Vergewaltigung durch ÖHU-Leistungsrichters nur ein Kavaliersdelikt?

Andreas, darum gehts doch gar net!
Noch amal, Pauschalverurteilungen sind jedenfalls abzulehnen, genau wie Vorverurteilungen!
ABER: wenn jemand ein verbrechen begangen hat, und ich spreche hier von verbrechen (ist ein juristischer begriff, der sehr genau definiert ist!), dann muß er dafür auch grade stehen!
um nix anderes gehts!
 
In unserem Grundgesetz/Grundrecht stehen u.a.in Artikel 1 u.2:

Artikel 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar..........

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
usw usf.

Dann bedeutet Würde Wertigkeit,Autonomie und sittliche Selbstgesetzgebung,in uns innerer Wert und innerer Rang,Menschenwürde uvm.
Friedrich Schiller sagt:
Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist Geistesfreiheit, und Würde heißt ihr Ausdruck in der Erscheinung. (Friedrich Schiller)
 
schön gesagt, in der tat.

das mit der unantastbaren würde erklärst du dann bitte nem vergewaltigungsopfer, dem der täter im prozess nach verkündigung eines milden urteils ein "baby, freu dich wenn ich wieder rauskomm, ich weiss wo du wohnst..." entgegengröhlt.
(auch sowas kommt vor bei uns vor gericht...)
 
schön gesagt, in der tat.

das mit der unantastbaren würde erklärst du dann bitte nem vergewaltigungsopfer, dem der täter im prozess nach verkündigung eines milden urteils ein "baby, freu dich wenn ich wieder rauskomm, ich weiss wo du wohnst..." entgegengröhlt.
(auch sowas kommt vor bei uns vor gericht...)



Ich hab den Beitrag mit voller Absicht reingestellt,weil Mörder egal welchen Genres sie angehören,die Sexualstraftäter und Kinderschänder usw ntl.vordergründig angesprochen,die Höchststrafe verdienen,bzw.für immer weggesperrt gehören.
Vielleich sollte man die Gutachter und die forensischen Psychiater ebenso bestrafen,die eine Heilung attestieren,der Täter aber nach Entlassung rückfällig wird,häufig nach ein paar Tagen schon.:mad::eek:
 
hello

ich stimme dir bedingt zu.
strafrechtlich gesehen handelt es sich bei den delikten, die du angeführt hast um vorsatzdelikte, der täter hatte also den vorsatz und war sich der folgen bewusst!
das ist gerade bei tötungsdelikten ein entscheidender unterschied, den wer mit vorsatz tötet, hat keine entschuldigung bzw keine rechtfertigung!
bezeichnend ist zb, dass, wenn der staatsanwalt glaubt, vorsatz nicht genügend beweisen zu können, er automatisch nur das entsprechende fahrlässigkeitsdelikt heranzieht, um eine verurteilung zu erwirken, da dieses leichter beweisbar ist.
vergewaltigen kann man aber niemand fahrlässig!
auch kann ich mir beim besten gewissen keine rechtfertigung oder schuldausschliessung für vergewaltigung vorstellen.

naja, das ganze geht jetz dann schon sehr in die strafrechtstheorie und ich will hier niemand langweilen, aber ich bleibe im lichte des gesagten dabei: für vorsatzdelikte bzw für verbrechen, die vorsatz beinhalten gehört härtest bestraft, bei bedarf und besonderer schwere der tat auch mit der todesstrafe!
wer absichtlich und ohne grund fremdes leben nimmt, hat kein recht auf eigenes leben mehr.
 
ich will diesen thread jetz nit in ne zivilisationskritische diskussion umwandeln, aber das was wir hier diskutieren is ein auswuchs dieser ach so tollen westlichen zivilisation, und wie wir sehen, ein sehr kontroversieller noch dazu...

Du hast recht, das entfernt uns vom Thema. Deshalb nur eine Bemerkung: Dass die westliche Staatengemeinschaft bzw. einige ihrer Vertreter im Balkankrieg z.T. mit schrecklichen Folgen versagt hat, ist wohl unbestritten.
Dennoch möchte ich in keiner anderen Gesellschaftsform als unserer heutigen leben. Ich bin es gewohnt, egal wo meine Meinung zu sagen. Das kann ich in unserer Gesellschaft, ohne existenzbedrohende Repressionen fürchten zu müssen.
 
hello


naja, das ganze geht jetz dann schon sehr in die strafrechtstheorie und ich will hier niemand langweilen, aber ich bleibe im lichte des gesagten dabei: für vorsatzdelikte bzw für verbrechen, die vorsatz beinhalten gehört härtest bestraft, bei bedarf und besonderer schwere der tat auch mit der todesstrafe!
wer absichtlich und ohne grund fremdes leben nimmt, hat kein recht auf eigenes leben mehr.




