Rechtliche Sache zwecks Gewährleistung Hund vom Züchter

Der Hund gilt in Ö weder als Sache noch als Teilsache. In rechtlichen Angelegenheiten wird jedoch das Sachenrecht angewandt. Aus diesem Grund sind auch Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen für den Hund anwendbar.

Im konkreten Fall hat der Züchter selbstverständlich für etwaige Tierarztkosten aufzukommen - das Angebot den Hund zurückzunehmen, mag "nett" wirken, befreit ihn jedoch nicht von etwaigen Schadenersatzansprüchen.

De facto wird man wohl um den Klageweg nicht herumkommen. Dessen ungeachtet sollte man vorher eine - belegbare (bspw. via Mail) - aussergerichtliche Lösung anstreben.

Das klingt nett, ist aber zB in meinem Fall nicht machbar..
Bzw hat es genau nix bewirkt ausser "Bringens den Hund halt zurück wenns ihm nimmer wollen"...

Hab eh schon vorher gefragt, wie schauts mit Allergie aus?
 
Da würd ich nicht drauf wetten Meli...
1) wetten tue ich sowieso nicht:D
2)kann man sich bei uns auf gar nix verlassen, nichtmal darauf das Menschen die einfachsten Gesetze einhalten.
Von daher vertraue und glaube ich sowieso an nichts mehr. Aber rein rechtlich gesehen sind Tiere "nur" mehr eine Teilsache. Wie wenn meine Hunde eine Sache wären:rolleyes:
 
Da schließ ich mich an..


Frage, wenn mein Hund eine Allergie hat, die ja von den Elterntieren stammen kann, müsste dann die Züchterin dafür haften?
Nur wenn sie wusste, dass es die Vererbung ist und trotzdem gezüchtet hat.
Anderes beispiel dazu

Eine Freundin musste ihren Hund mit 18mon einschläfern lassen weil er schwerste HD und keine Heilung gab. Sie konnte nichts machen, weil ja die Elterntiere untersucht sind usw. Aber was ich so weiß könnte diejenige die aus der Wurfwiederholung das gleiche Problem hatte, schon was tun. Weil die Züchterin ja wusste, dass alle aus dem Wurf schwerste HD hatten. Ich bin mir aber nicht mehr so sicher. Da ich die Geschichte nicht mehr weiterverfolgt hatte. (Dank meines umzugs ins Haus usw).
 
also wenn ich mir von meiner arbeitskollegin die geschichte mit ihren hund anhöre wird mir schlecht und der ist auch von einer sogenannten "züchterin" aus D ums ganze geld.

Meine arbeitskollegin alleine hätte aber nix ausrichten können, die züchterin wurde erst durch eine andere züchterin aufgedeckt und dann ausn verband geschmissen. U da sind echt extreme sachen abglaufen.

ich weiss nicht ob man, wenn man verklagt wie cicero, auch was errreicht (ausser viel geldausgabe) bzw. wirds sicher individuell je nach schwere sein. Obwohl mir vorkommt das schon immer der züchter irgendwie am längeren ast sitzt. Wenn ich mir das von meiner arbeitskollegin so anhöre das welpen einer anderen hündin untergejubelt werden, der vater nicht der vater ist die mutter nicht die mutter ist(komplette ahnentafel ist falsch), der hund VB hat, immer kränkelt und er im kopf ned ganz klar ist und das alles unter einem verband find ich schon extrem da sie der züchterin nicht wirklich ran konnte.
 
Der Hund gilt in Ö weder als Sache noch als Teilsache. In rechtlichen Angelegenheiten wird jedoch das Sachenrecht angewandt. Aus diesem Grund sind auch Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen für den Hund anwendbar.

Im konkreten Fall hat der Züchter selbstverständlich für etwaige Tierarztkosten aufzukommen - das Angebot den Hund zurückzunehmen, mag "nett" wirken, befreit ihn jedoch nicht von etwaigen Schadenersatzansprüchen.

De facto wird man wohl um den Klageweg nicht herumkommen. Dessen ungeachtet sollte man vorher eine - belegbare (bspw. via Mail) - aussergerichtliche Lösung anstreben.


:D Die Sache "Sache" versuche ich schon so lange richtigzustellen....kommt aber immer und immer wieder......
 
also wenn ich mir von meiner arbeitskollegin die geschichte mit ihren hund anhöre wird mir schlecht und der ist auch von einer sogenannten "züchterin" aus D ums ganze geld.

Meine arbeitskollegin alleine hätte aber nix ausrichten können, die züchterin wurde erst durch eine andere züchterin aufgedeckt und dann ausn verband geschmissen. U da sind echt extreme sachen abglaufen.

ich weiss nicht ob man, wenn man verklagt wie cicero, auch was errreicht (ausser viel geldausgabe) bzw. wirds sicher individuell je nach schwere sein. Obwohl mir vorkommt das schon immer der züchter irgendwie am längeren ast sitzt. Wenn ich mir das von meiner arbeitskollegin so anhöre das welpen einer anderen hündin untergejubelt werden, der vater nicht der vater ist die mutter nicht die mutter ist(komplette ahnentafel ist falsch), der hund VB hat, immer kränkelt und er im kopf ned ganz klar ist und das alles unter einem verband find ich schon extrem da sie der züchterin nicht wirklich ran konnte.
Das habe ich auch leider schon mitbekommen. Oder dass Welpen dann einfach von der Bildfläche verschwinden, weils nicht so aussehen, wie sie sollten. Das Problem ist, man kann es ihnen schwer nachweisen. Weil bei der Deckung ist keiner dabei(außenstehender oder vom Verein wer) und auch bei der Geburt ist keiner dabei. Man kann auch hier nur wieder auf die Richtigkeit hoffen.
 
