Tollwut Impfung

Dann wird der Hund dem Amtstierarzt vorgeführt in gewissen Abständen und dann sieht der, dass dein Hund nix hat und daher passiert auch nichts. Es gibt nämlich keine Tollwut mehr in Österreich, deshalb ist das jährliche impfen völlig absurd.

Aberwenn ich die jaehliche habe sollte sehr wohl Tollwut geimpft werden, denn es kommen ja auch genug auslaendische Hunde zu uns, die aus nicht freien gebieten kommen.
 
Wenn Du es nicht wirklich wegen Ausstellungen oder Auslandsreisen brauchst, würde ich auch den jährlich zugelassenen Impfstoff nicht jährlich geben, sondern auch im Abstand von zwei bis drei Jahren. Es ist nämlich erwiesen, dass fast alle Impfstoffe viel länger halten. Viele Firmen bemühen sich aber nicht um die verlängerte Zulassung, weil es auch Geld kostet.

Es gibt Studien in USA, die belegen, das div. TW-Impfstoffe bis zu 7 Jahren halten.
 
Aberwenn ich die jaehliche habe sollte sehr wohl Tollwut geimpft werden, denn es kommen ja auch genug auslaendische Hunde zu uns, die aus nicht freien gebieten kommen.

Wie wäre es wenn man dem Hund zuliebe (und der eigenen Börse so nebenbei) auf die dreijährige besteht???
Dann muss man zwar heuer nochmal impfen, aber nächstes Jahr nicht mehr...
Lg
Sandy + Bande
 
Aberwenn ich die jaehliche habe sollte sehr wohl Tollwut geimpft werden, denn es kommen ja auch genug auslaendische Hunde zu uns, die aus nicht freien gebieten kommen.

Ich hoffe, dass ich deinen Beitrag jetzt richtig verstanden habe.
Wenn du die "Jährliche" hast, dann kannst du ja den Eintrag auf 3 Jahre verlangen. Kommt halt auf den Impfstoff an.

Und auch wenn rundherum die Gefahr größer würde mit kranken Hunden in Kontakt zu kommen, schützen die Impfstoffe trotzdem länger.

Es kommt drauf an ob auch im Impfstoff der Erreger drinnen ist gegen den geimpft wird und ob diese Impfungen überhaupt schützen.

Es hilft nicht mehr wenn man öfter impft, aber es kann dem Immunsystem mehr schaden.

Hunde kommen tagtäglich mit verschiedenen Krankheitserregern in Kontakt auch u.U. mit Wildvirus (die von denen im Impfstoff abweichen). Das erklärt auch, warum nicht nur ungeimpfte Hunde erkranken können.
Es kann auch sein, dass der Hund nicht erkrankt. Was man ja auch bei vielen Straßenhunden die niemals geimpft worden sind nachprüfen könnte.

Es ist schlimm, wenn kranke Hunde nach Österreich kommen, aber das hat nichts mit jährlich Impfen zu tun. Und selbst wenn in Österreich ein Fall v. Tollwut auftreten würde, heißt das nicht, dass jährlich geimpft werden müsste.
 
Wenn also mit dem "richtigen" Impfstoff geimpft wurde, würde ich drauf bestehen das der Eintrag korrigiert wird. Wenn mit dem falschen geimpft wurde, musst heuer nochmal - diesmal mit dem richtigen inkl. korrekten Eintrag.

Also meine Salsa wurde mit dem "richtigen" Impfstoff geimpft, Novibac T und trotzdem verweigert meine Tierärztin eine Eintragung für drei Jahre, weil sie meinte, in den Beipackzetteln steht noch 1 Jahr drin und erst wenn die geändert werden, dann kann sie 3 Jahre eintragen. Da ich aber sonst sehr viel von ihr halte, wechsel ich deswegen nicht den Tierarzt. :)

Ob jetzt im Impfpass 3 Jahre drinnen steht oder nicht, ist mir egal, da ich mit meinen Hunden sicher nicht ins Ausland reise, darum lass ich sie trotzdem erst wieder in 3 Jahren impfen.

Halt! Jetzt ist mir doch was eingefallen: muss man bei Agilityturnieren einen Impfpass herzeigen? :confused:
 
Ob jetzt im Impfpass 3 Jahre drinnen steht oder nicht, ist mir egal, da ich mit meinen Hunden sicher nicht ins Ausland reise, darum lass ich sie trotzdem erst wieder in 3 Jahren impfen.