Auch ich bin der Meinung,dass kein Mensch anderes Leben vernichten darf.
Das deutsche Strafrecht ist die reinste Lachnummer UND Sexualstraftäter müssten in ihrem neuen Wohnort registriert und gemeldet werden,so das es die ganze Nachbarschaft erfährt,das wurde hier schon mal erwähnt,ich betone es auch nochmal.
Deutsche Gefängnisse,erst recht die Psychiatrie, sind für die meisten ja eher ein Glücksfall und ich stelle unser Grundgesetz:Menschenwürde= unantastbar in sehr grosse Zweifel,wenn z.B. Kindesmissbrauch,Vergewaltigungen usw sich die Betreffenden durch solche abscheulichen Taten diesbezüglich schon längst disqualifiziert haben.
Was ist mit der mit Füssen getrampelten Menschenwürde der Kinder,Heranwachsenden,Frauen....

Ich plädiere dafür,dass sie für immer aus dem Verkehr gezogen werden,auch gegen ne Todesstrafe hätte ich in ganz besonders schweren Fällen nichts einzuwenden.

Das Gesetz sehe ich persl. im grossen Widerspruch mit der Gerechtigkeit,es gibt keine erkennbare Ordnung in der Gerechtigkeit,feiner Rechsstaat,indem man sich auch noch wohlfühlen muss,ist ja mein Land,mit seinen zugesicherten Grundsätzen,dass er für die Unversehrtheit der Menschen Sorge trägt.

Über Zweck und Tragweite und die Sachlichkeit eines Gesetzes und deren unterschiedlichen Interpretationen lohnt es nicht zu diskutieren,die Sexualstraftaten werden durch das Gesetz klein geredet.Scheinbar sind die Gesetze klüger,als die,die es durchbrachten,die Richter durch Gesetzeslücken im Labyrinth enden.
Das Gebot der juristischen/gerichtlichen Sachlichkeit*lach*lach* und wo bleibt bitte schön die Einhaltung des Gebotes: Du sollst nicht töten?
 
eines sollte jedem klar sein, die Todesstrafe hat noch keine Straftat verhindert,
den jeder Täter geht davon aus, dass er nicht erwischt wird, wohl aber sind viele Menschen umgebracht worden, weil schlampig gearbeitet wurde, schnell ein Schuldiger gebraucht wurde und dann hat man Menschen hingerichtet, die gar nichts getan haben....

Ich kann nicht verstehen, dass man die Mindeststrafen für Vergewaltigung nicht endlich anhebt......10 Jahre müssten da mindestens drin sein und zwar unabhängig vom Alter und ob es das 1. Mal war oder nicht.

Kinderschänder sind nicht heilbar...keiner kommt auf die Idee, das Menschen die gleichgeschlechtlich lieben, umpolbar sind...es ist einfach eine sexuelle Neigung,
Genauso ist es bei Menschen, die auf Kinder stehen auch, sowas bekommt man nicht mit einer Therapie weg...Leute die da auffällig geworden sind, gehören für immer weg gesperrt.
 
Guten Tag!

Ich habe das AusgangsThema nicht gelesen, lediglich die letzten Stellungnahmen. Eine sehr interessante Diskussion, die meiner Meinung nach aber oft auf Falschen Grundlagen und mit sehr viel Verallgemeinerungen geführt wird. Ich hoffe, ich kann -ohne belehrend sein zu wollen- ein wenig Licht ins Dunkel bringen.


[...]
ABER: wenn jemand ein verbrechen begangen hat, und ich spreche hier von verbrechen (ist ein juristischer begriff, der sehr genau definiert ist!), dann muß er dafür auch grade stehen!
um nix anderes gehts!

"Verbrechen" ist tatsächlich ein Fachbegriff und bedeutet (im deutschen Recht), dass es sich um eine rechtswidrige Straftat handelt, die im Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe mit 1 Jahr oder mehr bedroht ist. Der Begriff "Verbrechen" beschreibt also keine bestimmte Tat, sondern folgt aus dem angedrohten Mindeststrafmaß. Liegt die angedrohte Strafe bei mindestens 1 Jahr = Verbrechen, liegt sie darunter = Vergehen.

Insofern ist das, was ein Verbrechen ist, tatsächlich "exakt" definiert, mehr aber nicht. Insbesondere was ein Täter gemacht haben muss, um ein "Verbrecher" zu sein, ergibt sich daraus nicht, dafür braucht man die einzelnen Straftatbestände und die Fachleute (Gerichte, Staatsanwälte und Rechtsanwälte) die das dann in einem Gerichtsverfahren verbindlich festlegen.

schön gesagt, in der tat.

das mit der unantastbaren würde erklärst du dann bitte nem vergewaltigungsopfer, dem der täter im prozess nach verkündigung eines milden urteils ein "baby, freu dich wenn ich wieder rauskomm, ich weiss wo du wohnst..." entgegengröhlt.
(auch sowas kommt vor bei uns vor gericht...)

