Tierschutz/Tierhandel - was ist eure Meinung zu diesem Urteil?

atina

Super Knochen
das Urteil ist zwar schon aus dem Jahr 2011 .... bin aber erst jetzt darüber gestolpert ... sorry, falls es schon mal gepostet wurde ...

Ist es nun rechtens wenn Orgas in den diversen Onlineportalen mehrere Hunde, welche ein Zuhause suchen, zur selben Zeit einstellen?


Kategorie: Handel und/oder Vermittlung (Grundsatzurteil)

Kurzbeschreibung: VG Schleswig fällt Grundsatzurteil zur Vermittlung von Tieren aus dem europäischen Ausland durch gemeinnützige Vereine.
Tiervermittlung ist gewerbsmäßiger Handel im Sinne des deutschen Tierschutzgesetzes einzustufen.

Urteil: VG Schleswig, Urteil vom 17.08.2011 - 1 A 31/10 -

http://www.kostenlose-urteile.de/VG...12316.htm?sk=dbcf0bcef3272243cf104fe2a739320b

Quelle: http://www.tierundschutz.de/gesetze...teile-zum-thema-tier-schutz/transport-handel/
 
Dr. jur. Konstantin Leondarakis LL.M. ist einer der wenigen Anwälte Deutschlands, die sich auf das Tierschutzrecht spezialisiert haben. Nachdem Tierschutzorganisationen sich immer häufiger für ihren aktiven Tierschutz im Ausland rechtfertigen und vor Behörden den Vorwurf des gewerblichen Hundehandels widerlegen müssen, wandten sich der bmt, ETN (Europäischer Tier- und Naturschutz) und Tasso an den in Göttingen ansässigen Anwalt und gaben ein juristisches Gutachten zu dieser neuen Problematik in Auftrag. Das Gutachten mit dem Titel: "Die Verbringung von Hunden nachDeutschland - Tierschutz und gewerblicher Handel" wurde im August 2011 fertig gestellt.

http://issuu.com/bmt-tierschutz/docs/rdt3

http://www.bmt-tierschutz.de/Dateien/RDT/Aktuell.pdf
 
Stellungnahme der DJGT zur Einordnung der Verbringung von Auslandstieren

Tierschutzorganisationen, die Hunde – zu deren Wohl- aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und gegen Zahlung einer „Schutzgebühr“ an Interessenten vermitteln, haben sich zunehmend damit auseinanderzusetzen, dass die Veterinärbehörden die Tätigkeit dieser Organisationen den strengeren Anforderungen im Bereich des Tierseuchen- und Tierschutzrechts unterwerfen wollen, die für den gewerblichen Handel gelten.

Die DJGT kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Einordnung als gewerblicher Handel weder im Tierseuchenrecht, noch im Tierschutzrecht vorliegen.

Weder ist Art.3 Buchst.a) der Verordnung (EG) Nr. 998/ 2003 einschlägig, da die betroffenen Tiere nach den üblichen Abgabeverträgen weder verkauft noch übereignet werden, noch liegt ein gewerbsmäßiger Handel im Sinne des § 11 Abs. S. 1 Nr. 3b TierSchG vor, da die Tierschutzorganisationen mit den vereinnahmten geringen Schutzgebühren häufig noch nicht einmal die Kosten decken. Damit fehlt es aber am Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht. Vielmehr steht für die Organisationen die Verwirklichung ihres Satzungszweckes, also des Tierschutzes im Vordergrund.

Lesen Sie hierzu die ausführliche Stellungnahme der DJGT.

http://www.djgt.de/system/files/56/original/Stellungnahme_DJGT_Auslandstiere.pdf
 
Tierschutz Transporte gewerblich?

Das Thema Tierschutztransport "gewerblich ja oder nein" hier eine Info aus der Gewerbeordnung Österreich,wo unter §1 Absatz2 geschrieben steht:

(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich diesesBundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1994_194_0/1994_194_0.pdf

Bei einem als gemeinnützig anerkannten Verein steht keine Gewinnabsicht dahinter und ist vom Finanzamt kontrollierbar.
 
Leider manche doch! Man nennnt das dann nicht Preis, sondern Schutzgebühr.

Wenn das so wäre, wäre der Verein / die Person steuerpflichtig, bzw. müsste für die "Ware" eine Gewährleistung erbringen. Daher stimmt das nicht dass Schutzgebühr den Verkauf einer Ware mit sich bringt.
Und es ist ganz einfach: Das kontrolliert das Finanzamt sicher gerne.
 
Gibt es eigentlich abgesehen von Tierschutzvereinen noch andere Arten gemeinnütziger Vereine die sich praktisch ausschließlich mit Warenhandel beschäftigen ?
 
Gibt es eigentlich abgesehen von Tierschutzvereinen noch andere Arten gemeinnütziger Vereine die sich praktisch ausschließlich mit Warenhandel beschäftigen ?

Nochmals: Gemeinnützige Tierschutzvereine "beschäftigen" sich NICHT mit Warenhandel. Das kann das Finanzamt ganz einfach feststellen.
(Danke für die Aufmerksamkeit)
 
Wenn man etwas billig oder sogar kostenlos einkauft bzw. importiert und teuer verkauft ist das grundsätzlich mal Warenhandel! Offenbar gibt es für den Tierschutz eine Sonderregelung die ich nicht kenne, die gemeinnützigen Vereine die ich kenne, würden sofort ihren Status als gemeinnütziger Verein verlieren, wenn sie Handel betreiben würden. Aber du hast Recht, wo kein Kläger ist, ist kein Richter !
 