Halt! Jetzt ist mir doch was eingefallen: muss man bei Agilityturnieren einen Impfpass herzeigen? :confused:

Herzeigen nicht unbedingt, aber die Veranstalter sind verpflichtet nur Hunde einzulassen die der Tierschuztveranstaltungs-VO genügen.

Deshalb ist es ja wichtig auch den Eintrag im Petpass zu bekommen.

Aber, du kannst es ja umändern lassen. Neuer Eintrag in neuer Zeile beim nächsten Impftermin, aber ohne Impfung. Der Impfstoff v. Intervet hatte schon 3/2007 die Zulassung. Also, kann man auch die Änderung verlangen.

Entscheidend ist nämlich das Zulassungsdatum und nicht was in alten Beipackzetteln steht. Und in Grenzfällen sogar nicht mal das, wenns der Hersteller bestätigt, dass es so gemacht werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich Gina im Juni 2007 TW impfen lassen hab, stand in den Beipackzetteln von Nobivac T noch eine Gültigkeit von zwei Jahren drinnen und die TÄ hat auf mein Drängen sich bei Intervet nochmals erkundigt und die haben ihr bestätigt, dass es eben noch die alten Beipackzettel sind und sie die Gültigkeit von 3 Jahren eintragen kann, weil ja nicht der Impfstoff selbst geändert wurde, sondern die Zulassung.... :)
 
Da ich nicht extra einen neuen Fredl aufmachen will, versuch ich es hier :o:)

Folgendes Anliegen. Meine Kleine (4,5 Monate) wurde bei der 2. Grundimmunisierung auch gleich Tollwut geimpft. Die TÄ meinte, dass der Schutz zwar nun gegeben wäre, ich aber nach 4 Wochen nochmals kommen sollte, damit der Impfstoff auch wirklich "wirkt" :confused: Ich hab das noch nie gehört, und auch Soey wurde in dem Alter nur ein einziges Mal gegen Tollwut geimpft.

Weiß da jemand genauer Bescheid? Die TÄ meinte, laut Gesetz würde es mit dieser einen Impfung getan sein, wenn ich ins Ausland etc. fahr wär es ratsam es nochmals zu machen?! :confused: Geldabzocke od. ist da wirklich was dran?

LG :)
 
Hi!
Kommt drauf an welcher Impfstoff verwendet wurde.....
Gib mir mal den Namen und ich sag Dir das Impfschema dazu....
 
Das wäre: Enduracell*-T

Danke :)

Erstimpfung:
Hund / Katze: Einmalige Immunisierung ab einem Alter von 12 Wochen.
Rind: Einmalige Immunisierung ab einem Alter von 3 Monaten.
Rinder sollen spätestens 14 Tage vor Weideaustrieb immunisiert werden.
Pferd: Einmalige Immunisierung ab einem Alter von 3 Monaten.
Wiederholungsimpfung:
Zur Gewährleistung des Impfschutzes gegen Tollwut ist eine
Wiederholungsimpfung bei Hund und Rind im Abstand von drei Jahren, bei der
Katze im Abstand von vier Jahren und beim Pferd im Abstand von 18 Monaten
ausreichend.
bitte sehr
 
Weil der Zahnwechsel das Immunsystem schwächt und man kein unnötiges Risiko eingehen sollte....
 
Also doch nach den 4 Wochen nochmals hingehen?! :confused::o Meine Kleine ist nun 4,5 Monate und seit einer Woche am zahnen.

Glg
Nein nicht nochmal gehen. Das Risiko besteht in der Schwächung des Immunsystems das durch die Impfung nochmal mehr geschwächt wird. Auch von Zahnschädigungen wird gesprochen...
Der Hersteller gibt ja an das ab der 12. Woche geimpft werden kann - 1malig.
 
Nö! Die ERSTE TW Impfung sollte eigentlich erst nach dem Zahnwechsel sein - du hast jetzt eh schon geimpft... das reicht völlig!
 
Nein nicht nochmal gehen. Das Risiko besteht in der Schwächung des Immunsystems das durch die Impfung nochmal mehr geschwächt wird. Auch von Zahnschädigungen wird gesprochen...
Der Hersteller gibt ja an das ab der 12. Woche geimpft werden kann - 1malig.

Alles klar, danke Dir :) Magst mir vielleicht noch Deine Quelle verraten? :)
 
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