Lara/Phil, einen Beitrag vorher kritisierst Du Pauschalverurteilungen! Und was machst Du hier? Du schließt von einem Fall (der nicht belegt ist), von dem Du wahrscheinlich auch nicht die Konsequenzen kennst, auf alle anderen! Oder verstehe ich Dich da falsch?

Ich hab den Beitrag mit voller Absicht reingestellt,weil Mörder egal welchen Genres sie angehören,die Sexualstraftäter und Kinderschänder usw ntl.vordergründig angesprochen,die Höchststrafe verdienen,bzw.für immer weggesperrt gehören.
Vielleich sollte man die Gutachter und die forensischen Psychiater ebenso bestrafen,die eine Heilung attestieren,der Täter aber nach Entlassung rückfällig wird,häufig nach ein paar Tagen schon.:mad::eek:

Auch hier wird mit einer nicht nachzuvollziehenden Verallgemerinerung argumentiert. Was macht denn ein Sexualsraftäter aus? Einen Kinderschänder? Einen Möder?

Ein "Vergewaltiger", der von einer Frau gereizt, angemacht, möglicherweise mit irgendwelchen Mittelchen angetörnt worden ist, und sich dann an dieser Frau vergeht, ist der genauso zu bestrafen, wie der Vergewaltiger, der ein 17-jähriges Mädchen überfällt, es Tage einsperrt und sich mehrfach an ihr vergeht? Giibt es da keine Unterschiede bei Dir? Was ist wenn einer der beiden psychisch krank ist, so dass er wie unter Zwang handelt? Ich sehe da Unterschiede und die Bedeutung von "Gerechtigkeit" zeigt sich darin, dass eben der eine anders als der andere besraft werden muss.


hello
[...]das ist gerade bei tötungsdelikten ein entscheidender unterschied, den wer mit vorsatz tötet, hat keine entschuldigung bzw keine rechtfertigung!
Falsch! Denke mal daran, was derjenige macht, der einen anderen in Notwehr tötet! Der in Notwehr handelnde Täter MUSS bewusst seinen Angreifer abwehren, damit er sich gewissermaßen auf Notwehr berufen kann. Das ergibt sich aus dem Notwehrparagrafen § 32 Strafgesetzbuch.Also auch diese Verallgemeinerung ist nicht zutreffend

... bezeichnend ist zb, dass, wenn der staatsanwalt glaubt, vorsatz nicht genügend beweisen zu können, er automatisch nur das entsprechende fahrlässigkeitsdelikt heranzieht, um eine verurteilung zu erwirken, da dieses leichter beweisbar ist.

Wieder nicht richtig! Fahrlässigkeit ist oft schwieriger nachzuweisen, als Vorsatz. Wenn jemand eine Waffe auf einen anderen richtet, zielt und abdrückt, dann hat er doch offensichtlich vorsätzlich gehandelt. Wenn aber z.B. ein Polizist gerade dabei ist, seine Waffe zu reinigen und dabei löst sich ein Schuß, als er gerade hiner einem Kollegen steht, der tödlich getroffen wird, ist das Fahrlässig oder ist das ein bedauerlicher und möglicherweise straffreier Unfall?

naja, das ganze geht jetz dann schon sehr in die strafrechtstheorie
.. aber halt nicht in diejenige, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, sondern in Deine ganz persönliche Strafrechtstheorie!:(

und ich will hier niemand langweilen, aber ich bleibe im lichte des gesagten dabei: für vorsatzdelikte bzw für verbrechen, die vorsatz beinhalten gehört härtest bestraft, bei bedarf und besonderer schwere der tat auch mit der todesstrafe!
Leider bewegst Du Dich nicht im Lichte von etwas, sondern im Dunkel Deiner mit Vorurteilen durchwachsenen, ganz eigenen Theorie, die -zum Glück- bei den veranwortlichen Stellen nicht wirklich auf Beachtung stoßen würde, weil solche Überlegungen schon längst von neuen Erkenntnissen überholt sind! Und wenn Du die Todesstrafe forderst, stellst Du Dich auf die gleiche Stufe, wie die Täter des Tötungsdeliktes!

wer absichtlich und ohne grund fremdes leben nimmt, hat kein recht auf eigenes leben mehr.
Wie kannst Du Dich so weit über andere erheben? Welche moralische Instanz gibt Dir dieses Recht? Würdest Du -im Wissen von tausenden von Fehlurteilen- das Wagnis auf Dichnehmen, solch einem Menschen persönlich die Todesspritze zu geben?

