Schutzhundesport

noch eine frage.. was ist Mondioring. Ich hab schon wo gelesen dass das auch so was wie schutz ist, nur anderst. Wie ist es anderst?

LG
 
Sima: Verpflichtender Hundeführschein für Kampfhunde ab 1. Juli 2010

Utl.: Abschaffung der Schutzhundeausbildung - Scharfmachen von Hunden
verboten =

Wien (OTS) - Mit 1. Juli tritt der verpflichtende Hundeführschein für Kampfhunde in Wien in Kraft, das entsprechende Gesetz stand heute auf der Tagesordnung im Umweltausschuss, nun muss es am 26. März noch im Landtag beschlossen werden. "Wir wollen mit dem Führschein Gefahren und auch Ängste minimieren und das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt verbessern." so Umweltstadträtin Ulli Sima anlässlich des heutigen Beschlusses im Umweltausschuss. 89 % der Wienerinnen und Wiener haben sich bei der Volksbefragung für den verpflichtenden Hundeführschein ausgesprochen. Im Zuge des neuen Gesetzes wird in Wien auch die Schutzhundeausbildung verboten: "Dabei geht es um das Scharfmachen eines Hundes, was wir verbieten wollen", so Sima. In den Händen Privater sei ein derart ausgebildeter Hund ähnlich einer Waffe, was zu gefährlichen Situationen führen kann. "Daher wollen wir zugleich mit dem verpflichtenden Hundeführschein die Schutzhundeausbildung verbieten", so Sima. Eine derartige Ausbildung für Hunde gibt es bei der Polizei und dem Bundesheer, künftig in Wien aber nicht mehr für Private.

Liste der betroffenen Hunde jederzeit erweiterbar

Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Der freiwillige Hundeführschein 2006 war der erste Schritt, um das Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu verbessern. Von ExpertInnen wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen.

Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Mit heutigem Stand betrifft es: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.

"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", so Sima. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen.

Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten

Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60 durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die Chipp-Nummer für den Hund mitzubringen. Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine einschlägigen Vorstrafen haben.

Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in Gefahrensituationen

Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist.

Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ hohe Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.

Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.

"Mit dem verpflichtenden Hundeführschein für "Kampfhunde" kommen wir dem Wunsch vieler Wienerinnen und Wiener entgegen, die Debatten der letzten Wochen und das überwältigende Votum bei der Volksbefragung haben dies deutlich gezeigt , wir wollen, dass Kampfhundebesitzer ihre Hunde in Griff haben. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind leider oft schwerwiegend", so Sima. Der Verbot der Schutzhundeausbildung sei ebenfalls ein weiterer Schritt zur Minimierung von Risken, so Sima abschließend.
 
Kann man uns einfach so von Heut auf Morgen eine Sportart verbieten?
Was sagt der ÖKV da dazu?

Was ist als nächstes dran ??????????????????????????????
:confused::confused::confused::confused:

Entsetze Grüße
Romana
 
Sima:
............. Im Zuge des neuen Gesetzes wird in Wien auch die Schutzhundeausbildung verboten: "Dabei geht es um das Scharfmachen eines Hundes, was wir verbieten wollen", so Sima. In den Händen Privater sei ein derart ausgebildeter Hund ähnlich einer Waffe, was zu gefährlichen Situationen führen kann. "Daher wollen wir zugleich mit dem verpflichtenden Hundeführschein die Schutzhundeausbildung verbieten", so Sima. Eine derartige Ausbildung für Hunde gibt es bei der Polizei und dem Bundesheer, künftig in Wien aber nicht mehr für Private.
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Hallo

Abgesehen von der Frage wie Sima SCHUTZHUND und SCHARFMACHEN definiert, sind bei diesen Verbote nun auch jene Hundesportvereine in Wien betroffen, die im Zuge eines Turnieres und/oder Prüfung Sportschutz durchführen wollen?

Ich bezweifle, ob die Situation mit fachlichen Argumenten noch beeinflusst werden kann. Meines Erachtens benötigen die Wiener eine politische Lösung.

Ich vermisse zudem noch ein gemeinsames Statement der Hundesportdachverbände. Interessant zu wissen wäre auch der zu erwartende
Einnahmenverlust, wenn in Wien zahlreiche Hundesportveranstaltungen nicht mehr stattfinden können.

