Rechtslage....

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Ist das ernst zu nehmen ?? ich mein, kann man mich verklagen, wenn es keinen
schriftliche vereinbarung gab, dafür, dass ich einen Hund nicht genommen habe?

Für Antworten bin ich sehr dankbar.
LG Kerstin

Auch eine mündliche Vereinbarung ist bindend. Vielleicht sollte man sich VOR einer Zusage überlegen was man wirklich will?
mfg Uschi & Rudel
 
Auch eine mündliche Vereinbarung ist bindend. Vielleicht sollte man sich VOR einer Zusage überlegen was man wirklich will?
mfg Uschi & Rudel


Es gab weder eine mündliche noch eine schriftliche noch sonst eine Zusage, dass ich diese Hündin kaufen will. Es war vom anschauen die Rede. Nicht mehr, nicht weniger
 
Aber bitte...der kann mich ja net verklagen, nur weil ich seinen Hund net nehme? oder ? weil ich kann mir des net vorstellen. hab zuerst glaubt, des is ein scherz

ich hoffe du hast einen guten Rechtsschutz, denn es handelt sich wohl kaum um einen Scherz. Mündliche Vereinbarungen sind genauso bindend wie schriftliche, wenn womöglich noch ein dritter anwesend war hast du ganz schlechte Karten.
mfg uschi & Rudel
 
ich hoffe du hast einen guten Rechtsschutz, denn es handelt sich wohl kaum um einen Scherz. Mündliche Vereinbarungen sind genauso bindend wie schriftliche, wenn womöglich noch ein dritter anwesend war hast du ganz schlechte Karten.
mfg uschi & Rudel

Na aber dann steht doch Aussage gegen Aussage wenn Kerstin auch einen Zeugen hat,oder?
 
ich hoffe du hast einen guten Rechtsschutz, denn es handelt sich wohl kaum um einen Scherz. Mündliche Vereinbarungen sind genauso bindend wie schriftliche, wenn womöglich noch ein dritter anwesend war hast du ganz schlechte Karten.
mfg uschi & Rudel

Noch einmal: es gab weder eine mündliche noch eine schriftliche Vereinbarung. meine worte an ihn waren: "Ich schau sie mir an, WENN es FÜR MICH passt, nehm ich sie, wenn nicht, dann nicht." Und ich hab Zeugen dafür. Ob er auch welche hat, ist fraglich :rolleyes:
 
In rechtsfreundlicher Vertretung von Herrn ****, Adresse rausgenommen....,
darf ich Ihnen nachstehendes mitteilen:
Sie haben mit meinem Mandanten im Jänner 2007 eine
Kaufvereinbarung hinsichtlich des Erwerbes einer
Harzer Fuchshündin um den Preis von Euro 400,-- geschlossen.
Von dieser Kaufvereinbarung sind Sie einseitig zurückgetreten.


Hab das jetzt nochmal so kopiert. Da steht du bist einseitig zurückgetreten. Man kann doch aus einem Vertrag zurücktreten..
 
Mein Ex ist Zeuge, der war mit mir zusammen dort. Also ja, einen Zeugen habe ich.

Damit kannst nicht viel anfangen, eigene Familie kann der Richter glauben muss er aber nicht und tu er auch meist nicht.

Es war nicht mal mündlich vereinbart, dass ich die Hündin nehme, sondern ich hab wortwörtlich zu ihm gesagt: "Ich schau mir die Kleine an, und wenns passt, für mich, dann nehm ich sie."

Und danach sofort abgesagt? Nun dann steht praktisch Wort gegen Wort und letztendlich ists halt die Frage wem der Richter glaubt.

mfg uschi & Rudel
 
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