Auch ich bin der Meinung,dass kein Mensch anderes Leben vernichten darf.
Ich verstehe die Logik Deiner Argumentation nicht vor dem Hintergrund, dass Du wenig später schreibst
auch gegen ne Todesstrafe hätte ich in ganz besonders schweren Fällen nichts einzuwenden.
Wer soll den die Todersstrafe ausführen Maschinen? ... wenn schon ein Mensch kein anderes Leben vernichten darf (nach Deiner Argumentation)

Das deutsche Strafrecht ist die reinste Lachnummer
Aha, woher nimmst Du diese Erkenntnis? Was ist denn die Grundlage dieses so vernichtenden Urteils?
Vor allem wenn Du einmal die Zahlen vergleichst, dass einerseits tausende von Straftätern "geheilt" aus dem Knast entlassen und nicht mehr rückfällig werden und andererseits ein prozentual geringfügiger, nahezu unbeachtlicher Teil rückfällig wird? Auch bei Sexualstrftätern ist das so! Du tust ja gerade so, als ob jeder Sexualtstraftäter der verurteilt wird, wieder rückfällig ist. Das ist mitnichten der Fall! Wieso sehen internationale Strafrechtsexperten, das deutsche Strafrecht als vorbildlich an? Meinst Du nicht, dass Deine Kritik, dann doch etwas anmaßend und überzogen ist?


... UND Sexualstraftäter müssten in ihrem neuen Wohnort registriert und gemeldet werden,so das es die ganze Nachbarschaft erfährt,das wurde hier schon mal erwähnt,ich betone es auch nochmal.
Aha ..:confused: ... und was soll das bringen? Dass sich diese Leute zurückziehen, keine Kontakte finden, vereinsamen und von der Gesellschaft ausgeschlossen sind ... das würde doch nahezu unweigerlich dazu führen, dass diese Leute wieder strafrechtlich in Erscheinung treten! Schon mal davon gehört, dass man dort die besten Resozialisierungserfolge verbuchen kann, wo die Straftäter wieder in die Gesellschaft integriert worden sind, z.B. Freigänger kaum rückfällig werden?

Deutsche Gefängnisse,erst recht die Psychiatrie, sind für die meisten ja eher ein Glücksfall und ich stelle unser Grundgesetz:Menschenwürde= unantastbar in sehr grosse Zweifel,wenn z.B. Kindesmissbrauch,Vergewaltigungen usw sich die Betreffenden durch solche abscheulichen Taten diesbezüglich schon längst disqualifiziert haben.
Mensch bleibt Mensch. Jeder Mensch hat das Recht auf einen menschenwürdigen Umgang. Oder empfindest Du beispielsweise mit dem Menschen auf Guatanamo kein Mitleid? Nach der offiziellen Sprache der Amerikaner (einem Rechsstaat) handelt es sich um Straftäter, deshalb dürfen sie dort so behandelt werden. Sind es Straftäter? Wir wissen es nicht, denn sie haben nicht den Anschein eines fairen und menschenwürdigen Verfahrens erhalten.Kein Mensch kann sich so "disqualifizieren" das es eines menschenwürdigen Umgangs nicht mehr "würdig" ist.
Was ist mit der mit Füssen getrampelten Menschenwürde der Kinder,Heranwachsenden,Frauen....
Dies ist ein anderes Thema. Die Opferrechte werden an anderer Stelle wahrgenommen und vesorgt. Hier versucht der Staat ihnen ihre Würde wieder zurück zugeben, die ein Straftäter nicht beachtet und verletzt hat.

Das Gesetz sehe ich persl. im grossen Widerspruch mit der Gerechtigkeit,es gibt keine erkennbare Ordnung in der Gerechtigkeit,feiner Rechsstaat,indem man sich auch noch wohlfühlen muss,ist ja mein Land,mit seinen zugesicherten Grundsätzen,dass er für die Unversehrtheit der Menschen Sorge trägt.
Du hast die Freiheit, jederzeit dorthin umzuziehen, wo Du Dich wohlfühlst und meinst, wo Deine und die Rechte anderer besser gewahrt werden. D hast darüber hinaus die Möglichkeit, jederzeit Initiativen zu starten, in die Politik einzutreten oder Dich sonst wo zu engagieren, um es besser zu machen. Nur, mach es und jammere nicht herum, wie schlecht es überall sein soll! Ob es Dir allerdings woanders besser gehen wird oder ob Du mit einer Initiative Erfolg haben wirst, möchte ich in Anbetracht der Oberflächlichkeit und Grundlosigkeit Deiner Argumentation ernsthaft bezweifeln.