Gibt es einen Rechtskundigen unter den Forumsteilnehmern der mir folgende Frage beantworten kann? :
Meines Wissens kann ein Steuerpflichtiger wenn er/sie Abgaben zu leisten hat (Hundesteuer z.B.) auf ein Treuhandkonto bei Gericht einzahlen. Dadurch hat der Steuerempfänger erst stark verspätet Zugriff auf die Gelder - der Steuerpflichtige wäre aber entschuldet. Wurde ich da richtig informiert?


LG
Peter
 
Hallo

Abgesehen von der Frage wie Sima SCHUTZHUND und SCHARFMACHEN definiert, sind bei diesen Verbote nun auch jene Hundesportvereine in Wien betroffen, die im Zuge eines Turnieres und/oder Prüfung Sportschutz durchführen wollen?

Ich bezweifle, ob die Situation mit fachlichen Argumenten noch beeinflusst werden kann. Meines Erachtens benötigen die Wiener eine politische Lösung.

Ich vermisse zudem noch ein gemeinsames Statement der Hundesportdachverbände. Interessant zu wissen wäre auch der zu erwartende
Einnahmenverlust, wenn in Wien zahlreiche Hundesportveranstaltungen nicht mehr stattfinden können.

Gibt es einen Rechtskundigen unter den Forumsteilnehmern der mir folgende Frage beantworten kann? :
Meines Wissens kann ein Steuerpflichtiger wenn er/sie Abgaben zu leisten hat (Hundesteuer z.B.) auf ein Treuhandkonto bei Gericht einzahlen. Dadurch hat der Steuerempfänger erst stark verspätet Zugriff auf die Gelder - der Steuerpflichtige wäre aber entschuldet. Wurde ich da richtig informiert?


LG
Peter

Nachdem die Hunde"steuer" nur fälschlich so genannt wird, in Wirklichkeit aber eine "Abgabe" und nicht zweckgebunden ist, glaube ich nicht, dass das so funktioniert.

LG
Ulli
 
Verbot Schutzhundeausbildung für private Hundehalter =

Wien (OTS) - Die Österreichische Tierärztekammer begrüßt die geplante Implementierung hinsichtlich Verbot von Schutzhundesausbildung für private Hundehalte, welches von der Gemeinde Wien unter der Federführung SR Ulli Sima geplant ist.

Der Hund ist primär Freund und Begleiter des Menschen. Es gibt genügend Möglichkeiten Hundesport aktiv zu betreiben, wie z. B. Agility bzw. Fährtenhundeausbildung. Die Ausbildung zum klassischen Schutzhund, welcher im weitesten Sinne dann auch mit einer Waffe vergleichbar ist, muss Berufsgruppen vorbehalten bleiben, die durch ihre Berufsausbildung sich dieser zusätzlichen Verantwortung bewusst sind.
 
Wie weit soll das noch gehen?????
Ich muss sagen mir wurden früher auch Vorurteile gegen Schutzhundesport eingeredet, aber nach intensiver Beschäftigung mit diesem Thema wurden diese Vorurteile gänzlich zerstreut.
Ich habe keinen Hund im SD gesehen der nicht aus reinem Beutetrieb gearbeitet hätte. Die Körpersprache aller Hunde war absolut freundlich und auf Spiel ausgerichtet.
Ein großer Vorteil des SD gegenüber vielen anderen Hundesportarten ist auch die ganzheitliche Auslastung des Hundes bei Nasenarbeit (Fährte), Beutespiel, und ganz wichtig Unterordnung.
Ich würde mir wünschen dass in vielen anderen Hundesportarten genausovel Wert auf UO gelegt werden würde wie im SD, es würde viel weniger unkontrollierbare Hunde abseits der Hundeplätze geben.
 
Tja, treffen wird es wieder mal die, die sich sowieso schon mit ihren Hunden beschäftigen und mit ihnen arbeiten.
Und wie schon vor der Volksbefragung wird die Ulli Sima vernünftige Argumente ignorieren.

Es ist wirklich nur noch traurig was in Wien zur Zeit passiert, das war so eine schöne, hundefreundliche Stadt, in der genug Platz für alle war.

Weder habe ich einen SoKa noch betreibe ich Sportschutz, aber wenn ich mir die Entwicklung ansehe glaube ich nicht, dass ich nach dem Studium hier bleiben werde.
Ich liebe diese Stadt, aber für Hundehalter werden die Zustände immer untragbarer.
 
