Rechtslage....

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Kerstin, sollte das Kind auf dem Foto mit dem Hund nicht Deine Tochter sein, sondern die vom "Züchter",würde ich das Foto löschen lassen.

Ich wäre nicht sehr amüsiert wenn jemand ein Foto von meinem Sohn ins Internet stellen würde.
Du bietest sonst noch mehr Angriffsfläche, als ohnehin schon.

Okay. Das Foto hat ja sicher jeder gesehen. Ich werde es entfernen, denn er hat mir das foto damals ja per mail gschickt.
Danke :)
 
Irgendwo in diesem Thread is ein foto von ihr. Auf der HP ist sie nicht mehr, das stimmt. Warum frag ich mich allerdings auch, denn ich weiss somit nicht mal ob es die hündin, wegen der er mich verklagen will, eigentlich noch gibt.

mich mal einmischen muss,er kann die hündin ja nicht zum verkauf mehr anbieten,wenn er sie schon an dich verkauft hat,dann würde er sich ja strafbar machen.denn man kann nichts verkaufen was ja laut ihm schon verkauft ist.:eek:
mfg
 
So ich möchte hier nun nur was klarstellen:
Meine schwester ist NICHT ausgezogen, weil ich ihr den Freund ausgespannt habe.
Ich bin mit ihrem Ex zusammen, dass weiss sie und sie hat NULL Problem damit, da sie in der Zwischenzeit ohnehin schon wieder 2 andere hatte bzw. einen hat, soviel dazu.

Zur rechtlichen Lage kann ich erst wieder was sagen, wenn ich mit meinem Anwalt gesprochen habe. Der Termin ist um 09:30, den Termin habe ich so schnell bekommen, weil ich den Anwalt kenne, da er mir schon einmal geholfen hat, allerdings ist das eine andere Geschichte, und gehört hier nicht her...
so bleibt alles in der familie :Dich bin auch gegen fremde personen .:D
 
Kerstin: was machst, wenn er Recht bekommt? Den Hund nehmen? *ernsthaftfrag*

du, keine Ahnung. Nehmen...kann und will ich sie nicht.
Was soll ich mit einem ängstlichen Hund in mitten in der Stadt machen ?
wenn er recht bekommt, und ich muss zahlen, klar nehm ich dann auch den Hund, aber sicher nicht zu mir.
was ich in dem Fall mache, hab ich mir noch gar nicht überlegt.
Aber die Frage ist gut. Ich werd mir da schon noch was überlegen. Auf keinem Fall wird er, wenn er gewinnt, doppelt Geld mit ihr machen :mad:
 
Hab ich es jetzt verpasst?? Was hat denn der Anwalt um 10:30 gesagt??

Und nochmal zum Thema Schreiben per Email: Klar geht es, aber keiner kann nachweisen dass es angekommen ist, daher kann man es getrost ignorieren und auf einen offiziellen Brief warten.
 
Die Fakten kennt er. Ich hab ihm auch extra den Link, zu diesem Thread aufgeschrieben ;)
eben, dass er weiss, wo was wann geschrieben wird/wurde.
Aber er meint, wirklich beweisen kann mir der liebe herr eh nix, also was will er ? Ich hab ihm damals abgesagt, und es war ein Zeuge von mir dabei. Und wenn der Richter wirklich nach Laune entscheiden sollte, wird er das auch bei ihm tun. Denn Auch bei ihm war bei meiner Absage, nur seine Frau anwesend. Ich glaub seine Kleine Tochter auch, bin mir aber nicht mehr sicher.

Und auch das mit der Untersuchung und dem Wesenstest hab ich meinem Anwalt gesagt. Er hat gesagt, das könnte man als letzte Möglichkeit nehmen, wenn er es wirklich drauf anlegt, vor Gericht zu gehen

@Divina
ich zitier mich mal selber *g*
 
Hab ich es jetzt verpasst?? Was hat denn der Anwalt um 10:30 gesagt??

Würde ich auch gerne wissen.......

Und nochmal zum Thema Schreiben per Email: Klar geht es, aber keiner kann nachweisen dass es angekommen ist, daher kann man es getrost ignorieren und auf einen offiziellen Brief warten.

Jap, kann ich auch bestätigen...... Denn wenn soein Schreiben der Empfänger nicht erhält, geht es zu Lasten des Absenders...
 
Und nochmal zum Thema Schreiben per Email: Klar geht es, aber keiner kann nachweisen dass es angekommen ist, daher kann man es getrost ignorieren und auf einen offiziellen Brief warten.

Zum Ignorieren ist es jetzt wohl zu spät.
Da hätte sie das Ganze hier nicht lang- und breittreten dürfen.;)
 
das ist aber so wischiwaschi, interessant ist doch eigentlich, was genau in soeinem Fall vorgesehen ist, sprich: man kann keinen verbindlichen kaufvertrag abschließen, bevor man die Ware gesehen hat oder ähnliches

Man KANN schon, aber das hab ich ja nicht.
Ich hab ja gesagt, ich will die "ware", also die Hündin erst sehen und dann entscheide ich
Verbindlich war da gar nichts.
Hätte ich ihm zb gesagt, ich nehm die Hündin fix, seh sie mir dann an und sag doch nein, wäre es verbindlich gewesen.
So wie die Sache aber abgelaufen ist, war und ist es nicht verbindlich und er kann mir nichts aufzwingen.
Es hängt halt jetzt davon ab, was der genau weiterhin macht
 
Man KANN schon, aber das hab ich ja nicht.
Ich hab ja gesagt, ich will die "ware", also die Hündin erst sehen und dann entscheide ich
Verbindlich war da gar nichts.
Hätte ich ihm zb gesagt, ich nehm die Hündin fix, seh sie mir dann an und sag doch nein, wäre es verbindlich gewesen.
So wie die Sache aber abgelaufen ist, war und ist es nicht verbindlich und er kann mir nichts aufzwingen.

ok, alles klar

Es hängt halt jetzt davon ab, was der genau weiterhin macht

der Züchter? Schreibt dein Anwalt keine Gegendarstellung und ihr wartet mal ab oder wie?
 
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