Offensichtlich ist Ihnen entgangen das der Hundeführer des DH auf Übung in der Steiermark war. Was hätte er mit dem jungen Hund machen sollen, wenn er möglicherweise keine andere Unterbringungsmöglichkeit hatte?
Ganz einfach, er hätte nur den Dienstweg einhalten müssen und offiziell um Unterbringung seines Hundes ansuchen müssen.
Dann wären die beiden Hunde jedenfalls nicht gemeinsam in einem Zwinger gewesen, wer weiß, ob die Ereignisse sich dann auch so entwickelt hätten.
"Gemeiner verweist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Vorschriften des Militärhundewesens, wonach keine dienstfremden Hunde zusammen mit den Militärhunden gehalten werden dürfen. "Deshalb gibt es auch einen Zwinger für Gästehunde", kontert Bauer.
Die Unterbringung von „Ragna“ am Kasernenareal hätte mittels Antrag von der Kasernenverwaltung genehmigt werden müssen, was so nicht erfolgte. Laut dem Heeresprecher wurde der Hundeausbilder dafür bereits mittels eines Disziplinarverfahrens bestraft. Er habe gegen die Bestimmungen zum Einbringen von Hunden in Kasernen verstoßen. "