Das Gebot der juristischen/gerichtlichen Sachlichkeit*lach*lach* und wo bleibt bitte schön die Einhaltung des Gebotes: Du sollst nicht töten?
Die fehlende Einhaltung eines Gebotes/Verbotes, kannst Du nicht dem Gesetzgeber vorhalten, der reagiert nämlich nur auf die Gesetzes verstöße, indem er sie neu oder anders formuliert. Ach ja, warum bist Du kürzlich bei rot über die Ampel, hast Deine Steuer nicht oder nicht pünktlich gezahlt? Sind jetzt die Gesetze schlecht, oder doch eher Du? :D

Ich kann nicht verstehen, dass man die Mindeststrafen für Vergewaltigung nicht endlich anhebt......10 Jahre müssten da mindestens drin sein und zwar unabhängig vom Alter und ob es das 1. Mal war oder nicht.

Kinderschänder sind nicht heilbar...keiner kommt auf die Idee, das Menschen die gleichgeschlechtlich lieben, umpolbar sind...es ist einfach eine sexuelle Neigung,
Genauso ist es bei Menschen, die auf Kinder stehen auch, sowas bekommt man nicht mit einer Therapie weg...Leute die da auffällig geworden sind, gehören für immer weg gesperrt.

Andrea, Deiner Meinung kann ich im Kern zustimmen. Die Frage ist aber, ab wann jemand ein unheilbarer Kinderschänder ist. Es gibt Sachvehalte, da ist das eben nicht klar und auch nicht eindeutig festzustellen. Es gibt Fälle, da haben Kinder Ihren Eltern Geschichten von Übergriffen erzählt, weil sie Angst hatten, dass heraus kommt, dass sie (nur) mit einem fremden Mann gesprochen hatten, was ihnen ständig von ihren Eltern verboten worden ist. Die Fantasie von Kindern darf in solchen Situationen nicht unterschätzt werden. Deshalb muss man immer erst versuchen, "die Wahrheit" festzustellen, was sich dann als schwierig zeigt, wenn es sich um Taten handelt, bei denen typischerweise Opfer und Täter alleine miteinander sind. Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass Männer der Vergewaltigung angezeigt wurden, obwohl nichts dergleichen passiert war.

Was ich zusammenfassend zum Ausdruck bringen möchte ist, dass man ein solches Thema nicht derart pauschalisierend diskutieren darf, wenn man nicht auf Stammtischniveau abtauchen, sondern ernst genommen werden möchte,und dass eben jede Straftat immer von mehreren Seiten aus betrachtet werden muss. Die Wahrheit und die Gerechtigkeit gibt es eben nicht, sondern es gibt immer nur das Bemühen, diesen Zustand von "Der Wahrheit" und "Der Gerechtigkeit" zu erreichen. Was heute wahr ist, ist aber möglicherweise morgen unwahr; und was heute gerecht ist, kann morgen schon wieder ungerecht sein.Dessen sollte man sich bewußt sein, wenn man über andere -und sei es auch über Straftäter- urteilt und den Stab brechen möchte.

Schöne Grüße
Michael
 
@M.Schäfer

Hauptsache du bist der Allmächtige im schwarzen Outfit,der Straftäter mit allen juristischen Tricks vor harten Strafen bewahrt????
Das ist gerecht,nicht wahr.

Du sprichst bitte nicht schulmeisterlich mit mir,ich lass meinen Gefühlen freien Lauf und die lass ich mir von niemandem,auch von dir nicht unterbinden.
Nur weil sie dir nicht in dein berufl.Konzept passen,benutze ich auch zukünftig nicht dein Ansinnen.
Es herrscht Meinungsfreiheit und bei dir?????
Was Sachlichkeit in juristischen Fragen und Antworten angeht, gibts spez.Foren,dem WUFF hier ist jedenfalls kein solches angegliedert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag!


Andrea, Deiner Meinung kann ich im Kern zustimmen. Die Frage ist aber, ab wann jemand ein unheilbarer Kinderschänder ist.Dafür gibt es sicher Experten, die sowas beurteilen können Es gibt Sachvehalte, da ist das eben nicht klar und auch nicht eindeutig festzustellen. Es gibt Fälle, da haben Kinder Ihren Eltern Geschichten von Übergriffen erzählt, weil sie Angst hatten, dass heraus kommt, dass sie (nur) mit einem fremden Mann gesprochen hatten, was ihnen ständig von ihren Eltern verboten worden ist. Die Fantasie von Kindern darf in solchen Situationen nicht unterschätzt werden.Das hat aber mit der Höhe der Strafe nichts zu tun, sondern mit der Wahrheitsfindung, man kann doch nicht sagen, weil es die Möglichkeit gibt, dass ein Kind die Unwahrheit sagt, bekommt der mögliche Täter nur eine sehr gringe Strafe Deshalb muss man immer erst versuchen, "die Wahrheit" festzustellen, was sich dann als schwierig zeigt, wenn es sich um Taten handelt, bei denen typischerweise Opfer und Täter alleine miteinander sind. Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass Männer der Vergewaltigung angezeigt wurden, obwohl nichts dergleichen passiert war.Ja, natürlich ist es möglich, dass Unschuldige verurteilt werden, leider...und gar nicht so selten, aber deshalb kann man nicht pauschal Strafen niedrig halten
Schöne Grüße
Michael


Ich habe im Bekanntenkreis miterleben müssen, wie es abläuft, wenn ein Kind sexuell mißbraucht wird, abgesehen vom Spießrutenlaufen der betroffenen Famile, war es mir völlig unbegreiflich, wie ein Täter mit 3 Jahren davon kommen kann, wovon ihm noch dazu die Hälfte der Zeit nachgelassen wurde, wegen guter Führung...sowas ist nicht gerecht....

