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Innerhalb der EU - JA!Hallo
Der tollwut impfstoff von novibac ist ja schon länger für eine mindestschutzdauer von 3 jahren zugelassen. wie ist das aber, wenn ich mit meinem hund ins ausland (EU) fahren will, oder auf eine hundeausstellung will,ist die impfung dann auch gültig?
lg michi
Innerhalb der EU - JA!
Vorsicht ich war jetzt gerade beim TA (eigentlich wegen meinem kotzenden Senior) aber da hat mich TA darauf aufmerksam gemacht dass ich impfen muss und ich hab gesagt ich würde gerne dieses Jahr aussetzen. Sie hat gemeint das Gesetz schreibt noch immer die jährliche Tollwutimpfung vor auch wenn es erwiesen ist dass der Impfschutz mindestens 2 Jahre anhält.
Sie hat gemeint das Gesetz schreibt noch immer die jährliche Tollwutimpfung vor auch wenn es erwiesen ist dass der Impfschutz mindestens 2 Jahre anhält.
Ich weiß es in dem Fall echt nicht besser - habs nicht recherchiert - aber sie meint dass wenn es zu einem Beißvorfall käme ich mit grimmigen Problemen rechnen müsste falls ich dieses Jahr nicht Impfen lasse. Ich hab vor dieses Jahr auszusetzen aber es scheint nicht legal zu sein - das ist meine letzte Info vom TA und ich war vor 3 Stunden dort...
Vorsicht ich war jetzt gerade beim TA (eigentlich wegen meinem kotzenden Senior) aber da hat mich TA darauf aufmerksam gemacht dass ich impfen muss und ich hab gesagt ich würde gerne dieses Jahr aussetzen. Sie hat gemeint das Gesetz schreibt noch immer die jährliche Tollwutimpfung vor auch wenn es erwiesen ist dass der Impfschutz mindestens 2 Jahre anhält.
Hallo!
Ich hoffe, dass dein TA in anderen Dingen mehr informiert ist. Denn das Gesetz bzw. die Verordnung ist seit 3/2007 schon geändert.
Ich musste vor 20 Jahren mal einen Hund vorführen ( es gab eine Beißerei zwischen meiner Hündin + anderer Hündin, der HB der anderen wollte trennen und verletzte sich dabei am Finger, war aber unklar, wodurch genau - ich fand später Blut am gebrochenen ( Plastikklumpert) Beißkorb meiner Hündin ) - damals gab es noch TW in Ö, meine Hündin war aber schon 2 oder 3 Jahre nicht mehr geimpft - dennoch genügte 2 x zum TA im Abstand von 14 Tagen und dazwischen Leinenpflicht.
danke für eure antworten!
weiß noch jemand, wie das ist, wenn ich auf eine hundeausstellung gehen will?
kann es sein, das auch geimpfte hunde zu einer tollwutuntersuchung müssen?
Es gibt in Österreich kein Gesetz, dass eine Tollwutimpfung bei Hunden vorschreibt.
So ein Schwachsinn
Welche Impfung (Hersteller) wurde wann das letzte Mal geimpft?
LG
Sandy + Bande
@ Snuffi: Deine TA ist definitiv nicht am letzten Stand der Dinge
Auch dieser Punkt wurde bereits angepasst, nämlich die rechtliche Besserstellung von TW-geimpften Tieren, falls es zu einem Beißvorfall kommt, und der ATA einen Verdacht auf Tollwut hat.
Tatsächlich kommt sowas aber so gut wie nie vor.
Ich musste vor 20 Jahren mal einen Hund vorführen ( es gab eine Beißerei zwischen meiner Hündin + anderer Hündin, der HB der anderen wollte trennen und verletzte sich dabei am Finger, war aber unklar, wodurch genau - ich fand später Blut am gebrochenen ( Plastikklumpert) Beißkorb meiner Hündin ) - damals gab es noch TW in Ö, meine Hündin war aber schon 2 oder 3 Jahre nicht mehr geimpft - dennoch genügte 2 x zum TA im Abstand von 14 Tagen und dazwischen Leinenpflicht.
Hallo!
Ich hoffe, dass dein TA in anderen Dingen mehr informiert ist. Denn das Gesetz bzw. die Verordnung ist seit 3/2007 schon geändert.
Guckst Du hier ( link von Lenny aus dem anderen fred )
http://de.croatia.hr/AboutCroatia/Document.aspx?idEntry=238&idDocument=71
aktuell von 2009!
und was wäre bei einem Beißvorfall - nicht falsch verstehen - ich will NICHT IMPFEN weil ich meine Hunde nicht mit Medikamenten vollpumpen will die nicht notwendig sind.......