Das habe ich auch leider schon mitbekommen. Oder dass Welpen dann einfach von der Bildfläche verschwinden, weils nicht so aussehen, wie sie sollten. Das Problem ist, man kann es ihnen schwer nachweisen. Weil bei der Deckung ist keiner dabei(außenstehender oder vom Verein wer) und auch bei der Geburt ist keiner dabei. Man kann auch hier nur wieder auf die Richtigkeit hoffen.

EBEN...die hat das nur getan weil die andere hündin ned so gut war und hats einfach der anderen untergejubelt - voll krass
und auch der vater war nicht der richtige, die hätte mit dem einen nie züchten dürfen

naja jetzt hat meine arbeitskollegin einen 1200teuren hund daheim der spezialbehandlungen braucht u stammgast beim TA ist. Eig. wollte sie ausstellungen gehen aber als der VB dann da war hat sie das auch vergessen können. Klar, der hund ist deshalb nicht weniger "wert" aber eig. hätte sie einiges an geld zurückbekommen müssen.
 
Das klingt nett, ist aber zB in meinem Fall nicht machbar..
Bzw hat es genau nix bewirkt ausser "Bringens den Hund halt zurück wenns ihm nimmer wollen"...

Hab eh schon vorher gefragt, wie schauts mit Allergie aus?

:) Die fast unlösbaren Probleme in derartigen Situationen sind die, die medizinischer Natur sind. Da muss schon absolut eindeutig bewußter Zuchtfehler nachgewiesen werden könnne, um die Sache ins Rollen zu bringen.:(
 
EBEN...die hat das nur getan weil die andere hündin ned so gut war und hats einfach der anderen untergejubelt - voll krass
und auch der vater war nicht der richtige, die hätte mit dem einen nie züchten dürfen

naja jetzt hat meine arbeitskollegin einen 1200teuren hund daheim der spezialbehandlungen braucht u stammgast beim TA ist. Eig. wollte sie ausstellungen gehen aber als der VB dann da war hat sie das auch vergessen können. Klar, der hund ist deshalb nicht weniger "wert" aber eig. hätte sie einiges an geld zurückbekommen müssen.

Echt heftig. Da denkt man sich man macht es richtig und geht zum Züchter und dann das. Sicher sind nicht alle so, will ich auch nicht sagen.

Ich habe immer schon scherzhaft gesagt mein Grisu ist ein Malamute Schäfermischling. Weil er so groß und bullig ist, fast so wie eine Malamütze und das verhalten vom Schäferhund. Weil er meint er muss die Kids beschützen.

Jetzt denke ich mir immer, ne ich mach den Scherz sicher nimmer, weil es einfach schon soviele Züchter gibt bei denen es wirklich so ist. Bah wird mir schlecht wenn ich an sowas denke.
Vor allem wenn sich ein Züchter gut verstellen kann, dann merkt man auch nichts. Ich bin jetzt echt schon dafür, dass man bei der Wurfabnahme auch jeden Welpen einen Gentest macht.
Weil Vertrauen ist zwar gut, aber kontrolle ist leider noch viel besser, grade heutzutage.
 
:) Die fast unlösbaren Probleme in derartigen Situationen sind die, die medizinischer Natur sind. Da muss schon absolut eindeutig bewußter Zuchtfehler nachgewiesen werden könnne, um die Sache ins Rollen zu bringen.:(


Gilt es als Zuchtfehler (eigentlich schon) wenn das Vatertier zum Zeitpunkt des Deckaktes zu jung war?
 
Gilt es als Zuchtfehler (eigentlich schon) wenn das Vatertier zum Zeitpunkt des Deckaktes zu jung war?

Wie ich dir damals schon geschrieben habe - bekommt der Züchter dann nur B-Papiere (was ja in deinem Fall wohl eh der Fall ist...), und diese sind nur eher schwer/garnicht ins A-Blatt umzuschreiben. Das ist die "Strafe" wenn man die Zuchtordnung nicht einhaltet. Vom Gesetz her gibt es kein Mindest- od. Höchstalter, soweit ich weiß.
 
Wie ich dir damals schon geschrieben habe - bekommt der Züchter dann nur B-Papiere (was ja in deinem Fall wohl eh der Fall ist...), und diese sind nur eher schwer/garnicht ins A-Blatt umzuschreiben. Das ist die "Strafe" wenn man die Zuchtordnung nicht einhaltet. Vom Gesetz her gibt es kein Mindest- od. Höchstalter, soweit ich weiß.

Da kann man wirklich nix machen gegen die &$$%$%$& :mad::mad::mad::mad:
Ich könnt grad so aus der Haut fahren :mad::mad::mad:
 
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