Für mich sind so armseelige Strafhöhen einfach nicht nachvollziehbar.
 
Ich bin auch nicht bereit deine Logik in deinen Argumentationen nachzuvollziehen,dafür könnten Juristen mit dir fachsimpeln,ich geh mal auf die Suche,vielleicht treib ich jemand auf.;):D

Und Gesetzesbrecher in Form von Sexualstraftätern mit mir als Beispiel auf eine Stufe zu stellen,indem du die rote Ampel und eine unpünktl.Steuerzahlerin aufzählst...ne,ne das zieht bei mir nicht.


Im übrigen erwähnte ich mit keinem Wort das amerikanische Strafgesetz und deren Methoden,was kümmert mich Guantanamo,wenn in D Sexualstraftäter gehätschelt werden,wäre nicht schlecht,wenn hin und wieder Amerikas juristische Strukturen in D Schule machen würden.
Ich hege keine Sympathien,kein Interessen für Terroristen,die mich mit Nichten wegen meines Glaubens zerbomben würden, warum soll ich mich also um deren Knastbelange kümmern,wenn sie angeblich unmenschlich behandelt werden.
Soviel wir wissen,sind das Massenmörder und keine Humanisten.

Erstmal vor der eigenen Haustür fegen,ist die klügere Wahl für mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du sprichst bitte nicht schulmeisterlich mit mir,ich lass meinen Gefühlen freien Lauf und die lass ich mir von niemandem,auch von dir nicht unterbinden.
[...]
Es herrscht Meinungsfreiheit und bei dir?????
Was Sachlichkeit in juristischen Fragen und Antworten angeht, gibts spez.Foren,dem WUFF hier ist jedenfalls kein solches angegliedert.

... ich dachte, hier soll über die Sache und nicht über Deine Gefühle diskutiert werden. Wenn Du gerne über Deine Gefühle diskutiert haben möchtest, so müsste man so was wie einen "Psychologen- oder Pastoren-Thread" eröffnen. Außerdem hast Du an keiner Stelle Deines Beitrages darauf hingewiesen, dass es um Deine Gefühle geht.

Ach ja, warum stellst Du Meinungsfreiheit in Frage? Du kannst und darfst Dich doch hier äußern, wie ich im Übrigen auch, oder? Aber wer sich auf Meinungsfreiheit beruft, der mss auch Meinungen anderer aushalten können, damit hast Du, wenigstens beim vorliegenden Thema, so wie es aussieht Schwierigkeiten. Aber möglicherweise liegt dies ja an Deiner gefühlsbetonten Lage ... also be cool!

SG
Michael
 
@M.Schäfer

Ferner kommst du mir hier im Thread teilweise so vor,wie mit deinem zitierten Vergleich,der so ähnlich lautet wie:
"PetFit sei für Hunde wie BARF bzw.Frischfleisch aus der Dose."
 
... ich dachte, hier soll über die Sache und nicht über Deine Gefühle diskutiert werden. Wenn Du gerne über Deine Gefühle diskutiert haben möchtest, so müsste man so was wie einen "Psychologen- oder Pastoren-Thread" eröffnen. Außerdem hast Du an keiner Stelle Deines Beitrages darauf hingewiesen, dass es um Deine Gefühle geht.

Ach ja, warum stellst Du Meinungsfreiheit in Frage? Du kannst und darfst Dich doch hier äußern, wie ich im Übrigen auch, oder? Aber wer sich auf Meinungsfreiheit beruft, der mss auch Meinungen anderer aushalten können, damit hast Du, wenigstens beim vorliegenden Thema, so wie es aussieht Schwierigkeiten. Aber möglicherweise liegt dies ja an Deiner gefühlsbetonten Lage ... also be cool!