Wenn man etwas billig oder sogar kostenlos einkauft bzw. importiert und teuer verkauft ist das grundsätzlich mal Warenhandel! Offenbar gibt es für den Tierschutz eine Sonderregelung die ich nicht kenne, die gemeinnützigen Vereine die ich kenne, würden sofort ihren Status als gemeinnütziger Verein verlieren, wenn sie Handel betreiben würden. Aber du hast Recht, wo kein Kläger ist, ist kein Richter !

Das ist richtig. Das nennt man z.B. illegaler Welpenhandel und hat NICHTS mit Tierschutz zu tun.
Tierschutz unterliegt keiner Sonderregelung und hat daher NICHTS mit HANDEL zu tun. (Danke für die Aufmerksamkeit)
 
Angesichts der Skandale um katastrophale "Tierschutz"-Transporte, deren Mortalitätsrate sich wenig von katastrophalen Schlachttiertransporten unterschied, bin ich für gesetzliche Gleichbehandlung.

Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und seriöse Vereine werden es begrüßen, daß den schwarzen Schafen auf die Finger geklopft wird.
 
Angesichts der Skandale um katastrophale "Tierschutz"-Transporte, 1. deren Mortalitätsrate sich wenig von katastrophalen Schlachttiertransporten unterschied, 2. bin ich für gesetzliche Gleichbehandlung.

3. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und seriöse Vereine werden es begrüßen, daß den schwarzen Schafen auf die Finger geklopft wird.

Zu 1. Wie meinst du es dass die Sterblichkeit bei Tierschutztransporten gleich hoch ist wie bei Nutztiertransporten? Nur als Info: Nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen kann es bei Nutztiertransporten keine toten Tiere geben. Es ist gesetzlich genau geregelt.

Zu 2. Tierschutztransporte werden gesetzlich gleich behandelt. Das sehen wir auch bei den ständig stattfindenden Kontrollen durch Amtsveterinäre bei unseren vermittelten Hunden. Und aktuell habe ich gerade auch ein Beispiel eines italienischen Hundes einer anderen Orga, die das vorbildlich macht.

Zu 3. Selbstverständlich sollte das so sein. Warum gibt es dann bei Nutztiertransporten Verstösse?

Und nochmals: Die illegalen Welpentransporte wird man damit nicht eindämmen. Das Geschäft wird für solche immer blühen, solange Menschen nicht einsehen was sie mit dem kauf anstellen.
 
zu 1. ich habe bewußt zweimal "katastrophal" als Einschränkung verwendet, weil es a) auf beiden Seiten durchaus gesetzeskonforme und tiergerechte Transporte gibt und b) dem leidenden Tier auf den NICHT gesetzeskonformen Transporten egal ist, ob sein Endziel, welches es nicht mehr lebend oder lebensfähig erreicht, Schlachthof oder Pflegestelle heißt.

zu 2. und 3. hervorragend, dann ist doch alles tutti. Dann kann ja jeder Verein, der das so hält, sich bequem zurücklehnen.

Deswegen verstehe ich den Corps-Geist nicht, der Tierschützer wie Dich reflektorisch aufschreien läßt, wenn die Gefahr besteht, daß den schwarzen Schafen auf die Finger gesehen wird. Außer natürlich, man sieht jede vorgebliche Aktivität unter dem Deckmäntelchen "Tierschutz" per se als "heiligmäßig" an und solidarisiert sich automatisch mit ihnen.
 
Wenn ein Tierschützer und ein Händler das gleiche tun, ist es beim Tierschützer gut und beim Händler schlecht ? Wieso ?
 
zu 1. ich habe bewußt zweimal "katastrophal" als Einschränkung verwendet, weil es a) auf beiden Seiten durchaus gesetzeskonforme und tiergerechte Transporte gibt und b) dem leidenden Tier auf den NICHT gesetzeskonformen Transporten egal ist, ob sein Endziel, welches es nicht mehr lebend oder lebensfähig erreicht, Schlachthof oder Pflegestelle heißt.

zu 2. und 3. hervorragend, dann ist doch alles tutti. Dann kann ja jeder Verein, der das so hält, sich bequem zurücklehnen.

Deswegen verstehe ich den Corps-Geist nicht, der Tierschützer wie Dich reflektorisch aufschreien läßt, wenn die Gefahr besteht, daß den schwarzen Schafen auf die Finger gesehen wird. Außer natürlich, man sieht jede vorgebliche Aktivität unter dem Deckmäntelchen "Tierschutz" per se als "heiligmäßig" an und solidarisiert sich automatisch mit ihnen.

Ich muss jetzt wirklich ein wenig schmunzeln. Ich finde es höchst interessant wie Menschen, die sich in Fremdwörtern baden, Behauptungen in den Raum stellen können. Ich habe nämlich nur hauptsächlich auf deinen Satz geantwortet, wo es rüber kam als gäbe es keine gesetzlichen Bestimmungen für das Verbringen von Haustieren.
Und du darfst versichert sein, dass ich mich nicht mit illegalen Tätigkeiten solidarisiere. (Auch wenn du mir das hier unterstellen möchtest.)
 
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