juka
Super Knochen
um auf das Thema zurück zu kommen. So viel ich weiß, werden Aufforderungen jeglichen Inhalts von Rechtsanwälten sogar per RsB oder RsA ausgeschickt!
Lisa22 möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege...
Niemals aber per Mail! Wenn man z.B. einen Vertrag o.Ä. kündigen will, dann muss man dies per eingeschriebenem Schriftstück tun, denn Kündigungen solcher Art werden per Mail nicht akzeptiert.
Lisa22 möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege...
Niemals aber per Mail! Wenn man z.B. einen Vertrag o.Ä. kündigen will, dann muss man dies per eingeschriebenem Schriftstück tun, denn Kündigungen solcher Art werden per Mail nicht akzeptiert.