SG
Michael




Nein und nochmals nein,mein Motto lautet im Vergewaltigerthread:
don't be cool!;)

Und den Pastor schenk ich dir,der hilft nun am allerwenigsten.:p:D
 
tja herr RA-Schaefer, dann muß ich auch mal a bissi weiter ausholen scheinbar-auch ich habe jura studiert, hab zu diesem behufe sogar ein paar strafrechtsvorlesungen besucht und man staune, sogar die entsprechende diplomprüfung absolviert, sowohl 4 stunden lang schriftlich, als auch mündlich, weils soo lustig war und das hier bei uns verpflichtend so vorgeschrieben ist.

scheinbar gibt es also doch einige unterschiede, was strafrechtstheorie und praxis anlangt, zwischen österreich und deutschland.
und scheinbar hab ich manches nicht klar ausformuliert bzw nur unzureichend formuliert, aber egal.

zum thema vorsatz/fahrlässigkeit.
vielen dank für die belehrung, aber mit genau auf meine argumentationslinie hingebastelten beispielen kann ich auch arbeiten.
nur leider ist das leben selten soo einfach.
mein angeführtes staatsanwaltsbeispiel wird hier so gehandhabt.
zum vorsatz gehört nämlich leider auch die innere tatkomponente, und wie will man im zweifel zweifelsfrei die gedankenwelt eines menschen erforschen?
wenn sie das in germanien mittlerweilen können, dann gratuliere.

zum thema verbrechen:
besteht nicht zwischen tat und rechtsfolge ein zusammenhang?
abstrakt formuliert, je schwerwiegender die tat, umso schwerwiegender die rechtsfolge.
und genau darauf wollte ich hinaus.
wird jemand zu einem gewissen strafausmaß verurteilt, hat er ein verbrechen begangen-und entsprechend schwer muß die dem zugrunde liegende tat gewesen sein.

zum thema notwehr:
notwehr wird in unserem rechtssystem durch den grundsatz der verhältnismässigkeit austariert.
es darf nur das geringste mittel angewendet werden, dass den angriff zuverlässig abwehrt.
soll heissen, ich darf nicht automatisch wen killen, der auf mich losgeht.
würde ich hier also jemand mit vorsatz töten, wär das eine notwehrüberschreitung, für die ich genauso strafbar bin!

zum thema "baby...."
da haben sie was falsch verstanden und ich gebe zu, ich hab da polemisiert.
nur kenn ich diesen fall und bin ohrenzeuge dieser aussage geworden.
ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass leider in österreich, gerade bei sexualdelikten die opfer teilweise noch immer entwürdigend behandelt werden vor gericht, und zwar von beiden seiten, und sich diese entwürdigende behandlung eben dann ausserhalb von gericht fortsetzt, weshalb viele opfer lieber schweigen, als sich dann den diffamierungen anderer auszusetzen....

Leider bewegst Du Dich nicht im Lichte von etwas, sondern im Dunkel Deiner mit Vorurteilen durchwachsenen, ganz eigenen Theorie, die -zum Glück- bei den veranwortlichen Stellen nicht wirklich auf Beachtung stoßen würde, weil solche Überlegungen schon längst von neuen Erkenntnissen überholt sind! Und wenn Du die Todesstrafe forderst, stellst Du Dich auf die gleiche Stufe, wie die Täter des Tötungsdeliktes!

ich bitte um nähere ausführungen zu diesen neuen erkenntnissen.
is scho ne zeit her, dass ich die prüfung absolviert hab, bin aber sehr interessiert zu erfahren, was sich da so tut...


zum thema "todesstrafe"
wer lesen kann, ist klar im vorteil!
ich habe gschrieben "wer absichtlich und OHNE GRUND...fremdes leben nimmt..."
eine verurteilung wegen eines entsprechenden verbrechens ist doch wohl ein grund oder?
und fehlurteile in den usa als pauschale rechtfertigung dafür zu nehmen, dass die todesstrafe schlecht ist, halt ich für verfehlt!
nach der argumentationslinie könnt man
die kontinentaleuropäische rechtsprechung funktioniert doch ein bisschen anders als die amerikanische, und ich denke dass wir hier doch weit weniger fehlurteile produzieren, als die kollegen in den staaten....
wieviele strafrechtliche fehlurteile sind ihnen in ihrer praxis bis jetzt untergekommen?

auf den rest geh ich jetz mal nicht ein, denn auffassungsunterschiede und verschiedene meinungen möchte ich nicht kritisieren, zumal ich manches davon gut verstehen kann und manchem auch zustimme.
 
Und wenn Du die Todesstrafe forderst, stellst Du Dich auf die gleiche Stufe, wie die Täter des Tötungsdeliktes!

Wie kannst Du Dich so weit über andere erheben? Welche moralische Instanz gibt Dir dieses Recht? Würdest Du - im Wissen von tausenden von Fehlurteilen- das Wagnis auf Dichnehmen, solch einem Menschen persönlich die Todesspritze zu geben?

