bitte das was ich hier schreibe ist nur angenommen:
sollte die geschichte von kerstin so stimmen, dann kann die besagte hündin nicht auf der hp unter verkaufstiere angeboten werden, da ja der züchter den hund nicht aushändigen kann, bei bezahlung. ein hund der verkauft ist, kannst du ja dann nicht abholen.
kann auch nur sagen, geh zu einen rechtsanwalt.
Ooookay...so bebrachtet....hast du auch wieder Recht.
Aber kann man net "Ware", die nicht bezahlt wurde, bzw. wird, weiterverkaufen ? Oder geht das nur, wenn man net klagt ? ich glaub irgendwo hab ich mal so was gelesen...