Meines Wissen nach wurde eine Kommision eingeleitet, und die Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörde abgewartet.
Nachdem die Strafverwaltungsbehörde zu keiner schuldhaften Einsicht kam, hatte sich naturgemäß der ÖGV ebenso daran zu halten.
Ich wollte damit auch nur sagen das einfach nichts passiert wenn man sowas anzeigt. Von den Verbänden nichts und auch vom Gesetzgeber. Wie man ja gesehen hat. Also werden die schwarzen Schafe ihre Hunde weiterhin mit allen möglichen verbotenen Dingen quälen.....
lg