Mensch bleibt Mensch. Jeder Mensch hat das Recht auf einen menschenwürdigen Umgang.
Danke. Kann Dir mit diesen Aussagen nur absolut beipflichten. :)


Oder empfindest Du beispielsweise mit dem Menschen auf Guatanamo kein Mitleid? Nach der offiziellen Sprache der Amerikaner (einem Rechsstaat) handelt es sich um Straftäter, deshalb dürfen sie dort so behandelt werden. Sind es Straftäter? Wir wissen es nicht, denn sie haben nicht den Anschein eines fairen und menschenwürdigen Verfahrens erhalten.
Amerika ist als Rechtsstaat aber nicht wirklich ein leuchtendes Beispiel. :o

Denn dort scheint mir das Recht (oder dessen Auslegung) in weit stärkerem Maße von der gerade angesagten Politik beeinflußt, als in unseren Landen. ;)
Kein Mensch kann sich so "disqualifizieren" das es eines menschenwürdigen Umgangs nicht mehr "würdig" ist.
Völlig richtig!

Vor allem deshalb, weil sich jene (die "Gesellschaft") selbst ebenfalls disqualifizieren (als unmenschlich herausstellen) würden, welche anders handeln.

Das mag vielleicht "Gesetzlosen" gegenüber ein Handicap sein, schützt aber in Wahrheit uns alle. :cool:
Ob es Dir allerdings woanders besser gehen wird oder ob Du mit einer Initiative Erfolg haben wirst, möchte ich in Anbetracht der Oberflächlichkeit und Grundlosigkeit Deiner Argumentation ernsthaft bezweifeln.

Ich behaupte mal, daß wir alle uns glücklich schätzen müssen und sämtlichen Göttern dankbar sein sollten, in Deutschland und Österreuch leben zu dürfen.

LG,. Andy
 
Halt ---entschuldige bitte ,aber die Ansichten die du hast ,hatte schonmal wer ---er kam aus Braunau

Du willst also sagen ,.alle *Geistestgestörten *,gehörten getötet ,denn irgendwann könnte ja ihre Krankheit ausbrechen und sie gefährlich werden lassen .??? In welcher Form auch immer ??

Also ,ich hab ja schon viel gehört hier ,aber das ist mit der größte Topfen (was anderes darf ich leider nicht schreiben ) ,den ich in der letzten Zeit gelesen hab.
Auf dieses Niveau geb ich mich nicht .So weit kann ich nicht runter ...

UUUnd tschüss..


Sagt mal ,kann man den Thread im Sporthundeforum lesen ,auch wenn man nicht angemeldet ist ??Vielleicht wird das ja dort sachlicher diskutiert als hier :rolleyes:

....der Herr von dem du sprichst, hat aber Menschen aufgrund ihrer Religion vernichtet und nicht ausschließlich aufgrund ihrer kriminellen Taten

Zitat von: Lara/Phil
Im Krieg gelten andere Gesetze das kann/soll man nicht ins "normale" Leben übertragen, das ist kein guter Vergleich, falls es dafür überhaupt einen gibt.

auch ich bin für die todesstrafe für gewisse delikte und unter strikten kriterien während der prozessführung!

Wer will/soll/kann das garantieren? In den USA haben sie schon unzählige Unschuldige hingerichtet, wo man es erst später herausgefunden hat, dass sie unschuldig waren. Dunkelziffer?

Ich würde mich da nicht auf die Justiz verlassen, die sind auch nur Menschen und Menschen machen Fehler!

manche verbrecher haben das recht auf leben mit ihren taten verwirkt!

Das sehe ich auch so. Wenns so einfach wäre! Aber verleumdet ist man schnell...


.....ich denke es würde schon reichen wenn bei uns ein lebenslänglich wirklich ein lebenslänglich bleiben würde ohne aussicht auf verkürzung und berufung etc.. ich könnte mir auch vorstellen, die beqeuemlichkeit des haftaufenthaltes aufgrund von vergewaltigungs und tötungsdelikten auch massiv zu senken. ich denke da an tiefe röhren wo die leute einzeln sitzen und das essen wird ihnen runtergeworfen. oder etwas ähnliches


Na dann fangen wir doch an, von allen Menschen psychologische Profile zu erstellen. Und alle, die in einer gewissen Weise aus der Norm herausfallen, bringen wir besser gleich um - egal ob sie was getan haben, oder nicht. Denn die könnten ja irgendwann mal zum Verbrecher werden.

Manche Leute denken einfach net nach, bevor sie was schreiben. :mad:

.....manche leute lesen einfach net bevor sie was antworten :)
kein mensch hat je geschrieben, dass menschen aufgrund von abweichungen von der norm "umgebracht" werden sollen. niemand käme auf die idee z.b. einen depressiven mit todesstrafe zu bedrohen (macht eh der kranke selber). und zwischen abweichung von der norm, norm generell, und gefährlicher krankheit oder verbrechertum ist ja immerhin ein kleiner unterschied!!!!!
 
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