vorsatz töten, wär das eine notwehrüberschreitung, für die ich genauso strafbar bin!
zum thema "baby...."
da haben sie was falsch verstanden und ich gebe zu, ich hab da polemisiert.
nur kenn ich diesen fall und bin ohrenzeuge dieser aussage geworden.
ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass leider in österreich, gerade bei sexualdelikten die opfer teilweise noch immer entwürdigend behandelt werden vor gericht, und zwar von beiden seiten, und sich diese entwürdigende behandlung eben dann ausserhalb von gericht fortsetzt, weshalb viele opfer lieber schweigen, als sich dann den diffamierungen anderer auszusetzen....
Leider bewegst Du Dich nicht im Lichte von etwas, sondern im Dunkel Deiner mit Vorurteilen durchwachsenen, ganz eigenen Theorie, die -zum Glück- bei den veranwortlichen Stellen nicht wirklich auf Beachtung stoßen würde, weil solche Überlegungen schon längst von neuen Erkenntnissen überholt sind! Und wenn Du die Todesstrafe forderst, stellst Du Dich auf die gleiche Stufe, wie die Täter des Tötungsdeliktes!
ich bitte um nähere ausführungen zu diesen neuen erkenntnissen.
is scho ne zeit her, dass ich die prüfung absolviert hab, bin aber sehr interessiert zu erfahren, was sich da so tut...
zum thema "todesstrafe"
wer lesen kann, ist klar im vorteil!
ich habe gschrieben "wer absichtlich und OHNE GRUND...fremdes leben nimmt..."
eine verurteilung wegen eines entsprechenden verbrechens ist doch wohl ein grund oder?
und fehlurteile in den usa als pauschale rechtfertigung dafür zu nehmen, dass die todesstrafe schlecht ist, halt ich für verfehlt!
nach der argumentationslinie könnt man
die kontinentaleuropäische rechtsprechung funktioniert doch ein bisschen anders als die amerikanische, und ich denke dass wir hier doch weit weniger fehlurteile produzieren, als die kollegen in den staaten....
wieviele strafrechtliche fehlurteile sind ihnen in ihrer praxis bis jetzt untergekommen?
auf den rest geh ich jetz mal nicht ein, denn auffassungsunterschiede und verschiedene meinungen möchte ich nicht kritisieren, zumal ich manches davon gut verstehen kann und manchem auch zustimme.