Der ÖKV nimmt Stellung: Verbot der sportlichen Schutzarbeit - Nein Danke! =

Wien (OTS) - In ihrer Regelungswut beschäftigt sich nun die Wiener Stadtregierung unter Anleitung von Stadträtin Ulli Sima auch mit einem Verbot der Schutzarbeit. Ohne jegliches Wissen um das Verhalten der Hunde wird die Schutzarbeit einem "Scharfmachen" der Hunde gleichgesetzt. In den Augen manch ahnungsloser Politiker kommt es durch die Schutzarbeit zu einer verantwortungslosen Steigerung der Aggression und Erhöhung der Gefährlichkeit der Hunde.

Bei dem im ÖKV auf rund 500 Ausbildungsplätzen in Österreich Sportschutzdienst ist aber genau das Gegenteil der Fall:

~
- vor Beginn der Ausbildung werden Nervenfestigkeit und soziale
Verträglichkeit überprüft;
- der Hund muss absoluten Gehorsam haben;
- der Hund wird nur an dem aus Jute bestehenden Ärmel ausgebildet;
- der Schutzdienst wird nur auf Ausbildungsplätzen mit der für den
Hund gewohnten Umgebung (künstliche Hindernisse und Verstecke)
durchgeführt und
- der Sporthelfer macht immer die antrainierten Bewegungsmuster.
~

Der Hund erkennt durch Geruch des Schutzärmels und die stereotype Abhaltung des Sportschutzes die an ihn gestellten Anforderungen.

Die Ausbildung im Sportschutz geschieht ausschließlich unter Anleitung der gesetzlich anerkannten ÖKV-Trainer. Der Sportschutz wird nach genau geregelten Wettkampfreglements durchgeführt und durch fachkundige ÖKV-Leistungsrichter geprüft.

Es gibt keine vernünftigen Gründe für ein gesetzliches Verbot des im ÖKV durchgeführten Sportschutzes. Der ÖKV spricht sich daher mit Nachdruck gegen Einschränkungen aus.

Durch den ÖKV dagegen wird der Zivilschutz strikt abgelehnt:

- Die Reizauslösung für Beute- bzw. Aggressionsverhalten ist an
keinen bestimmten Ort gebunden
- der Schutzhelfer trägt keinen Schutzärmel, sondern nur einen für
den Hund nicht erkennbaren Unterziehschutz
- der Schutzhelfer tritt in normaler Bekleidung auf.

Der ÖKV fordert, dass der Zivilschutz klar geregelt und nur in der Diensthundeausbildung (Polizei, Bundesheer usw.) ausgebildet werden darf.
 
Das ist nur eine ganz laienhafte Idee von einem Zwerghundehalter, aber vielleicht doch sinnvoll, um das Verbot von Fr. Sima zu umgehen:

1) Kann nicht statt des Schutzärmels ein Beutestück eingeführt werden, das der Helfer nicht direkt am Körper trägt? Ich denke da an einen L-förmigen Stock, der eine Art Schutzärmel am unteren Teil montiert hat?

2) Namensänderung dieser Sportart, denn mit Beschützen/Schutz hat dieser Sport in der heutigen Zeit nichts mehr zu tun (auch wenn er sich ev. einmal davon abgeleitet hat). Vielleicht paßt ja der Name "Vielseitigkeit"?

Laßt die SPÖ machen, und kreiert dann in einem Jahr die neue Sportart!

LG Ulli
 
ich möchte folgende frage in den raum stellen:
muss es wirklich sein, dass man einem alltags- bzw. familien- hund lernt auf ein körperteil zu beissen, auch wenn da irgend etwas aus jutte oder was auch immer drum rum gewickelt ist?
lg,
 
Zuletzt bearbeitet:
ich möchte folgende frage in den raum stellen:
muss es wirklich sein, dass man einem alltags- bzw. familien- hund lernt auf ein körperteil zu beissen, auch wenn da irgend etwas aus jutte oder was auch immer drum rum gewickelt ist?
lg,

Es ist aber kein Körperteil, sondern ein Juteteil.

Und man muss es ihm auch nicht erst lernen, das kann der Hund schon von alleine.

Lernen muss er nur das ganze drumherum, vor allem: das Auslassen.
 
ich möchte folgende frage in den raum stellen:
muss es wirklich sein, dass man einem alltags- bzw. familien- hund lernt auf ein körperteil zu beissen, auch wenn da irgend etwas aus jutte oder was auch immer drum rum gewickelt ist?
lg,

Mittlerweile 100e Seiten über Schutzsport hier im Forum und trozdem kannst du dich nicht informieren? :mad:
 
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